1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Alkohol-Steuer und Monopolgesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 und das Finanzausgleichsgesetz 1997 geändert werden und eine Werbeabgabe eingeführt wird (87 und 101/NR sowie 6106 und 6107/BR d. B.)
(2) Beschluss des Nationalrates vom 17. Mai 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 1997 geändert wird (102/NR sowie 6105 und 6108/BR d. B.)
Berichterstatter: Ludwig Buchinger 5
[Antrag, zu (1) keinen Einspruch zu erheben und zu (2), der Bundesrat wolle den Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen]
Redner:
und (tatsächliche Berichtigung) 20
und (tatsächliche Berichtigung) 29
und (tatsächliche Berichtigung) 30
Stefan Prähauser (tatsächliche Berichtigung) 30
Staatssekretär Dr. Alfred Finz 33
Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (1) keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmenmehrheit) 35
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu (2), der Bundesrat wolle den Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen (mit Stimmeneinhelligkeit) 35
Eingebracht wurden
Anfragebeantwortungen
der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf die Frage der Bundesräte Jürgen Weiss, Ludwig Bieringer und Hans Ager (1567/AB-BR/00 zu 1692/J-BR/00)
der Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen auf die Frage der Bundesräte Jürgen Weiss, Maria Grander und Ilse Giesinger (1568/AB-BR/00 zu 1694/J-BR/00)
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