Beginn der Sitzung: 9.03 Uhr
Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures, Dritte Präsidentin Anneliese Kitzmüller.
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach einer intensiven Budgetsitzung darf ich die 21. Sitzung des Nationalrates eröffnen und Sie herzlich begrüßen. Ich begrüße auch die Damen und Herren auf der Galerie und die Seher zu Hause vor den Fernsehschirmen.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Dr. Winzig, Ing. Androsch, Katzian, Mag. Kern, Knes, Yılmaz, Dr. Lintl, Schartel, Wurm, Zanger und Schellhorn.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bundeskanzleramt über die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:
Die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl wird durch den Bundesminister für Inneres Herbert Kickl
und der Bundesminister für Finanzen Hartwig Löger wird durch die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck vertreten.
Außerdem darf ich bekannt geben, dass der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser für die Tagesordnungspunkte 1 bis 5 durch den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann, anschließend bis 13 Uhr durch den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien Mag. Gernot Blümel und ab 13 Uhr durch die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger vertreten wird.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 703/J bis 716/J
2. Anfragebeantwortungen: 293/AB bis 295/AB
B. Zuweisungen in dieser Sitzung:
zur Vorberatung:
Finanzausschuss:
Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz und das Investmentfondsgesetz 2011 geändert werden (106 und Zu 106 d.B.)
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