Abkommen zwischen der Republik Österreich und Rumänien zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und Rumänien über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen (1240 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 469/BNR
Einhellig
Beschlossen im Nationalrat 469/BNR, Dafür: V, S, F, G, N. Dagegen: -

Regierungsvorlage: Staatsvertrag

Abkommen zwischen der Republik Österreich und Rumänien zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und Rumänien über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Schwerpunkte des Staatsvertrages

  • Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und Rumänien über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen, BGBl. III Nr. 73/1997, unterzeichnet in Bukarest am 15. Mai 1996, wird mit Inkrafttreten des Beendigungsabkommens beendet.
  • Die Vertragsparteien stellen klar, dass die Bestimmung des Art. 11 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und Rumänien über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen, welche den Schutz von Investitionen, die vor dem Zeitpunkt der Beendigung des Abkommens getätigt wurden, verlängert, beendet wird und nach Inkrafttreten des Beendigungsabkommens keine Rechtswirkungen mehr entfaltet.

Parlamentskorrespondenz

Mitglied der Bundesregierung

Dr. Michael Linhart

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten

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