Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz
Bundesgesetz, mit dem die Strafprozeßordnung 1975 geändert wird
Schwerpunkte der Regierungsvorlage
- Verlängerung "großen Kronzeugenregelung" um weitere sieben Jahre
- Einbeziehung der Kriminalpolizei in den Kreis der Behörden, an die der Kronzeuge gemäß § 209a Abs. 1 StPO herantreten kann
- Fokussierung der Regelung des § 209b StPO auf den Beitrag des Unternehmens zur Aufklärung einer Zuwiderhandlung im Sinne von § 11b Abs. 1 Z 3 Wettbewerbsgesetz und die aktive Mitwirkung der einzelnen Mitarbeiter daran sowie Setzen weiterer Anreize zur möglichst frühen Wissensoffenbarung
Stand: 17.11.2021