Fachinfos - Fachdossiers 09.06.2026

Wie behandelt der Nationalrat das Doppelbudget 2027 und 2028?

Am 10. Juni 2026 legt die Bundesregierung dem Nationalrat ihre Entwürfe für die Finanzrahmen 2027-2030 und 2028-2031 sowie für die Budgets 2027 und 2028 vor. Von 26. Juni bis zum 3. Juli finden die Beratungen darüber im Budgetausschuss und ab dem 8. Juli im Plenum des Nationalrates statt. Beim Budget ist oft vom "Königsrecht des Parlaments" die Rede. In einem parlamentarischen Regierungssystem wie jenem von Österreich ist das Budget aber nicht allein Sache des Parlaments. Gerade hier sind Parlament und Bundesregierung auf vielfache Weise verbunden.

Wie regelt die Bundesverfassung den Budgetprozess?

Im Unterschied zu den sonstigen Gesetzesbeschlüssen sehen die Bundesverfassung und das Unionsrecht (insbesondere das Europäische Semester) sehr genaue Regeln für die Vorbereitung, Beschlussfassung und Kontrolle des Budgets vor. Der gesamte Budgetprozess ist in das sogenannte Europäische Semester eingebunden. Das ist die Koordinierung und Überwachung der Haushaltspolitik der EU-Mitgliedstaaten.

In Österreich ist es so, dass die Bundesregierung in ihrem Entwurf auch das Budget anderer oberster Organe (z. B. Nationalrat, Bundesrat, Bundespräsident, Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof usw.) festlegt. Die Präsidentin bzw. der Präsident des Nationalrates kann gemäß § 14 Geschäftsordnungsgesetz 1975 (GOG-NR) dafür einen Voranschlagsentwurf erstellen. Die Finanzministerin bzw. der Finanzminister ist jedoch nicht rechtlich daran gebunden. Sie bzw. er kann also im Entwurf des Bundesfinanzgesetzes davon abweichen.

Das Budget ist der Haushaltsplan des Bundes für ein Finanzjahr. Es ist eine Gegenüberstellung der erwarteten Einzahlungen/Erträge (z. B. Steuern) sowie der höchstzulässigen Auszahlungen/Aufwendungen (z. B. für Transfers oder Personal) des Bundes. Es geht folglich um die Autorisierung von Mitteln für die Erfüllung staatlicher Aufgaben durch den Nationalrat. Diese Aufgaben werden in erster Linie von den Verwaltungsbehörden unter der Leitung der Bundesministerinnen und Bundesminister erbracht. Aus diesem Grund kommt der Bundesregierung und vor allem der Finanzministerin bzw. dem Finanzminister die führende Rolle im Budgetprozess zu.

Art. 51 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) bestimmt, dass die Bundesregierung den Budgetentwurf zehn Wochen vor Ende des Finanzjahres, das ist der 31. Dezember, vorlegen muss. Dies findet üblicherweise im Herbst statt. Nur wenn das nicht rechtzeitig geschieht, dürfen gemäß Art. 51a B-VG Abgeordnete des Nationalrates selbst einen Entwurf einbringen. Zugleich schreibt das B-VG aber vor, dass das Budget grundsätzlich nur für ein Finanzjahr erstellt werden darf. Damit sichert die Verfassung das Recht des Nationalrates, jährlich über das Budget zu beraten und es zu beschließen. Ausnahmsweise kann auch ein Budget für das folgende und das nächstfolgende Finanzjahr beschlossen werden ("Doppelbudget") (Art. 51 Abs. 3 und 4 B-VG). Als Ausnahmegrund für das Doppelbudget für 2027 und 2028 verwies der Finanzminister auf die außerordentlichen Umstände des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit gem. Art 126 AEUV (siehe ausführlich die Lesehilfe des Budgetdienstes).

Das Gesetzgebungsverfahren im Nationalrat läuft nach den allgemeinen Regeln ab, die Praxis ist aber durch besondere Traditionen geprägt (siehe unten). Der Bundesrat hat gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG kein Mitwirkungsrecht beim Budget und stimmt nur hinsichtlich der Budgetbegleitgesetze ab. Der Bund soll ohne jedwede Beteiligung der Länder über seine Finanzplanung entscheiden.

Was wird vorgelegt?

