Stenographisches Protokoll

633. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

 

 

Mittwoch, 17. Dezember 1997

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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633. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

Mittwoch, 17. Dezember 1997

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 17. Dezember 1997: 9.08 – 17.46 Uhr

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Tagesordnung

1. Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Karenzgeldgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Betriebshilfegesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Heeresversorgungsgesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz und das Entgeltfortzahlungsgesetz geändert werden (Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 1997 – ASRÄG 1997)

2. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Nachtarbeit der Frauen geändert wird

3. Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Karenzgeldgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden

4. Bundesgesetz, mit dem das Sonderunterstützungsgesetz und das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert werden

5. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn über die Beschäftigung in Grenzzonen

6. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn über den Austausch von Arbeitnehmern zur Erweiterung der beruflichen und sprachlichen Kenntnisse (Praktikantenabkommen)

7. Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Nebengebührenzulagengesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Richterdienstgesetz, das Karenzurlaubsgeldgesetz und die 31. Gehaltsgesetz-Novelle geändert werden, sowie Bundesgesetz über das Zusammentreffen von öffentlich-rechtlichen Pensionsansprüchen mit Erwerbseinkommen (Teilpensionsgesetz), Bundesgesetz über dienstrechtliche Sonderregelungen für ausgegliederten Einrichtungen zur Dienstleistung zugewiesene Beamte und eine Änderung des Post


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633. Sitzung / Seite 2

strukturgesetzes und Bundesgesetz, mit dem das Parlamentsmitarbeitergesetz geändert wird (1. Budgetbegleitgesetz 1997)

8. Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Schiffahrtsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz und die Bundesabgabenordnung geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 1997)

9. Bundesgesetz, mit dem das Energieabgabenvergütungsgesetz und das Kommunalsteuergesetz geändert werden

10. Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 1989, das Einführungsgesetz zur Zivilprozeßordnung, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Aktiengesetz 1965 und das Bankwesengesetz geändert werden, und über die Überleitung des Wiener Börsefonds und der Wiener Börsekammer in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BörsefondsüberleitungsG)

11. Bundesgesetz, mit dem das Tabakmonopolgesetz 1996 geändert wird

12. Bundesgesetz, mit dem das Zollrechts-Durchführungsgesetz und das Ausfuhrerstattungsgesetz geändert werden (3. ZollR-DG Novelle)

13. Bundesgesetz über die Leistung eines Beitrages zum Asiatischen Entwicklungsfonds (ADF VII) der Asiatischen Entwicklungsbank

14. Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957, das Eisenbahnbeförderungsgesetz, das Bundesbahngesetz 1992 und das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion geändert werden (Eisenbahnrechtsanpassungsgesetz 1997 – EIRAG 1997)

15. Bundesgesetz, mit dem das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden

16. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Führerschein (Führerscheingesetz – FSG) geändert wird

17. Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird

18. Bundesgesetz, mit dem das Güterbeförderungsgesetz geändert wird

19. Bundesgesetz über das Postwesen (Postgesetz 1997)

20. Bundesgesetz über Kündigung des Kooperationsabkommens zwischen der Republik Österreich und dem Europäischen Hochschulinstitut

21. Übereinkommen über die Gründung eines Europäischen Hochschulinstituts samt Protokoll und Schlußakte, Beschlüsse des Obersten Rates, Übereinkommen zur Revision des Übereinkommens sowie Erklärung der Republik Österreich zum Übereinkommen zur Revision des Übereinkommens

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Inhalt

Bundesrat

Schreiben des Präsidenten des Tiroler Landtages betreffend Mandatsveränderung im Bundesrat 9


Bundesrat
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633. Sitzung / Seite 3

Ordnungsruf 120

Angelobung des Bundesrates Wolfram Vindl 9

Antrag auf Änderung der Tagesordnung gemäß § 41 Abs. 3

Dr. Reinhard Eugen Bösch 12

Dr. Paul Tremmel 12

Jürgen Weiss 13

Albrecht Konečny 15

Mag. John Gudenus 16

DDr. Franz Werner Königshofer 17

Ablehnung des Antrages 17

Antrag der Bundesräte Ludwig Bieringer, Albrecht Konečny und Dr. Susanne Riess-Passer gemäß § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf Änderung der Zusammensetzung des EU-Ausschusses des Bundesrates 18

Annahme des Antrages 119

Personalien

Krankmeldung 9

Nationalrat

Beschlüsse und Gesetzesbeschlüsse 10

Bundesregierung

Vertretungsschreiben 10

Ausschüsse

Zuweisungen 11

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

(1) Beschluß des Nationalrates vom 7. November 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Karenzgeldgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Betriebshilfegesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Heeresversorgungsgesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz und das Entgeltfortzahlungsgesetz geändert werden (Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 1997 – ASRÄG 1997) (886 und 912/NR sowie 5558 und 5575/BR d. B.)

(2) Beschluß des Nationalrates vom 11. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Nachtarbeit der Frauen geändert wird (1010/NR sowie 5576/BR d. B.)

(3) Beschluß des Nationalrates vom 11. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Karenz


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633. Sitzung / Seite 4

geldgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (645/A und 1003/NR sowie 5577/BR d. B.)

(4) Beschluß des Nationalrates vom 11. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sonderunterstützungsgesetz und das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert werden (1012/NR sowie 5578/BR d. B.)

(5) Beschluß des Nationalrates vom 11. Dezember 1997 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn über die Beschäftigung in Grenzzonen (902 und 1008/NR sowie 5579/BR d. B.)

(6) Beschluß des Nationalrates vom 11. Dezember 1997 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn über den Austausch von Arbeitnehmern zur Erweiterung der beruflichen und sprachlichen Kenntnisse (Praktikantenabkommen) (903 und 1009/NR sowie 5580/BR d. B.)

Berichterstatter: Johann Grillenberger 19

[Antrag, zu (1), (2), (3), (4), (5) und (6) keinen Einspruch zu erheben]


Bundesrat
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633. Sitzung / Seite 5

Redner:

Monika Mühlwerth 20

Aloisia Fischer 21 und 43

Hedda Kainz 24

Helena Ramsbacher 28

Bundesministerin Eleonora Hostasch 28

Ilse Giesinger 32

Karl Drochter 33

Engelbert Schaufler 37

Johanna Schicker 38

Alfred Gerstl 40

Gottfried Waldhäusl 41

Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (1), (2), (3), (4) und (5) keinen Einspruch zu erheben, mit den Stimmen der Bundesräte der ÖVP und der SPÖ, gegen die Stimmen der Bundesräte der Freiheitlichen 44

einstimmige Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (6) keinen Einspruch zu erheben 45

(7) Beschluß des Nationalrates vom 5. November 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Nebengebührenzulagengesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Richterdienstgesetz, das Karenzurlaubsgeldgesetz und die 31. Gehaltsgesetz-Novelle geändert werden, sowie Bundesgesetz über das Zusammentreffen von öffentlich-rechtlichen Pensionsansprüchen mit Erwerbseinkommen (Teilpensionsgesetz), Bundesgesetz über dienstrechtliche Sonderregelungen für ausgegliederten Einrichtungen zur Dienstleistung zugewiesene Beamte und eine Änderung des Poststrukturgesetzes und Bundesgesetz, mit dem das Parlamentsmitarbeitergesetz geändert wird (1. Budgetbegleitgesetz 1997) (885 und 911/NR sowie 5581/BR d. B.)

Berichterstatter: Stefan Prähauser 45

(Antrag, keinen Einspruch zu erheben)


Bundesrat
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633. Sitzung / Seite 6

Redner:

Dr. Paul Tremmel 46

Dr. Kurt Kaufmann 49

Karl Drochter 53

Staatssekretär Dr. Wolfgang Ruttenstorfer 55

Andreas Eisl 56

Uta Barbara Pühringer 58

Mag. Harald Repar 61

Ulrike Haunschmid 62

Mag. Michael Strugl (tatsächliche Berichtigung) 65

Alfred Schöls 65

Johann Payer 69

Jürgen Weiss 71

Herbert Platzer 72

Annahme des Antrages des Berichterstatters, keinen Einspruch zu erheben, mit den Stimmen der Bundesräte der ÖVP und der SPÖ, gegen die Stimmen der Bundesräte der Freiheitlichen 74

Gemeinsame Beratung über

(8) Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Schiffahrtsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz und die Bundesabgabenordnung geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 1997) (933 und 998/NR sowie 5582/BR d. B.)

(9) Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energieabgabenvergütungsgesetz und das Kommunalsteuergesetz geändert werden (999/NR sowie 5583/BR d. B.)

(10) Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 1989, das Einführungsgesetz zur Zivilprozeßordnung, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Aktiengesetz 1965 und das Bankwesengesetz geändert werden, und über die Überleitung des Wiener Börsefonds und der Wiener Börsekammer in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BörsefondsüberleitungsG) (929 und 993/NR sowie 5584/BR d. B.)

(11) Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabakmonopolgesetz 1996 geändert wird (526/A und 991/NR sowie 5585/BR d. B.)

(12) Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zollrechts-Durchführungsgesetz und das Ausfuhrerstattungsgesetz geändert werden (3. ZollR-DG Novelle) (916 und 994/NR sowie 5574 und 5586/BR d. B.)

(13) Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz über die Leistung eines Beitrages zum Asiatischen Entwicklungsfonds (ADF VII) der Asiatischen Entwicklungsbank (892 und 996/NR sowie 5587/BR d. B.)

Berichterstatter: Stefan Prähauser 75

[Antrag, zu (8), (9), (10), (11), (12) und (13) keinen Einspruch zu erheben]


Bundesrat
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633. Sitzung / Seite 7

Redner:

Dr. Peter Harring 77

Gottfried Jaud 81

Karl Hager 82

Staatssekretär Dr. Wolfgang Ruttenstorfer 84

DDr. Franz Werner Königshofer 85

Ing. Walter Grasberger 87

Erhard Meier 88

Ferdinand Gstöttner 91

Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (8), (9), (10), (12) und (13) keinen Einspruch zu erheben, mit den Stimmen der Bundesräte der ÖVP und der SPÖ, gegen die Stimmen der Bundesräte der Freiheitlichen 92

einstimmige Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (11) keinen Einspruch zu erheben 93

Gemeinsame Beratung über

(14) Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957, das Eisenbahnbeförderungsgesetz, das Bundesbahngesetz 1992 und das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion geändert werden (Eisenbahnrechtsanpassungsgesetz 1997 – EIRAG 1997) (948 und 1038/NR sowie 5588/BR d. B.)

(15) Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden (1039/NR sowie 5589/BR d. B.)

Berichterstatter: Karl Hager 93

[Antrag, zu (14) und (15) keinen Einspruch zu erheben]

Redner:

DDr. Franz Werner Königshofer 94

Ing. Peter Polleruhs 97

Karl Drochter 98

Erich Farthofer 100

Bundesminister Dr. Caspar Einem 102

Dr. Paul Tremmel 103

Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (14) und (15) keinen Einspruch zu erheben, mit den Stimmen der Bundesräte der ÖVP und SPÖ, gegen die Stimmen der Bundesräte der Freiheitlichen 104

Gemeinsame Beratung über

(16) Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Führerschein (Führerscheingesetz – FSG) geändert wird (535/A und 960/NR sowie 5572 und 5590/BR d. B.)

(17) Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (651/A und 1040/NR sowie 5573 und 5591/BR d. B.)

Berichterstatter: Karl Hager 104

[Antrag, zu (16) und (17) keinen Einspruch zu erheben]

Redner:

Dr. Paul Tremmel 105

Peter Rieser 106

Josef Rauchenberger 108

Helena Ramsbacher 109

Engelbert Schaufler 111

Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (16) und (17) keinen Einspruch zu erheben, mit den Stimmen der Bundesräte der ÖVP und der SPÖ, gegen die Stimmen der Bundesräte der Freiheitlichen 112

Entschließungsantrag der Bundesräte Peter Rieser, Johanna Schicker und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Führerschein geändert wird 108

Annahme (E. 150) 112

Entschließungsantrag der Bundesräte Engelbert Schaufler, Johanna Schicker und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Führerschein geändert wird 111

Annahme (E. 151) 112

(18) Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Güterbeförderungsgesetz geändert wird (914 und 965/NR sowie 5592/BR d. B.)

Berichterstatter: Karl Hager 113

(Antrag, keinen Einspruch zu erheben)

Redner:

DDr. Franz Werner Königshofer 113

Gottfried Jaud 114

Bundesminister Dr. Caspar Einem 115

Annahme des Antrages des Berichterstatters, keinen Einspruch zu erheben, mit den Stimmen der Bundesräte der ÖVP und der SPÖ, gegen die Stimmen der Bundesräte der Freiheitlichen 115

(19) Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz über das Postwesen (Postgesetz 1997) (940 und 966/NR sowie 5593/BR d. B.)

Berichterstatter: Karl Hager 115

(Antrag, keinen Einspruch zu erheben)

Redner:

Wolfgang Hager 115

Peter Rieser 117

Annahme des Antrages des Berichterstatters, keinen Einspruch zu erheben, mit den Stimmen der Bundesräte der ÖVP und der SPÖ, gegen die Stimmen der Bundesräte der Freiheitlichen 117

Gemeinsame Beratung über

(20) Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz über Kündigung des Kooperationsabkommens zwischen der


Bundesrat
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633. Sitzung / Seite 8

Republik Österreich und dem Europäischen Hochschulinstitut (906 und 1022/NR sowie 5594/BR d. B.)

(21) Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Übereinkommen über die Gründung eines Europäischen Hochschulinstituts samt Protokoll und Schlußakte, Beschlüsse des Obersten Rates, Übereinkommen zur Revision des Übereinkommens sowie Erklärung der Republik Österreich zum Übereinkommen zur Revision des Übereinkommens (908 und 1023/NR sowie 5595/BR d. B.)

Berichterstatter: Dr. Peter Böhm 118

[Antrag, zu (20) und (21) keinen Einspruch zu erheben]

einstimmige Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (20) und (21) keinen Einspruch zu erheben 119

Eingebracht wurden

Anfragen

der Bundesräte Engelbert Weilharter und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend die dauerhafte Verwendung des Bundesheeres für ressortfremde Zwecke (1346/J-BR/97)

der Bundesräte Peter Rieser und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr betreffend das neue Tarifschema der PTA (1347/J-BR/97)

der Bundesräte Alfred Schöls und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Justizanstalt Krems a. d. Donau (1348/J-BR/97)

der Bundesräte Mag. Karl Wilfing und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Holzeinfuhren aus den Nachbarländern (1349/J-BR/97)

Anfragebeantwortungen

der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf die Frage der Bundesräte Jürgen Weiss, Ilse Giesinger und Dr. Reinhard Eugen Bösch (1232/AB-BR/97 zu 1337/J-BR/97)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Frage der Bundesräte Erhard Meier und Kollegen (1233/AB-BR/97 zu 1334/J-BR/97)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Frage der Bundesräte Albrecht Konečny und Kollegen (1234/AB-BR/97 zu 1333/J-BR/97)

des Bundeskanzlers auf die Frage der Bundesräte Peter Rieser und Kollegen (1235/AB-BR/97 zu 1335/J-BR/97)

der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf die Frage der Bundesräte Ilse Giesinger, Jürgen Weiss, Gottfried Jaud und Kollegen (1236/AB-BR/97 zu 1339/J-BR/97)


Bundesrat
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633. Sitzung / Seite 9

Beginn der Sitzung: 9.08 Uhr

Präsident Dr. Günther Hummer: Ich eröffne die 633. Sitzung des Bundesrates.

Das Amtliche Protokoll der 632. Sitzung des Bundesrates vom 20. November 1997 ist aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.

Krank gemeldet hat sich das Mitglied des Bundesrates Engelbert Weilharter.

