Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich wünsche dem neuen Bundesminister für Inneres Mag. Wolfgang Sobotka den besten Erfolg für seine Arbeit im Dienste und im Interesse der Republik Österreich. Alles Gute! (Allgemeiner Beifall.)
Zweite Lesung: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1470/A der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Mag. Michaela Steinacker, Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975), das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, die Strafprozeßordnung 1975 (StPO), das Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates (Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO) und das Bundesgesetz über die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments (Europawahlordnung – EuWO) geändert werden (1081 d.B.)
3. Punkt
Bericht und Antrag des Justizausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 geändert wird (1082 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.
13.15
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren unter diesem Tagesordnungspunkt den Amtsverlust. Dabei geht es um die Frage, wann ein Politiker, eine Politikerin nach einer strafrechtlichen Verurteilung das Amt verlieren soll. Bisher war die Regelung relativ zahm. Wer zu einer Haftstrafe von über zwölf Monaten verurteilt wurde und ins Gefängnis musste, hat sein Amt verloren. Wer zu einer geringeren Haftstrafe verurteilt wurde oder wer nur eine bedingte Haftstrafe bekommen hat, durfte sein Amt behalten. Es ist kein Wunder, dass diese Regelung, die niemand verstanden hat, bei jedem Fall, bei dem ein Politiker vor Gericht gestanden ist, diskutiert worden ist.
Daher war es eine Initiative der Grünen und der ÖVP, Parteiengespräche über die Verschärfung dieser zahmen Bestimmungen zu beginnen, denn bei dieser Frage geht es schlicht darum, wie es um das Vertrauen in die Demokratie und in den Parlamentarismus bestellt ist, weil Bürgerinnen und Bürger einfach nicht nachvollziehen können, dass Politiker, die verurteilt worden sind, nachher noch über Gesetze abstimmen dürfen.
Ich muss durchaus sagen, die Kollegin Steinacker, Justizsprecherin der ÖVP, hat sich bemüht, eine Lösung über die Parteigrenzen hinweg zustande zu bringen. Ich muss aber aus unserer Sicht dazusagen, sie ist mit diesem Anliegen, für das sie sehr engagiert argumentiert hat, gescheitert, weil die PartnerInnen für eine Zweidrittelmehrheit nicht vorhanden waren.
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