Die Bundesregierung bringt voraussichtlich folgende Vorlagen ein:

  • Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) 2027-2030 und Entwurf zum BFRG 2028-2031: Das BFRG umfasst die mittelfristige Finanzplanung für die kommenden vier Finanzjahre. Das jährliche Budget muss innerhalb der Obergrenzen des BFRG beschlossen werden. Seit 2017 wird das BFRG gemeinsam mit dem Budget vorgelegt, debattiert und beschlossen.
  • Strategie- und Budgetbericht: Dieser Bericht gibt einen Überblick über die wirtschaftliche Lage und die daraus folgende Budgetstrategie. Es werden unter anderem die Auszahlungsobergrenzen sowie die Einzahlungsentwicklungen erläutert. Über diesen Bericht stimmt der Nationalrat nicht ab, er dient als Begleitdokument zur Erklärung.
  • Entwürfe zu den Bundesfinanzgesetzen (BFG) 2027 und 2028 : Das ist das Budget im eigentlichen Sinn. Es enthält mehrere Artikel, die der Finanzministerin bzw. dem Finanzminister gewisse Ermächtigungen einräumen. In vier Anlagen werden die Budgetplanung und die damit angestrebten Wirkungen sowie der Personalplan des Bundes vorgelegt. Die Anlagen werden vom Nationalrat ebenfalls mitbeschlossen. Gemeinsam mit dem Bundesfinanzgesetz werden Beilagen und Teilhefte vorgelegt, die weitere Informationen über die Budgetdetails der Bundesministerien und obersten Organe enthalten. Über diese wird jedoch nicht abgestimmt, daher sind sie nicht Teil des Gesetzesbeschlusses.
  • Entwurf zu Budgetbegleitgesetzen: Mit ihnen werden Änderungen in Bundesgesetzen vorgeschlagen, um die Umsetzung des Budgets sicherzustellen. Sie sind von zentraler Bedeutung für das Wirksamwerden der Budgetbeschlüsse. Die Themen- und Regelungsbereiche, die im Budgetbegleitgesetz enthalten sind, werden sonst in anderen Fachausschüssen (z. B. Sozialausschuss) beraten. Im Rahmen des Budgetprozesseses ist es jedoch üblich, alles gemeinsam im Budgetausschuss zu behandeln. Im Unterschied zum BFRG und zum BFG hat der Bundesrat bei den Budgetbegleitgesetzen ein Mitwirkungsrecht.
  • Übersicht über die österreichische Haushaltsplanung 2027 und 2028: Bis zum 15. Oktober eines jeden Jahres müssen die Mitglieder des Euro-Währungsgebiets zur fiskalpolitischen Koordinierung Übersichten über die Haushaltsplanung erstellen.

Der Budgetdienst des Parlaments hat eine Lesehilfe zu den Budgetunterlagen erstellt, die wesentliche Elemente der Budgetunterlagen erklärt. Für die Beratungen im Budgetausschuss erstellt der Budgetdienst Analysen über das gesamte Budget und für jede einzelne Untergliederung. Außerdem bietet der Budgetdienst eine Visualisierung des Budgets sowie ein Budget-Glossar an, welches Erläuterungen zu den wesentlichen Begriffen aus den Bereichen Haushaltsrecht, Wirkungsorientierung, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen sowie zu den Rahmenbedingungen und Fiskalregeln auf nationaler und europäischer Ebene enthält.

Wie wird das Budget im National­rat beraten?

Die Budgetberatungen beginnen unmittelbar im Nationalrat. Im Unterschied zu anderen Gesetzentwürfen der Bundesregierung findet kein vorparlamentarisches Begutachtungsverfahren statt. Seit Sommer 2021 gibt es jedoch ein parlamentarisches Begutachtungsverfahren. Damit ist es für jede und jeden möglich, Stellungnahmen zum Budget abzugeben.

Art. 51d B-VG schreibt vor, dass die Beratungen im Budgetausschuss erfolgen müssen. Wie bei jedem anderen Gesetzentwurf können Abänderungsanträge eingebracht werden. Im Budgetausschuss sowie im Rahmen der Plenarberatungen des Nationalrates können Unselbständige Entschließungsanträge eingebracht werden, sofern sie im inhaltlichen Zusammenhang mit den Budgetentwürfen stehen. Ausdrücklich verboten ist aber, dass der Budgetausschuss Selbständige Anträge auf Erlassung von Gesetzen stellt, wenn er das Budget behandelt (§ 27 Abs. 2 GOG-NR). Da das Budget praktisch die gesamte Tätigkeit des Bundes erfasst, könnte sonst jedes Gesetz geändert werden.

