Beratungen im Plenum
Der Nationalrat tritt während seiner Tagungsperioden in der Regel an zwei oder drei Tagen im Monat zu Plenarsitzungen zusammen. Grundlage für die Beschlüsse im Plenum bilden üblicherweise Berichte und Empfehlungen der Ausschüsse. Sie haben die Aufgabe, die sogenannten Verhandlungsgegenstände des Nationalrats, zum Beispiel Gesetzentwürfe oder Staatsverträge, im Detail zu beraten.
Im Plenum werden die Gesetzesvorschläge noch einmal abschließend beraten. Letzte Änderungen vor der Abstimmung darüber sind möglich und durchaus üblich. Diese abschließenden Beratungen werden als Zweite und Dritte Lesung eines Gesetzes bezeichnet. Die Dritte Lesung erfolgt meist unmittelbar im Anschluss an die Zweite Lesung. Eine Erste Lesung gibt es nur selten. Sie dient dazu,eine Grundsatzdebatte abzuhalten, – noch bevor der zuständige Ausschuss seine Beratungen über den konkreten Gesetzentwurf aufnimmt. Gesetzesvorschläge von Abgeordneten werden jedenfalls in eine Erste Lesung genommen, wenn dies im Antrag verlangt wird. Auch bei Volksbegehren und beim Budget findet immer eine Erste Lesung statt.