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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abge­ordnete, ich eröffne die 16. Sitzung des Nationalrates. Ich darf Sie an diesem außer­gewöhnlichen Tag, dem 15. März, herzlich begrüßen und Sie nochmals darauf hin­wei­sen, alle hygienischen Maßnahmen und Vorkehrungen einzuhalten und auch die unter anderem an den Eingängen aufgestellten Desinfektionsmittelspender zu nutzen. Ich bitte auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und vor allem auch die Medienleute das in der gleichen Art und Weise zu tun.

Ich begrüße die Vertreter der Bundesregierung, an der Spitze Bundeskanzler und Vize­kanzler, und ich begrüße sehr herzlich die Zuseherinnen und Zuseher zu Hause. Ich darf nochmals erklären, dass wir wie bereits in der gestrigen Sitzung in einem erwei­terten Abstand sitzen und dass wir uns am Ende der heutigen Sitzung, wenn die Abstimmungen stattfinden, kurz auf den Plätzen einfinden. Die Kolleginnen und Kolle­gen Abgeordneten sind auf der Galerie beziehungsweise in den Nebenräumlichkeiten im Haus zugegen.

Als verhindert gemeldet sind für die heutige Sitzung die Abgeordneten Kira Grünberg, Franz Hörl, Andreas Ottenschläger, Ing. Markus Vogl, Nurten Yılmaz, Dr. Susanne Fürst, Mag. Gerald Hauser, Petra Steger, David Stögmüller, Mag. Nina Tomaselli, Dr. Helmut Brandstätter, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Fiona Fiedler, BEd.

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Ich darf bekannt geben, dass die Sitzung von ORF 2 bis 11 Uhr und von ORF III ab 11 Uhr in voller Länge übertragen wird.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Um die Punkte 1 bis 4 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzu­sehen.

Bei den Punkten 1 bis 4 handelt es sich um Berichte beziehungsweise Berichte und Anträge des Budgetausschusses über den Antrag 396/A der Abgeordneten Wöginger, Maurer, Kolleginnen und Kollegen betreffend COVID-19 Gesetz, 102 der Beilagen; über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge und das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung geändert werden, 103 der Beilagen; über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Strafprozessordnung geändert wird, 104 der Beilagen; sowie über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Wirt­schaftskammergesetz geändert wird, 105 der Beilagen.

Wer dafür ist, den bitte ich, ein entsprechendes Zeichen zu setzen; die Abgeordneten im Plenum durch Aufstehen und jene auf der Galerie durch Handzeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es wird vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 1 bis 4 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Gibt es dagegen einen Einwand? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatte erzielt. Gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Ge­schäftsordnung wurde vereinbart, dass die Redezeit pro Klub 30 Minuten beträgt. Ge­mäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung wird die Redezeit von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, in der heutigen Debatte auf 5 Minuten beschränkt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die Redezeiten.

Ich darf um ein entsprechendes Zeichen bitten. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gehen somit in die Tagesordnung ein.