Bundesregierung

Die Bundesregierung steht gemeinsam mit dem Bundespräsidenten bzw. der Bundespräsidentin an der Spitze der Verwaltung. Über das Wechselspiel von Parlament und Bundesregierung.

Zusammensetzung der Bundesregierung

Die Bundesregierung besteht aus Bundeskanzler:in, Vizekanzler:in und den übrigen Bundesministern bzw. Bundesministerinnen. Staatssekretäre bzw. Staatssekretärinnen können einzelne Minister:innen bei ihren Amtsgeschäften unterstützen. Sie gehören aber nicht der Regierung an.

Die Bundesregierung steht – ebenso wie der/die Bundespräsident:in – an der Spitze der Verwaltung des Bundes. Das heißt, sie ist für Angelegenheiten verantwortlich, die ganz Österreich betreffen. Das sind zum Beispiel Bildungspolitik, Polizei, Landesverteidigung oder Wirtschaftspolitik.

Nicht vom Volk gewählt

In Österreich wird die Regierung vom Bundespräsidenten bzw. von der Bundespräsidentin ernannt. Es ist ein häufiges Missverständnis, zu meinen, die Bundesregierung werde gewählt. Dieser Eindruck entsteht, weil die Parteien in der Wahlwerbung vor Nationalratswahlen ihre Spitzenkandidat:innen gerne als mögliche Regierungschefs bzw. chefinnen präsentieren – und als Ziel angeben, die Regierung stellen zu wollen. Oft übernehmen diese Kandidat:innen später wirklich Regierungsämter.

Die Bundesregierung oder einzelne Mitglieder können vom Nationalrat jederzeit durch ein Misstrauensvotum dazu veranlasst werden, ihr Amt niederzulegen (politische Ministerverantwortlichkeit). Das ist der Kern des parlamentarischen Regierungssystems.

Mitglieder der Bundesregierung können zugleich auch dem Nationalrat angehören. Die meisten Abgeordneten legen allerdings ihr Mandat zurück, wenn sie ein Regierungsamt übernehmen.

Keine Gesetze ohne Nationalrat

Die Bundesregierung legt am Beginn ihrer Amtstätigkeit ein Regierungsprogramm vor, das sie in ihrer Amtszeit umsetzen möchte. Für viele ihrer Maßnahmen braucht sie Gesetze. Hier ist sie auf enge Zusammenarbeit mit Nationalrat und Bundesrat angewiesen. Gesetze zu beschließen, ist Aufgabe des Parlaments, nicht der Regierung. Daher braucht die Bundesregierung Mehrheiten im Nationalrat, die ihre Gesetzesvorschläge unterstützen und - eventuell mit Änderungen - beschließen.

Mehr über die Regierung und die Gesetzgebung

Regierung und Mehrheit: Dieselben Parteien

Die Parlamentsmehrheit ist eng mit der Bundesregierung verflochten. Deshalb findet man in den Regierungsämtern oft Spitzenfunktionäre bzw. Spitzenfunktionärinnen der Mehrheitsparteien des Nationalrats. Die Abgeordneten der Regierungsparteien sehen ihre Aufgabe deshalb vorrangig darin, die Regierung zu unterstützen und für ihre Vorhaben bei der Opposition zu werben.

Eine Regierung ist nur stabil, wenn sie im Nationalrat eine Mehrheit der Abgeordneten hinter sich hat. Im Fall einer Minderheitsregierung muss sie von der Mehrheit zumindest toleriert werden und immer wieder deren Unterstützung suchen.

Wie Regierungen wechseln

Die Bundesregierung wird von dem Bundespräsidenten bzw. der Bundespräsidentin ernannt. Der/die Bundespräsident:in ist nicht verpflichtet, unmittelbar nach Nationalratswahlen eine neue Regierung einzusetzen. Es ist aber üblich, dass die alte Regierung zurücktritt und von dem Bundespräsidenten bzw. der Bundespräsidentin mit der Fortführung der Amtsgeschäfte bis zur Bildung einer neuen Regierung beauftragt wird.

Früher: Parlament gegen Regierung

Das parlamentarische Regierungssystem hat zu einer neuen Gewaltenteilung zwischen Parlament und Regierung geführt: Nicht mehr Parlament und Regierung stehen einander gegenüber. Das war im Österreich der Monarchie so, als die Regierung nur dem Kaiser bzw. der Kaiserin verantwortlich war. Heute gibt es solche Systeme zum Beispiel in Frankreich oder in den USA, wo ein starker Präsident bzw. eine starke Präsidentin dem Parlament gegenübertritt.

Heute: Parlamentsmehrheit und Regierung gegen Opposition

Heute stehen in Österreich auf der einen Seite Regierung und Parlamentsmehrheit, auf der anderen die Opposition. Zwischen Parlament und Regierung besteht also keine Gewaltenteilung im klassischen Sinn.

Die Opposition kontrolliert

Vor allem in der Gesetzgebung besteht im parlamentarischen Regierungssystem eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Nationalrat, vor allem den Mehrheitsfraktionen, und der Bundesregierung. Der überwiegende Teil der im Nationalrat beratenen Gesetzentwürfe sind Vorlagen der Bundesregierung. So wird die Gesetzgebung zur zentralen Aufgabe der Regierungsfraktionen. Die Kontrolle der Vollziehung aber, die ursprüngliche Aufgabe des Parlaments in seiner Gesamtheit war, wird heute in erster Linie von der Opposition wahrgenommen.

Bundesrat und Bundesregierung

Das Verhältnis zwischen Bundesrat und Bundesregierung unterscheidet sich erheblich von jenem zwischen Nationalrat und Bundesregierung.

Der Bundesrat verfügt wie der Nationalrat über das Fragerecht (schriftliche, mündliche, Dringliche Anfragen, Aktuelle Stunde) und kann auch Entschließungen an die Bundesregierung richten. Er kann aber keine Untersuchungsausschüsse einsetzen und hat auch keine Rechte im Bereich der Budget- und Gebarungskontrolle.

Kein Misstrauensvotum

Vor allem aber hat der Bundesrat keine Möglichkeit, der Bundesregierung oder einzelnen ihrer Mitglieder das Misstrauen auszusprechen und so deren Absetzung zu erzwingen.

Die Bundesregierung kann gegen eine Mehrheit des Bundesrats regieren

Die Bundesregierung kann zwar nicht gegen eine Mehrheit des Nationalrats, wohl aber gegen eine Mehrheit des Bundesrats regieren. Dies kommt auch immer wieder vor, denn die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat können wechseln, wenn Landtage neu gewählt werden. Weichen die Mehrheitsverhältnisse von jenen im Nationalrat ab, kann es im Bundesrat häufiger zu Einsprüchen gegen Beschlüsse des Nationalrats kommen. In diesem Fall kann auch der Nationalrat aber einen sogenannten Beharrungsbeschluss fassen.