BundesratStenographisches Protokoll857. Sitzung / Seite 6

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den Vorsitz führende Präsident die Abstimmung. Dies war rechtlich zulässig, da der Abstimmungsvorgang noch nicht abgeschlossen war und das Abstimmungsverhalten einiger Mitglieder des Bundesrates zweifelhaft erschien. Das nunmehrige Abstim­mungs­­ergebnis wurde vom vorsitzführenden Präsidenten ordnungsgemäß verkündet und im Amtlichen Protokoll vermerkt.

Das Amtliche Protokoll gilt somit gemäß § 64 Abs. 7 GO-BR als genehmigt.

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Für die heutige Sitzung als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Wolfgang Beer, Gerhard Dörfler, Adelheid Ebner, Mag. Susanne Kurz, Ing. Andreas Pum, Stefan Schennach, Thomas Schererbauer und Ferdinand Tiefnig.

13.05.46Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Mario Lindner: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 2923/AB bis 2933/AB sowie

hinsichtlich jenes Verhandlungsgegenstandes, der gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt, und

der Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG betref­fend

Aufnahme von Verhandlungen mit dem Fürstentum Liechtenstein zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern samt Schluss­akte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen (BGBl. III Nr. 301/2013) und

Aufnahme von Verhandlungen über ein Protokoll zur Abänderung eines Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen (BGBl. III Nr. 192/2012) sowie

Aufnahme von Verhandlungen mit der Islamischen Republik Iran zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Islamischen Republik Iran zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (BGBl. III Nr. 81/2014)

verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die schriftlichen Mitteilungen haben folgenden Wortlaut:

Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 3)

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Beschluss des Nationalrates, der gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mit­wirkungsrecht des Bundesrates unterliegt:

Beschluss des Nationalrates vom 21. September 2016 betreffend ein Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2015 (III-262/NR und 1256/NR der Beilagen)

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