Der Stimmzettel

Bei Nationalratswahlen wird heute auf amtlichen Stimmzetteln gewählt - das war nicht immer so. Über die wechselvolle Geschichte eines Formulars.

Heute: Amtliche Stimmzettel

Bei Nationalratswahlen dürfen Wähler:innen heute ihre Stimme für Parteien und Kandidat:innen ausschließlich auf amtlichen Stimmzetteln abgeben. Wie diese auszusehen haben, regelt die Nationalrats-Wahlordnung: So muss das Formular mindestens dem Format A3 entsprechen, jede wahlwerbende Partei muss in gleich großen Buchstaben in gleich großen Spalten angeführt sein, unter den Parteibezeichnungen haben freie Felder für die Eintragung eines Namens zur Vergabe von Vorzugsstimmen zu stehen.

Früher: keine klaren Vorgaben für Stimmzettel

Diese genaue Normierung der Stimmzettel scheint heute eine Selbstverständlichkeit zu sein, lange galt diesbezüglich jedoch keine klare Regelung und es waren auch nicht-amtliche Stimmzettel bei Wahlen zulässig. In der österreichisch-ungarischen Monarchie gab es etwa überhaupt keine vorgedruckten Stimmzettel. Die Wähler schrieben den Namen des von ihnen gewünschten Kandidaten einfach auf ein Blatt Papier. Bei den ersten allgemeinen und gleichen Wahlen für alle Staatsbürger:innen zur Konstituierenden Nationalversammlung gab es zwar einen amtlichen Stimmzettel, gültig waren jedoch auch andere Formen der Stimmabgabe. So verteilten viele Parteien die Listen ihrer Kandidat:innen schon im Wahlkampf, die am Wahltag dann abgegeben werden konnten. 1920 wurde der amtliche Stimmzettel überhaupt wieder ganz abgeschafft, die Zettel mussten jedoch bestimmten Normen entsprechen.

Eigene Stimmzettel für Frauen

Nach der Ausweitung des Wahlrechts auf alle Bürger:innen wollten die Parteien auch Genaueres über das Wahlverhalten der Frauen erfahren – sie galten als "unbekannte Größe" und alle Fraktionen hatten Angst, sie würden vor allem dem politischen Gegner nützen. Um also dem vermeintlich besonderen Wahlverhalten der weiblichen Wählerschaft auf die Spur zu kommen, diskutierten die Verantwortlichen die Einführung verschiedenfarbiger Stimmzettel bzw. Kuverts für Frauen und Männer oder die Stimmabgabe in getrennte Urnen. Tatsächlich führten die Staatsregierung 1920 und das Parlament in der Nationalratswahlordnung 1923 die Verwendung verschiedenfärbiger Kuverts für die zwei Geschlechter ein. Mit der Wiedererrichtung der Republik nach dem Zweiten Weltkrieg fand diese Regelung bei Wahlen zum Nationalrat ein Ende.

Stimmzettel zum Ausschneiden

Von der Einführung eines amtlichen Stimmzettels war man dennoch weit entfernt. Nach wie vor gab es kein offizielles Formular, die Stimme musste jedoch formalen Kriterien entsprechen: Der Stimmzettel musste 9,5 bis 11,5 Zentimeter lang und 6,5 bis 8,5 Zentimeter breit und außerdem aus weichem, weißlichem Papier sein. Auf dem Papier musste die Parteibezeichnung, ein eindeutig einer Partei zuordenbarer Kandidat:innen-Name oder die Parteibezeichnung und ein Kandidat:innen-Name der entsprechenden Parteiliste angegeben sein. Dies führte unter anderem dazu, dass auch Partei-Zeitungen Stimmzettel mit der jeweils gewünschten Wahl vorab zum Ausschneiden für die Bürger:innen abdruckten.

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..., [die] - Frauen im Parlament - Nationalrat und Bundesrat

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