Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsidentin Doris Bures: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 4 und 5 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.
Ich werde die entsprechenden Teile verlesen:
„TO-Punkt 4: Wahl des Hauptausschusses
Die Zahl der Mitglieder des Hauptausschusses wird [...] mit 23 festgesetzt. (Demnach entfallen auf den ÖVP-Klub 9 Mitglieder, auf den SPÖ-Klub 5 Mitglieder, auf den FPÖ-Klub 4 Mitglieder, auf den Grünen Klub 3 Mitglieder und auf den NEOS-Klub 2 Mitglieder.)
Aufgrund der übermittelten Listen gelten nachstehende Abgeordnete als gewählt:
Vom ÖVP-Klub:
Vom SPÖ-Klub:
Vom FPÖ-Klub:
Vom Grünen Klub:
Vom NEOS-Klub:
Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES
TO-Punkt 5: Wahl von ständigen Ausschüssen (Unvereinbarkeitsausschuss, Immunitätsausschuss, Budgetausschuss, Geschäftsordnungsausschuss)
Nach Beratung in der Präsidialkonferenz besteht Einvernehmen, die folgenden Ausschüsse zu wählen: Unvereinbarkeitsausschuss, Immunitätsausschuss, Budgetausschuss und Geschäftsordnungsausschuss
Dies wird [...] angenommen.
Für den Budgetausschuss und den Geschäftsordnungsausschuss wird eine Zahl von je 23 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern vorgeschlagen. Demgemäß entfallen:
ÖVP je 9 Mitglieder und Ersatzmitglieder
SPÖ je 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder
FPÖ je 4 Mitglieder und Ersatzmitglieder
Grüne je 3 Mitglieder und Ersatzmitglieder
NEOS je 2 Mitglieder und Ersatzmitglieder
Dies wird [...] angenommen.
Die Klubs haben die auf sie entfallenden Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder der Ausschüsse namhaft zu machen; diese gelten damit gemäß § 32 Abs. 1 GOG als gewählt. Die Namen dieser Abgeordneten werden im Stenographischen Protokoll angeführt.
Für den Unvereinbarkeitsausschuss und den Immunitätsausschuss wird eine Zahl von je 13 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern vorgeschlagen. Demgemäß entfallen:
ÖVP je 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder
SPÖ je 3 Mitglieder und Ersatzmitglieder
FPÖ je 2 Mitglieder und Ersatzmitglieder
Grüne je 2 Mitglieder und Ersatzmitglieder
NEOS je 1 Mitglied und Ersatzmitglied
Dies wird [...] angenommen.
Die Klubs haben die auf sie entfallenden Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder der Ausschüsse namhaft zu machen; diese gelten damit gemäß § 32 Abs. 1 GOG als gewählt. Die Namen dieser Abgeordneten werden im Stenographischen Protokoll angeführt.“
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Ich frage Sie jetzt, ob es Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls gibt. – Wenn das nicht der Fall ist, dann gelten diese Teile des Amtlichen Protokolls gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.