Die Mitglieder des Nationalrats und des Bundesrats sind nach § 6 Abs. 2 Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz verpflichtet, bestimmte Tätigkeiten, jeweils unter Angabe, ob aus dieser Tätigkeit Vermögensvorteile erzielt werden, zu melden.
Parlamentarier:innen
Hier finden Sie häufige Fragen zu Bezügen, Nebeneinkünften oder Anwesenheitspflicht der Mandatar:innen.
Wo erfahre ich etwas über Nebeneinkünfte bzw. Nebenbeschäftigungen von Mandatar:innen?
Müssen Mandatar:innen melden, ob sie neben dem Mandat noch sonstige Tätigkeiten ausüben?
Für welche Tätigkeiten gilt eine Meldepflicht? Ist auch das Einkommen daraus zu melden?
In welcher Form und innerhalb welcher Frist sind die Einkünfte zu melden?
Sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu melden? Und wenn ja, welche?
Werden die gemeldeten Tätigkeiten und Einkünfte irgendwo veröffentlicht?
Ist Abgeordneter eigentlich ein Hauptberuf oder ein Nebenberuf?
Darf jeder Abgeordnete neben seinem Mandat noch einen weiteren Beruf ausüben?
Wie hoch sind die Bezüge der Parlamentarier:innen?
Was versteht man unter dem Bezügebegrenzungsgesetz 1997?
Was ist die sogenannte Bezügepyramide, und was ist der Ausgangsbetrag?
Werden die Bezüge im Laufe der Jahre auch in ihrer Höhe angepasst?
Gab es auch für Abgeordnete Nulllohnrunden? Wenn ja, wann?
Wie hoch sind derzeit die Bezüge bzw. Bezugsobergrenzen für die einzelnen Funktionen?
Erhalten Mandatar:innen auch einen Spesenersatz?
Wenn ja: Wo ist dieser geregelt?
Hat jeder/jede Mandatar:in Anspruch auf Aufwandsersatz?
Welche Aufwendungen können ersetzt werden?
Wie hoch ist der Vergütungsanspruch?
Wie hoch ist der Vergütungsanspruch konkret?
Können Parlamentarier:innen zugleich Regierungsmitglieder sein?
Ist dies grundsätzlich rechtlich möglich?
Gibt es auch Funktionen, mit denen ein Mandat im Nationalrat/Bundesrat unvereinbar ist?
Gibt es tatsächlich Mandatare, die gleichzeitig Regierungsmitglieder sind?
Gibt es für Abgeordnete eine Anwesenheitspflicht?
Sind Abgeordnete zur Teilnahme an Sitzungen verpflichtet?
Was gilt, wenn Abgeordnete bei einer Sitzung bzw. in einer Sitzungswoche verhindert sind?
Was gilt, wenn Abgeordnete 30 Tage oder länger verhindert sind?
Gilt auch in den Ausschüssen eine Teilnahmepflicht? Und was gilt bei Verhinderung?
Wie sind Wahl, Aufgaben und Vertretung des Präsidenten bzw. der Präsidentin geregelt?
Wer wird Präsident:in des Nationalrats?
Zählen die Präsident:innen zu den 183 Mandatar:innen?
Stimmt der/die den Vorsitz führende Präsident:in bei Abstimmungen mit?
Inwiefern übt der/die Präsident:in des Nationalrats eine "Doppelfunktion" aus?
Welche Aufgaben hat der/die Präsident:in als oberste:r Repräsentant:in des Nationalrats?
Inwiefern ist der/die Präsident:in des Nationalrats auch ein oberstes Verwaltungsorgan?
Kann ein/e Nationalratspräsident:in seine/ihre Funktion auch verlieren?
Trifft der/die Präsident:in Entscheidungen allein oder gemeinsam mit anderen Organen?
Wie entscheiden die NR-Präsident:innen, wenn sie den Bundespräsidenten vertreten?
Wie ist die Vertretung des Präsidenten/der Präsidentin im Fall der Verhinderung geregelt?
Was passiert, wenn alle drei Präsident:innen verhindert sind?
Was versteht man unter "wilden Abgeordneten"?
Wird diese Bezeichnung auch im Parlament verwendet?
Warum gibt es fraktionslose Abgeordnete?
Haben fraktionslose Abgeordnete weniger Rechte?
Wie verhält es sich bei Rechten, die an die "Klubstärke" gebunden sind?
Welche Rederechte haben fraktionslose Abgeordnete?
Welche Rechte und Pflichten haben fraktionslose Abgeordnete?
Freies Mandat und Immunität – gelten sie für fraktionslose Abgeordnete genauso?
Welche Minderheitsrechte können fraktionslose Abgeordnete nutzen?
Welche Verfahrensrechte haben einzelne – und damit auch fraktionslose – Abgeordnete?
Was gilt betreffend Bezüge, Aufwandsersatz, parl. Mitarbeiter:in, Infrastrukturnutzung?
Welche Pflichten haben fraktionslose Abgeordnete?
Warum dürfen Abgeordnete, die aus ihrem Klub oder aus ihrer Partei austreten, ihr Mandat behalten?
Welche Rolle spielt dabei der Grundsatz des freien Mandats?
Gibt es das freie Mandat schon lange? Gibt es dieses auch in anderen Ländern?
In Österreich gibt es drei Parteibegriffe: Ist in allen drei Fällen ein Austritt möglich?
Steht auch ausdrücklich im Gesetz, dass "wilde Abgeordnete" ihr Mandat behalten können?
Wer waren die ersten weiblichen Abgeordneten, und wie hat sich der Frauenanteil seither entwickelt?
Wer waren die ersten weiblichen Abgeordneten, und wann zogen sie ins Parlament ein?
Wie hat sich der Frauenanteil im Nationalrat/Bundesrat über die Jahrzehnte entwickelt?
Wann waren Frauen erstmals im Präsidium von Nationalrat bzw. Bundesrat vertreten?
Aus welchen Gründen kann das Mandat von Abgeordneten frühzeitig enden?
Für wie lange werden Abgeordnete gewählt?
Wie lange dauern Gesetzgebungsperioden tatsächlich?
Wann endet bei vorzeitiger Beendigung der Gesetzgebungsperiode das Mandat?
Warum endet ein Mandat mitunter während laufender Gesetzgebungsperiode?
Warum haben manche Abgeordnete ein "Mandat auf Zeit"?
Gibt es auch Gründe für eine Aberkennung des Mandats?
Wovon hängen die Chancen für eine Wiederwahl für eine weitere GP ab?