Mandatsverzicht und Angelobung

Präsident Dr. Günther Hummer: Eingelangt ist ein Schreiben des Präsidenten des Tiroler Landtages betreffend Mandatsveränderung im Bundesrat. Ich ersuche die Schriftführerin um die Verlesung dieses Schreibens.


Bundesrat
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633. Sitzung / Seite 10

Schriftführerin Helga Markowitsch:

"An die Parlamentsdirektion, Bundesratsdienst.

Herr Bundesrat Karl Pischl hat mit Schreiben vom 24. November 1997 mir gegenüber erklärt, daß er mit Ablauf des 30. November 1997 auf sein Mandat als Bundesrat verzichtet. Eine Kopie der Verzichtserklärung liegt dem Schreiben bei.

Für Herrn Karl Pischl folgt somit sein gewählter Ersatzmann Wolfram Vindl (Adresse: Hinterbichl 8, 6600 Wängle) als Mitglied des Bundesrates nach. Das neue Ersatzmitglied wird in der Sitzung des Tiroler Landtages am 9. Dezember 1997 gewählt und die diesbezügliche schriftliche Mitteilung Ihnen umgehend übermittelt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ing. Helmut Mader

Präsident des Tiroler Landtages"

Präsident Dr. Günther Hummer: Herr Bundesrat Wolfram Vindl ist im Hause anwesend. Ich werde daher sogleich seine Angelobung vornehmen.

Nach Verlesung der Gelöbnisformel durch die Schriftführung wird die Angelobung mit den Worten "Ich gelobe" zu leisten sein.

Ich ersuche die Schriftführerin um Verlesung der Gelöbnisformel.

Schriftführerin Helga Markowitsch: "Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze sowie gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten."

Bundesrat Wolfram Vindl (ÖVP, Tirol): Ich gelobe.

Präsident Dr. Günther Hummer: Ich begrüße Herrn Bundesrat Wolfram Vindl sehr herzlich in unserer Mitte. (Allgemeiner Beifall.)

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Günther Hummer: Eingelangt ist weiters ein Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend eine Ministervertretung.

Ich ersuche die Schriftführerin um Verlesung dieses Schreibens.

Schriftführerin Helga Markowitsch: "Der Herr Bundespräsident hat am 10. Dezember 1997, Zl. 300.100/151-BEV, folgende Entschließung gefaßt:

Auf Vorschlag des Bundeskanzlers betraue ich für die Dauer der Verhinderung der Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer innerhalb des Zeitraumes vom 14. bis 18. Dezember den Bundesminister für Landesverteidigung Dr. Werner Fasslabend, am 19. Dezember den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem und vom 20. Dezember 1997 bis 4. Jänner 1998 den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer mit der Vertretung.

Hievon beehre ich mich mit dem Ersuchen um gefällige Kenntnisnahme Mitteilung zu machen.

Für den Bundeskanzler:

i. V. MR Dr. Storfa"

Präsident Dr. Günther Hummer: Danke. – Dies dient zur Kenntnis.

Eingelangt sind fünf Anfragebeantwortungen, die den Anfragestellern übermittelt wurden.

Die Anfragebeantwortungen wurden vervielfältigt und auch an alle übrigen Mitglieder des Bundesrates verteilt.

Eingelangt sind Beschlüsse des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend

ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 1997 geändert wird (5. BFG-Novelle 1997),

ein Bundesgesetz, mit dem weitere Überschreitungen von Ausgabenansätzen der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes 1997 bewilligt werden (2. Budgetüberschreitungsgesetz 1997 – 2. BÜG. 1997) und

ein Bundesgesetz über die Veräußerung von beweglichem und unbeweglichem Bundesvermögen.

Diese genannten Beschlüsse unterliegen im Sinne des Artikels 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates.

Eine weitere geschäftsordnungsmäßige Behandlung der vorliegenden Beschlüsse durch den Bundesrat ist daher nicht vorgesehen.

Eingelangt sind ferner jene Beschlüsse des Nationalrates vom 10., 11. und 12. Dezember 1997, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind, sowie folgende Vorlagen, die für die Tagesordnung der morgigen 634. Sitzung des Bundesrates vorgesehen sind, und zwar:

betreffend ein Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften sowie

Bundesgesetze über Änderungen des Schulorganisationsgesetzes, der Berufsreifeprüfung, des Schulunterrichtsgesetzes, des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes, des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1997 – WGN 1997, der Urheberrechtsgesetz-Novelle 1997 – UrhG-Nov. 1997, ein Stellenbesetzungsgesetz, Änderungen des Bundesvergabegesetzes 1997, des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen, des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967, der ZDG-Novelle 1997, ein Bundesgesetz über das Verbot von blindmachenden Laserwaffen, ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn über die Änderungen des am 9. Oktober 1992 in Salzburg unterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn sowie ein Gesetz über die Ausbildung von Frauen im Bundesheer – GAFB.


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633. Sitzung / Seite 11

Eingelangt sind weiters Beschlüsse des Nationalrates vom 10., 11. und 12. Dezember 1997 betreffend

ein Übereinkommen auf Grund von Art. K.3 des Vertrags über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Übereinkommen) samt Anhang und Erklärungen; Protokoll aufgrund von Art. K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung samt Erklärung und Erklärung der Republik Österreich,

ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen,

ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Slowenien über die Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und gegenseitigen Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen,

ein Bundesgesetz über die Überwachung des Handels mit Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten (Artenhandelsgesetz – ArtHG),

ein Bundesgesetz, mit dem das Filmförderungsgesetz geändert wird,

ein Übereinkommen zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten (ERO) samt Anlagen,

ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg über soziale Sicherheit,

ein Rahmenabkommen über den Handel und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits samt Erklärungen und Anhang sowie Unterzeichnungsprotokoll,

den Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Regelung der gegenseitigen Amtshilfe in bestimmten Angelegenheiten.

Diese Vorlagen kommen für die Tagesordnung der für Donnerstag, 15. Jänner 1998, in Aussicht genommenen Sitzung in Betracht.

Ich habe alle eingelangten Beschlüsse des Nationalrates den hiefür zuständigen Ausschüssen zur Vorberatung zugewiesen. Soweit die Ausschüsse ihre Vorberatungen abgeschlossen haben, liegen schriftliche Ausschußberichte vor.

Absehen von der 24stündigen Aufliegefrist

Präsident Dr. Günther Hummer: Für jene Vorlagen, die auf der heutigen Tagesordnung stehen, ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24stündigen Aufliegefrist der Ausschußberichte Abstand zu nehmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstandnahme von der 24stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschußberichte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit.

Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Bitte, Herr Bundesrat Dr. Bösch.


Bundesrat
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633. Sitzung / Seite 12

Antrag auf Änderung der Tagesordnung

9.17

Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche, Vorarlberg) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Ich melde mich zu Wort mit einem Verlangen nach Durchführung einer Debatte über eine Einwendung gegen die Tagesordnung.

Auf der heutigen Tagesordnung sind wieder zahlreiche Punkte, die erst in der letzten Woche im Nationalrat beschlossen worden sind, weshalb weder die 14tägige Stellungnahmefrist für die Landesregierungen noch die 24stündige Auflagefrist zwischen Bundesratsausschuß und Bundesratsplenum eingehalten werden konnte.

Meine Damen und Herren! Wir Freiheitlichen sind der Ansicht, daß es der Bundesrat seinem Selbstverständnis schuldig ist, daß er gegen diese Vorgangsweise einschreitet. Ich stelle daher namens meiner Fraktion den Antrag auf Absetzung der Tagesordnungspunkte 2 bis 6 und 8 bis 21. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Ironische Heiterkeit des Bundesrates Konečny. )

9.18

Präsident Dr. Günther Hummer: Sie haben den Antrag des Bundesrates Dr. Bösch gehört, nämlich die Tagesordnungspunkte 2 bis 6 und 8 bis 21 von der heutigen Tagesordnung abzusetzen.

Weiters wurde die Durchführung einer Debatte verlangt. Es findet daher eine Debatte statt.

Wünscht jemand das Wort? – Herr Bundesrat Dr. Tremmel, ich erteile Ihnen das Wort.

9.18

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Heute um 8.33 Uhr habe ich eine weitere Beilage zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates erhalten, sie betrifft das Zollrechts-Durchführungsgesetz und die entsprechende Novelle dazu. Diese Mitteilung soll aufzeigen, wie "schnell", wie "prompt" wir hier mit den entsprechenden Vorlagestücken bedient werden. De facto hatten wir 27 Minuten Zeit, um uns auf einen Großteil dieser Materie vorzubereiten.

Ich weiß schon – auch wenn Kollege Konečny hier ein Lächeln aufsetzt –, daß wir nur noch Befehlsempfänger, jedoch nicht mehr unabhängige Mandatare sind. Meine Damen und Herren! Dieser Bruch schien früher die Ausnahme zu sein, aber heute ist das bereits die Regel!

Meine Damen und Herren! Die Mehrheit der Tagesordnungspunkte ist so vorgelegt worden, daß kaum jemand die Möglichkeit hatte, entsprechend Einsicht zu nehmen, und das ist unglaublich. Diese Diskriminierung, diese Abwertung gesetzgebender Körperschaften – sowohl des Nationalrates als auch des Bundesrates –, womit wir quasi zur "Apportiermaschine" von nicht durchsichtigen Regierungsvorhaben werden sollen, lehnen wir ab. Wir lehnen sie nicht nur deswegen ab, weil die Vorlagen teilweise schlecht sind, sondern weil die Demokratie in ärgstem Ausmaß, und zwar auf schleichendem Wege, gefährdet ist.

Gerade vorhin, meine Damen und Herren, haben Sie ohne weiteres zur Kenntnis genommen, daß von der 24stündigen Auflagefrist für die morgige Tagesordnung – Haben Sie sie eigentlich schon eine? Keiner von Ihnen hat sie schon! – Abstand genommen wird. Bitte, lassen Sie sich das nicht mehr bieten! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Gesetze und Vorlagen sonder Zahl werden vorgelegt, bei denen der Parlamentarier reihenweise ausgeschlossen wird. Ich zähle auf: Rundfunkgesetz, Konsultationsmechanismus, Ermächtigung des Städte- und des Gemeindebundes. Es wird uns vielleicht gerade noch zugestanden, meine Damen und Herren, dabei mitzuwirken. Bitte nehmen wir zur Kenntnis, daß wir noch immer – der Nationalrat, der Bundesrat und die Landtage – die gesetzgebenden Körperschaften sind, und lassen wir uns nicht permanent an das Gängelband nehmen!

Ich weiß, ich kann hier noch so laut und noch so bestimmt sprechen, es wird nicht viel ändern, aber vielleicht kommt einmal die Zeit, meine Damen und Herren, wo Sie sagen: Nein! Auch das


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kann Koalition nicht sein, daß wir Gesetze beschließen, die in sich unschlüssig sind, die nicht klar sind! Heute liegt wieder eine Vorlage vor zu 0,5/0,8 Promille, Führerscheingesetz, wo wir das letzte Mal hier im Haus gesagt haben: Bitte, geben wir das weg! Wahren wir die Würde des Hauses und schauen wir uns das genauer an! – Nein, wir haben es nicht getan.

Ich bin noch nicht ganz so hoffnungslos. Vielleicht wird relativ schnell die Zeit kommen müssen, nämlich wenn die Existenz des Föderalismus und des Bundesrates bedroht ist, daß Sie sich diese Vorgangsweisen nicht mehr bieten lassen. Darum, meine Damen und Herren, ersuche ich Sie! Ich ersuche Sie natürlich auch, dem, was mein Vorredner, Kollege Bösch, ausgeführt hat, zuzustimmen, nämlich daß es zur Vertagung der von ihm genannten Tagesordnungspunkte kommt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

9.24

Präsident Dr. Günther Hummer: Wünscht noch jemand das Wort? – Herr Vizepräsident Jürgen Weiss. Ich erteile ihm das Wort.

9.24

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Der von Herrn Dr. Tremmel angestellten Diagnose ist aus meiner Sicht nicht viel hinzuzufügen. (Beifall bei Bundesräten der ÖVP und bei den Freiheitlichen.)

Auch die Therapie scheint mir passend zu sein, nämlich daß man etwas dagegen unternehmen müsse. Nur bei der konkreten Rezeptur habe ich eine andere Meinung, weil mir die Neben- und Folgewirkungen des von Ihnen vorgeschlagenen Rezeptes zu gravierend sind, als daß mir dieses Rezept schmecken würde.

Sie haben gestern ja auch in einem Ausschuß schon ein bißchen den Finger darauf gerichtet, als Sie einen Vertagungsantrag gestellt hatten, und dann dem Gesetzesbeschluß selbst wegen seines notwendigen Inhaltes dann auch konsequenterweise zugestimmt hatten. So geht das in vielen anderen Fällen auch, wo ich an der Vorgangsweise durchaus Kritik übe, mich aber doch der Einsicht beuge – nicht gerne, aber doch –, daß diese Gesetze tatsächlich in Kraft treten sollten, weil es das kleinere Übel ist, sich dazu zu bekennen.

Ich möchte aus diesem Anlaß aber einige grundsätzliche Anmerkungen machen. Das Sozialrechtsänderungsgesetz und das erste Budgetbegleitgesetz sind heute beziehungsweise morgen die einzigen Tagesordnungspunkte von insgesamt 37 Punkten, für die ein Mindestmaß an Vorbereitungszeit zur Verfügung stand. Die Gründe dafür, warum diese Vorbereitungszeit besonders lang war, nämlich die Vertagung von der letzten Sitzung auf heute, sind bekannt und haben an sich mit diesem Thema nichts zu tun. Selbst aber, wenn sie bereits bei der letzten Sitzung behandelt worden wären, hätten sie den vom Bundesrat im allgemeinen angelegten Maßstäben entsprochen, weil sie von der Bundesregierung dem Nationalrat frühzeitig vorgelegt worden waren. Das soll angesichts der bei diesen beiden Gesetzen besonders schwierigen Rahmenbedingungen ausdrücklich anerkannt werden.

Alle anderen Gesetzesbeschlüsse und Staatsverträge sollen bereits am 1. Jänner in Kraft treten und im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden können, obwohl sie vom Nationalrat erst vor wenigen Tagen beschlossen wurden. Nach Artikel 42 des Bundes-Verfassungsgesetzes steht dem Bundesrat für die Entscheidung, keinen Einspruch zu erheben, ein Zeitraum von acht Wochen zur Verfügung. Das entspricht genau jenem Zeitraum, der nach Artikel 98 Bundes-Verfassungsgesetz der Bundesregierung für Einsprüche gegen Gesetzesbeschlüsse der Landtage eingeräumt ist. Diese acht Wochen werden von der Bundesregierung in der Praxis, von Einzelfällen abgesehen, wie jetzt auch zu Jahresende, wo man diese Frist auf vier oder sechs Wochen reduziert, auch durchwegs in Anspruch genommen. Dies wird mit der nötigen Befassung der betroffenen Bundesministerien begründet. In einer Anfragebeantwortung vom 12. September 1995 hatte der Bundeskanzler sogar hingewiesen, daß die derzeit zur Verfügung stehende Zeit von acht Wochen schon knapp bemessen sei.

Dieser auf Bundesebene notwendigen Koordinierung entspricht bei uns die Notwendigkeit, die Länder über die von ihnen sonst vor der Kundmachung im Bundesgesetzblatt nicht bekannt


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werdenden Gesetzesbeschlüsse zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, sie zu prüfen und allfällige Wünsche hinsichtlich der Geltendmachung von Länderinteressen äußern und koordinieren zu können.

