Redner:
Bundesminister Dr. Caspar Einem 122 und 124
Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (20) keinen Einspruch zu erheben, mit den Stimmen der Bundesräte der ÖVP und der SPÖ, gegen die Stimmen der Bundesräte der Freiheitlichen 125
einstimmige Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (21) und (22) keinen Einspruch zu erheben 126
Gemeinsame Beratung über
(23) Beschluß des Nationalrates vom 20. März 1997 betreffend ein Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits samt Anhängen, Protokoll und Schlußakte (604/NR sowie 5423/BR d. B.)
(24) Beschluß des Nationalrates vom 20. März 1997 betreffend ein Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits samt Anhängen, Protokoll und Schlußakte (605/NR sowie 5424/BR d. B.)
(25) Beschluß des Nationalrates vom 20. März 1997 betreffend ein Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Aserbaidschan andererseits samt Anhängen, Protokoll und Schlußakte (606/NR sowie 5425/BR d. B.)
(26) Beschluß des Nationalrates vom 20. März 1997 betreffend ein Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits samt Anhängen, Protokoll und Schlußakte (607/NR sowie 5426/BR d. B.)
(27) Beschluß des Nationalrates vom 20. März 1997 betreffend ein Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere Afrika samt Anlagen und Erklärung (565/NR sowie 5427/BR d. B.)
Berichterstatter: Peter Rieser 127
[Antrag, zu (23), (24), (25) und (26) keinen Einspruch zu erheben und zu (27) 1. gegen den Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, 2. gegen den Beschluß des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben]
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