Plenarsitzungen

In Plenarsitzungen beraten und beschließen die Abgeordneten zum Nationalrat Gesetzesvorschläge.

Beratungen im Plenum

Der Nationalrat tritt während seiner Tagungsperioden in der Regel an zwei oder drei Tagen im Monat zu Plenarsitzungen zusammen. Grundlage für die Beschlüsse im Plenum bilden üblicherweise Berichte und Empfehlungen der Ausschüsse. Sie haben die Aufgabe, die sogenannten Verhandlungsgegenstände des Nationalrats, zum Beispiel Gesetzentwürfe oder Staatsverträge, im Detail zu beraten. 

Im Plenum werden die Gesetzesvorschläge noch einmal abschließend beraten. Letzte Änderungen vor der Abstimmung darüber sind möglich und durchaus üblich. Diese abschließenden Beratungen werden als Zweite und Dritte Lesung eines Gesetzes bezeichnet. Die Dritte Lesung erfolgt meist unmittelbar im Anschluss an die Zweite Lesung. Eine Erste Lesung gibt es nur selten. Sie dient dazu,eine Grundsatzdebatte abzuhalten, – noch bevor der zuständige Ausschuss seine Beratungen über den konkreten Gesetzentwurf aufnimmt. Gesetzesvorschläge von Abgeordneten werden jedenfalls in eine Erste Lesung genommen, wenn dies im Antrag verlangt wird. Auch bei Volksbegehren und beim Budget findet immer eine Erste Lesung statt.

Das Plenum des Nationalrats entscheidet auch darüber, ob der behördlichen Verfolgung von Abgeordneten zugestimmt wird. Wenn die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beantragt wird, hat der Nationalrat darüber zu entscheiden. Wenn allerdings ein Viertel der Abgeordneten die Einsetzung eines solchen Ausschusses verlangt, erfolgt keine Abstimmung mehr. Das Plenum behandelt Berichte des Rechnungshofs und der Volksanwaltschaft und nimmt Wahlen – etwa jene des Rechnungshofpräsidenten bzw. der Rechnungshofpräsidentin und eines Teils der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs – vor. In Form von Entschließungen können politische Wünsche an die Bundesregierung gerichtet werden.

Ablauf von Plenarsitzungen

Plenarsitzungen beginnen in der Regel mit einer Aktuellen Stunde oder einer Fragestunde. Die Aktuelle Stunde ist eine Aussprache über ein Thema von aktuellem Interesse. In der Fragestunde stellen die Abgeordneten kurze mündliche Anfragen an ein Mitglied der Bundesregierung, das darauf sofort antwortet. Weitere Möglichkeiten, aktuelle Probleme aufzugreifen, bieten Dringliche Anfragen, Dringliche Anträge und Anträge auf eine Kurze – also zeitlich beschränkte – Debatte über eine schriftliche Anfragebeantwortung eines Mitglieds der Bundesregierung oder über einen sogenannten Fristerstreckungsantrag. Mitglieder der Bundesregierung können jederzeit Erklärungen zu aktuellen Fragen abgeben.

Für Plenarsitzungen des Nationalrats gibt es genaue Regeln über die Reihung der Redner:innen und die Verteilung der Redezeiten auf Klubs und Abgeordnete. Für jede Sitzung wird eine genaue Tagesordnung festgelegt. Sie umfasst in der Regel das, was bereits in den Ausschüssen behandelt und beschlossen wurde. Allerdings können Klubs bzw. Abgeordnete auch erst in der Sitzung selbst verlangen, dass ein aktuelles Thema besprochen werden soll. Dafür sieht die Geschäftsordnung Minderheitsrechte vor – es braucht also nicht die Zustimmung der Mehrheit, um dieses Thema zu besprechen. Eine Besonderheit ist, dass solche "Sonderaktionen" in der Regel um 15:00 Uhr (oder frühestens drei Stunden nach "Eingang in die Tagesordnung") wirksam werden. Dann werden die Beratungen über andere Tagesordnungspunkte unterbrochen und der bzw. die Präsident:in ruft z. B. eine Dringliche Anfrage auf.

Besprechung von EU-Themen

Darüber hinaus sieht die Geschäftsordnung besondere Bestimmungen zur Erörterung von EU-Themen vor. So finden viermal jährlich Aktuelle Europastunden statt. EU–Erklärungen von Mitgliedern der Bundesregierung mit anschließender Debatte werden zweimal jährlich abgehalten. Meist geschieht das vor Treffen des Europäischen Rats. An diesen Debatten nehmen auch österreichische Mitglieder des Europäischen Parlaments teil. Sie haben ein Rederecht, dürfen aber nicht abstimmen.  