In diesem Sinne sind wir seit längerer Zeit – erstmals unter der Präsidentschaft von Gottfried Jaud – dazu übergegangen, unsere Sitzungen so anzusetzen, daß zwischen der Beschlußfassung im Nationalrat und der Beratung im Bundesrat ein Zeitraum von wenigstens zehn bis 14 Tagen liegt. Dabei wurde den Landtagen und Landesregierungen in Aussicht gestellt, bei Bedarf – nicht automatisch – den uns zur Verfügung stehenden Zeitraum von acht Wochen ebenso wie die Bundesregierung zu nutzen und die Behandlung eines Gesetzesbeschlusses über Wunsch auf die nächste Sitzung zurückzustellen. Davon wurde im Interesse der Länder auch verschiedentlich maßvoll Gebrauch gemacht.

Das ist bei den heute und morgen zur Beratung stehenden Tagesordnungspunkten – abgesehen von den von dieser Diskussion nicht betroffenen Budgetbegleitgesetzen – nicht möglich, weil sie spätestens am 31. Dezember im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden sollten, um ein rückwirkendes Inkrafttreten zu vermeiden. Das bedeutet in der politischen Realität aber nichts anderes, als durch den Nationalrat vor vollendete Tatsachen gestellt zu sein und davon auszugehen, daß wir in diesen Fällen bloßes Ratifizierungsorgan sind, sozusagen ein zeitlich lästiges Anhängsel der Gesetzgebung.

Es bedarf keiner weiteren Erläuterung, daß sich diese Praxis weit von der in Artikel 24 B-VG niedergelegten Regelung entfernt, wonach die Gesetzgebung des Bundes von Nationalrat und Bundesrat gemeinsam ausgeübt werde. Natürlich gibt es gute Gründe, wonach ein Gesetz nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt, sondern eben zum 1. Jänner, gelegentlich auch zum 1. Juli in Kraft treten soll. Diese Gründe sind aber durchwegs vorher bekannt, und die Landtage müssen ja auch darauf Rücksicht nehmen, ihre Gesetzesbeschlüsse spätestens acht Wochen vor dem gewünschten Zeitpunkt des Inkrafttretens beschlossen zu haben.

Es kommt nicht selten vor, daß durch Eile und zeitlich knappe Beschlußfassung vorangegangenene Säumigkeit kompensiert und kaschiert werden soll. Viel häufiger ist allerdings, und das muß zur Entlastung der Bundesregierung gesagt werden, daß der Nationalrat Vorlagen liegen läßt, kurzatmige Entscheidungen trifft und von sich aus kurze Inkrafttretensfristen festlegt. Besonders problematisch ist das jeweils dann, wenn es uns wie im Dezember aufgrund der Feiertage faktisch nicht möglich ist, mit einer entsprechenden Disposition der Sitzungstermine selbst ausreichend Zeit zu verschaffen.

Da dies jedes Jahr von vornherein gegeben ist, hat Präsident Dr. Herbert Schambeck namens der Präsidialkonferenz des Bundesrates bereits am 13. März den Herrn Nationalratspräsidenten darauf aufmerksam gemacht, daß – und ich zitiere jetzt wörtlich – Vorlagen, die mit 1. Jänner 1998 in Kraft treten sollen, vom Nationalrat bereits in der Plenarsitzungswoche vom 4. bis 7. November oder in einer Sitzung in der ersten Dezemberwoche verabschiedet werden müßten. – Ende des Zitats.

Da sich abgezeichnet hat, daß dieser Hinweis – abgesehen von der Pensionsreform – ins Leere gehen würde, wurde in Aussicht gestellt, solche Gesetzesbeschlüsse ausnahmsweise dann auf die Tagesordnung unserer Dezembersitzung zu stellen, wenn zumindest die Ausschußberichte 14 Tage vorher zur Verfügung stehen, und daher mit einer großen Wahrscheinlichkeit abgeschätzt werden kann, wie der Gesetzesbeschluß des Nationalrates, der noch zu fassen ist, lauten wird.

Tatsächlich war festzustellen, daß die Ausschußberichte durchwegs erst zwischen Mittwoch und Freitag der vergangenen Woche eingetroffen sind. Bei den Landtagen und Landesregierungen ist die Verständigung über die zur Beratung stehenden Gesetzesbeschlüsse teilweise gar erst gestern, also einen Tag vor den Ausschußberatungen, eingetroffen. Es bedarf keiner näheren Erläuterung, daß unter solchen Umständen eine sachgemäße Prüfung und Beurteilung des Inhalts weder für die Länder noch für uns selbst möglich ist.


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Das fällt deshalb ins Gewicht, weil es sich häufig nicht um unverändert gebliebene und schon längere Zeit bekannte Regierungsvorlagen handelt, sondern um Gesetzesbeschlüsse, die ohne Begutachtungsverfahren aufgrund von Initiativanträgen oder von Abänderungsanträgen im Nationalratsausschuß zustande kamen. Bei der Änderung von Regierungsvorlagen muß zudem oft ein mühseliger Textvergleich angestellt werden, um den Umfang der vorgenommenen Änderungen beurteilen zu können – dem Ausschußbericht kann nämlich häufig nur das Ergebnis, nicht aber der Inhalt von Änderungen entnommen werden.

Im konkreten Fall kann man nun einwenden, daß ohnedies keine Länderzuständigkeiten berührt seien. Das ist auf den ersten Blick formell im wesentlichen richtig, allerdings haben wir festgestellt, daß im Stellenbesetzungsgesetz doch eine Verfassungsbestimmung enthalten ist, die zustimmungspflichtig ist, bei einem anderen Gesetz wurde eine solche zustimmungspflichtige Regelung in der zweiten Lesung des Nationalrates wieder herausgenommen – wovon wir erst gestern Kenntnis erlangt haben. Es gibt allerdings eine Zahl von Gesetzesbeschlüssen, bei denen Länderinteressen im allgemeinen betroffen sind – ich verweise nur auf die Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren zum Zivildienstgesetz.

Zudem läßt eine solche Betrachtungsweise außer acht, daß unsere Aufgabe über die Vertretung von Länderinteressen in der Bundesgesetzgebung hinausgeht. Jedes Zweikammersystem ist zunächst Ausdruck einer Gewaltenteilung in der Gesetzgebung selbst, in weiterer Folge verkörpert es auch eine Art "Vier-Augen-Prinzip" im Sinne einer Qualitätskontrolle. Es liegt auf der Hand und ist immer wieder Gegenstand berechtigter Kritik in der Rechtswissenschaft durch den Verfassungsgerichtshof, die Rechtsanwender sowie die Rechtsunterworfenen – die Bürgerinnen und Bürger –, daß die überdrehte Gesetzgebungsmaschinerie des Nationalrates keineswegs so fehlerfrei arbeitet, daß man ihr blind vertrauen könne.

Mit einem nicht zum erstenmal geschaffenen Fait accompli und der faktischen Nötigung zu ungeschauter Zustimmung zwingt uns der Nationalrat auf einen Weg, dessen Ende – nämlich die Frage nach dem Stellenwert des Bundesrates als Organ der Bundesgesetzgebung – weder unser und schon gar nicht der Länder Ziel sein kann.

Wenn wir trotzdem – und ich bekenne mich dazu – unseren Beitrag dazu leisten, um in der Sache selbst das zeitgerechte Inkrafttreten notwendiger Regelungen nicht in Frage zu stellen, sollte das zumindest nicht – und darum habe ich mich zu Wort gemeldet – unter dem Motto "Schwamm drüber, und das nächste Mal werden wir schon ...!" geschehen. Ich denke, daß wir uns zu guter Zeit für die nächste derartige Situation gegenüber dem Nationalrat deutlich und mit nachhaltiger Wirkung artikulieren sollten. Von anderen – vor allem von den Ländern – als Interessenvertretung ernst genommen zu werden – ich nenne nur das Stichwort Konsultationsmechanismus – können wir nur in dem Maß erwarten, in dem wir uns selbst durchsetzen wollen. (Beifall bei der ÖVP und bei den Freiheitlichen.)

9.35

Präsident Dr. Günther Hummer: Wünscht noch jemand das Wort? – Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Albrecht Konečny. Ich erteile es ihm.

9.35

Bundesrat Albrecht Konečny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Wenn man im finsteren, kalten Wald pfeift, dann macht man sich vielleicht selbst Mut – verändern wird man damit mit Sicherheit nichts. Wenn einem ein Gesetz nicht gefällt, Kollege Tremmel – und Sie haben sich dann hart eingebremst vor der inhaltlichen Auseinandersetzung mit einigen heute hier vorliegenden Beschlüssen des Nationalrates –, dann entdeckt man, daß man zuwenig Zeit gehabt hat.

Meine Damen und Herren! Die hohen Worte über Fristen und Verfassungsbestimmungen sind zweifellos eindrucksvoll, wir wollen aber doch daran erinnern, daß es dabei um einen konkreten politischen Prozeß geht. Sie, Kollege Tremmel, haben gemeint, wir – und ich weiß nicht, wen Sie da einbegriffen haben; mich sicher nicht – wollten keine Befehlsempfänger sein. Nein, um Befehlsempfang geht es nicht, es geht um eine lebendige, fruchtbare Partnerschaft, einerseits natürlich mit den Ländern, aber andererseits auch mit einer Bundesregierung, zu der wir


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Vertrauen haben und von deren Erfolg wir überzeugt sind. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP. – Bundesrat Waldhäusl: Das glaubst du ja selbst nicht!)

Sehen Sie, und genau auf diesen Punkt spitzt es sich zu! Herr Kollege Waldhäusl, ich glaube es, und die Mehrheit der Österreicher auch, und das wollen wir sie auch entscheiden lassen! Genau auf diesen Zwischenruf habe ich gewartet: auf das spitzt es sich zu! Wollen wir gemeinsam – Sie wollen nicht, das ist Ihr gutes Recht als Opposition, aber dann sagen Sie das ... (Bundesrat Waldhäusl: Nein, mit Ihnen nicht! – Rufe bei den Freiheitlichen: Pst!)  – Ich setze mich schon durch.

Sie wollen hier Ihre inhaltliche Opposition – diesmal mit einem anderen Kapperl – vortragen. Dafür habe ich verhältnismäßig wenig Verständnis.

Ich habe wenig Verständnis dafür, wenn Sie das Abstand-Nehmen von der 24stündigen Aufliegefrist monieren, wo wir einmütig in der Präsidialkonferenz und unter jubelnder Zustimmung – auch von Ihrem Klub – beschlossen haben, nicht am Freitag ein zweites Mal zu tagen, sondern am Mittwoch, weil das für manche – und ich nehme an, in diesem Fall geht es nicht um politische Verpflichtungen, sondern durchaus um private – angenehmer ist.

Daß wir auch in diesem Fall mehr Zeit gewünscht hätten, ist überhaupt keine Frage, aber diese "große Geste", hinter der sich in Wirklichkeit ein Stückchen praktischer Opposition verbirgt, die steht Ihnen nicht gut an. Wir werden selbstverständlich diesen Antrag ablehnen, wir stehen inhaltlich zu dem, was heute und morgen auf der Tagesordnung steht, und wir werden uns natürlich in der Auseinandersetzung mit dem Nationalrat, in der Diskussion mit der Bundesregierung für mehr Zeit für Beratungen, für die Einhaltung einer im übrigen auch von uns als wünschenswert bezeichneten 14 Tage-Frist gegenüber den Ländern, und für Sitzungsabläufe, die es uns ermöglichen, auch in technischer Hinsicht manches besser vorzubereiten, einsetzen.

Aber ich glaube, wir sollten die Ebenen richtig auseinanderhalten: Eine Politik, zu der wir stehen, die wir inhaltlich mittragen und die wir nicht als Befehlsempfänger – ich sage das noch einmal –, sondern als Partner dieser Bundesregierung durchzuführen und zu beschließen versuchen, hat für uns den absoluten Vorrang. Es geht um wichtige Entscheidungen für dieses Land, um Entscheidungen, zu denen wir stehen; wir werden heute inhaltlich noch die Klingen zu kreuzen haben. Die Möglichkeit dazu muß so gegeben sein, daß politische Entscheidungen auch rechtzeitig in die Wirklichkeit umgesetzt werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

9.40

Präsident Dr. Günther Hummer: Wünscht noch jemand das Wort? – Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Gudenus. Ich erteile es ihm.

9.40

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Kollege Konečny hat erwähnt und darauf hingewiesen, daß wir nicht Befehlsempfänger, sondern Partner der Bundesregierung sind. Ich nehme es ihm durchaus ab, aber lehne es für mich und meine Fraktion auf jeden Fall ab, uns als Partner der Bundesregierung bezeichnen zu lassen. (Bundesrat Konečny: Auf so unverläßliche Partner könnte man sich auch nicht stützen!) Nein, also wirklich nicht.

Sie können Partner der Bundesregierung sein. Ich weiß aber nicht einmal, ob sich alle Ihre Fraktionskollegen als Partner der Bundesregierung empfinden sollen und werden. Ich halte es schlichtweg für unmöglich, da sitzen Sie in der falschen Kammer, Herr Kollege Konečny. Hier sind wir Partner der Landesregierungen. Das wurde auch ausdrücklich gesagt. (Bundesrat Konečny: Nein, der Landtage! Wir sind nicht Befehlsempfänger der Regierungen!) Wenn, dann sind wir Partner der Landesregierungen, aber sicherlich nicht der Bundesregierung. (Bundesrat Konečny: Nein, der Landtage, Herr Kollege!) Gut, der Landtage, aber nicht der Bundesregierung. Sie sagen, Sie seien Partner der Bundesregierung. Was für ein Partner sind Sie? (Bundesrat Konečny: Partner, nicht Befehlsempfänger! Das habe ich versucht, Ihnen zu erklären! Aber das versteht man nicht von Ihrer Seite!)


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Dieser Vergleich mißglückt Ihnen, denn wären Sie Partner, würden Sie diese Bundesregierung auf ihre ständigen Fehlleistungen hinweisen, nämlich auf Fehlleistungen, die allein schon in der Gesetzestechnik bestehen, die Kollege Jürgen Weiss meisterhaft aufgezeigt und unser prachtvoller Professor Schambeck hier deutlich gemacht hat, indem er gesagt hat, daß man viel früher die Gesetzesvorhaben angehen muß, um sie dann im Herbst beizeiten, vorm Christkindl, Herr Kollege, über die Runde zu bekommen, und uns nicht einfach mit einem Vertrauensvorschuß in die Partnerschaft der Bundesregierung positiv abstimmen läßt. Nein, Herr Kollege Konečny, so geht das nicht!

Ja, Herr Kollege Weiss, Sie haben total recht. Sie haben total recht, Herr Kollege Weiss. Wir haben für die Qualitätskontrolle dazusein. Wenn Sie, Herr Kollege Konečny, ein guter Partner sein wollen, dann gebe ich Ihnen den Rat, treten Sie auch für die Qualitätskontrolle von Gesetzen ein. So wie in einem gut geführten Betrieb, meine Damen und Herren, ist die Qualitätskontrolle nicht der Gegner der Betriebsleitung, nein, er ist der wesentliche Partner. Das Unglück der Bundesregierung beginnt mit solchen Partnern wie Ihnen, Herr Kollege Konečny. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

9.43

Präsident Dr. Günther Hummer: Zu Wort gemeldet hat sich weiters Herr Bunderat DDr. Königshofer. Ich erteile es ihm.

9.43

Bundesrat DDr. Franz Werner Königshofer (Freiheitliche, Tirol): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es geht mir nicht nur um die Begutachtungsfristen für die Landtage, es geht mir auch nicht nur um die 24stündige Aufliegefrist, sondern es geht mir vor allem auch darum, wie Regierung und Nationalrat mit den Mitgliedern dieses Hauses, der Länderkammer, an sich umgehen.

