In der Sitzung vom 13. September 1920 wurde wiederum über die Kompetenzverteilung diskutiert. Besonders behandelt wurde dabei das Schul- und Hochschulwesen. Des Weiteren waren erneut die Länder Niederösterreich und Wien sowie deren Trennung Thema. Ebenfalls besprochen wurden die Binnengrenzen, die Gendarmarie, der Bundesrat und die Kompetenz des Bundespräsidenten. Man debattierte zudem Fragen der Steuereinhebung und der Verteilung der Finanzmittel, das Wahlrecht, das Beamtenrecht sowie Lücken in der Verfassung.
Eröffnet wurde die Sitzung mit der neuerlichen Frage nach der Trennung Wiens von Niederösterreich und dessen Selbstständigkeit. Im Zusammenhang mit den damaligen Übergangsbestimmungen wurde beschlossen, dass es innerhalb Österreichs keine Verkehrsbeschränkungen oder Zolllinien geben dürfte. Weiters sprach sich die Mehrzahl der Ausschussmitglieder gegen allzu ausführliche Details in der Verfassung aus.
Die Kompetenzverteilung war danach zum wiederholten Male ein Thema. Diskutiert wurden vor allem jene Kompetenzen, bei denen die Gesetzgebung Bundessache, die Vollziehung jedoch Landessache ist (Artikel 11 B-VG), und jene Kompetenzen, bei denen die Gesetzgebung und die Vollziehung Bundessache sind (Artikel 10 B-VG). Besonders umstritten waren die jeweiligen Zuteilungen des Arbeiterrechts, des Arbeiter- und Angestelltenschutzes, des Sozial- und Versicherungswesens und des Heilmittelwesens. Weiters wurde das Verhältnis von Kirche und Schule sowie ein etwaiges Dienstrecht für Lehrer besprochen.
Im nächsten Teil wurde die Regelung debattiert, dass Länder Bestimmungen zu Straf- und Zivilrecht einführen dürften. Diskutiert wurde zudem über den Passus "Bundesrecht bricht Landesrecht". Dr. Bauer merkte an, dass über diesen nicht abgestimmt werden sollte. Eine Ablehnung hätte nämlich die Folge, dass der Grundsatz nicht in die Verfassung aufgenommen werden könnte. Im Zusammenhang damit wurde dann eine Debatte über den Umgang mit nicht durch die Verfassung gedeckten Lücken geführt. Es wurde auch die Problematik von willkürlichen Verschiebungen der Gendarmerie zwischen den Ländern ebenso wie die Subsidarhaftung des Staates besprochen.
Nach einer kurzen Behandlung der örtlichen und zahlenmäßigen Zuteilung von Mandaten des Nationalrates zu den jeweiligen Wahlbezirken wurde das Schulwesen intensiv behandelt. Es wurden Beschlüsse über die Schulaufsichtsbehörde und die Einteilung der Schulbezirke getroffen. Zudem wurden die Besoldung der Lehrer, die Wahrung der Einheit der Schule, die Kompetenz der Schulreform und deren Schwierigkeiten, der Lehrstoff, die Benennung der Lehrer und die Thematik der Schulbücher diskutiert.
Danach wurde erneut festgelegt, dass Wien die Bundeshauptstadt sein würde. Folglich besprach man wieder die Eigenständigkeit Wiens. Im Anschluss wurde darüber beraten, ob Steuern von Gemeinden nur mit Zustimmung des jeweiligen Landes erhoben werden dürften. Dies würde jedoch die Gemeinden einschränken. Wien sollte in finanziellen Angelegenheiten wie eine Gemeinde behandelt werden. Auch sollte der Bürgermeister von Wien dem Amt der Landeshauptmänner gleichgestellt werden. Es wurde angemerkt, dass eine Trennung zwischen Wien und Niederösterreich aus verfassungstechnischer Sicht wünschenswert wäre.
Abschließend wurde erneut auf die Besetzung des Bundesrates eingegangen. Es wurden mehrere mögliche Szenarien erörtert. Zudem wurden die Regeln für den Vorsitz des Bundesrates festgelegt. Es wurde auch über die Rolle des Bundespräsidenten als ausführendes Organ gesprochen. Der Vorsitzende äußerte, dass diese etwas ganz Normales in parlamentarischen Demokratien wäre.
Protokoll der 14. Sitzung / PDF, 1718 KB
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