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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich eröffne die 75. Sitzung des Nationalrates und darf Sie herzlich begrüßen!

Für die heutige Sitzung als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Mag. Martin Engelberg, Norbert Sieber, Cornelia Ecker, Ing. Reinhold Einwallner, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Mag. Gerald Hauser, Mag. Christian Ragger, Michael Schnedlitz, Mag. Philipp Schrangl, Mag. Harald Stefan, Michael Bernhard, Mag. Felix Eypeltauer, Fiona Fiedler, BEd, Mag. Gerald Loacker, Dr. Johannes Margreiter, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES.

Der Herr Bundeskanzler und der Herr Vizekanzler haben jeweils ihre Absicht bekannt gegeben, Erklärungen zu den aktuellen Coronamaßnahmen abzugeben. Es liegt ein ausreichend unterstütztes Verlangen vor, über diese Erklärung gemäß § 81 der Ge­schäftsordnung eine Debatte abzuhalten.

Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schrift­liche Anfrage 4697/J der Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bun­deskanzler betreffend „Freiheit und Selbstbestimmung statt Massentest und Hausarrest“ dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird die Durchführung der Dringlichen Anfrage frühes­tens 3 Stunden nach Eingang in die Tagesordnung, also um 16.25 Uhr, stattfinden.

Fristsetzungsanträge

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass die Abgeordneten Gabriela Schwarz und Schallmeiner beantragt haben, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1196/A sowie den Antrag 1197/A jeweils eine Frist bis zum 3. Jänner 2021 zu setzen. Diese Anträge werden gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht.

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Ich darf bekannt geben, dass der ORF bis 19.15 Uhr live übertragen wird, anschließend wird die Sitzung in der TVthek kommentiert übertragen.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Um die Punkte 2 bis 6 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erfor­derlich, von der 24-stündigen Auflagefrist der Ausschussberichte abzusehen. Es handelt sich dabei um die Berichte des Ausschusses für Arbeit und Soziales, 617 bis 621 der Beilagen.

Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 2 bis 6 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Gemäß § 57 Abs. 3 Ziffer 2 wurde eine Tagesblockzeit von 3,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass die Redezeiten sich wie folgt ergeben: 68 Minuten für die ÖVP, 47 Minuten für die SPÖ, 39 Minuten für die FPÖ, 35 Minuten für die Grünen und 28 Minuten für die NEOS. Die Redezeit von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, beträgt für die gesamte Tagesordnung je 14 Minuten. Darüber hinaus wird deren Redezeit auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.

Wir kommen gleich zur Abstimmung über die Redezeiten.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Auch das ist ein­stim­mig angenommen.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.