Ich erzähle Ihnen, wie es mir ergangen ist. Ich habe die ganze letzte Woche auf das Aviso zur Tagesordnung für diese Sitzung gewartet. Es war am Freitag nicht in der Post, auch nicht am Samstag – vor Weihnachten wird ja auch am Samstag die Post ausgetragen –, sondern erst am Montag. Da ich berufstätig bin, hatte ich das Aviso erst am Montag um 20.30 Uhr in der Hand und konnte mich erst dann mit der Tagesordnung auseinandersetzen. Ich hatte also einen Tag Zeit, wenn man die Anreise von Wattens nach Wien in Abzug bringt, nur drei Stunden; da bereits am Nachmittag die Sitzungstermine der Ausschüsse waren. Es waren also nur ganz wenige Stunden übrig, um sich mit einer derart komplexen Materie auseinandersetzen zu können. Das halte ich für unzumutbar für die Mitglieder dieses Hauses! Dem sollten wir nicht zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Kollege Weiss hat – ich habe es mir aufgeschrieben – von einer faktischen Nötigung zur ungeschauten Zustimmung gesprochen. Ich möchte mich nicht zu einer ungeschauten Zustimmung nötigen lassen, ich möchte aber auch nicht Statist einer parlamentarischen Routineveranstaltung sein.

Jetzt komme ich zu Ihren Ausführungen, Herr Kollege Konečny. Ich meine schon, daß man hier nicht leichtfertig irgendwelche Spielregeln verletzen sollte. Kein Fußballspiel kann ohne Spielregeln starten und zu Ende geführt werden. Und gerade in der Demokratie, in der parlamentarischen Demokratie ist es äußerst wichtig, die Spielregeln peinlich genau einzuhalten. Denn jede Verletzung der Spielregeln kann zur Gefährdung der Demokratie führen. Und ich bitte Sie, das zu bedenken. Aus diesem Grunde haben wir einen Antrag auf Vertagung gestellt, und ich ersuche Sie, diesen unseren Antrag ernst zu nehmen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

9.45

Präsident Dr. Günther Hummer: Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag, gemäß § 41 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates die Tagesordnungspunkte 2 bis 6 und 8 bis 21 von der Tagesordnung abzusetzen.


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Hiefür ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Bundesrates erforderlich.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Die erforderliche Zweidrittelmehrheit ist nicht erreicht und der Antrag somit abgelehnt. Es bleibt bei der ausgegebenen Tagesordnung.

Es liegt mir ein Antrag der Bundesräte Ludwig Bieringer, Albrecht Konečny und Dr. Susanne Riess-Passer gemäß § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf Änderung der Zusammensetzung des EU-Ausschusses dahin gehend vor, daß die Zahl der Mitglieder und jene der Ersatzmitglieder des genannten Ausschusses mit 16 festgesetzt wird, wobei jeweils 7 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, 6 auf die SPÖ und 3 auf die FPÖ entfallen.

Ich werde die Abstimmung über diesen Antrag an den Schluß der heutigen Sitzung verlegen.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Dr. Günther Hummer: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Punkte 1 bis 6, 8 bis 13, 14 und 15, 16 und 17 sowie 20 und 21 der Tagesordnung unter einem abzuführen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Dies ist nicht der Fall. Wir werden daher in diesem Sinne vorgehen.

1. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 7. November 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Karenzgeldgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Betriebshilfegesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Heeresversorgungsgesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz und das Entgeltfortzahlungsgesetz geändert werden (Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 1997 – ASRÄG 1997) (886 und 912/NR sowie 5558 und 5575/BR der Beilagen)

2. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 11. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Nachtarbeit der Frauen geändert wird (1010/NR sowie 5576/BR der Beilagen)

3. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 11. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Karenzgeldgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (645/A und 1003/NR sowie 5577/BR der Beilagen)

4. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 11. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sonderunterstützungsgesetz und das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert werden (1012/NR sowie 5578/BR der Beilagen)


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5. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 11. Dezember 1997 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn über die Beschäftigung in Grenzzonen (902 und 1008/NR sowie 5579/BR der Beilagen)

6. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 11. Dezember 1997 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn über den Austausch von Arbeitnehmern zur Erweiterung der beruflichen und sprachlichen Kenntnisse (Praktikantenabkommen) (903 und 1009/NR sowie 5580/BR der Beilagen)

Präsident Dr. Günther Hummer: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zu den Punkten 1 bis 6, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 1997 – ASRÄG 1997,

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Nachtarbeit der Frauen geändert wird,

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Karenzgeldgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden,

Bundesgesetz, mit dem das Sonderunterstützungsgesetz und das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert werden,

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn über die Beschäftigung in Grenzzonen, und

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn über den Austausch von Arbeitnehmern zur Erweiterung der beruflichen und sprachlichen Kenntnisse (Praktikantenabkommen).

Die Berichterstattung über die Punkte 1 bis 6 hat Herr Bundesrat Johann Grillenberger übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.

Berichterstatter Johann Grillenberger: Sehr verehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der Bericht zu Tagesordnungspunkt 1 liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Sozialausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 2 liegt Ihnen der Bericht ebenfalls schriftlich vor.

Der Sozialausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Auch der Bericht zu Tagesordnungspunkt 3 liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Sozialausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Auch der Bericht zu Tagesordnungspunkt 4 liegt schriftlich vor.

Der Sozialausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ferner liegt der Bericht zu Tagesordnungspunkt 5 vor.


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Der Sozialausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Der Bericht zu Tagesordnungspunkt 6 liegt ebenfalls schriftlich vor.

Der Sozialausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 1997 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Dr. Günther Hummer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Monika Mühlwerth. Ich erteile ihr dieses.

9.51

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Obwohl wir keinen Einwand gegen die Zusammenfassung der Tagesordnungspunkte erhoben haben, möchte ich jetzt am Anfang schon anmerken – gerade weil es so eine komplexe Materie wie das Arbeits- und Sozialrechts-Änderunsgesetz betrifft –, daß natürlich die Fristen, die uns gegeben werden, uns mit der Materie vertraut zu machen, wirklich sehr knapp bemessen sind. Es ist in der vorigen Debatte schon von einigen meiner Fraktionskollegen ausgeführt worden ... (Bundesrat Ing. Penz: Es wird doch nicht erst seit gestern diskutiert! Wir diskutieren seit Sommer!) Ja, aber da war es noch nicht klar.

Ich erinnere nur daran, sehr geehrter Herr Kollege Penz von der ÖVP, daß wir das letzte Mal ein Budgetbegleitgesetz beschlossen haben, und zwar nicht das erste, sondern das zweite. Warum? – Weil Ihre Fraktion gesagt hat, das mit der ÖBB-Reform sei nicht klar. Vollmundig haben Sie erklärt, wenn es da keine Einigung gibt, werden wir den anderen Budgetbegleitgesetzen im Bundesrat nicht zustimmen. Diese Zustimmung werden wir verweigern.

Meine erste Reaktion, als ich das gehört habe, war, daß ich gesagt habe: Das glaube ich erst, wenn ich es sehe. Denn das kenne ich ja mittlerweile auch schon. Ich bin zwar erst seit einem Jahr hier in diesem Hohen Haus, aber auch ich kenne bereits die Ankündigungspolitik vor allem der ÖVP, die immer sagt, da werden wir dagegen sein. Dann fallen Sie im Liegen wieder um, und dann war alles nicht so. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Auch wenn Sie es nicht gerne hören, sage ich Ihnen trotzdem folgendes: Ich lausche immer ganz ergriffen vor allem den Worten des Herrn Kollegen Weiss. Er hat ja so recht, und er gibt uns auch immer recht und sagt: Eigentlich haben die Freiheitlichen recht mit ihrer Kritik. Jetzt frage ich mich aber ... (Bundesrat Ing. Penz: Da haben Sie es nicht verstanden, was er gesagt hat!) Das sagt er ja immer. Er hat es ja auch am Anfang seiner Ausführungen gesagt. Das ist ja dann auch im Protokoll nachzulesen.

Dann frage ich mich aber schon: Was passiert dann? Welche Schlüsse ziehen Sie daraus? Bei einer derartigen Vorgangsweise, wie sie diesmal wieder passiert ist, wird der Bundesrat ganz sicher nicht aufgewertet werden. Und alle Absichtserklärungen, die hinsichtlich Bundesrats- und Bundesstaatsreform von Ihrer Fraktion angekündigt werden, sind nicht ernst zu nehmen. Dies ist wirklich äußerst bedauerlich, weil ich glaube, daß der Bundesrat natürlich eine sehr große – ich will nicht sagen – Macht ausüben könnte, aber doch wesentlich mehr aus sich machen könnte, als er es derzeit tut. Und es ist natürlich schon so, daß der Bundesrat der verlängerte Arm im wesentlichen der Koalitionsparteien ist, weil natürlich dieselbe Art, derselbe Abstimmungsmechanismus wie im Nationalrat hier weiter fortgesetzt wird. Da brauchen Sie nicht mehr anzukündigen, daß Sie es in Zunkunft anders machen wollen und daß beim nächsten Mal alles ganz anders werden wird. Sie tun es ja ohnehin nicht. (Bundesrat Ing. Penz: Das gilt insbesondere für Ihre Fraktion!)

Das ist bei meiner Fraktion nicht so. Wir bleiben immer bei dem, was wir gesagt haben. (Ironische Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP.) Sie sagen dann immer: Das ist richtig.


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Seit Jahren weisen wir auf die Schwächen des Bundesrates hin, wir weisen seit Jahren darauf hin, welche Schwachstellen er hat und wo man etwas verbessern könnte. Immer wieder habe ich es gehört, auch von Ihrer Fraktion: Eigentlich stimmt es. Auch Ihr Präsident Schambeck hat immer gesagt: Eigentlich ist das ja alles wahr. – Geschehen tut nichts, weil im letzten Moment der große SPÖ-Partner sagt: Halt, zurück! Die Pferde stop! Dann bleibt alles beim alten, und beim nächsten Mal kommen dann wieder die Absichtserklärungen.

Das schlägt sich dann leider immer wieder auf die Gesetzgebung nieder, wo oft gute Ansätze sind, aber die Ausführung ungenügend ist. Das trifft auch auf das Nachtarbeitsgesetz zu, auf die Regierungsvorlage betreffend die Aufhebung des Nachtarbeitsverbots für Frauen. Auch hier hat man es wieder einmal nicht geschafft, einen Wurf zu machen, indem man sagt, das hebt man auf, Frauen sollen auch in der Nacht arbeiten können, natürlich mit den entsprechenden Absicherungen und der entsprechenden Bezahlung dafür. Nein, man hat gesagt, man macht das jetzt in Form einer Ausnahme vom Kollektivvertrag, da muß man wieder ansuchen. Jetzt wird schon gefragt, welche Firmen denn eigentlich um diese Ausnahmen ansuchen.

Ich glaube, daß das für die Frauen auch insgesamt schlecht ist. Wenn dann in der Regierungsvorlage auch noch drinsteht, es muß die Firma für die Transportmöglichkeiten und Kinderbetreuungseinrichtungen sorgen, dann weiß man, was am Ende herauskommen wird. Viele Firmen werden vor allem in Zeiten eines verschärften wirtschaftlichen Wettbewerbes sagen: Das ist mir zu aufwendig. Das ist mir zuviel. Das können wir uns nicht leisten. Dann wird halt keine Frau eingestellt werden, sondern ein Mann. Ich glaube, das wollen wir ja alle miteinander nicht. Daher ist die Regelung – so gut der Ansatz dazu auch ist – leider ungenügend und daher von meiner Fraktion abzulehnen.

Das gleiche ist beim Karenzgeld festzustellen. Ich sehe es schon ein und unterstütze auch das Ansinnen, daß Frauen, die in Karenz sind, nicht den Kontakt zum Arbeitsplatz verlieren sollen. Wir wissen, wie schnell das heute in unserer schnellebigen Zeit geht. Zwei Jahre Karenzurlaub – jetzt sind es ja nur mehr 18 Monate –, und schon ist man weg vom Fenster, weil sich halt in der Zwischenzeit vieles verändert und man den Kontakt zu den Kollegen vielleicht nicht mehr in dem Maße gehabt hat. Das wollen wir auch nicht.

Aber das, was hier drinnen steht, entspricht eigentlich auch nicht der Intention des Karenzurlaubes. Denn was wollten wir damit? – Wir wollten den Frauen die Möglichkeit geben, wenigstens eine Zeitlang bei ihrem Kind zu bleiben. Es ist ohnehin bedauerlich genug, daß die Frauen aufgrund des wirtschaftlichen Drucks nicht mehr die Entscheidungsmöglichkeit haben und sagen können: Ich bleibe zu Hause für vier oder fünf oder sechs Jahre oder ganz oder wie auch immer. Das können sich die wenigsten Familien leisten, weil die Situation dergestalt ist, daß in der Mehrzahl der Fälle die Familie vom Einkommen beider abhängig ist. (Bundesrat Ing. Penz: Gehen Sie mit bei der Familienbesteuerung!) Und bei dieser knapp bemessenen Zeit, in der die Frauen bei den Kindern zu Hause bleiben können oder sollen – denn das wäre ja der eigentliche Sinn dabei –, sagt man: Na ja, man kann aber schon dazuverdienen. Gut.

Jetzt steht da drinnen, es wird einmal alles abgezogen, alles, was an Abzügen ist, dann kommt noch der Geringfügigkeitsbetrag von 3 830 S weg, und davon werden dann 50 Prozent auf das Karenzgeld angerechnet. Das heißt, in Wirklichkeit kann die Frau einen Halbtagsjob ausüben und bekommt trotzdem noch Karenzgeld. Und ich glaube, das ist nicht im Sinne eines Karenzurlaubes, der für die Frauen und Mütter zugunsten ihrer Kinder geschaffen worden ist. Aus diesem Grund lehne ich das ab. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

9.59

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Fischer. – Bitte.

9.59

Bundesrätin Aloisia Fischer (ÖVP, Salzburg): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hoher Bundesrat! In der letzten Sitzung wurde eine Anfrage an die Frau Bundesministerin gestellt, wann sie das Nachtarbeitsverbot für Frauen aufheben wird. Heute ist auf der


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Tagesordnung das Bundesgesetz, durch welches das Nachtarbeitsverbot für Frauen geändert wird. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, durch Kollektivvertrag Ausnahmen vom Frauennachtarbeitsverbot zuzulassen.

Diese Regelung stellt im Endeffekt eine Übergangslösung dar und soll zur Schaffung eines EU-konformen geschlechtsneutralen Nachtarbeitsverbotes dienen. Laut Kollektivvertrag sind Ausnahmen vom Nachtarbeitsverbot für Frauen zugelassen, sofern der Kollektivvertrag dafür geschlechtsneutrale Voraussetzungen vorsieht. Ich denke, daß wir nicht von vornherein alles schlechtmachen sollen, sondern daß wir diesem Gesetz oder dieser Regelung eine Chance zur Umsetzung und Verwirklichung geben sollten.

Die Novelle zum Arbeitslosenversicherungs- und Karenzgeldgesetz sehe ich als einen Anreiz für Menschen, sich wieder in den Arbeitsmarkt einklinken zu können, vor allem aber soll diese Regelung Karenzgeldbezieherinnen dienen. Auch mir ist es ein Anliegen, daß Mütter, solange es möglich ist, bei ihren Kindern bleiben, denn es ist dies vor allem zum Wohle der Kinder, damit sie sich entwickeln können. Es ist aber auch wichtig für unsere Frauen, daß sie durch Urlaubsvertretung und durch die Möglichkeit von Aushilfen im Betrieb die Bindung zum Betrieb nicht verlieren. Wir wissen, daß sich gerade am Arbeitsplatz, wir wissen, daß sich gerade in den Betrieben rasche Veränderungen auftun und daß es daher wichtig ist, auf diese Veränderungen zu reagieren und integriert zu sein. Und wir wissen auch, wie meine Vorrednerin gesagt hat, daß es sich nicht viele Familien leisten können, nur ein Einkommen zu haben. Deshalb ist es wichtig, daß Frauen am Ball bleiben, daß Frauen den neuesten Ausbildungsstandard haben.

