Budgethoheit

Die Bewilligung des Budgets gehört zu den wichtigsten Befugnissen des Nationalrats.

Der Haushaltsplan des Staates

Das Budget ist der Haushaltsplan einer Gebietskörperschaft (Bund, Länder, Gemeinden) für ein Finanzjahr. Im Budget werden die geplanten Einnahmen (= Einzahlungen und Erträge) und Ausgaben (= Auszahlungen und Aufwendungen) des Bundes gegenübergestellt. Zugleich wird festgelegt, welche Wirkungen damit erzielt werden sollen.

Mit dem Budget setzt vor allem die Bundesregierung Schwerpunkte für das folgende Jahr. Die größten Ausgaben fallen im Bereich der Verwaltung an. Sie reichen von der Infrastruktur des Staates, der Finanzierung von Bildung, Sicherheit oder Gerichten, über die Bezahlung der Bediensteten des Bundes bis zu Pensionen und Sozialleistungen. Daher bestimmt Art. 51 B-VG, dass der Bundesregierung das Vorrecht zukommt, das Budget zu erstellen und dem Nationalrat vorzulegen. Nur wenn die Bundesregierung den Budgetentwurf nicht rechtzeitig vorlegt, erlaubt Art. 51a B-VG den Abgeordneten, einen solchen zu erstellen.

Bewilligung durch den Nationalrat

Die Entscheidung über das Budget trifft der Nationalrat. Das wird als „Budgethoheit“ bezeichnet und ist eines der ältesten Rechte von Parlamenten überhaupt. Viele sprechen sogar vom "Königsrecht des Parlaments". Jedes Jahr im Herbst werden das Bundesfinanzrahmengesetz, das Bundesfinanzgesetz und die Budgetbegleitgesetze im Nationalrat ausführlich beraten. Das passiert zunächst in der Ersten Lesung im Plenum, dann – meist über eine Woche – im Budgetausschuss und schließlich wieder im Plenum. Dabei werden die Abgeordneten vom Budgetdienst des Parlaments unterstützt. Der Nationalrat kann die drei Gesetzesvorlagen, die er im Rahmen der Budgetberatungen behandelt, ändern und ergänzen.

Der Bundesrat hat hingegen keine Möglichkeit, auf das Budget Einfluss zu nehmen. Es gibt kein Mitwirkungsrecht des Bundesrats. Da es sich um den Haushaltsplan des Bundes handelt, soll der Nationalrat allein und ohne Mitwirkung der Bundesländer entscheiden.

Aufsicht und laufende Kontrolle

Die Tätigkeit des Nationalrats endet aber nicht mit der Beschlussfassung. Das Bundesministerium für Finanzen berichtet ihm laufend über Einnahmen und Ausgaben. Andere Bundesministerien geben bekannt, wie sie die im Budget vorgesehen Mittel einsetzen. Der Rechnungshof erstellt jährlich den Bundesrechnungsabschluss.

Wie der Aufsichtsrat eines großen Unternehmens soll auch der Nationalrat immer genau informiert sein, um auf dieser Grundlage strategisch wichtige Entscheidungen treffen zu können (für das nächste Budget ebenso wie bei ganz aktuellen Diskussionen z. B. über neue Gesetze). Diese Aufgabe übernimmt der Budgetausschuss des Nationalrats. Sie wird als Mitwirkung des Nationalrats an der Haushaltsführung oder begleitende Budgetkontrolle bezeichnet.

Weiterführende Informationen

Mehr rund um das Budget:

Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrats der 17. Gesetzgebungsperiode

Budget-Glossar

Das Glossar zum Budhet erklärt Begriffe von A wie "Ab-Überweisungen" bis Z wie "Zahlstelle".

Ausschnitt Budgetvisualisierung

Budget-Visualisierung

Verschaffen Sie sich einen Über­blick über relevante Budget­daten. Die Visualisierungen werden durch eine Bedienungs­anleitung unterstützt.

Seitenansicht Nationalratssaal mit Glaskuppel

Wie behandelt der Nationalrat das Budget 2023?

Lesen Sie mehr darüber, wie das Budget im Nationalrat behandelt wird.

Sternförmiges Mosaik Muster am Boden.

Budgetdienst

Der Budgetdienst berät den Budgetausschuss durch die Bereitstellung regierungsunabhängiger Analysen und Fachexpertisen zu Dokumenten.