Die Grundprinzipien der Verfassung bilden die Grundlage und den Rahmen für Politik, Verwaltung und Recht in Österreich. Daher sollen sie auch nicht einfach und unbedacht geändert werden können. Wenn eines dieser Prinzipien verändert wird, dann ist das bereits eine "Gesamtänderung" der Bundesverfassung.
Damit eine solche Gesamtänderung vorgenommen werden kann, müssen ihr zunächst zwei Drittel der Abgeordneten des Nationalrats zustimmen. Darüber hinaus ist im Anschluss an das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren zwingend eine Volksabstimmung über den Änderungsvorschlag abzuhalten. Nur wenn die Mehrheit der Bürger:innen einer solchen Änderung zustimmt, kann diese auch durchgeführt werden.
In Österreich war der Beitritt zur Europäischen Union mit einer Gesamtänderung der Bundesverfassung verbunden. Mit dem EU-Beitritt wurden zahlreiche Kompetenzen der Rechtsetzung von Österreich auf die EU übertragen. Damit wurde das demokratische Prinzip verändert. Der EU-Beitritt hatte auch Auswirkungen auf den Aufbau des Bundesstaates. Daher gab es 1994 eine Volksabstimmung, bei der 66 % der Bürger:innen dieser Gesamtänderung zustimmten.