Aber auch in der Landwirtschaft, sehr geehrte Frau Bundesministerin, brauchen wir praktikable Regelungen. Derzeit ist, damit der Bauer eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung erhalten kann, nicht die Bewirtschaftung, sondern der Besitz des Betriebes ausschlaggebend, und nach wie vor ist ein Einheitswert in Höhe von 54 000 S ausschlaggebend, damit eine Leistung erhalten werden kann. (Bundesrat Waldhäusl: Wenn eh die ÖVP in der Regierung mitbestimmt, was beschweren Sie sich dann? Das gibt es doch nicht! So etwas habe ich noch nicht gesehen!)

Das Praktikantenabkommen ist eine Regelung, mit der innerhalb des jeweiligen Jahreshöchstkontingents für junge Menschen die Möglichkeit geschaffen wird, österreichischen Staatsbürgern mit Wohnsitz in Österreich sowie ungarischen mit Wohnsitz in Ungarn zur Verbesserung ihrer Berufs- und Sprachkenntnisse die Fortbildung im jeweiligen Staat zu erleichtern. Ausbildung erhöht die Chance auf einen Arbeitsplatz – und diese Maßnahme soll dazu beitragen.

Am 7. 12. 1997 hat der Nationalrat die Pensionsreform und ein bäuerliches Sozialpaket, welches zahlreiche Veränderungen in der bäuerlichen Sozialversicherung vorsieht, beschlossen. Die Verhandlungen im Vorfeld waren nicht einfach und in vielen Phasen sehr emotionell in den Medien begleitet. Österreichs Bauern sind durch die Maßnahmen der Pensionsreform ebenso betroffen wie andere Berufsgruppen. Der erreichte Kompromiß kann jedoch als sozial ausgewogen bezeichnet werden, da es gelungen ist, besonders drückende Härten zu beseitigen.

Die grundsätzlichen Ziele der Bundesregierung, nämlich eine nachhaltige Finanzierung und Harmonisierung der Pensionssysteme, konnte mit der heute vorliegenden Reform erreicht werden.

Verschiedene Interessenvertreter beurteilen das Reformpaket unterschiedlich. Dem einen gehen die Reformschritte zu weit, und andere – gerade auch unsere Jugend – hätten sich, so hört man, mehr erwartet. Es mußte ein Konsens zwischen der Regierung und den Sozialpartnern gefunden werden, und auch der Vertrauensschutz war zu wahren.

Ich erachte es als überaus wichtig, daß es gelungen ist, Durchrechnungszeiträume für alle Berufsgruppen einzuführen, womit eine Harmonisierung der unterschiedlichen Pensionssysteme erreicht wurde.

Im Hinblick auf die steigende Lebenserwartung und die geringere Lebensarbeitszeit sind Änderungen hinsichtlich des Pensionsantrittsalters unbedingt notwendig. Die nun gesetzten Maß


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nahmen – Abschläge bei Frühpensionen, höhere Bewertung bei langer Versicherungsdauer – sind ein richtiger Schritt.

Von besonderer Bedeutung wird es sein, Arbeit für möglichst viele Menschen zu schaffen, vor allem aber der Jugend genügend Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. Denn maßgeblich für die Absicherung unseres Sozialsystems, unseres Systems der Altersvorsorge ist die Entwicklung der Beschäftigungsmöglichkeiten unter Aufrechterhaltung des Generationenvertrages.

Insgesamt ist die Pensionsreform aufgrund der vorgesehenen Härtefallregelungen und Schutzbestimmungen sozial verträglich. Maßnahmen zeitgerecht zu setzen, ist wichtig und zeigt Verantwortungsbewußtsein, um der Jugend auch in Zukunft Vertrauen in das System geben zu können. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Es gibt auch im Bereich der bäuerlichen Sozialversicherung umfassende Veränderungen. So konnten wichtige soziale Anliegen der Bauernschaft durchgesetzt werden, wie zum Beispiel – und darüber freue ich mich sehr – die Erhöhung des Wochengeldes für Bäuerinnen, die verbesserte Anrechnung der Kindererziehungszeiten, die Absenkung des fiktiven Ausgedinges bei Ausgleichszulagenempfängern und der Krankenschein für alle Bauern ab Mitte nächsten Jahres. Aufgrund dieser positiven Maßnahmen konnten die bäuerlichen Mandatare diesem Reformpaket zustimmen, obwohl es Belastungen enthält, da auch Auflagen erfüllt werden müssen.

Tatsache ist, daß der Beitragssatz in der Pensionsversicherung um einen halben Prozentpunkt erhöht wird. Demgegenüber erfolgt jedoch die Eingliederung des Betriebshilfegesetzes in die Bauernkrankenversicherung und der damit verbundene Wegfall des Betriebshilfebeitrages von 0,4 Prozent.

Die BäuerInnenkrankenversicherung für beide Ehepartner, die einen Betrieb im Vollerwerb führen, ab 1998 sowie eine eigene Krankenversicherung für die Bäuerinnen sind grundsätzlich beitragsneutral gestaltet. Für Betriebe, deren Einheitswert über der Höchstbeitragsgrundlage liegt, kommt es jedoch zu einem höheren Beitrag. Die Anhebung der Mindestbeitragsgrundlage stellt hingegen für kleinere Betriebe eine finanzielle Belastung dar. Diese wirkt sich aber aufgrund einer daraus resultierenden höheren Bemessungsgrundlage auch positiv auf künftige Pensionen aus.

In diesem Zusammenhang darf ich noch einmal darauf hinweisen, daß die Absenkung des fiktiven Ausgedinges ein sehr wichtiger Schritt war. Damit ist es endlich gelungen, bäuerlichen Mindestpensionisten einen beachtlichen Leistungszuwachs zu ermöglichen.

Besonders zu vermerken ist, daß durch die Änderung im bäuerlichen Krankenversicherungsrecht die Abrechnung der ärztlichen Leistung künftig neu gestaltet wird. Der bisherige Verrechnungsmodus wird durch den Krankenschein abgelöst. Dies bedeutet eine Gleichstellung unserer bäuerlichen Versicherten mit fast 4,5 Millionen Österreicherinnen und Österreichern, die im ASVG versichert sind. Mit dieser entscheidenden Veränderung konnte bei Nebenerwerbsbauern, welche die Mitversicherung beim Ehepartner verlieren, eine Doppelbelastung verhindert werden.

Insgesamt konnten die schwierigen Verhandlungen positiv abgeschlossen werden. Ich bedanke mich bei Herrn Bundesminister Molterer, bei Herrn Präsidenten Schwarzböck, bei Herrn Präsidenten Schwarzenberger und bei dem Obmann der Sozialversicherung, Donabauer, für ihren Einsatz. (Bundesrat Waldhäusl: Da sind Sie schon allein! Die Bauern bedanken sich nicht mehr! Da sind Sie schon allein!) Er hat sich gelohnt.

Ich bedanke mich aber auch bei Ihnen, sehr geehrte Frau Bundesministerin, daß nicht nur ein einseitiges Belastungspaket ausverhandelt wurde, sondern aus Rücksicht auf die Einkommenssituation in der bäuerlichen Familie auch Entlastungen und Verbesserungen möglich waren. – Ich bedanke mich. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

10.09


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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach:
Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kainz. – Bitte.

10.09

Bundesrätin Hedda Kainz (SPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Es ist heute im Zusammenhang mit der Tagesordnung der Prozeß der Beschlußfassung des heutigen Sozialrechts-Änderungsgesetzes so dargestellt worden, als hätte er nicht stattgefunden, als wären wir heute mit einer Materie befaßt, mit der wir uns nicht bereits monatelang auseinandergesetzt haben.

Ich muß hinzufügen, daß diese monatelange Auseinandersetzung eine Auseinandersetzung war, die ich mir anders gewünscht hätte und die ich mir auch als Gewerkschafterin anders gewünscht hätte, denn sie ist zeitweise doch an die Grenzen dessen gegangen, was noch Konsensfähigkeit bedeutet. Ich hoffe, daß solch schwierige Materien in Zukunft so abgehandelt werden können, daß sie weniger – sagen wir das so – hinterlassen. Ich glaube, es wird jetzt in einigen Bereichen notwendig sein, das aufzuarbeiten, was mit dieser Art der Diskussion – nicht mit den notwendigen Inhalten, sondern mit der Art der Diskussion – doch an Vertrauensverlust eingetreten ist.

Ein Teil dieser Materie im Sozialrechts-Änderungsgesetz ist die Pensionsreform, und ich glaube, das war auch der Mittelteil und das Herzstück dieser Diskussion, die streckenweise zu solch emotionellen Situationen, wie wir sie erleben mußten, geführt haben.

Ich möchte einige grundsätzliche Bemerkungen zur Pension und zur gesetzlichen Altersvorsorge machen.

Das Ziel der gesetzlichen Altersvorsorge ist die Sicherung des Lebensstandards jener Menschen, die aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Dieser Standard hängt natürlich in erster Linie – das ist heute auch schon gesagt worden – vom Volkseinkommen, nämlich von dem, was die Bevölkerung an und für sich erarbeiten kann, ab. Das heißt, eine Grundvoraussetzung, um den Generationenvertrag einhalten zu können, ist, daß wir alles daransetzen, wieder Vollbeschäftigung zu erlangen. Das erfordert aber auch die Einbeziehung aller Einkommen in die Sozialversicherung und die Harmonisierung, die heute auch schon angesprochen wurde. Ich meine, daß man diese Harmonisierung nicht in einem Schritt bewältigen wird, aber die jetzt gesetzten Schritte sind geeignet, eine Gleichwertigkeit herbeizuführen, die dann auch den zukünftigen Dialog unter den betroffenen Gruppen erleichtern wird.

Die Einbeziehung der geringfügig Beschäftigten – nachdem die Einkommen aus den Werkverträgen bereits eingebunden sind – ist eine dieser Maßnahmen, die hier notwendig geworden sind. Sie bedeutet ein Grundelement sowohl der Sicherung des Systems als auch darüber hinaus die eigenständige Alterssicherung der betroffenen Gruppe. Das ist eine Maßnahme, die auch im Bereich des ÖGB viele Jahre diskutiert und vehement gefordert wurde und die in erster Linie – darauf werde ich noch hinweisen – die Frauen trifft.

Es gibt in diesem Zusammenhang sicher einige Für und Wider. Es ist uns durchaus bewußt, daß aus dieser Einbeziehung auch Leistungen zu entstehen haben und damit das System auch wieder Ausschüttungen vorzunehmen hat. Dennoch glaube ich, daß das ein ganz grundsätzlicher Schritt war.

Ich habe auf die Vollbeschäftigung hingewiesen. Wenn wir von Vollbeschäftigung reden, darf nicht übersehen werden, daß sich das nicht nur auf die männlichen Erwerbstätigen unseres Landes beziehen kann, denn unser Sozialversicherungssystem kann nicht nur von einer Hälfte der Beschäftigten getragen werden, wenn es auch für die Zukunft tragfähig sein soll. Das heißt, daß auch die weibliche Hälfte der Bevölkerung im Erwerbsleben Absicherung finden muß. Es muß damit sichergestellt werden, daß auch Frauen den entsprechenden Zugang zum Arbeitsmarkt haben und alle Voraussetzungen erwerben können, die dazu notwendig sind – ich möchte hier nur ein Faktum anführen: die Frage der Ausbildung und der Qualifikationsmaßnahmen –, es


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muß aber zukünftig auch eine eigenständige Altersabsicherung für Frauen ein Ziel sein. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte generell sagen, daß die Formulierung des Präsidenten des Österreichischen Gewerkschaftsbundes Verzetnitsch, der dieses Maßnahmenpaket als Erfolg der Vernunft bezeichnet hat, auch von mir so gesehen wird, von meiner Fraktion so gesehen wird und auch im Bereich des ÖGB so gesehen wird, auch wenn ich darauf hingewiesen habe, daß wir noch einige vertrauensbildende Diskussionen zu führen haben werden – denn Interessenvertretung bedeutet, unterschiedliche Gruppierungen zu befriedigen –, damit diese Bezeichnung "Erfolg der Vernunft" wirklich gerechtfertigt ist.

Es ist in diesem Maßnahmenpaket gelungen, soziale Härten doch so abzuschwächen, daß sie unter dem Titel der Vernunft zu akzeptieren sind. Darüber hinaus ist es aber auch gelungen, das Sozialversicherungssystem zu verbessern und die zukünftige Tragfähigkeit sicherzustellen.

Es wird jedoch von unserer Seite – und wenn ich sage, von unserer Seite, dann meine ich die Vertretung der unselbständig Erwerbstätigen – die Umsetzung der neuen Gesetze und Verordnungen sehr genau geprüft werden müssen, denn es ist nicht auszuschließen, daß sich bei der Anwendung in der Praxis doch noch das eine oder andere als Härte herausstellt, und diese Härten sind dann raschest und entscheidend zu beseitigen.

Auf den positiven Aspekt der Einbeziehung der geringfügig Beschäftigten habe ich bereits hingewiesen, auch darauf, daß diese Maßnahme in erster Linie Frauen trifft und vor dem Hintergrund der permanent steigenden Zahlen der geringfügig Beschäftigten zu sehen ist. Es sind gerade Frauen, die aufgrund dieser unsicheren Arbeitsverhältnisse in die Situation gedrängt werden, daß ihnen arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Maßnahmen vorenthalten werden.

Die Zahl der ungeschützten Arbeitsverhältnisse wird, wie gesagt, leider immer höher. Ich möchte Ihnen dazu mehrere Zahlen präsentieren. Vom März 1994 bis Oktober 1997 ist die Anzahl der weiblichen geringfügig Beschäftigten von rund 72 000 auf 123 000 gestiegen. Wenn man es sehr großzügig auslegt, könnte man sagen, es ist fast eine Verdoppelung.

Ein weiterer positiver Aspekt, der die Frauen betrifft, ist die stärkere Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten, die auch für Frauen höhere Pensionen und geschlossenere Versicherungsverläufe bedeutet. Dies gilt ebenso für die Einbeziehung von Personen, die sich ausschließlich der Pflege Angehöriger widmen. Es ist davon auszugehen, daß das gerade wieder den Kreis der Frauen trifft und diese Einbeziehung das eben Gesagte unterstützt: Es kommt dadurch zum Schließen oder Komplettieren von Versicherungsverläufen, die bei Frauen, wie wir wissen, bedingt durch familiäre Pflichten, oft sehr lückenhaft sind.

Ein Problem ist natürlich die Fixierung dieser Möglichkeit auf die Pflegestufe 5. Jeder, der mit diesen Problemen zu tun hat, weiß, was Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen und was die Pflegestufe 5 bedeutet. Mir ist jedoch völlig klar, daß das eine Frage der Finanzierbarkeit ist. Unter dem Titel, daß es uns in Zukunft gelingt, Vollbeschäftigung wieder herbeizuführen, wird dann auch darüber zu reden sein, wie die Finanzierung einer besseren Ausgestaltung dieses Problemfeldes getätigt werden kann.

