Seit 2007 dürfen 16-Jährige ihre Stimmen bei Nationalratswahlen abgeben, also von ihrem aktiven Wahlrecht Gebrauch machen. Das Alter für das passive Wahlrecht, also das Recht zu kandidieren, liegt seither bei 18 Jahren. Dies ist das Ergebnis einer (beinahe) steten Senkung des Wahlalters seit der Einführung des allgemeinen Männerwahlrechts im Jahr 1907. Damals durften alle männlichen Personen über 24 Jahren wählen und mussten 30 Jahre alt sein, um kandidieren zu können.
In der Ersten Republik kam es zu einer ersten Senkung des Wahlalters: Bei der Wahl zur Konstituierenden Nationalversammlung wurde das aktive Wahlalter auf 20, das passive auf 29 Jahren festgesetzt. 1923 kam es zu einer weiteren Senkung des passiven Wahlalters, wodurch Personen ab Vollendung des 24. Lebensjahres gewählt werden durften. Nur sechs Jahre später kam es zur bisher einzigen Anhebung in der Geschichte der Republik: 1929 setzte der Nationalrat das Recht zu wählen auf 21, das Recht gewählt zu werden auf 29 Jahre hinauf.
Erst nach dem Zweiten Weltkrieg kam es wieder zu Veränderungen. Für die zweite Nationalratswahl der Zweiten Republik im Jahr 1949 waren wieder Bürger:innen ab Vollendung des 20. Lebensjahres wahlberechtigt, kandidieren durften sie ab Vollendung des 26. Lebensjahres. Diese Regelung sollte beinahe 20 Jahre Bestand haben und erst 1968 sollte das aktive Wahlalter auf 19 bzw. das passive auf 25 Jahre gesenkt werden. Weiter "nach unten" mit dem Wahlalter ging es mit der Nationalrats-Wahlordnung 1992, die die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts ab 18 bzw. 19 gestattete. Diese Regelung blieb bis zur erneuten Senkung 2007 bestehen.