Als Verfassung werden heute besondere und sehr spezielle Gesetze bezeichnet, die die Grundlage für staatliches Handeln bilden und die Einrichtung und Ausübung von politischer Herrschaft regeln.
"Ausübung politischer Herrschaft" bedeutet, dass eine Verfassung nicht nur festlegt, welche Einrichtungen es geben soll. Sie regelt auch, wie Entscheidungen (also zum Beispiel Gesetze oder Urteile von Gerichten) getroffen werden sollen, was die einzelnen Einrichtungen des Staates tun dürfen, und wo Grenzen gesetzt werden.
In der Verfassung steht, dass alle Organe des Staates nur auf der Basis von Gesetzen tätig werden dürfen. Hier ist geregelt, welche staatlichen Einrichtungen es gibt, wie die Regierung gebildet wird, welche Verantwortung sie hat und wie die Verwaltung aufgebaut werden soll. Hier wird festgelegt, dass Gerichte und Richter:innen unabhängig entscheiden müssen, und hier wird auch festgelegt, wie die staatlichen Einrichtungen kontrolliert werden.
Mit einer Verfassung wird der Anspruch erhoben, den Aufbau eines Staates grundsätzlich zu regeln. Das bedeutet auch, dass alles, was in diesem Staat geschehen kann, genauen Regeln folgen muss und Beschränkungen unterliegt.