Eine langjährige gewerkschaftliche Forderung konnte im Zusammenhang mit der Pensionsreform und diesem Paket der Sozialrechts-Änderungsgesetze erfüllt werden, und zwar ist das die Möglichkeit der Bildungskarenz. Wir leben in einer Zeit, in der sich Wissen sehr rasch umschlägt. Wenn die Zahl, die ich im Kopf habe, stimmt, hat Wissen ein Halbwertszeit von etwa vier Jahren. Vor diesem Hintergrund ist die Frage der Bildungskarenz und die Möglichkeit, sich unter bestimmten Bedingungen aus dem Erwerbsleben zurückzuziehen, um sich beruflich wieder so zu montieren, daß man den neuen Anforderungen gerecht werden kann, sicher ganz wichtig. Ich füge hinzu, daß all diese neuen Bereiche in der Praxis genau beobachtet werden müssen, denn ich gehe davon aus, daß es noch einige Adaptierungen wird geben müssen, vor allem auch im Bereich der arbeitsrechtlichen Absicherung, im Zusammenhang mit dem Kündigungsschutz und all diesen arbeitsrechtlichen Bestimmungen.


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Es gibt neue Möglichkeiten wie die Solidaritätsprämienmodelle, die Herabsetzung der Normalarbeitszeit oder Langzeiturlaube. Auch diese Bereiche sind neu und bisher kaum genützt und werden deshalb auf ihre Praxistauglichkeit aufmerksam zu prüfen sein.

Grundsätzlich ist es aber eine Möglichkeit, den veränderten Notwendigkeiten im Arbeitsleben Rechnung zu tragen und der Flexibilität, die man Arbeitnehmern immer abverlangt, zu entsprechen. Es sind, obwohl immer das Gegenteil behauptet wird, die Gewerkschafter weit flexibler, als das die Unternehmer annehmen. Die Arbeitnehmer sind durchaus bereit, sich auf neue Herausforderungen des Arbeitslebens einzustellen. Diese Bereitschaft erleben wir immer wieder, und ich glaube, daß dieser Umstand in Zukunft eine Bedeutung bekommt, die wir jetzt vielleicht noch gar nicht erahnen können.

Wir haben auch die Möglichkeit der Gleitpension mit verbesserten Bestimmungen fixiert; das ist auch eine noch wenig genützte Möglichkeit. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf ein Detail im Arbeitslosenversicherungsgesetz hinweisen: § 33 Abs. 5 regelt den Zusammenhang zwischen Gleitpension und der Möglichkeit, Arbeitslosengeld zu beziehen. Er muß meines Erachtens überarbeitet werden, weil er in der jetzt vorliegenden Form ein Drängen in die Pension bedeutet, was wir an und für sich vermeiden wollen. Der spätere Zugang zur Pension und damit das Einbringen von Beiträgen und das Weniger-in-Anspruch-Nehmen von Leistungen war ein Ziel dieser Pensionsreform. Da muß ich allerdings einwenden, daß es in den wenigsten Fällen die Beschäftigen selbst in der Hand haben, den Zeitpunkt ihrer Pensionierung zu bestimmen, vor allem dort, wo es sich um Pensionierungen aus gesundheitlichen Gründen handelt. Dennoch ist alles daranzusetzen, das gemeinsame Ziel zu erreichen: so spät und so gesund wie möglich die Leistungen der Pensionsversicherung in Anspruch zu nehmen.

Etwas, was mir sehr am Herzen liegt und was ich als fast unzumutbar für die betroffenen Gruppierungen bezeichnen möchte, ist die Tatsache, daß weder das Karenzurlaubsgeld noch die Notstandshilfe eine Aufwertung erfahren haben – eine Maßnahme, die eine Gruppierung betrifft, die am Rande des Existenzminimums lebt. Ich halte dies aus volkswirtschaftlichen Überlegungen für unklug, weil gerade diese Personengruppen ihren Konsum im Inland tätigen und somit das, was der Staat ihnen an Unterstützung zur Verfügung stellt, wieder der Wirtschaft zugute kommt, wodurch sich der Kreis schließt.

Frau Kollegin Mühlwerth hat nicht sehr begeistert auf die Möglichkeit des Dazuverdienens im Karenzurlaub hingewiesen. Es gibt da zwei Aspekte: Einerseits ist es gerade für Alleinerzieherinnen – auch unter den schlimmsten Bedingungen – notwendig, aus finanziellen Gründen dazuverdienen zu gehen; das sollen sie auch können. Auf der anderen Seite erleben wir auch, daß es existentiell für Frauen ist, während des Karenzurlaubs den Kontakt zum Betrieb nicht zu verlieren. Sehr oft wird das auch in Form von geringfügigen Beschäftigungen oder Teilzeitbeschäftigungen bewältigt. Der Wiedereinstieg und die Erhaltung des Arbeitsplatzes ist so zu sichern. Ich kann dieser Passage nur Positives abgewinnen.

Die Verschiebung des Inkrafttretens der Verlängerung des Bemessungszeitraumes auf das Jahr 2003, die Kürzung der geplanten Verlängerung von 20 auf 18 Jahre sowie das Beibehalten der bisher geltenden 15 Jahre Durchrechnungszeitraum bei den Alterspensionen – all diese Übergangs- und Deckelungsbestimmungen, die im Grunde genommen eine heftige Diskussion ausgelöst haben, sind als Kompromiß in die vorliegende Materie eingegangen, und ich glaube, daß es gerade dieser Kompromiß ist, der allen Gruppierungen die Zustimmung zu diesem Sozialrechts-Änderungsgesetz möglich macht.

Meine Damen und Herren! Ein weiterer Punkt, zu dem ich mich äußern möchte und der von meinen Vorrednerinnen schon angesprochen wurde, betrifft die Frage des Nachtarbeitsverbotes.

Es wäre nicht nur sehr verlockend, sondern auch sehr wichtig, bei diesem Punkt weiter auszuholen und tiefer in die Materie einzusteigen. Ich gehe davon aus, daß jene, die sich mit dieser Materie beschäftigen, dies auch in anderem Zusammenhang bereits getan haben, und möchte mich nur auf wenige Grundsätze beschränken.


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633. Sitzung / Seite 27

Es ist festzustellen: Nachtarbeit ist gesundheitsschädlich, Punkt!, und zwar gesundheitsschädlich für Männer und Frauen. Die oberösterreichischen ÖGB-Frauen haben sich in einer zweijährigen Projektarbeit mit Nachtarbeit beschäftigt und haben einer Fülle von Material, das von unumstrittenen Wissenschaftlern, von Arbeitsmedizinern, von Interessenvertretungen stammt, zusammengetragen, das allen zur Verfügung steht. Das Ergebnis dieser Projektarbeit läßt sich auf diesen einen Satz reduzieren. Eine der Formulierungen lautet: Regelmäßig geleistete Nachtarbeit gefährdet die Gesundheit, verkürzt die Lebenserwartung. Nachtarbeit ist daher für Frauen und Männer gesundheitsschädlich. Sie führt auch zu vegetativen Störungen.

Ich brauche auf die gesellschaftspolitische Bedeutung der Nachtarbeit, auf das Aus-dem-gesellschaftlichen-Betätigen-Herausnehmen jener, die Nachtarbeit leisten, nicht näher einzugehen. Die Nachtarbeit verwehrt ihnen, sich tagsüber im gesellschaftlichen Rahmen zu betätigen, weil sie einen anderen Lebensrhythmus entwickeln müssen, der, wie die Medizin eindeutig feststellt, nicht stattfinden kann. Der Zirkadian-Rhythmus des Menschen ist so festgelegt, daß der Wechsel vom Körper nicht verkraftet wird.

Nachtarbeit ist eine Arbeitszeitform, die auch bei optimaler Organisation im Betrieb und bei sozialer Gestaltung dem natürlichen Lebensrhythmus widerspricht. Natürlich wissen wir, daß es Notwendigkeiten der Nachtarbeit gibt. Wir wissen, daß die soziale Versorgung und die Versorgung im medizinischen Bereich notwendig sind, wir wissen auch, daß es gesellschaftsrelevante Tätigkeiten gibt, die in der Nacht verrichtet werden müssen, und wir verleugnen auch nicht, daß es technologische Prozesse gibt, die in der Nacht abgewickelt werden müssen.

Es ist heute die Äußerung gefallen: Dann wird die Nachtarbeit zu teuer! Meine Damen und Herren! Genau darum geht es. Nachtarbeit muß sich, wenn sie nicht aus Überzeugung auf das unbedingt notwendige Maß einzuschränken ist, aus wirtschaftlichen Überlegungen der restriktiven Ausübung beugen. Wir als ÖGB-Frauen hätten lieber ein Gesetz gehabt als kollektivvertragliche Regelungen, weil – ich sage das ganz offen – die Kollektivvertragspartner manchmal aufgrund der Tatsache, daß da nur sehr wenige Frauen vertreten sind, vor allem in jenen Bereichen, in denen die Nachtarbeit große Bedeutung unter dem Druck der Vergangenheit bekommen hat und in denen Frauen mit ihren Argumenten weniger durchkommen, eher bereit sind, den finanziellen Vorstellungen Rechnung zu tragen.

Wir haben aber in der Vergangenheit gesehen, daß alle Versuche, zu einem Nachtarbeitsgesetz zu kommen, das grundsätzlich, wie das in anderen europäischen Ländern möglich ist, die Nachtarbeit verbietet, aber Ausnahmebestimmungen fixiert, gescheitert sind. Es war nicht möglich, da zu einem tragfähigen Kompromiß zu kommen. Daher mußte jetzt die Variante gewählt werden, das über Kollektivverträge zu regeln. Es besteht aber die Möglichkeit, vor allem für die Interessenvertretung der Arbeitnehmer, da Einfluß zu nehmen. Das im Entwurf und in den Erläuterungen als Zielsetzung vorhandene Paket der Begleitmaßnahmen läßt hoffen, daß es in den Kollektivverträgen zu Regelungen kommt, die es den Betriebsräten in den Unternehmen ermöglichen, befriedigende Betriebsvereinbarungen abzuschließen.

Ich möchte noch einen ganz wesentlichen Punkt, und zwar die Frage der Zeitzuschläge, ansprechen. Es darf nicht so sein, daß das gesundheitliche Befinden, das unter der Nachtarbeit leidet, mit Geld abgegolten wird. Es sind daher flankierende Maßnahmen zu setzen. Die wesentlichste flankierende Maßnahme überhaupt ist, die Nacharbeit zeitlich anders zu bewerten.

Ich hoffe, daß dies in den Kollektivvertragsverhandlungen gelingt und daß der Grundsatz, den arbeitenden Menschen ihre Gesundheit zu erhalten, was wir als sehr wichtig erachten, zum Tragen kommt, damit – und damit komme ich zurück zu dem, was ich schon zuvor gesagt habe – die Menschen einigermaßen gesund jene Früchte ernten können, die sie mit ihren Beiträgen und mit ihrer Beschäftigung in das soziale Netz eingebracht haben, nämlich daß sie gesund ihre Pensionsleistungen in Anspruch nehmen können. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

10.31


Bundesrat
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633. Sitzung / Seite 28

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach:
Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ramsbacher. – Bitte, Frau Bundesrätin.

10.31

Bundesrätin Helena Ramsbacher (Freiheitliche, Kärnten): Sehr verehrte Frau Bundesministerin! Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wie meine Vorrednerin zum Schluß ihrer Rede möchte auch ich mich dem Nachtarbeitszeitgesetz widmen. Wieder einmal wollte man ein Gesetz ändern, nämlich das Nachtarbeitszeitgesetz für Frauen – ein Dauerbrenner, wie wir alle hier im Hohen Hause wissen. Was herausgekommen ist, war eine schwammige Lösung: Statt einer tatsächlichen, wahrhaftigen, geschlechtsneutralen Regelung ist ein mickriger Kompromiß daraus geworden, und wieder einmal stellt es eigentlich eine Diskriminierung der Frauen dar. Im EU-Raum bringt es sogar wesentliche Wettbewerbsnachteile für die österreichischen Arbeitnehmerinnen mit sich. Da gibt es weit und breit überhaupt keine Spur von EU-Recht.

Meine Damen und Herren! Es erscheint mir fast so wie eine Zwangsbeglückung durch einen Zwangsschutz für die Frauen. Was vor hundert Jahren vielleicht notwendig und passend war, hat im Jahre 1997 einfach keine Existenzberechtigung mehr. Schließlich fahren wir jetzt auch keine Pferdefuhrwerke mehr. In der Anfragebeantwortung 1339/AB auf die Anfrage der Bundesräte Giesinger, Weiss, Jaud und Kollegen sagen Sie selbst, Frau Ministerin, daß es sich bei diesem Gesetz um einen Kompromiß und um eine Übergangslösung bis zur Schaffung eines geschlechtsneutralen Nachtarbeitsgesetzes in Anpassung an das EU-Recht handelt. Mittels Ausnahmeregelungen wird es nun aufgeweicht und verwässert.

Meine Damen und Herren! Wir sind nicht für halbe Lösungen, wir sind auch nicht für halbe Gleichbehandlung, und wir sind auch nicht für halbherzige geschlechtsneutrale Behandlung von Mann und Frau. Vielleicht wurde da die Halbe-halbe-Aktion der ehemaligen Frauenministerin fehlinterpretiert, nämlich im Sinne des Wortes. Es scheint so zu sein.

Übergangslösungen und Kompromisse bewegen im Jahre 1997 überhaupt nichts mehr und bringen den österreichischen Frauen im EU-Raum tatsächliche Nachteile. Das ist eine künstliche Aufrechterhaltung von Schutzbestimmungen, die wirklich keiner mehr will oder braucht, und ich selbst und meine Fraktion werden diesem Gesetzesänderungsantrag daher keine Zustimmung geben. Wir meinen nämlich, daß die Frauen wirklich eine bessere und vor allem ehrlichere Lösung verdient haben.

Abschließend noch eine Bemerkung zur Kollegin Kainz. Sie hat, glaube ich, die ganze Problematik der Nachtarbeit von deren gesundheitlichen Aspekt her aus der Sicht der Männer und der Frauen betrachtet. Mir geht es dabei hingegen nur um die Gleichbehandlung, um die geschlechtsneutrale Behandlung von Mann und Frau. – Danke sehr. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.34

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Bundesministerin. – Bitte, Frau Bundesministerin.

10.34

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Erlauben Sie mir, einige Bemerkungen zu den jetzt von Ihnen diskutierten gesetzlichen Grundlagen zu machen, wobei ich bei dem Thema, das wir in den letzten Monaten unter dem Arbeitstitel "Pensionskonzept 2000" diskutieren konnten und das nun auch vom Bundesrat, so hoffe ich, heute seine Bestätigung erfahren wird, kurz verweilen möchte.

Grundsätzlich wäre aus meiner Sicht zu sagen, daß dem österreichischen Pensionssystem – eigentlich müßte man "Pensionssystemen" sagen – von allen Studien, seien es österreichische Studien oder seien es internationale Studien, eine sehr hohe Qualität attestiert wird, daß anerkannt wird, daß damit eine sehr gute Versorgung in den verschiedenen Formen der Altersvorsorge gewährleistet wird.


Bundesrat
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633. Sitzung / Seite 29

Unser Pensionssystem zeichnet sich aus durch hohe Nettoersatzraten als Ersatz des Erwerbseinkommens, durch eine bedarfsgerechte Mindestsicherung, aber auch durch eine effizient gestaltete Umlagefinanzierung und – etwas, was ich als einen wichtigen, ergänzenden Punkt erachte – auch durch eine hohe Anpassungsfähigkeit an sich ändernde gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen.

Ich glaube, daß es auch sehr wichtig war, daß wir in diesem Jahr eine Grundsatzdebatte über das Pensionssystem in dem Sinne führen konnten, daß wir ein Umlagefinanzierungsverfahren haben und damit den Grundsätzen Rechnung tragen.

