Die tschechische Volksgruppe war bis 1920 durch einen eigenen Abgeordneten im Hohen Haus vertreten. Frantisek Dvorak war Mitbegründer des Hilfsvereins "Tschechisches Herz" und arbeitete in Wien als Chefredakteur der "Delnicke Listy" (Arbeiterzeitung). Bei den Wahlen zum ersten Nationalrat im Herbst 1920 schaffte die Tschechische Partei aber den Einzug ins Parlament nicht mehr, sodass bis zum Ende der Demokratie in Österreich die Volksgruppen nicht im Nationalrat vertreten waren. Bis 1934 stellten jedoch die Slowenen im Kärntner Landtag mehrere Abgeordnete (Ivan Starc, Vinko Poljanec und Franc Petek), und auch im Burgenländischen Landtag gab es Abgeordnete mit kroatischer bzw. ungarischer Muttersprache.
An dieser Situation änderte sich auch in der Zweiten Republik zunächst nichts Wesentliches. Zwar gab es immer wieder Volksgruppenangehörige, die in demokratischen Körperschaften maßgebliche Positionen innehatten, doch sie alle nahmen ihre Funktionen als Mitglieder einer der beiden großen Parteien SPÖ und ÖVP wahr.
Der Kärntner Ortstafelsturm 1972 sensibilisierte schließlich die öffentliche Meinung für die Minderheitenfrage. Einer breiten Öffentlichkeit wurde bewusst, dass man den Volksgruppen im Staatsvertrag zu Wien nennenswerte Rechte zugestanden hatte (unter anderem topographische Aufschriften, Verwendung der Muttersprache in öffentlichen Einrichtungen, entsprechende Bildungsmöglichkeiten in der Muttersprache), die man aber nur zum Teil verwirklicht hatte. Unter Bundeskanzler Kreisky wurde daraufhin 1976 das Volksgruppengesetz (VGG) beschlossen, das die Einrichtung von eigenen Volksgruppenbeiräten vorsah, die jedoch teilweise erst in den 1990er Jahren wirklich konstituiert wurden.
Im Vorfeld der Nationalratswahlen 1986 präsentierten die Grünen mit einem Angehörigen der slowenischen Volksgruppe erstmals in der Zweiten Republik einen Kandidaten ausdrücklich als Volksgruppenvertreter. Dieser wurde auch gewählt und seither gehört der Fraktion der Grünen im Nationalrat meistens ein/e Minderheitenvertreter:in an. Aber auch in den übrigen Parteien gibt es immer wieder Abgeordnete, die einer Volksgruppe angehören und sich für sie stark machen.
Einen Unterschied zwischen der Monarchie und der Republik gibt es allerdings nach wie vor: Seinerzeit durften die Abgeordneten ihre Reden in ihrer Muttersprache halten. Heute müssen alle Deutsch sprechen.