Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2021 – StrEU-AG 2021 (808 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 287/BNR
Dafür: V, S, G, A. Dagegen: F
Beschlossen im Nationalrat 287/BNR, Dafür: V, S, G, N. Dagegen: F

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Durchführung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA-DG) erlassen und mit dem das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Finanzstrafgesetz und das Strafgesetzbuch geändert werden (Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2021 – StrEU-AG 2021)

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Schaffung von Begleitgesetzgebung, die die Unabhängigkeit der EUStA und die Effizienz der von ihr geführten Verfahren sicherstellt
  • Schaffung von Durchführungsbestimmungen, die so weit wie möglich die Gegebenheiten der nationalen Bestimmungen über das Strafverfahren aufgreifen und die wirksame Vollstreckung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen anderer Mitgliedstaaten in Österreich sicherstellen
  • Legistische Maßnahmen, die die baldige Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich bewirken
Stand: 20.04.2021

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
SPÖ
GRÜNE
NEOS
Dagegen:
FPÖ

Einbringendes Ressort

BMJ (Bundesministerium für Justiz)

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