Natürlich sind auch wir in Österreich mit anderen Pensionskonzeptsüberlegungen konfrontiert. Es gibt von seiten der Oppositionsparteien im Parlament verschiedene alternative Vorstellungen. So gibt es zum Beispiel den Vorschlag, vom Umlageverfahren wegzugehen in Richtung einer reinen Grundversorgung, oder die Vorstellung der Einführung einer zweiten Säule, die eine betriebliche Versicherung darstellt, und einer dritten Säule, die eine private Vorsorge vorsieht. Beim freiheitlichen Konzept bin ich davon informiert, daß man sich darüber hinaus noch vorstellt, daß ein unbeschränktes Dazuverdienen bei Ausschöpfung der ersten, zweiten und dritten Säule möglich ist, also auch eine vierte Säule vorgesehen ist. Vermißt habe ich allerdings bei all diesen alternativen Vorschlägen die Klärung der Fragen der Treffsicherheit, der Finanzierbarkeit und der Verteilungsgerechtigkeit.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Wir konnten mit dieser Grundsatzdiskussion eigentlich doch nachweisen, daß im Vergleich zu alternativen Überlegungen unser Umlageverfahren das effizienteste, aber auch jenes ist, das uns die besten Möglichkeiten gibt, uns Veränderungen anzupassen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Sehr geschätzte Damen und Herren! Vor allem mir als jener, die dieses Gesetz die letzten Monate mit den verschiedensten Interessengruppen intensiv verhandelt hat – natürlich sind da unterschiedliche Erwartungen, auch unterschiedliche Perspektiven, unterschiedliche Einschätzungen aufeinandergeprallt –, war es ein großes Anliegen, einen von allen getragenen, gemeinsamen Kompromiß zu erzielen, und ich bin sehr stolz darauf, daß uns dies letztlich gelungen ist.

Worum ist es uns in erster Linie gegangen? – Unser bewährtes System für die Zukunft besser abzusichern, zu erreichen, daß die Flucht aus der Sozialversicherung gestoppt wird, auch zu erreichen, daß es zu einer höheren Beitragsgerechtigkeit in den einzelnen Systemen kommt, und zu erreichen, daß weitere Harmonisierungsschritte innerhalb der Systeme gesetzt werden, um die Akzeptanz von allen versicherten Gruppen und somit die Akzeptanz unserer gesamten Bevölkerung in die Zukunft unserer Pensionssicherungssysteme zu erlangen.

Aber unter all dem sollte man, glaube ich, eines ganz deutlich herausstreichen: Es geht darum, daß der Generationenvertrag, der hinter diesem System steht, nicht nur zwischen der Generation, die jetzt aktiv ist, und jener, die im Ruhestand ist, hält, sondern daß der Generationenvertrag auch für die Jugend hält, daß unsere Jugend die Garantie bekommt, daß auch sie Vertrauen in das Umlageverfahren haben kann, daß auch sie gesicherte Ansprüche bei Unfall, bei Berufsunfähigkeit, bei Invalidität oder bei normaler Alterspension hat. Diese Sicherheit müssen wir auch unserer Jugend vermitteln.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Lassen Sie mich auf ein paar Punkte, die in der Debatte angesprochen wurden, eingehen. Es ist kritisiert worden, der Bundesrat werde von der Schnelligkeit der Behandlung überfordert. Ich darf Ihnen kurz den Werdegang dieses Gesetzes schildern: Am 18. April dieses Jahres haben wir begonnen, wichtige, konkrete Strukturfragen mit Experten zu verhandeln und ein Modell zu erarbeiten, mit dem es gelingen kann, in einer sozial verträglichen Form, in einer verfassungsmäßig konformen Form und in einer verteilungsgerechten Form alle Erwerbseinkommen in die Sozialversicherung einzubeziehen und auch die Frage der geringfügig Beschäftigten zu lösen.

Wir haben mit den Experten und natürlich auch mit den politisch Verantwortlichen über Monate hindurch um eben jene Lösungen gerungen, die heute zu Ihrer Bestätigung auf dem Tisch liegen. Und ich glaube, diese sind herzeigbar.


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Es hat einen wirklich umfassenden, qualitativ hochstehenden Meinungsaustausch gegeben, und – ich sage das insbesondere deshalb, weil in den letzen Tagen in verschiedenen Medien von Wirtschaftstreuhändern und anderen Fachleuten diese Regelung kritisiert wurde – auch die Wirtschaftstreuhänder waren in die Meinungsbildung eingebunden. Sie waren in den Expertengruppen vertreten, konnten sich voll artikulieren und ihre Erfahrungen in die Diskussion einbringen.

Und daß es schon etwas sehr Gutes ist – um das nicht mit Superlativen zu belegen –, was wir mit dieser Regelung geschaffen haben, zeigt, daß vor wenigen Tagen ein deutscher Kollege aus dem Bereich der Sozialversicherung gebeten hat, zu uns kommen zu dürfen. Er hat sich kurzfristig darüber informiert, wie wir in Österreich die Frage der geringfügig Beschäftigten gelöst haben. Er hat uns hohen Respekt gezollt und gemeint, er würde sich wünschen, daß es auch in Deutschland gelingen möge, eine solche Lösung zu finden, es aber bis jetzt nicht möglich gewesen sei, einen entsprechenden politischen oder auch sozialpartnerschaftlichen Konsens zu erzielen.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wenn man sich die Entwicklung der Anzahl der geringfügig Beschäftigten, die von der Sozialversicherung erfaßt sind, vor Augen hält, dann zeigt das, daß wir zum richtigen Zeitpunkt, nämlich beginnend mit nächstem Jahr, diese neuen Lösungen gefunden haben. Die letzte offizielle Zahl aus dem Hauptverband besagt, daß derzeit über 170 000 geringfügig beschäftigte Arbeitsverhältnisse bestehen. Und daher, glaube ich, war es ganz wichtig, zu erreichen, jene Arbeitgebergruppen beziehungsweise Arbeitgeber, die die geringfügige Beschäftigung nutzen, um Teilzeit- oder Vollbeschäftigung zu unterlaufen, um sich also zu Lasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und zu Lasten des Systems Wettbewerbsvorteile zu erwirtschaften, zu stoppen und auf der anderen Seite aber auch jenen geringfügig Beschäftigten, die Sozialversicherungsschutz benötigen und bei denen Versicherungslücken entstehen würden, die Option zu geben, diese Lücken zu schließen. – Ich meine, es ist wirklich ein sehr herzeigbares Ergebnis, das wir erzielen konnten.

Erlauben Sie mir, im Zusammenhang mit der Pensionsreform aus der Zeitung "Die Zeit" zu zitieren, die sich Anfang Dezember unter dem Titel "Revolution im stillen" damit befaßt hat, welche Änderungen wir in Österreich zustande bringen: "Wer die Rentendebatte in Deutschland gewöhnt ist, kann vor dem Reformwillen der Sozialpolitiker im Nachbarland nur staunen" – wobei das Staunen im Sinne einer positiven Bemerkung in Richtung Österreich zu verstehen ist.

Es heißt weiters: "Während in Deutschland die Flucht aus den Sozialkassen das ganze System gefährdet, erweitert Österreich konsequent den Versichertenkreis und stopft die Schlupflöcher, und zwar ohne nennenswerten Widerstand." Dazu muß gesagt werden, daß der Widerstand nur dadurch beseitigt werden konnte, indem wir in einem konstruktiven, konkreten Dialog mit guten Argumenten aufeinander zugegangen sind und Lösungen gefunden haben.

Es werden in diesem Artikel auch die verschiedenen Systeme beziehungsweise die verschiedenen Äste in unserem Sozialsystem verglichen, angefangen von der Pensionsversicherung bis hin zum Familienlastenausgleichsfonds. Als Schlußfolgerung der Bewertung unseres Systems und unserer Sozialversicherungsbestimmungen schreibt "Die Zeit": "Rechnet man alle Versicherungen zusammen, so belasten sie die österreichischen Arbeitseinkommen etwa gleich hoch wie die deutschen, bei" – und ich glaube, das ist ganz entscheidend – "deutlich mehr Leistungen, oft höherem Leistungsniveau, mehr sozialem Ausgleich und viel niedrigerer Arbeitslosigkeit. Austria gegen Borussia: 4 :  0." – Und das als Kommentar von einer nicht unkritischen Zeitung in Richtung Österreich! Ich denke, wir alle können stolz auf diesen Kommentar sein. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich möchte, weil die Nachtarbeit in der Debatte schon großen Raum eingenommen hat, einige Bemerkungen aus meiner Sicht dazu machen. Wir diskutieren seit längerer Zeit die Frage des Nachtarbeitsverbotes für Frauen, insbesondere auch in Richtung Richtlinie der Europäischen Union zur Entwicklung eines generellen Nachtarbeitsgesetzes, das geschlechtsneutral zu formulieren ist.


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Ich glaube, wir gehen insofern den richtigen Weg, als wir mit dieser – und ich bekenne mich dazu – Übergangsregelung weitere Erkenntnisse, weitere Erfahrungen sammeln können, wie ein zukünftiges Nachtarbeitsgesetz auszusehen hat, das für Männer und Frauen gleichermaßen zu gelten hat. Wir müssen auch dem Umstand Rechnung tragen – das ist, wie ich glaube, unbestritten –, daß Nachtarbeit sowohl für Frauen als auch für Männer eine besonders belastende Tätigkeit darstellt, daß für beide Geschlechter Ausgleichsmaßnahmen notwendig sind. Wir erkennen aber insbesondere in Richtung der weiblichen Beschäftigten spezielle Bedürfnisse, weil nach wie vor bei Frauen besondere Betroffenheiten hinsichtlich der familiären Beziehungen bestehen.

Ich glaube daher, daß es wichtig ist, daß mit dieser Gesetzesänderung einerseits vorgesehen wird, daß die Kollektivvertragspartner die Ermächtigung bekommen, über die bestehenden Regelungen hinausgehende branchenbezogene Regelungen auszuverhandeln. Da ist die Verantwortung in die Hände der Sozialpartner gelegt, aber – das möchte ich besonders betonen – der Gesetzgeber gibt den Sozialpartnern sehr wohl eine Orientierung vor, was sie bei diesen Verhandlungen zu berücksichtigen haben. Ich glaube, man muß unbedingt auch jene Bemerkungen, die im Sozialausschuß im Hinblick auf geeignete Ausgleichsmaßnahmen getroffen worden sind, ergänzend zum Gesetzestext sehen, und ich in überzeugt davon, daß das in weiteren Gesprächen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite einen wesentlichen Stellenwert haben muß und auch haben wird.

Mein Appell geht aber auch in Richtung der Sozialpartner, überall dort, wo man erkennt, daß es ein gemeinsamer Wunsch ist – und ich betone: ein gemeinsamer Wunsch –, eine neue kollektivvertragliche Vereinbarung zu bekommen, sofort oder möglichst bald Verhandlungen aufzunehmen, und ich wünsche mir insbesondere von der Arbeitgeberseite, den Wunsch nach Ausgleichsmaßnahmen, der seitens des Hohen Hauses formuliert wurde, voll zu berücksichtigen.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich glaube, daß wir mit dieser Regelung einen richtigen Weg fortsetzen. Gerade hinsichtlich der Arbeitszeitpolitik haben wir uns schon vor einiger Zeit entschlossen, den Kollektivvertragspartnern in der Gestaltung der Arbeitszeit mehr Freiräume zu geben, damit den verschiedenen Branchen die Chance eingeräumt wird, bedarfsorientierter zu agieren. Weiters kann im Rahmen des Kollektivvertrages auch auf betrieblicher Ebene eine Betriebsvereinbarung getroffen werden, um entsprechende Regelungen festzuschreiben. Dieser Weg ist konsequent fortzusetzen. Damit wird auch einer guten österreichischen Erfahrung Rechnung getragen, nämlich daß mit der Kollektivvertragspolitik jene Flexibilität gegeben ist, die eine allgemeine gesetzliche Regelung sicherlich nicht mit dem gleichen sozialpolitischen Anspruch und der gleichen sozialpolitischen Qualität erfüllen könnte.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Es wird natürlich meine Aufgabe sein, die Entwicklung bei den Kollektivverträgen weiter zu verfolgen und diese als Basis dafür zu nehmen, daß wir bis zum Jahr 2001 – bis dahin ist die Übergangsregelung im Zusammenhang mit der Anpassung an die EU-Richtlinie vorgesehen – jene gesetzlichen Maßnahmen ergreifen, die notwendig sind, um dieser Richtlinie Rechnung zu tragen.

Erlauben Sie mir, zur Frage Arbeitslosenversicherungsgesetz und zu einigen der Punkte, die diesbezüglich angesprochen wurden, ein paar Bemerkungen zu machen. – Ich glaube, es ist wichtig, diese Regelungen umzusetzen, weil sich herausgestellt hat, daß aufgrund der derzeitigen Rechtslage doch manche Arbeitslosen, die die Chance hätten, eine kurzfristige Tätigkeit anzunehmen, davon Abstand nehmen, denn nach der jetzigen Rechtsgrundlage haben sie, wenn der Erlös dieser Tätigkeit über die Geringfügigkeitsgrenze hinausgeht, den vollen Verlust des Arbeitslosengeldes zu verzeichnen, und wenn die Beschäftigung über ein Monatsende hinausgeht, dann entsteht der Verlust sogar für zwei Monate. Daher besteht auch wenig Chance, daß sich aus einer kurzfristigen Beschäftigung vielleicht eine kontinuierliche Tätigkeit entwickelt.

Wir haben mit diesem Anrechnungsmodell eine sozialpolitisch gerechte, aber auch mit mehr Chancen für den einzelnen verbundene Regelung gefunden. Auch da waren sehr intensive


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Gespräche mit allen Experten, die auf diesem Gebiet tätig sind, die Basis dieser Vorschläge, und ich bin sehr froh, daß wir diese Einigung zustande bringen konnten.

Ein Punkt ist in der Öffentlichkeit bis jetzt ein bißchen untergegangen, was wahrscheinlich daran liegt, daß unheimlich viel bewegt wird mit jenen Gesetzesvorlagen, die auf dem Tisch liegen: Ich meine jene Bestimmung im Arbeitslosenversicherungsrecht, die die sogenannte Deckelung bei älteren Notstandshilfebeziehern beziehungsweise Arbeitslosen betrifft.

Derzeit ist die Situation so: Wenn jemand Notstandshilfe bezieht und eine Tätigkeit aufnimmt, die – das ist gerade bei Älteren sehr oft der Fall – unter dem seinerzeitigen Gehaltsniveau, Lohnniveau ist und nach einer kurzen Zeit die Tätigkeit nicht wieder fortgesetzt werden kann und neue Arbeitslosigkeit eintritt, dann richtet sich der neue Arbeitslosenbezug beziehungsweise Notstandshilfebezug nach der reduzierten Bemessungsgrundlage. Für sehr viele stellt sich daher die Frage, ob eine derartige Tätigkeit überhaupt angenommen werden kann, weil sie eben nicht die Existenzsicherung vom Einkommen her bietet, die notwendig ist. Mit dieser Deckelung bei 45- beziehungsweise 50jährigen haben wir ein Netz geschaffen, mit dem dieses Risiko beseitigt wird, und ich glaube, dies ist sozialpolitisch, arbeitsmarktpolitisch, aber insbesondere für die Betroffenen eine ganz wichtige neue Regelung. Ich hoffe und glaube, davon ausgehen zu können, daß der Bundesrat auch dieser Regelung seine Zustimmung geben wird.

Ich meine, sehr geschätzte Damen und Herren, daß wir mit diesem ganz großen Paket an Reformen, an Veränderungen beweisen, daß wir in der Lage sind, nach profunder gemeinsamer Diskussion politischen Konsens zu finden, auch in Fragen, in denen es andere Länder in dieser Qualität nicht schaffen. Das bringt Zusammenhalt in der Gesellschaft und Verteilungsgerechtigkeit mit sich, und das bedeutet für unsere bewährten Systeme aber auch eine gute Zukunft. – In diesem Sinne herzlichen Dank auch für Ihre Unterstützung. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.53

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Giesinger. – Bitte.

