Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsidentin Doris Bures: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesord­nungspunkte 4 und 5 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als ge­nehmigt gelten.

Ich werde die entsprechenden Teile verlesen:

„TO-Punkt 4: Wahl des Hauptausschusses

Die Zahl der Mitglieder des Hauptausschusses wird [...] mit 23 festgesetzt. (Demnach entfallen auf den ÖVP-Klub 9 Mitglieder, auf den SPÖ-Klub 5 Mitglieder, auf den FPÖ-Klub 4 Mitglieder, auf den Grünen Klub 3 Mitglieder und auf den NEOS-Klub 2 Mit­glieder.)

Aufgrund der übermittelten Listen gelten nachstehende Abgeordnete als gewählt:

Vom ÖVP-Klub:

Mag. Michael Hammer

Peter Haubner

Elisabeth Köstinger

Sebastian Kurz

Dr. Reinhold Lopatka

Mag. Wolfgang Sobotka

Mag. Michaela Steinacker

Dipl.-Ing. Georg Strasser

August Wöginger

Vom SPÖ-Klub:

Doris Bures

Kai Jan Krainer

Mag. Andrea Kuntzl

Mag. Jörg Leichtfried

Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc

Vom FPÖ-Klub:

Dr. Dagmar Belakowitsch

Dr. Reinhard Eugen Bösch

Ing. Norbert Hofer

Herbert Kickl

Vom Grünen Klub:

Dr. Ewa Ernst-Dziedzic

Mag. Werner Kogler

Sigrid Maurer, BA

Vom NEOS-Klub:

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES

Dr. Nikolaus Scherak, MA

TO-Punkt 5: Wahl von ständigen Ausschüssen (Unvereinbarkeitsausschuss, Immuni­täts­ausschuss, Budgetausschuss, Geschäftsordnungsausschuss)

Nach Beratung in der Präsidialkonferenz besteht Einvernehmen, die folgenden Aus­schüsse zu wählen: Unvereinbarkeitsausschuss, Immunitätsausschuss, Budgetaus­schuss und Geschäftsordnungsausschuss

Dies wird [...] angenommen.

Für den Budgetausschuss und den Geschäftsordnungsausschuss wird eine Zahl von je 23 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern vorgeschlagen. Demgemäß entfallen:

ÖVP je 9 Mitglieder und Ersatzmitglieder

SPÖ je 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder

FPÖ je 4 Mitglieder und Ersatzmitglieder

Grüne je 3 Mitglieder und Ersatzmitglieder

NEOS je 2 Mitglieder und Ersatzmitglieder

Dies wird [...] angenommen.

Die Klubs haben die auf sie entfallenden Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder der Aus­schüsse namhaft zu machen; diese gelten damit gemäß § 32 Abs. 1 GOG als gewählt. Die Namen dieser Abgeordneten werden im Stenographischen Protokoll angeführt.

Für den Unvereinbarkeitsausschuss und den Immunitätsausschuss wird eine Zahl von je 13 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern vorgeschlagen. Demgemäß entfallen:

ÖVP je 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder

SPÖ je 3 Mitglieder und Ersatzmitglieder

FPÖ je 2 Mitglieder und Ersatzmitglieder

Grüne je 2 Mitglieder und Ersatzmitglieder

NEOS je 1 Mitglied und Ersatzmitglied

Dies wird [...] angenommen.

Die Klubs haben die auf sie entfallenden Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder der Ausschüsse namhaft zu machen; diese gelten damit gemäß § 32 Abs. 1 GOG als gewählt. Die Namen dieser Abgeordneten werden im Stenographischen Protokoll angeführt.“

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Ich frage Sie jetzt, ob es Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls gibt. – Wenn das nicht der Fall ist, dann gelten diese Teile des Amtlichen Protokolls gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.