*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir sind in der Präsidiale übereingekommen, dass alle Abgeordneten im Plenarsaal Platz finden, aber dass zugleich die Galerie und auch das Dachfoyer geöffnet sind. So haben auch die Medien, insbesondere die Fotografen, die Möglichkeit, die Galerie zu nutzen. Vor Abstimmungen wird mit den Klubobleuten Rücksprache gehalten.

Sie kennen die Empfehlungen der Gesundheitsbehörde.

*****

Die Amtlichen Protokolle der 55. und der 56. Sitzung vom 14. Oktober 2020 sowie der 57., der 58. und der 59. Sitzung vom 15. Oktober sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und wurden nicht beanstandet.

Verhindert sind heute die Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Andreas Kühberger, Dr. Reinhold Lopatka, Alexander Melchior, Josef Muchitsch, Dr. Susanne Fürst, Mag. Gerald Hauser, Ing. Norbert Hofer, Mag. Christian Ragger, Mag. Philipp Schrangl, Mag. Faika El-Nagashi, David Stögmüller und Dipl.-Ing. Olga Voglauer.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegen­stände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 3810/J bis 3990/J

Schriftliche Anfrage an den Präsidenten des Nationalrates:

20/JPR

Schriftliche Anfrage an den Obmann des Finanzausschusses:

19/JPR

2. Anfragebeantwortungen: 3115/AB bis 3295/AB

Anfragebeantwortungen (Präsident des Nationalrates):

14/ABPR bis 16/ABPR

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 1d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Bericht nach § 1 Abs. 4 Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Über­brückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für September 2020, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (Vor­lage 36 BA)

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 4a Zahlungsbilanzstabilisie­rungs­gesetz über die im 3. Quartal 2020 ergriffenen Maßnahmen (Vorlage 37 BA)

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß Art. 50c Abs. 3 B-VG iVm § 6 der Anlage 2 zum GOG (ESM-Informationsordnung) über die im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus getroffenen Maßnahmen im 3. Quartal 2020 (Vorlage 38 BA)

Bericht zur Wirkungsorientierung 2019 gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm § 7 Abs. 5 Wirkungscontrollingverordnung, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffent­lichen Dienst und Sport (Vorlage 39 BA)

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 54 Abs. 12 BHG 2013 über die Ge­neh­migung von Mittelverwendungsüberschreitungen und gemäß § 60 Abs. 3 BHG 2013 über zugestimmte Vorbelastungen im 3. Quartal 2020 (Vorlage 40 BA)

Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Entwicklung des Bundeshaushaltes von Jänner bis September 2020 sowie COVID-19 Berichterstattung, gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19 Fondsgesetz, § 3b Abs 4 ABBAG-Gesetz und § 1 Abs. 5 Härtefallfonds­ge­setz (Vorlage 41 BA)

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes betreffend HTL Spengergasse – Reihe BUND 2020/35 (III­184 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Erasmus+; Bildung und Hochschulbildung – Reihe BUND 2020/36 (III-185 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Heeresgeschichtliches Museum – Reihe BUND 2020/37 (III-190 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Assistenz- und Unterstützungsleistungen des Bundesheeres zum Grenzmanagement – Reihe BUND 2020/38 (III-191 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Management ausgewählter IT-Projekte nach dem IT-Programm E-Finanz; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2020/39 (III-194 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Österreichischer Hochschulraum; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2020/40 (III-195 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung Wien; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2020/41 (III-196 d.B.)

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Verfassungsausschuss:

Tätigkeitsbericht des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2019, vorgelegt von der Bundesministerin für EU und Verfassung (III-193 d.B.)

C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Regierung der Re­publik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über die gegenseitige Hilfe­leistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf bekannt geben, dass ORF 2 die Sitzung bis 13 Uhr übertragen wird und ORF III die Sitzung in voller Länge überträgt.

Redezeitbeschränkung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Gestaltung und die Dauer der Debatten erzielt. Gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung wurde eine Tagesblockzeit von 3 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP 59, SPÖ 41, FPÖ 33, Grüne 30 und NEOS 24 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tages­ordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, 12 Minuten, je Debatte 5 Minuten.

Zunächst werden Bundeskanzler und Vizekanzler jeweils eine Erklärung abgeben, im Anschluss findet eine Runde der Klubobleute statt. Daran anschließend ergreifen der Bundesminister für Inneres und die Bundesministerin für Justiz das Wort. Diesen Ausführungen folgen dann die weiteren Debattenbeiträge der Abgeordneten.

Die Summe der Redezeit der Mitglieder der Bundesregierung möge 40 Minuten nicht überschreiten.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die Gestaltung und die eben dargestellten Redezeiten.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.