Amt des Bundespräsidenten bzw. der Bundespräsidentin
Der Bundespräsident bzw. die Bundespräsidentin wird in der Öffentlichkeit vor allem bei Staatsbesuchen, Repräsentation und Festreden wahrgenommen. Und doch verleiht die Verfassung dem Staatsoberhaupt eine große, aber fein begrenzte Macht: Vieles kann der/die Bundespräsident:in nur tun, wenn ihm/ihr die Bundesregierung dafür einen Vorschlag vorlegt.