Autonome Parlaments­verwaltung

1918-1934: Nach Deklarierung der Republik 1918 strebte die Parlamentsverwaltung nach Unabhängigkeit von anderen Zentralstellen.

Weiterentwicklung der Parlamentsadministration

Der Zusammenbruch der Monarchie brachte eine Reihe an staatsrechtlichen Veränderungen mit sich. So war auch eine Weiterentwicklung der Parlamentsadministration notwendig. Die letzte Sitzung des Abgeordnetenhauses fand am 12. November 1918 statt und wurde von etwa 60 Mitgliedern besucht. Am selben Tag hielt die Provisorische Nationalversammlung für Deutschösterreich eine Sitzung ab, in der sie die Republik deklarierte.

Die Provisorische Nationalversammlung für Deutschösterreich hatte sich am 21. Oktober 1918 zusammengefunden und unter der Leitung von Karl Renner einen Verfassungsentwurf erarbeitet. In einem höflich formulierten Brief wies er den Präsidenten des Herrenhauses darauf hin, dass der Staatsrat, das neue Lenkungsgremium des Staates, die Räumlichkeiten des Herrenhauses ab nun nutzen würde und bat um eine "nachträgliche Genehmigung".

Die neue Staatsform erfordert eine unabhängige Parlamentsverwaltung

In den Anfängen der Republik waren die Parlamentspräsidenten gleichzeitig die Staatsoberhäupter. Die Parlamentsadministration wurde damit automatisch die Kanzlei des Staatsoberhauptes. Das Bestreben nach einer von allen anderen Zentralstellen unabhängigen Parlamentsverwaltung verstärkte sich.

Für die neue Staatsordnung war zunächst nur eine parlamentarische Kammer vorgesehen. Der Staatsrat galt als nachfolgende Institution des Abgeordnetenhauses. Das Personal des Herrenhauses wurde später im Staatssiegelamt eingesetzt. 1918 stellten die drei Präsidenten der Nationalversammlung das Personal für ihre Büros ein.

Die autonome Bestellung von Personal für die Parlamentsverwaltung wurde in der Geschäftsordnung der Konstituierenden Nationalversammlung 1919 festgelegt. Somit konnte das Parlament erstmals eigenständig über das Personal entscheiden. Die Beschäftigten der provisorisch konstituierten Nationalversammlung wurden als Angestellte der Kanzlei des Präsidenten des Nationalrats übernommen. Josef Kupka, der letzte Kanzleidirektor des Abgeordnetenhauses, wurde zum Sektionschef der Parlamentsadministration ernannt.

Untermieter im Parlamentsgebäude

Der 1920 neu eingerichtete Bundesrat war dem Nationalrat politisch untergeordnet und konnte nicht autonom über seinen Personalstand bestimmen. Administrativ war er vom Bundeskanzler abhängig. Die fehlende Eigenständigkeit des Bundesrats war auch in seiner Unterbringung ersichtlich: Er galt als "Untermieter" im Parlamentsgebäude. Es handelte sich laut damaligem Bundeskanzler Michael Mayr "nur um eine gleichsam mietweise Überlassung von für die Zwecke des Nationalrates entbehrlichen Räumen und Mobilien".

Das Parlament hatte sich 1907 aufgrund der im Zuge der Wahlreform erweiterten Anzahl der Herrenhaus-Mitglieder als räumlich zu begrenzt herausgestellt. Nach dem Ende der Monarchie wirkte das Haus für die reduzierte Anzahl der Mandatar:innen der neuen Republik viel zu groß. Daher wurden Untermieter gesucht und im Verfassungsgerichtshof gefunden. Dieser bezog 1923 Räumlichkeiten im ersten und zweiten Stock. Durch Unachtsamkeit dessen Bediensteter brach im Dezember 1932 wegen eines Wasserkochers ein Brand aus, der jedoch gelöscht werden konnte, bevor Schlimmeres passiert war.