BUNDESRAT

Die nächste (641.) Sitzung des B u n d e s r a t e s findet am Donnerstag, dem 4. Juni 1998, 9 Uhr, statt.

Die Sitzung beginnt mit einer Fragestunde.

 

T A G E S O R D N U N G

 

 

1.

Beschluß des Nationalrates vom 12. Mai 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Behörden-Überleitungsgesetz, das AIDS-Gesetz 1993, das Bundesgesetz über natürliche Heilvorkommen und Kurorte, das Rezeptpflichtgesetz und das Arzneimittelgesetz geändert werden
(
1077 d.B. und 1147 d.B. sowie 5674/BR d.B.)

2.

Beschluß des Nationalrates vom 13. Mai 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 1997, das Bundesgesetz über die Errichtung des Staatsschuldenausschusses, das Bundesgesetz, mit dem das ÖIAG-Anleihegesetz, das Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz, das Bundesgesetz, mit dem die Haftungsübernahme für von der Gesellschaft "Österreichische Bundesbahnen" bei der "Eurofima" (Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial) aufzunehmende Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite geregelt wird, das Energieanleihegesetz 1982, das Bundesgesetz vom 24. Jänner 1979 betreffend Übernahme der Bundeshaftung für die Konversion von Anleihen, Darlehen und sonstigen Krediten der Österreichischen Elektrizitätswirtschafts-AG (Verbundgesellschaft) und der Sondergesellschaften, das Garantiegesetz 1977, das Bundesgesetz vom 4. April 1986 über die Österreichische Industrieholding Aktiengesellschaft und über eine Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes sowie des ÖIAG-Anleihegesetzes, das Poststrukturgesetz, das Staatsdruckereigesetz 1996, das Umweltförderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden, das Bundesgesetz betreffend die Übernahme von Geschäftsanteilen der Graz Köflacher Eisenbahn GmbH (GKE) und die mögliche Verwertung dieser Geschäftsanteile erlassen wird und das Bundesgesetz über die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH) geändert wird (Budgetbegleitgesetz 1998)
(
1099 d.B. und Zu 1099 d.B. und 1161 d.B. sowie 5688/BR d.B.)

3.

Beschluß des Nationalrates vom 13. Mai 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird
(
1162 d.B. sowie 5689/BR d.B.)

4.

Beschluß des Nationalrates vom 12. Mai 1998 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Bolivien über die Förderung und den Schutz von Investitionen
(
667 d.B. sowie 5687/BR d.B.)

5.

Beschluß des Nationalrates vom 12. Mai 1998 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über den Abschluß des Vertrages von Amsterdam
(
1152 d.B. und 1168 d.B. sowie 5675/BR d.B.)

6.

Berufsbildungsbericht 1997 des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten
(
III-178/BR d.B. sowie 5677/BR d.B.)

7.

Beschluß des Nationalrates vom 13. Mai 1998 betreffend ein Übereinkommen zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrags und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen samt Erklärungen Österreichs
(
943 d.B. und Zu 943 d.B. und 1170 d.B. sowie 5678/BR d.B.)

8.

Beschluß des Nationalrates vom 13. Mai 1998 betreffend ein Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren
(
907 d.B. und 1171 d.B. sowie 5679/BR d.B.)

9.

Beschluß des Nationalrates vom 13. Mai 1998 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Ukraine über Informationsaustausch und Zusammenarbeit auf dem Gebiete der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes samt Anlagen
(
1042 d.B. und 1174 d.B. sowie 5680/BR d.B.)

10.

Beschluß des Nationalrates vom 13. Mai 1998 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über den frühzeitigen Austausch von Informationen bei radiologischen Gefahren und über Fragen gemeinsamen Interesses aus dem Bereich der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes
(
1087 d.B. und 1175 d.B. sowie 5681/BR d.B.)

11.

Beschluß des Nationalrates vom 13. Mai 1998 betreffend Änderungen zur Anlage des Internationalen Übereinkommens zur Regelung des Walfangs, 1946
(
1084 d.B. und 1177 d.B. sowie 5682/BR d.B.)

12.

Beschluß des Nationalrates vom 13. Mai 1998 betreffend das Zusatzabkommen zu dem in Paris am 2. September 1949 unterzeichneten Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates, abgeschlossen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Europarat betreffend das Europäische Zentrum für lebende Sprachen samt Briefwechsel
(
1085 d.B. und 1179 d.B. sowie 5683/BR d.B.)

13.

Beschluß des Nationalrates vom 13. Mai 1998 betreffend das 6. Protokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Europarates
(
1098 d.B. und 1180 d.B. sowie 5684/BR d.B.)

14.

Beschluß des Nationalrates vom 13. Mai 1998 betreffend ein Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung samt Erklärung der Republik Österreich
(
1088 d.B. und 1181 d.B. sowie 5685/BR d.B.)

15.

Beschluß des Nationalrates vom 13. Mai 1998 betreffend das Protokoll über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen in der am 3. Mai 1996 geänderten Fassung (Protokoll II in der am 3. Mai 1996 geänderten Fassung) zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können samt Erklärungen;

Protokoll vom 13. Oktober 1995 über blindmachende Laserwaffen (Protokoll IV) zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können samt Erklärung
(
1107 d.B. und 1182 d.B. sowie 5686/BR d.B.)

16.

Wahl der beiden Vizepräsidenten, 2 Schriftführern und 3 Ordnern für das 2. Halbjahr 1998
(
12/W-BR/99)

 

 

 

Wien,1998 06 04

 

 

Ilse Giesinger

Ludwig Bieringer

Schriftführerin

Präsident

 

 

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A v i s o

 

Es ist in Aussicht genommen, die Tagesordnungspunkte 2 und 3, 9 und 10, 12 und 13 sowie 14 und 15 jeweils unter einem zu verhandeln.