Ziviltechnikergesetz, Änderung (686 d.B.)

Status

Fristablauf im Bundesrat
Beschlossen im Nationalrat 245/BNR, Dafür: V, G, N. Dagegen: S, F

Angenommene Entschließung: 339/E-BR/2021

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikergesetz 2019 geändert wird

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Die Novelle enthält neue Regelungen betreffend der Beteiligung am Gesellschaftsvermögen von Ziviltechnikergesellschaften. Künftig müssen nur 50 Prozent der Gesellschaftsanteile und Stimmrechte von Ziviltechnikergesellschaften von berufsbefugten Ziviltechnikern, Ziviltechnikergesellschaften oder interdisziplinären Gesellschaften mit Ziviltechnikern gehalten werden.
  • Durch die Novelle wird die Möglichkeit geschaffen, dass Ziviltechniker künftig interdisziplinäre Gesellschaften mit Angehörigen anderer Berufe bilden um andere Tätigkeiten als jene des Ziviltechnikerberufs auszuüben.

  • Aufgrund der Novelle werden Ziviltechnikergesellschaften sowie interdisziplinäre Gesellschaften mit Ziviltechnikern dazu verpflichtet, Änderungen ihres Gesellschaftsvertrags dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftssandort unverzüglich bekannt zu geben.
  • Die Novelle enthält ferner noch diverse Anpassungen und Klarstellungen im Bereich des Berufs- und Kammerrechts.
Stand: 03.03.2021

Parlamentskorrespondenz

Themen

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
GRÜNE
NEOS
Dagegen:
SPÖ
FPÖ

Einbringendes Ressort

BMDW (Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort)