Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 566

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Frau Abgeordneter Windbüchler-Souschill eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses (139 d.B.) über die Regierungsvorlage (51 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2015 (Bundesfinanzgesetz 2015 - BFG 2015) samt Anlagen, UG 45 - Bundesvermögen

zum Bericht des Budgetausschusses (139 d.B.)

über die Regierungsvorlage (51 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2015 (Bundesfinanzgesetz 2015 - BFG 2015) samt Anlagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2015 (Bundesfinanzgesetz 2015 - BFG 2015) samt Anlagen (51 d.B) in der Fassung des Ausschussberichtes 139 d.B wird wie folgt geändert:

„1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage ist in der Unter­gliederung 12 – Äußeres der Betrag folgenden Detailbudgets für das Jahr 2015 wie folgt zu ändern:

DB                      Mittelverwendungs-/   von                      abzuändern                   auf (Mio. €)

Aufbringungsgruppe                               um (Mio. €)    

12.02.01            Transferaufwand         65,425               +54,575                           120,000

12.02.02            Transferaufwand         80,588               +3,672                              84,260

2. Die Betragsänderung ist auch in der entsprechenden Rubrik, der Untergliederung, in den Globalbudgets, in der Übersicht Globalbudgets (Seiten 13f.) sowie bei den von den Änderungen jeweils betroffenen Summenbeträgen der Anlagen I, I.a, I.b, I.c, I.d, I.e und III zu berücksichtigen.

Begründung

Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung enthält in dem Kapitel „Internationale Solidarität stärken“ sehr wichtige Maßnahmen zur Stärkung der staatlichen Gesamtverantwortung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit, zu deren raschen Umsetzung der Nationalrat diesen Antrag beiträgt.

Aus dem Arbeitsprogramm der Regierung: „Ein zentraler Auftrag der österreichischen Außenpolitik liegt in der Verpflichtung gegenüber den Menschen in den ärmsten und am meisten benachteiligten Regionen und Ländern dieser Welt. Entwicklungspolitik stellt dabei eine solidarische Leistung innerhalb der Völkergemeinschaft dar und ist auch ein Instrument zur Förderung eines wohl verstandenen Eigeninteresses Öster­reichs“ (Arbeitsprogramm der Österreichischen Bundesregierung 2013-2018, Seite 75f., „Internationale Solidarität stärken“, Bundeskanzleramt, Ballhausplatz 2, 1014


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