In dieser Zeit wurden überall in der Monarchie politische Parteien im modernen Sinn gegründet: Sie hatten den Anspruch, große Teile der Bevölkerung zu vertreten. Auf dem Gebiet des heutigen Österreichs waren das die Sozialdemokratische Arbeiterpartei (zum Jahreswechsel 1888/89) und die Christlichsoziale Partei (1893). Damit wurden die Forderungen nach Wahlrechtsreformen stärker.
1896 weitete man das Wahlrecht weiter aus. Es wurde eine fünfte Kurie der allgemeinen Wählerklasse geschaffen. In dieser hatten alle Männer über 24 Jahren das Wahlrecht, sofern sie ein Jahr lang am selben Ort gewohnt hatten. Die Ungerechtigkeiten des Zensus- und Kuriensystems konnte diese Reform jedoch nicht ausgleichen: Die rund fünf Millionen Wahlberechtigten wählten nur 72 von 425 Reichsratsabgeordneten.
In den folgenden Jahren wurden etliche Vorschläge für Wahlreformen diskutiert. Im Mittelpunkt standen dabei die zentralen Fragen der Demokratie, nämlich die Gleichberechtigung aller Bürger:innen. Diese wurde von vielen als Gefahr für die Stabilität des Staats und das Funktionieren der Regierung gesehen. Es dauerte bis in den Spätherbst 1906, bis sich jene politischen Kräfte durchsetzten, die auf Reformen drängten. Im November 1906 konnten sie die dringliche Behandlung des Gesetzesvorhabens durchsetzen, das als Beck'sche Wahlrechtsreform bekannt werden sollte. Am 1. Dezember 1906 wurde dann der Beschluss im Abgeordnetenhaus gefasst, mit das Privilegiensystem abgeschafft wurde. Ab 1907 sollte ein allgemeines, gleiches, direktes Wahlrecht für Männer gelten. Die wenigen Frauen, die zuvor wählen durften, waren wieder von der Stimmabgabe an den Urnen ausgeschlossen.