Spitze der Verwaltung
Der Bundespräsident bzw. die Bundespräsidentin steht – gemeinsam mit der Bundesregierung – an der Spitze der Verwaltung des Bundes. Er/Sie ist an keine Weisung gebunden, wohl aber an die Gesetze.
Anders als einem Mitglied der Bundesregierung ist es dem Bundespräsidenten bzw. der Bundespräsidentin nicht erlaubt, dem Nationalrat oder dem Bundesrat anzugehören.