Bundesfinanzgesetz und Bundesfinanzrahmengesetz
Die Bundesregierung hat am 13. Mai 2025 die Entwürfe zu den Bundesfinanzgesetzen 2025 und 2026 und zu den Bundesfinanzrahmengesetzen 2025‑2028 und 2026‑2029 vorgelegt. Mit der Budgetplanung wird ein moderater Konsolidierungskurs eingeleitet. Im Jahr 2025 sind Auszahlungen iHv 123,2 Mrd. EUR und Einzahlungen iHv 105,1 Mrd. EUR vorgesehen. Daraus ergibt sich ein negativer Nettofinanzierungssaldo iHv ‑18,1 Mrd. EUR. Bis 2029 soll dieser auf ‑15,1 Mrd. EUR zurückgehen. Das gesamtstaatliche Budgetdefizit soll 2025 leicht um 0,2 %‑Punkte auf 4,5 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) sinken und bis 2029 weiter auf 2,8 % des BIP zurückgehen. Die europäischen Fiskalregeln können mit der vorgelegten Budgetplanung eingehalten werden, mittelfristig bestehen aber diesbezüglich Risiken, da die in der Budgetplanung berücksichtigen ausgabenseitigen Konsolidierungsmaßnahmen teilweise noch nicht ausreichend konkret sind.