Bundesstaatliches Prinzip
In einem Bundesstaat sind die staatlichen Funktionen und Aufgaben zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Bund und Länder können für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich Gesetze erlassen. Sie sind dort auch für die Vollziehung der Gesetze zuständig und verantwortlich. Dabei handeln sie grundsätzlich selbständig.
Das bundesstaatliche (oder föderalistische) Prinzip steht somit im Gegensatz zum zentralistischen, in dem Gesetzgebung und Vollziehung ausschließlich zentral ausgeübt werden.
In einem Bundesstaat ist es auch notwendig, dass Bund und Länder zusammenarbeiten und einander unterstützen. Die Länder werden daher über Vorschläge für neue Bundesgesetze informiert. Über den Bundesrat wirken sie an der Gesetzgebung des Bundes mit. Bund und Länder können Vereinbarungen schließen und regeln, wie sie in bestimmten Politikbereichen gemeinsam vorgehen ("15a-Vereinbarungen"). Im Finanzausgleich regeln Bund und Länder, wie die Einnahmen und Erträge des Staats auf sie verteilt werden.