Die Anfänge der Parlamentsverwaltung

1861-1883: Die Aufgaben der Parlamentsverwaltung lagen in der Übertragung von Informationen und in der Kommunikation zwischen dem Abgeordneten- und dem Herrenhaus.

Übertragung von Information und Kommunikation als Aufgabe der Parlamentsverwaltung

Der österreichische Parlamentarismus nahm seine Anfänge 1861 mit dem Grundgesetz über die Reichsvertretung und der Einführung des Reichsrats. Die Verfassung sah ein Zweikammernparlament vor, bestehend aus Abgeordneten- und Herrenhaus. Aufgabe der Parlamentsverwaltung waren die Übertragung von Information zwischen den Tagungsperioden und die Kommunikation zwischen den beiden Kammern, Abgeordneten- und Herrenhaus. Das für die Dokumentation zuständige Archiv ist somit der Vorläufer der permanenten Parlamentsverwaltung.

Dokumentation der Gesetzgebung über die Tagungsperiode hinaus

Zunächst vertrat das Parlament die gesamte Monarchie, nach 1867 den österreichischen Reichsteil. Von einem parlamentarischen System im modernen Sinn kann zu dieser Zeit noch nicht gesprochen werden, da die Gesetzgebungshoheit bis 1918 beim Kaiser lag. Die Ausübung band er an die Zustimmung der beiden Häuser des Reichsrats, Abgeordnetenhaus und Herrenhaus waren daher kompetenzrechtlich gleichgestellt. Die pro Kammer erforderlichen Beschlüsse für einen Gesetzeserlass machten die Kommunikation zwischen den beiden Häusern erforderlich. Außerdem lagen am Ende einer Tagungsperiode (Session) nicht immer die Beschlüsse beider Häuser vor. Eine nachhaltige Dokumentation war daher notwendig, um die Anknüpfung in der folgenden Session zu erleichtern.

Diese Übertragung von Information zwischen den Tagungsperioden war die erste Aufgabe der Parlamentsverwaltung. Das für die Dokumentation zuständige Archiv stellte somit den Vorläufer der permanenten Parlamentsverwaltung dar. Diese stützt sich auf die 1861 erlassenen Geschäftsordnungen für das Haus der Abgeordneten und des Herrenhauses.

Bedienstete waren dem Staatsministerium unterstellt

Das Parlament hatte anfangs bei der Bestellung des Personals keine freie Hand. Dieses wurde aus Gründen der Sparsamkeit nur für die Dauer der Sessionen vom Staatsministerium bereitgestellt. Ein Großteil der Bediensteten arbeitete in der Kanzlei. Nach Tagungsende wurden sie wieder in ihren ursprünglichen Dienststellen eingesetzt. Dauerhaft blieben nur das Personal der Gebäudeverwaltung und ein Archivar beschäftigt.

In der Anfangszeit tagte das Abgeordnetenhaus in einem provisorischen Amtsgebäude in der Währingerstraße. Das Herrenhaus war im Niederösterreichischen Landhaus in der Herrengasse eingemietet. Die räumliche Trennung von Abgeordnetenhaus und Herrenhaus zog eine Trennung der Verwaltungen der beiden Kammern nach sich. Durch die kompetenzrechtliche Gleichstellung beider Häuser erschienen getrennte Verwaltungen sinnvoll. Die Verwaltungen beider Gesetzgebungskammern unterlagen der Weisung eines Regierungsmitglieds, zunächst des Staatsministers, dann des Ministers des Inneren.

Protokollierung von Sitzungen

In der Geschäftsordnung des Herrenhauses war die Bestellung eines Schriftführers festgelegt. Dieser war nur für die Dauer der Session durch den Staatsminister bestellt. Im Abgeordnetenhaus jedoch gab es keinen ausdrücklich bestellten Schriftführer. Es wurde ein Mitglied dazu erwählt, Sitzungsprotokolle zu führen. Diese Vorgehensweise wurde bis in die Zwischenkriegszeit beibehalten. Danach wurden Mitarbeiter der Parlamentsverwaltung mit der Protokollierung beauftragt. Offiziell wurde dies erst 1961 im Geschäftsordnungsgesetz festgelegt.

Ein Kanzleidirektor wird bestellt

1868 wurde erstmals für das Herrenhaus ein Kanzleidirektor bestellt: Hofrat Heinrich Ritter von Roschmann-Hörburg. Erst fünf Jahre später erhielt auch das Abgeordnetenhaus einen Kanzleidirektor. Ein Umstand, der nicht ohne Kritik blieb: Der Archivar des Abgeordnetenhauses Johann Kupka beanstandete bereits 1867 beim Innenminister, dass der Verwaltungsaufwand im Abgeordnetenhaus höher sei. In der Präsidialkanzlei des Herrenhauses seien jedoch mehr Bedienstete, nämlich sechs, beschäftigt.

Die Gründung der Parlamentsbibliothek

1869 wurde die Reichsratsbibliothek gegründet. Beide Kammern nutzten diese Einrichtung. Bei der Gründung der Bibliothek wurden der Bestand des im Jahr zuvor aufgelösten Staatsrats und die kleineren Bestände der beiden Kammern zusammengeführt. Die Bibliothek war aus Platzgründen anfangs im Gebäude des Ministerratspräsidiums in der Bankgasse in Wien untergebracht.