weisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen samt Schlußakte, Erklärungen und Anlage (1425 und 1597/NR sowie 5886/BR d. B.)
(8) Beschluß des Nationalrates vom 25. Februar 1999 betreffend ein Übereinkommen über den Beitritt des Königreichs Schweden zu dem am 19. Juni 1990 in Schengen unterzeichneten Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen samt Schlußakte, Erklärungen und Anlage (1426 und 1598/NR sowie 5887/BR d. B.)
(9) Beschluß des Nationalrates vom 25. Februar 1999 betreffend ein Protokoll über den Beitritt der Regierung des Königreichs Schweden zu dem Übereinkommen betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen, das am 14. Juni 1985 in Schengen unterzeichnet wurde, samt Erklärung und Anlage (1427 und 1599/NR sowie 5888/BR d. B.)
Berichterstatter: Peter Rodek 47
[Antrag, zu (2), (3), (4), (5), (6), (7), (8) und (9) keinen Einspruch zu erheben]
Redner:
Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (2), (3), (4), (5), (6), (7), (8) und (9) keinen Einspruch zu erheben, mit den Stimmen der Bundesräte der ÖVP und der SPÖ, gegen die Stimmen der Bundesräte der Freiheitlichen 58
Entschließungsantrag der Bundesräte Dr. Paul Tremmel und Kollegen betreffend weitere Entwicklung der Europäischen Union (Agenda 2000) 56
Ablehnung 59
Verzeichnis des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung 59
Gemeinsame Beratung über
(10) Beschluß des Nationalrates vom 25. Februar 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über den Rücktritt von der Verfolgung nach Zahlung eines Geldbetrages, nach Erbringung gemeinnütziger Leistungen, nach einer Probezeit und nach außergerichtlichem Tatausgleich (Diversion) in die Strafprozeßordnung eingefügt sowie das Jugendgerichtsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Strafvollzugsgesetz und das Bewährungshilfegesetz geändert werden (Strafprozeßnovelle 1999) (1581 und 1615/NR sowie 5875 und 5890/BR d. B.)
(11) Beschluß des Nationalrates vom 25. Februar 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wird (1616/NR sowie 5876 und 5891/BR d. B.)
Berichterstatter: Ferdinand Gstöttner 61
[Antrag, zu (10) und (11) keinen Einspruch zu erheben]
Redner:
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