Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Es liegt mir ein schriftliches Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 17 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Protokolls:
Tagesordnungspunkt 1:
„Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.“
Tagesordnungspunkte 2 und 3:
„Die Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen bringen zu TOP 2 den Entschließungsantrag Beilage 2/1 ein.
Die Bundesräte Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen bringen zu TOP 2 den Entschließungsantrag Beilage 2/2 ein.
Die Bundesräte Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen bringen zu TOP 2 den Entschließungsantrag Beilage 2/3 ein.
Die Bundesräte Andrea Kahofer, Kolleginnen und Kollegen bringen zu TOP 2 den Entschließungsantrag Beilage 2/4 ein.
Abstimmungen:
TO-Punkt 2: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.
Der Entschließungsantrag Beilage 2/1 wird abgelehnt.
Der Entschließungsantrag Beilage 2/2 wird abgelehnt.
Der Entschließungsantrag Beilage 2/3 wird abgelehnt.
Der Entschließungsantrag Beilage 2/4 wird abgelehnt.
TO-Punkt 3: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.“
Tagesordnungspunkt 4:
„Die Bundesräte Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen bringen einen Entschließungsantrag ein.
Abstimmungen: Berichterstattung: Antrag, auf Abgabe der dem Ausschussbericht angeschlossenen Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG, wird angenommen.
Der Entschließungsantrag wird abgelehnt.“
Tagesordnungspunkt 5:
„Die Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen bringen einen begründeten Einspruchsantrag ein.
Abstimmung: Der Antrag, mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben, wird angenommen.“
Tagesordnungspunkte 6 und 7:
„Abstimmungen:
TO-Punkt 6: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.
TO-Punkt 7: Berichterstattung: Antrag, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen, 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates (und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit) angenommen.“
Tagesordnungspunkte 8 und 9:
„Abstimmungen:
TO-Punkt 8: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.
TO-Punkt 9: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.“
Tagesordnungspunkt 10:
„Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.“
Tagesordnungspunkte 11 bis 13:
„Die Bundesräte Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen bringen einen Entschließungsantrag ein.
Abstimmungen:
TO-Punkt 11: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.
Der Entschließungsantrag wird abgelehnt.
TO-Punkt 12: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.
TO-Punkt 13: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.“
Tagesordnungspunkt 14:
„Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.“
Tagesordnungspunkt 15:
„Die Bundesräte Marlies Steiner-Wieser, Kolleginnen und Kollegen bringen einen Entschließungsantrag Beilage 15/1 ein.
Die Bundesräte Mag. Daniela Gruber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen bringen einen Entschließungsantrag Beilage 15/2 ein.
Abstimmungen: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.
Der Entschließungsantrag Beilage 15/1 wird abgelehnt.
Der Entschließungsantrag Beilage 15/2 wird abgelehnt.“
Tagesordnungspunkte 16 und 17:
„Die Bundesräte Günther Novak, Kolleginnen und Kollegen bringen einen Entschließungsantrag ein.
Abstimmungen:
TO-Punkt 16: Berichterstattung: Antrag, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen, 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates (und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit) angenommen.
Der Entschließungsantrag wird abgelehnt.
TO-Punkt 17: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.“
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Das Amtliche Protokoll ist nun verlesen.
Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teils des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 17 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
Einlauf und Zuweisungen
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt acht Anfragen, 4014/J-BR/2022 bis 4021/J-BR/2022, eingebracht wurden.
Eingelangt sind der Entschließungsantrag 344/A(E)-BR/2022 der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen“, der dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zugewiesen wird,
der Entschließungsantrag 345/A(E)-BR/2022 der Bundesräte Mag. Sascha Obrecht, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ÖBB-Sommerticket für alle Menschen unter 26 kostenlos zur Verfügung stellen“, der dem Ausschuss für Verkehr zugewiesen wird,
der Entschließungsantrag 346/A(E)-BR/2022 der Bundesräte David Egger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Immerwährende Neutralität für Österreich“, der dem Landesverteidigungsausschuss zugewiesen wird,
der Entschließungsantrag 347/A(E)-BR/2022 der Bundesräte Marlies Steiner-Wieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schülergelegenheitsverkehr Kuchl“, der dem Finanzausschuss zugewiesen wird,
der Entschließungsantrag 348/A(E)-BR/2022 der Bundesräte Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhalt des Einstimmigkeitsprinzips“, der dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus zugewiesen wird,
der Entschließungsantrag 349/A(E)-BR/2022 der Bundesräte Andrea Michaela Schartel, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kostenlawine stoppen – Entlastung für Österreich“, der dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zugewiesen wird,
der Entschließungsantrag 350/A(E)-BR/2022 der Bundesräte Josef Ofner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kostenlawine stoppen – Entlastung für Österreich“, der dem Wirtschaftsausschuss zugewiesen wird, sowie
der Entschließungsantrag 351/A(E)-BR/2022 der Bundesräte Josef Ofner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „keine Schließung von Bezirksgerichten“, der dem Justizausschuss zugewiesen wird.
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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 14. Juli 2022, 9 Uhr, in Aussicht genommen.
Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.
Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 12. Juli 2022, 14 Uhr, vorgesehen.
Abschließend möchte auch ich Herrn Bundesrat Andreas Lackner, der heute ja seine letzte Bundesratssitzung hier mit uns hat, alles Gute wünschen.
Da dies nun meine letzte Sitzung als Bundesratspräsidentin war, möchte ich abschließend auch noch meinen beiden Vizepräsidenten Sonja Zwazl und Günther Novak sowie den Fraktionsvorsitzenden für die gute Zusammenarbeit in der Präsidiale während der letzten sechs Monate danken. (Allgemeiner Beifall.)
Wie mit den Fraktionsvorsitzenden vereinbart, treffen wir uns jetzt gleich im Anschluss noch zu einer Stehpräsidiale.
Ich wünsche einen schönen Abend.
Die Sitzung ist geschlossen.