Börsegesetz, Wertpapieraufsichtsgesetz u.a., Änderung (1441 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 527/BNR
Einhellig
Beschlossen im Nationalrat 527/BNR, Dafür: V, S, F, G, N. Dagegen: -

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 2018, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Kapitalmarktgesetz 2019 geändert werden

Börsegesetz 2018, Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und Kapitalmarktgesetz 2019

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Informationspflichten für Geschäfte mit professionellen Kunden und geeigneten Gegenparteien werden gelockert
  • Die standardmäßige Kommunikation zwischen Wertpapierfirma und Kunde soll in elektronischer Form erfolgen, wobei für Kleinanleger auf Wunsch die Papierform erhalten bleibt
  • Die Produktüberwachungspflichten für die Emission von Anleihen wird gelockert, als Anleihen mit einer sog. „Make-Whole-Klausel“ davon ausgenommen werden. Die Lockerung ist gerechtfertigt, weil durch die „Make-Whole-Klausel“ das Risiko einer vorzeitigen Kündigung ausgeglichen wird und diese Anleihen somit zu sicheren und einfachen Produkten werden, die insbesondere auch für Kleinanleger attraktiv sind.
  • Die Anwendung des Positionslimits-Regime beim Handel mit Derivaten wird auf signifikante und kritische Warenderivate eingeschränkt. Davon ausgenommen sind jedoch Derivate auf landwirtschaftliche Erzeugnisse
  • Die generelle Abgrenzung zwischen Haupt- und Nebentätigkeit und damit der Anwendungsbereich der MiFID II-Regelungen wird klarer gefasst
  • Wertpapierfirmen dürfen für die Bereitstellung von Analysen und für die Erbringung von Ausführungsleistungen gemeinsam zahlen, womit die Sichtbarkeit von Emittenten auf den Finanzmärkten verstärkt wird und damit insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gefördert werden
27.04.2022

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
SPÖ
FPÖ
GRÜNE
NEOS
Dagegen:
-

Mitglied der Bundesregierung

Dr. Magnus Brunner, LL.M.

Bundesministerium für Finanzen

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