Im Herbst eines Kalenderjahres werden das Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) und das Bundesfinanzgesetz (BFG) beraten und beschlossen. Das BFRG beinhaltet die auf vier Jahre ausgerichtete mittelfristige Haushaltsplanung. Im Rahmen der dort festgelegten Auszahlungsobergrenzen legt das BFG dann „das Budget“ für das nächste Finanzjahr im Detail fest.
Die Budgetberatungen im Nationalrat beginnen mit der „Budgetrede“ des Finanzministers/der Finanzministerin, womit diese/r den Entwurf des BFG dem Nationalrat präsentiert. Erst am nächsten Tag erfolgt dann die erste Lesung. Die Beratungen im Budgetausschuss nehmen ca. eine Woche in Anspruch und die Behandlung im Plenum erstreckt sich in der Regel auf drei Sitzungstage.
Der Rechnungshof hat dem Nationalrat bis zum 30. Juni des folgenden Finanzjahres den Bundesrechnungsabschluss für das Vorjahr vorzulegen. Dieser muss durch Bundesgesetz genehmigt oder die Genehmigung durch Beschluss versagt werden. Der Bundesrechnungsabschluss erläutert den jährlichen Budgetvollzug, insbesondere bedeutende Abweichungen gegenüber dem Voranschlag, und dient so als eine wesentliche Grundlage für die Ausübung der Kontrollrechte des Nationalrates.
Der Bundesrat hat beim Bundesfinanzrahmengesetz, beim Bundesfinanzgesetz und bei der Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses keine Mitwirkungsrechte (Art. 42 Abs. 5 B-VG).