In der parlamentarischen Praxis findet in der auf die Budgetrede folgenden Sitzung eine Erste Lesung des Bundesfinanzgesetzes statt. Das passiert in der Sitzung am 11. Juni. Danach beginnen die Beratungen im Budgetausschuss am 26. Juni mit einem öffentlichen Expertenhearing, für das jeder Klub eine Expertin oder einen Experten nominiert.

Die weiteren Beratungen sind inhaltlich nach Untergliederungen organisiert. Eine Untergliederung ist ein sachlich zusammengehörender Budgetbereich. Sie kann immer nur einem Ressort/Bundesministerium zugeordnet werden. In jeder Untergliederung gibt es ein oder mehrere Globalbudgets. Diese sind wiederum in Detailbudgets aufgeteilt.

Im Budgetausschuss ist es üblich, dass die Klubs für die Debatten über die einzelnen Untergliederungen die Mitglieder der Fachausschüsse melden und diese (anstelle der oder gemeinsam mit den Mitgliedern des Budgetausschusses) an der Sitzung teilnehmen. Für jede Debatte wird ein Zeitrahmen festgelegt und die Rede- bzw. Fragezeit auf die Fraktionen aufgeteilt. Der Budgetdienst erstellt im Vorfeld zu jeder Untergliederung eine Analyse. Die Abgeordneten stellen in den Debatten Fragen zu den Untergliederungen, die unmittelbar vom jeweils anwesenden Mitglied der Bundesregierung beantwortet werden. Jede und jeder stimmberechtigte Abgeordnete kann außerdem zu jeder Untergliederung – und je Bundesfinanzgesetz – fünf Budgetanfragen gemäß § 32a Abs. 5 GOG-NR an die anwesenden Mitglieder der Bundesregierung richten. Das sind kurze und konkrete schriftliche Anfragen zum Budget, die innerhalb von vier Arbeitstagen von den jeweiligen Ministerinnen bzw. Ministern beantwortet werden müssen. Aufgrund der seit Herbst 2025 geltenden Bestimmungen zur Informationsfreiheit werden die kurzen Budgetanfragen ab dem Jahr 2026 erstmals auch öffentlich auf der Webseite des Budgetausschusses zugänglich sein.

Von 8. bis 10. Juli verhandelt der Nationalrat das Budget in einer dreitägigen Sitzung im Plenum. Die Debatten werden wiederum nach Ressortzuständigkeiten (Untergliederungen) gegliedert. Für jeden Tag werden wieder Themen vorgeschlagen. Die Sitzung wird dann jeweils am Abend unterbrochen und am nächsten Tag wieder aufgenommen.

Obwohl Abänderungsanträge möglich sind, beschließt der Nationalrat das Budget meistens ohne oder nur mit sehr geringen Änderungen. Es ist üblich, dass der Voranschlag zwischen den Regierungsparteien im Rahmen der Budgetverhandlungen der Finanzministerin bzw. des Finanzministers mit den einzelnen Bundesministerien akkordiert wird und dass spätere Änderungen vermieden werden.

Grafik: Parlamentarische Beratungen des Doppelbudgets 2027/28

Wer prüft die Vollziehung der Budgetgesetze?

Die Vollziehung der Budgetgesetze wird von mehreren Organen geprüft. Der Nationalrat erhält laufend Berichte der Bundesministerin bzw. des Bundesministers für Finanzen über den Budgetvollzug, die im Budgetausschuss beraten werden. Der Budgetausschuss wird dabei vom Budgetdienst unterstützt. Die ressortübergreifende Wirkungscontrollingstelle im Bundeskanzleramt sichert die Qualität der Angaben zur Wirkungsorientierung, der ressortinternen Evaluierungen und berichtet dem Nationalrat darüber. Die EU-Kommission und der Rat überprüfen im Rahmen des Europäischen Semesters die Umsetzungsschritte der Mitgliedstaaten im Bereich Haushaltspolitik. Der Fiskalrat widmet sich der Weiterentwicklung des fiskalpolitischen Rahmens der EU und überwacht die Fiskalpolitik Österreichs. Der Rechnungshof überprüft die Verrechnung und erstellt den Bundesrechnungsabschluss, in dem der jährliche Budgetvollzug erläutert wird.

Das BFRG, das BFG und die Budgetbegleitgesetze sind Bundesgesetze. Sie können daher grundsätzlich vom VfGH auf die Übereinstimmung mit der Bundesverfassung geprüft werden.