Verfassungsreform in Österreich
Das Bundes-Verfassungsgesetz wurde 1920 geschaffen und 1929 umfassend reformiert. Dazu kommt eine große Zahl weiterer Verfassungsgesetze. Neben dem Kernbereich der Bundesverfassung – der Regelung der Grundlagen von Staat, Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit – gibt es eine große Zahl von Verfassungsbestimmungen, die nur schwer überschaubar sind. Sehr oft werden auch Details im Verfassungsrecht geregelt, obwohl die Verfassung eigentlich eher die Grundsätze im Auge haben sollte. Das macht Veränderungen und Anpassungen in manchen Bereichen sehr schwierig. Zur Aufhebung oder Neuregelung eines Verfassungsgesetzes oder einer Verfassungsbestimmung braucht es nämlich immer eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat.