Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, Änderung (268/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert wird

Kurzinformation

Ziele

  • Unterstützung der zuständigen Behörden durch einen automatisierten Abgleich des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer mit Sanktionslisten
  • Verbesserung der risikobasierten Aufsicht durch die Registerbehörde
  • Verbesserung der Zusammenarbeit der Registerbehörde mit anderen relevanten Behörden
  • Bessere Erkennung von Scheinunternehmen
  • Gewährleistung der Einsicht in das Register für Personen und Organisationen mit berechtigtem Interesse zur Herstellung des unionsrechtskonformen Zustandes

Inhalt

  • Automatisierte Übermittlung von Daten an die zentralen Services der Abgabenbehörden
  • Ausbau des Registers zur zentralen Plattform zum automatisationsunterstützten Abgleich von Sanktionslisten mit dem Firmenbuch, dem Vereinsregister, dem Ergänzungsregister und dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer
  • Durchführung von modellbasierten Analysen durch die zentralen Services der Abgabenbehörden
  • Schaffung einer rechtlichen Grundlage für eine intensivierte Zusammenarbeit der Behörden und einen Informationsaustausch zwischen den Behörden
  • Ermöglichung einer Einsicht für Personen und Organisationen mit berechtigtem Interesse

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Basierend auf den Erkenntnissen aus der Nationalen Risikoanalyse 2021 sowie im Hinblick auf die bei der Umsetzung von Sanktionen gewonnenen Erfahrungen sollen weitere Verbesserungen im Bereich des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer umgesetzt werden.

Das Register der wirtschaftlichen Eigentümer soll zur zentralen Plattform zum automatisationsunterstützten Abgleich von Sanktionslisten mit dem Firmenbuch, dem Vereinsregister, dem Ergänzungsregister und dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer ausgebaut werden. So sollen künftig effektiv und effizient Verdachtsfälle im Hinblick auf die Eigentümerinnen/die Eigentümer, vertretungsbefugten Personen und wirtschaftlichen Eigentümerinnen/wirtschaftlichen Eigentümer von Rechtsträgern ermittelt werden. Die so ermittelten Verdachtsfälle sollen im Register gespeichert werden und von der Registerbehörde, der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst sowie anderen zuständigen Behörden eingesehen werden können.

Durch eine automatisierte Datenübermittlung von bestimmten Daten des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer an die Abgabenbehörden sollen die zentralen Services künftig verbesserte Analysen, insbesondere zur Entdeckung von Scheinunternehmen, durchführen können. Durch Scheinunternehmen entgehen der öffentlichen Hand sowie der Sozialversicherung durch Sozialbetrug Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in beträchtlicher Höhe.

Mit der vorgeschlagenen Änderung sollen zudem zusätzliche Fälle von treuhändig gehaltenen Anteilen an Rechtsträgern erfasst werden, bei denen Treuhandschaften zu einer Verschleierung des wirtschaftlichen Eigentums führen können. So sollen künftig auch Treuhandschaften innerhalb der Beteiligungskette und die treuhändige Übernahme der Funktionen der Stifterin/des Stifters oder der/des Begünstigten bei Stiftungen (Treuhandstiftungen) offengelegt werden.

Um Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und die Umgehung von Sanktionen verhindern zu können, soll eine rechtliche Grundlage für einen, über die Amtshilfe hinausgehenden, Informationsaustausch zwischen der Registerbehörde und anderen Behörden geschaffen und so die Zusammenarbeit zwischen den Behörden verbessert werden. Einrichtungen, die öffentliche Mittel als Förderungen vergeben, soll eine Einsicht in das Register ermöglicht werden, um die Transparenz von wirtschaftlichen Eigentümerinnen/wirtschaftlichen Eigentümern bei der Vergabe von öffentlichen Förderungen zu gewährleisten.

28.04.2023

Übermittelt von

Dr. Magnus Brunner, LL.M.

Bundesministerium für Finanzen

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