Der Haushaltsplan des Staates
Das Budget ist der Haushaltsplan einer Gebietskörperschaft (Bund, Länder, Gemeinden) für ein Finanzjahr. Im Budget werden die geplanten Einnahmen (= Einzahlungen und Erträge) und Ausgaben (= Auszahlungen und Aufwendungen) des Bundes gegenübergestellt. Zugleich wird festgelegt, welche Wirkungen damit erzielt werden sollen.
Mit dem Budget setzt vor allem die Bundesregierung Schwerpunkte für das folgende Jahr. Die größten Ausgaben fallen im Bereich der Verwaltung an. Sie reichen von der Infrastruktur des Staates, der Finanzierung von Bildung, Sicherheit oder Gerichten, über die Bezahlung der Bediensteten des Bundes bis zu Pensionen und Sozialleistungen. Daher bestimmt Art. 51 B-VG, dass der Bundesregierung das Vorrecht zukommt, das Budget zu erstellen und dem Nationalrat vorzulegen. Nur wenn die Bundesregierung den Budgetentwurf nicht rechtzeitig vorlegt, erlaubt Art. 51a B-VG den Abgeordneten, einen solchen zu erstellen.