Solche EU-Debatten dienen dazu, aktuelle EU-Vorhaben zu diskutieren. Damit will der Nationalrat nicht nur die Bedeutung der EU-Politik unterstreichen, sondern gleichzeitig der Öffentlichkeit einen größeren Einblick in die Politik der Europäischen Union ermöglichen.

Die Mitwirkungsbefugnisse des Nationalrats in EU-Angelegenheiten nehmen in erster Linie seine beiden EU-Ausschüsse (Hauptausschuss und Unterausschuss) wahr. Das Instrument der "Subsidiaritätsklage" bleibt aber dem Plenum vorbehalten: Es bietet den Abgeordneten die Möglichkeit, gegen einen Gesetzgebungsakt der EU Klage beim Europäischen Gerichtshof zu erheben, wenn sie der Ansicht sind, dass die EU in nationalstaatliche Kompetenzen eingegriffen und überschießende Regelungen beschlossen hat.

Weitere Informationen zur Mitwirkung in der EU

Sondersitzungen

Der Nationalrat legt für jede Tagung einen Arbeitsplan fest. In der Regel finden pro Monat zwei Sitzungstage des Nationalrats statt. Wenn darüber hinaus Sitzungen stattfinden, werden diese als Sondersitzungen bezeichnet. Ihre Einberufung kann auch von einer Minderheit der Abgeordneten verlangt werden.

Der/ Die Präsident:in des Nationalrats ist innerhalb der Tagung verpflichtet, den Nationalrat zu einer Sitzung einzuberufen, wenn das 20 Abgeordnete verlangen und ein Thema dafür angeben. Der Nationalrat muss in diesem Fall innerhalb von acht Werktagen ab Einlangen des Verlangens zusammentreten. Gehören einem Klub weniger als 20 Abgeordnete an, so kann ein solches Verlangen einmal pro Jahr dennoch gültig gestellt werden, wenn dies von allen Abgeordneten, die einem solchen Klub angehören, unterstützt wird.

Außerhalb einer ordentlichen Tagung ist der Nationalrat durch den Bundespräsidenten bzw. die Bundespräsidentin einzuberufen, wenn es die Bundesregierung oder mindestens ein Drittel der Abgeordneten oder der Bundesrat verlangt. Die Einberufung hat so zu erfolgen, dass der Nationalrat spätestens binnen zwei Wochen nach Eintreffen des Verlangens beim Bundespräsidenten bzw. bei der Bundespräsidentin zusammentritt.

Besuch von Sitzungen und mehr

Transparenz und Öffentlichkeit spielen eine wichtige Rolle im Nationalrat. Die Plenarsitzungen sind ein Forum für die  unterschiedlichen Positionen der einzelnen Parteien. Daher sind die Sitzungen in der Regel öffentlich. Die Verhandlungsgegenstände des Nationalrats sind prinzipiell für jeden zugänglich.

Informationen zum Besuch einer Plenarsitzung

Weiterführende Informationen

Vom Besuch einer Sitzung über die Geschäftsordnung bis zu Parlamentskorrespondenzen - mehr zum Thema Plenarsitzungen:

Blick in den Nationalratssaal

Sitzungen miterleben

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ORF Kamera

Mediathek

In der Mediathek finden Sie Plenarsitzungen als Live-Stream und Aufzeichnungen. Auch Podcasts und Erklärvideos sind verfügbar.

Handschriftliches Protokoll der 80. Sitzung des Abgeordnetenhauses - Seite 80 - neu

Stenographische Protokolle

Die Plenarsitzungen sind in den Protokollen vollständig dokumentiert. Sie können rasch und ein­fach durch­sucht wer­den.

Vor Beginn der Sitzung. Geschäftsordnung des Nationalrates

Geschäftsordnung

In diesem gesetzlichen Regelwerk sind die Verfahrensabläufe im Nationalrat sowie die Rechte und Pflichten der Abgeordneten etc. enthalten.

Notizen

Parlamentskorrespondenz

Von Sitzungen über Ausschüsse bis zu Veranstaltungen - Die Parlamentskorrespondenz berichtet objektiv aus dem Parlament.