Bundesgesetz zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft (126/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bundesstaatsanwaltschaft beschlossen und das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, die Strafprozeßordnung 1975 und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden (Bundesgesetz zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft, BuStAG)

Kurzinformation

Ziele

  • Entpolitisierung der Weisungsspitze
  • Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat
  • Vermeidung von Interessenkonflikten und Sicherung unabhängiger Entscheidungen
  • Transparenz des Ernennungsverfahrens
  • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

Inhalt

  • Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze
  • Verankerung einer Cooling-Off-Phase
  • gesetzliche Festlegung der Ernennungserfordernisse und Eignungskriterien
  • Neuregelung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten

Stand: 30.06.2026

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Es soll eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet werden, die ihre Funktion frei von politischer Beeinflussung ausüben kann. Die Bundesstaatsanwaltschaft soll künftig die bisher von der Generalprokuratur wahrgenommenen Aufgaben übernehmen.

In einem ersten Schritt sollen auf Basis der verfassungsrechtlichen Grundlagen die erforderlichen einfachgesetzlichen Umsetzungsmaßnahmen zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft durch Erlassung eines Bundesgesetzes über die Bundesstaatsanwaltschaft (BuStAG) und Änderung der hauptbetroffenen Materiengesetze geschaffen werden. Die weiteren erforderlichen einfachgesetzlichen Maßnahmen sollen in einem zweiten Schritt in Aussicht genommen werden.

Neben der Konkretisierung der verfassungsgesetzlichen Vorgaben soll das BuStAG insbesondere regeln:

  • den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Bundesstaatsanwaltschaft
  • die Ernennung der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft sowie deren Funktionsende
  • die Leitung der Behörde samt der Ausübung der Dienstaufsicht
  • die Grundlagen für die Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung
  • die Verwaltungsdirektion

Zudem sollen die Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften umfassend neu geregelt und reduziert werden.

Übermittelt von

Dr. Anna Sporrer

Bundesministerium für Justiz