Verfassung und Parlament

Die Bundesverfassung regelt unter anderem das Verhältnis des Parlaments zu den anderen Staatsorganen, also zur Verwaltung und zu den Gerichten.

Bundesverfassung und Parlament

Die Bundesverfassung regelt die Grundlagen der wichtigsten Einrichtungen des Staates, deren Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten. Ein großer Teil des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) befasst sich daher mit dem Parlament. In den Artikeln 24 bis 59 B-VG werden die Wahlen zum Nationalrat, Aufbau und Rechte von Nationalrat, Bundesrat und Bundesversammlung, der Weg der Gesetzgebung und die Kontrollrechte des Parlaments geregelt. Dazu kommen noch Bestimmungen über die Mitwirkung des Parlaments an der Europäischen Union sowie über Rechnungshof und Volksanwaltschaft, die das Parlament in seiner Arbeit unterstützen.

Parlament und Rechtsstaat

Das rechtsstaatliche Prinzip der Bundesverfassung bestimmt, dass die Bundesregierung, die Verwaltung und die Gerichte nur auf der Grundlage von Gesetzen tätig werden dürfen und nur das tun können, was in Gesetzen festgelegt ist. Bundesgesetze wiederum, also Gesetze, die für ganz Österreich gelten, können nur vom Nationalrat unter Mitwirkung des Bundesrats beschlossen werden. Damit weist die Bundesverfassung dem Parlament eine ganz zentrale Rolle im Staat zu.

Es ist bemerkenswert, dass das Parlament bis zur großen Verfassungsreform 1929 nicht nur eine zentrale Stellung als Gesetzgeber hatte, sondern tatsächlich das wichtigste und höchste Staatsorgan war. So wurden z. B. bis 1929 die Bundesregierung vom Nationlrat und der Bundespräsident von der Bundesversammlung (Nationalrat und Bundesrat gemeinsam) gewählt.

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Details in der Geschäftsordnung

Im B-VG finden sich viele Bestimmungen über Nationalrat und Bundesrat. Manche von ihnen sind recht detailliert, andere beschränken sich wiederum auf Grundsätze. Die Abläufe im Parlament machen es aber notwendig, dass viele Fragen sehr genau geregelt werden. Es soll Einigkeit über das parlamentarische Verfahren bestehen, Streitigkeiten darüber sollen weitgehend verhindert werden. Daher bestimmt das Bundes-Verfassungsgesetz, dass Geschäftsordnungen für den Nationalrat (GOG-NR) und den Bundesrat (GO-BR) jeweils die Details regeln sollen.

In der Geschäftsordnung des Nationalrates wird genau festgelegt, was Abgeordnete tun können, wie ein Klub gebildet wird, wie das Präsidium gewählt wird, wie eine Ausschusssitzung abläuft und wer daran teilnehmen darf, wie lange und wie oft Abgeordnete reden dürfen und was passiert, wenn sich Abgeordnete nicht an die Regeln halten. In der Geschäftsordnung finden sich auch die Vorgaben für Abstimmungen und Wahlen, ebenso wie die genaue Vorgangsweise bei der Wahrnehmung der verschiedenen Kontroll- und Minderheitsrechte.

Grenzen für den Gesetzgeber

Die Bundesverfassung legt aber auch klare Grenzen für den Gesetzgeber fest. Nationalrat und Bundesrat müssen sich nicht nur an die Bestimmungen über Organisation und Verfahren der Gesetzgebung halten. Sie müssen auch die inhaltlichen Vorgaben der Bundesverfassung beachten und die Rechte von Bundesregierung, Verwaltung und Gerichten respektieren. Vor allem müssen Nationalrat und Bundesrat auch darauf achten, dass die Grund- und Menschenrechte eingehalten und gewahrt werden.

Nationalrat und Bundesrat können nur jene Gesetze beschließen, für die in der Bundesverfassung eine Kompetenz des Bundesgesetzgebers vorgesehen ist. Sie dürfen daher keine Gesetze beschließen, die im Zuständigkeitsbereich der Länder liegen. Wenn sie es trotzdem tun wollen, müssen sie zuerst die Bundesverfassung ändern, wobei der Bundesrat Garant dafür ist, dass eine solche Verfassungsänderung nicht gegen den Willen der Länder geschieht. Ebenso muss das Parlament darauf achten, dass für bestimmte Angelegenheiten die Zuständigkeit bei der Europäischen Union liegt bzw. es  Vorgaben der Europäischen Union gibt. Auch darauf weist die Bundesverfassung hin. Wenn Nationalrat und Bundesrat diese Regeln verletzen, dann kann der Verfassungsgerichtshof ein Gesetz wegen Verfassungswidrigkeit aufheben.

EU Flagge und Österreich Flagge

Unsere Rechte: Grund- und Freiheitsrechte in Österreich

Wer entscheidet über meine Rechte? Sind wir alle gleich? Was können wir schon machen? Über die Grund- und Freiheitsrechte in Österreich.

Eingangsportal des Verfassungsgerichtshofes

Verfassungsgerichtshof

Der Verfassungsgerichtshof ist ein besonderes Gericht. Er prüft, ob die Verfassung eingehalten wird. So sichert er die Grundlagen von Demokratie und Staat.

Fassade des Parlamentsgebäudes

Gesetzgebung

Aufgabe des Parlaments ist, Gesetze zu beschließen. Die Gesetzgebung des Bundes übt der Nationalrat gemeinsam mit dem Bundesrat aus. Hier finden Sie Informationen, wie Gesetze entstehen.