Betriebliche Mitarbeiter und Selbständigenvorsorgegesetz, Pensionskassengesetz, u.a., Änderung (103/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeiter und Selbständigenvorsorgegesetz, das Pensionskassengesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Einkommensteuergesetz, das Landarbeitsgesetz 2021 und das Pensionskassenvorsorgegesetz geändert werden

Kurzinformation

Ziele

  • Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge 

  • Flexiblere Ausgestaltung des Zugriffs auf das in der Pensionskasse verwaltete Kapital 

Inhalt

  • Übertragung der Abfertigung in eine Lebensversicherung

  • Schaffung eines Standardproduktes zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) im PKG

  • Einführung eines Rechtsanspruchs im BMSVG zur Übertragung von Anwartschaften in das SpÜV

  • Schaffung einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) im BMSVG und Erhöhung der Liegedauer

  • Automatische Zusammenführung von beitragsfreien Konten

  • Überarbeitung des Zugriffs auf den Barabfindungsbetrag

  • Steuerrechtliche Begleitmaßnahmen im Einkommensteuergesetz

Stand: 08.05.2026

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit der vorliegenden Novelle des BMSVG, des PKG sowie des Betriebspensionsgesetzes (BPG) sollen diverse Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) vorgenommen werden.


 

Übermittelt von

Korinna Schumann

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz