Die Bewilligung des jährlichen Staatshaushalts (Budgets) und die Kontrolle über den Budgetvollzug stellen ein zentrales Recht der Parlamente in einer Demokratie dar. In Österreich übt der Nationalrat die Budgethoheit aus.
Die Entscheidung darüber, wofür die Geldmittel ausgegeben werden, hat großen Einfluss auf die gesellschaftliche Entwicklung. Man sagt daher auch immer, das Budget sei die in Zahlen gegossene Politik der Bundesregierung.
Bei der Budgeterstellung sind demnach wesentliche wirtschaftliche, konjunkturelle und soziale Faktoren ausschlaggebend, deren Ursachen und Auswirkungen nicht allein innerstaatlich beeinflussbar sind, sodass die Erstellung eines Bundeshaushalts einen sehr komplexen Vorgang darstellt. Die Beschlussfassung eines Budgets bedeutet demnach eine große Verantwortung der Parlamentarier:innen, ebenso die Kontrolle des Budgetvollzugs durch die Ministerien. Beides erfordert auch großes Fachwissen.
Da die Reform des Haushaltsrechts (203 d.B. und 204 d.B., XXIII. GP sowie 480 d.B., XXIV. GP) den einzelnen Ressorts mehr Flexibilität und Spielraum bei finanziellen Detailentscheidungen ermöglicht, indem es nunmehr rund 70 nach sachlichen Verwaltungsbereichen gegliederte Globalbudgets anstelle der vormaligen mehr als 1 000 Voranschlagsansätze gibt, ist die budgetpolitische Steuerungs- und Kontrollfunktion des Nationalrats umso mehr gefragt.
Der Budgetdienst soll dafür eine fundierte fachliche Unterstützung leisten und damit auch zur Stärkung des Parlaments gegenüber der Bundesregierung beitragen.