Verfassungsreform

Informationen zum Reformbedarf der Verfassung sowie zum Österreich-Konvent.

Verfassungsreform in Österreich

Das Bundes-Verfassungsgesetz wurde 1920 geschaffen und 1929 umfassend reformiert. Dazu kommt eine große Zahl weiterer Verfassungsgesetze. Neben dem Kernbereich der Bundesverfassung – der Regelung der Grundlagen von Staat, Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit – gibt es eine große Zahl von Verfassungsbestimmungen, die nur schwer überschaubar sind. Sehr oft werden auch Details im Verfassungsrecht geregelt, obwohl die Verfassung eigentlich eher die Grundsätze im Auge haben sollte. Das macht Veränderungen und Anpassungen in manchen Bereichen sehr schwierig. Zur Aufhebung oder Neuregelung eines Verfassungsgesetzes oder einer Verfassungsbestimmung braucht es nämlich immer eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat.

Reformbedarf und Reformdiskussionen

Vor allem bei den Regelungen über den Bundesstaat und die Verteilung der Aufgaben zwischen Bund und Ländern sehen viele seit langem Reformbedarf. Ein guter Teil der Regelungen stammt aus dem Jahr 1925 oder sogar noch aus der Monarchie. Aufgaben und Anforderungen haben sich seitdem aber stark verändert.

Immer wieder wird in Österreich über eine umfangreiche Verfassungsreform diskutiert. Da eine solche Reform aber große Mehrheiten und damit die geschlossene Zustimmung möglichst vieler Parteien erfordert, gestalten sich die Diskussionen sehr schwierig. Im Mittelpunkt steht seit langem die Neugestaltung des Bundesstaates, die zwischen Bund und Ländern sehr umstritten ist.

Der Österreich-Konvent

Der bislang größte Versuch einer Verfassungsreform wurde 2003 unternommen. Es wurde der sogenannte Österreich-Konvent eingerichtet, der von Juli 2003 bis Jänner 2005 in zehn Arbeitsgruppen das geltende Verfassungsrecht analysiert und Reformvorschläge ausgearbeitet hat.

Der Konvent setzte sich aus 70 Mitgliedern zusammen: Vertreter:innen aller Parlamentsparteien, Mitglieder der Bundesregierung, Vertreter:innen der Bundesländer sowie des Städte- und Gemeindebundes, Vertreter:innen der Höchstgerichte, der Volksanwaltschaft und der Sozialpartner sowie unabhängige Verfassungsexperten und Verfassungs­expertinnen. Damit wurde erstmals in Österreich eine sehr breite Diskussion über die Verfassung geführt, an der sich auch Bürger:innen aktiv beteiligen konnten.

Bericht des Österreich-Konvents

Der Bericht des Österreich-Konvents und die umfassende Dokumentation der Beratungen dienen seither als Basis für weitere Reformgespräche.

Ein Schwerpunktthema des Österreich-Konvents, nämlich die Schaffung von Verwaltungsgerichten, konnte 2012 erledigt werden. Auf Grundlage dieser großen und lange vorbereiteten Reformen nahmen am 1. Jänner 2014 neun Landesverwaltungsgerichte und ein Bundesverwaltungsgericht sowie ein Bundesfinanzgericht ihre Arbeit auf. Damit wurde der Rechtsschutz der Bürger:innen im Verwaltungsverfahren entscheidend verbessert und die Basis für weitere Verwaltungsreformen geschaffen.

Nähere Informationen zur Verfassungsreform, zum Österreich-Konvent und zu politischen und wissenschaftlichen Beratungen finden sich auf der Website des Österrreich-Konvents. Dort stehen auch alle Unterlagen des Österreich-Konvents einschließlich des umfangreichen Endberichts zur Verfügung.