10.53

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hoher Bundesrat! Zur Einbeziehung der geringfügig Beschäftigten in die Versicherung möchte ich anfangs erwähnen, daß hier wieder einseitig den Betrieben Lasten aufgebürdet werden. Die Arbeitnehmer können es sich aussuchen, ob sie geringfügig beschäftigt oder ob sie versichert sein wollen. (Bundesrat Konečny: Oder arbeitslos!) Die Arbeitgeber sind jedoch verpflichtet, pauschalierte Dienstgeberbeiträge zu zahlen, soferne die Summe ihrer monatlichen Entgelte das Eineinhalbfache des Betrages gemäß § 5 Abs. 2 übersteigt, wie es so schön im Gesetz heißt. Außerdem gibt es genügend Frauen, die geringfügig beschäftigt sein wollen, weil sie dadurch mehr bar auf die Hand bekommen, aber auch aus anderen Gründen. Das wird oft vergessen und oft auch nicht erwähnt. Da zeigt meiner Meinung nach die Praxis unter anderem auch, daß wir zu hohe Steuern und Lohnnebenkosten haben.

Weiters möchte ich noch zum Bundesgesetz, mit dem die Nacharbeit der Frauen geändert wird, folgendes sagen. Wir alle wissen – es wurde heute auch schon des öfteren erwähnt –, daß das Nachtarbeitsverbot für Frauen nicht EU-konform ist. Anläßlich des EU-Beitrittes hat Österreich die Ausnahme- beziehungsweise Übergangsregelung erreicht, daß erst im Jahre 2001 dieses Nachtarbeitsverbot ohne Bedingungen fällt – ich betone: ohne Bedingungen.

Es wurde heute gesagt, daß Nachtarbeit ungesund ist. Ich bin erstens der Meinung, daß Nachtarbeit nur freiwillig geleistet werden soll. Zweitens möchte ich dazu bemerken: Was ist zum Beispiel, wenn Personen, wenn Jugendliche nächtelang in Discos sind? Da redet niemand von ungesund oder daß man das nicht darf. Ist das nicht auch gesundheitsgefährdend? (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

In Vorarlberg sind nachweislich wegen des Nachtarbeitsverbotes für Frauen Frauenarbeitsplätze verlorengegangen. Es ist also höchste Zeit, daß hier heute eine Änderung passiert. Man muß sich einmal überlegen, daß wegen dieses Verbotes nachweislich Frauen, die arbeiten wollen,


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die auch in der Nacht arbeiten wollen, vielleicht weil das familiär nur so möglich ist, nicht arbeiten können. Es ist daher erfreulich, daß durch den Druck von unten wenigstens die Möglichkeit geschaffen wurde, dies kollektivvertraglich zu lösen. Ich danke Ihnen, Frau Ministerin, daß Sie das ermöglicht haben. Dies wurde ja in Vorarlberg von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite schon längst gefordert.

Wir, der Bundesgesetzgeber, geben allerdings dabei nochmals Beschränkungen beziehungsweise Bedingungen vor, und zwar – ich möchte dies mit Zustimmung der Frau Präsidentin wörtlich zitieren – "müssen diese Ausgleichsmaßnahmen für beide Geschlechter gelten, wobei sachliche Differenzierungen zulässig sind. Geeignete Ausgleichsmaßnahmen sind insbesondere Zeitzuschläge für Nachtarbeitsstunden, Zusatzurlaube und zusätzliche Ruhepausen, die über die gesetzlichen Mindestvorschriften hinausgehen, Bereitstellung geeigneter Transportmöglichkeiten und geeigneter Kinderbetreuungseinrichtungen, andere gleichwertige Maßnahmen."

Manchmal habe ich das Gefühl, wir wollen den Menschen dieses Landes vorschreiben, wann und wie sie glücklich sein können. Wo bleibt da die Freiheit des einzelnen Menschen? – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

10.58

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Drochter. – Bitte.

10.58

Bundesrat Karl Drochter (SPÖ, Wien): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Vorerst möchte ich einmal ein recht herzliches Dankeschön an die Frau Bundesministerin sagen. Ihr ist es gelungen, uns in wenigen Minuten eine sehr umfassende Information über die heute zu beschließende Pensionsreform beziehungsweise über das Nachtarbeitsgesetz zu geben. Ich gehe davon aus, daß dadurch der Informationsmangel der freiheitlichen Bundesräte, der in der Früh beklagt worden ist, abgedeckt wurde.

Kollegin Giesinger hat als Arbeitgebervertreterin natürlich die Interessen der Arbeitgeber vertreten. Ich kann ihr hier vom Rednerpult aus sagen, daß es eine Nachtarbeit zum Nulltarif bisher nicht gegeben hat und auch in der Zukunft nicht geben wird. Und wenn sie fragt, was die Discobesitzerinnen und Discobesitzer machen sollen, dann kann ich nur den Vorschlag machen, einmal zu überlegen, die Diskotheken um 24 Uhr zu sperren.

Ich möchte mit der Nachtarbeit beginnen, weil von den Kolleginnen Ramsbacher und Mühlwerth doch einiges gesagt worden ist, das nicht unwidersprochen bleiben kann.

Ich glaube nicht, daß das ein Zufall war. Ich glaube, daß das dem System der Freiheitlichen Partei entspricht, wie man mit Anliegen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern umgeht. Kollegin Mühlwerth hat die Schutzbestimmungen in Frage gestellt, die es heute schon gibt. Sie hat den heute schon verankerten Werksverkehr in Frage gestellt. Sie hat die Kinderbetreuungseinrichtungen in Frage gestellt, die es heute schon gibt. Alle diese Errungenschaften wurden von ihr in Frage gestellt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was sie gesagt hat, heißt im Klartext nichts anderes als: Die Frauen sollen ohne Schutz, ohne Sicherheit und ohne Obsorgemöglichkeit für ihre Kinder in der Nacht schuften, und das zum Nulltarif. – Ich kann nur sagen: Nein, danke! Für eine solche Politik sind wir sicher nicht zu haben! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Zum Beweis dafür, daß das nicht vielleicht eine persönliche Fehlleistung der Kollegin Mühlwerth oder der Kollegin Ramsbacher war, darf ich Ihnen zur Kenntnis bringen, was ein freiheitlicher Abgeordneter zum Niederösterreichischen Landtag am 9. Oktober dieses Jahres von sich gegeben hat. Er bezeichnete die Jugend, die Lehrlinge als Läuse, die die Betriebe lahmlegen und prinzipiell arbeitsunwillig sind. Darüber hinaus vermittelt das Arbeitsmarktservice seiner Meinung nach ausschließlich Sozialfälle mit den gleichen Eigenschaften. Für diesen Abgeordneten sind Lehrlingsschutzgesetze nichts anderes als Lehrstellenvernichtungsgesetze.


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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Abgeordnete der Freiheitlichen Partei zum Niederösterreichischen Landtag ist nicht etwa ein Vertreter der Arbeitgeber, sondern ein Spitzenkandidat und Spitzenrepräsentant der freiheitlichen Arbeitnehmer in Niederösterreich.

Ich glaube, ich brauche diesen Ereignissen im Niederösterreichischen Landtag und dem, wie die Arbeitnehmer von den Freiheitlichen vertreten werden, nichts mehr hinzuzufügen. Es genügt, wenn man sich diese Aussagen vom 9. Oktober und die heutigen Aussagen von den Kolleginnen Ramsbacher und Mühlwerth vor Augen führt. Sie stehen mit solchen Aussagen auch nicht allein. (Zwischenruf der Bundesrätin Ramsbacher. )

Es gibt praktisch keinen Unterschied zwischen den Arbeitnehmer- und den Arbeitgebervertretern der FPÖ, weil der FPÖ-Abgeordnete Franz Marchat aus St. Pölten, ein Arbeitnehmervertreter, ... (Ruf: Wie heißt er?)  – Marchat. Mir ist er bisher noch nicht besonders aufgefallen. Mir ist er erst durch diese Äußerungen aufgefallen, die er von sich gibt. So fordert er etwa, sämtliche Arbeitnehmerschutzbestimmungen sofort außer Kraft zu setzen.

Ich denke, die österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich glücklich schätzen, daß die Freiheitlichen beim Kapitel Nachtarbeit nichts mitzugestalten und mitzuverantworten haben. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Tremmel. ) Die heutige Diskussion hat – außer bei Ihnen, sehr geehrter Herr Kollege – gezeigt, daß die Mehrheit der Bundesrätinnen und der Bundesräte der Meinung sind, daß die Nachtarbeit sowohl für Männer als auch für Frauen – für diese aber im besonderen – eine Belastung darstellt.

Frau Kollegin Ramsbacher! Sie als Frau haben nicht einmal erwähnt, daß die Frauen zumindest eine Doppelbelastung haben. Wenn sie nämlich in der Nacht arbeiten gehen, dann müssen sie am Vormittag und am Nachmittag zusätzliche Leistungen erbringen, und zwar durch die Doppelbelastung im Haushalt, durch die Aufgaben der Familien- und der Kinderbetreuung. (Zwischenruf der Bundesrätin Ramsbacher. ) Und anschließend gehen sie in die Nachtschicht von 22 Uhr abends bis 6 Uhr früh, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Die heutige Diskussion zu diesen beiden Gesetzen hat gezeigt, wie oberflächlich Sie mit Arbeitnehmeranliegen umgehen. Wir Sozialdemokraten werden nicht müde werden, Ihnen das immer wieder zu sagen, und zwar solange, bis auch Sie einmal die Zeit finden, sich in die Mentalität und die Umgebung der Arbeitswelt einzuleben oder sich einmal bei den Arbeitnehmern, die Sie ja auch beschäftigen, persönlich zu erkundigen. Fragen Sie sie einmal, wie es ihnen unter Ihrer Führung geht! (Bundesrat DDr. Königshofer: Sie sind ein Apparatschik, Herr Kollege! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Wir werden dafür Sorge tragen – da können Sie sich noch so aufregen, lieber Herr Kollege Königshofer –, daß es genug Kontrollen durch die Belegschaftsvertretung und durch das Arbeitsinspektorat gibt, weil wir wissen, daß wir in diesem Bereich eine große Verantwortung haben, und zwar für Männer und für Frauen, für Väter und für Mütter, die für ihre Familie zu sorgen haben.

Es war ein Wunsch der Frauen, das Nachtarbeitsverbot aufzuheben, weil sie in diesem Bereich neue Beschäftigungs- und Berufschancen sehen. Daher ist es auch zu der Lösung gekommen, daß künftige Ausnahmen vom Frauennachtarbeitsverbot in den Kollektivverträgen geregelt werden können, aber nur dann, wenn es die notwendigen und schon angesagten Begleitmaßnahmen zur Milderung der Belastung durch die Nachtarbeit geben wird.

Es wird keine Unterschiede zwischen Männern und Frauen bei den abzuschließenden Kollektivverträgen geben. Es soll aber geregelt sein, daß eine Frau, wenn es zu einer gesundheitlichen Gefährdung kommt, einen Rechtsanspruch auf Versetzung hat. Auch das haben Sie von den Freiheitlichen den Frauen nicht zugestanden! – Die Frauen müssen einen Rechtsanspruch auf einen Tagesarbeitsplatz haben, damit sie ihren Betreuungspflichten gegenüber ihren Kindern bis zum 12. Lebensjahr nachkommen können.


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Nach unseren bisherigen Erfahrungen und Erkenntnissen wird es vor allem fünf Branchen, fünf Wirtschaftszweige geben, bei denen wir davon ausgehen, daß die Frauennachtarbeit stark zunehmen wird. In diesen Branchen gibt es schon heute eine sehr hohe Nachtbeschäftigungsquote. Es sind dies die Bereiche Nahrungs- und Genußmittelindustrie, in der derzeit 22 Prozent der 81 000 Beschäftigten – und zwar überwiegend oder fast ausschließlich Männer – Nachtarbeit leisten; ferner das Gesundheits- und Sozialwesen mit fast 280 000 Beschäftigten, davon arbeiten 20 Prozent in der Nacht; der Bereich Verkehr und Nachrichtenübermittlung mit 237 000 Beschäftigten, davon arbeiten nicht ganz 18 Prozent in der Nacht; weiters sind noch der Bereich der Herstellung von Kunststoffen und Gummiwaren sowie die Papierbranche und die Verlagsbranche zu erwähnen.

Wir von der Gewerkschaft, vom ÖGB und von der Arbeiterkammer werden uns in Zusammenarbeit mit den Arbeitsinspektoraten die Einhaltung der Rahmenbedingungen sehr genau ansehen! Die Gewerkschaften werden beim Abschluß der Kollektivverträge so wie in der Vergangenheit genau darauf achten, daß es durch die Nachtarbeit nicht zu weiteren Ungerechtigkeiten zwischen Männern und Frauen kommt, daß die Gesundheit nicht gefährdet wird, daß vor allem die Frauen ihren Kinderbetreuungsaufgaben nachkommen können und daß ihre Heimkehr in der Nacht vom Arbeitsplatz zu ihrer Wohnung gesichert ist, daß es genügend Transportmittel gibt und daß auch die Sicherheit für sie als Person gewährleistet ist! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle wissen, daß diese Kollektivvertragsregelung nur eine Übergangsregelung ist, die wahrscheinlich nur bis zum Jahre 2001 Gültigkeit haben wird. Ab dem Jahr 2001 wird das EU-konforme Nachtarbeitsgesetz wirksam werden.

Zum Abschluß gestatten Sie mir noch die eine oder andere Anmerkung zur Pensionsreform.

Auf die einzelnen Detailfragen sind schon meine Vorrednerinnen und Vorredner, insbesondere die Frau Ministerin, eingegangen. Insgesamt können wir daraus den Schluß ziehen, daß es mit dieser sehr umfassenden Pensionsreform – ich spreche jetzt nur von den Reformen im Bereich des ASVG; wir werden im Laufe des heutigen Tages noch über die neuen Regelungen bei den Österreichischen Bundesbahnen beziehungsweise bei den Beamten zu reden haben – doch zu einer Weiterentwicklung unseres gesamten Sozialsystems gekommen ist. Diesen Erfolg können sich vor allem die vernünftigen, besonnenen Kräfte in Österreich gutschreiben.

Ich möchte auch auf folgenden Umstand hinweisen: Daß viele geplante oder vorgesehene soziale Härten nicht gekommen sind, ist ausschließlich der sehr konsequenten Verhandlungsführung der Vertreter der Arbeiterkammern, der Gewerkschaften und insbesondere des ÖGB zu verdanken. Vieles wurde entschärft, und vor allem wurden die anstehenden Interessen der Arbeitnehmer durchgesetzt.

Ein Schwerpunkt unserer Bemühungen, doch zu einer Einigung zu kommen, fußte vor allem darauf – die Frau Bundesministerin hat es schon gesagt –, daß es galt, den Generationenvertrag, der ins Schwanken gekommen ist, der nicht mehr glaubwürdig war, der nicht mehr im notwendigen Ausmaß tragfähig gewesen ist, wieder zu stärken. Besonders erfreulich sind auch die schon am Rande erwähnten, sicherlich wichtigen sozialpolitischen Verbesserungen, die erzielt wurden.

Kollegin Kainz hat im besonderen darauf hingewiesen, daß man zu Beginn, wenn diese Pensionsreform im Bereich des ASVG wirksam wird, diese Wirksamkeit laufend beobachten wird müssen, weil nicht sichergestellt ist, daß in der Praxis nicht der eine oder der andere Härtefall auftreten kann. Diesbezüglich hat uns die Bundesregierung zugesagt, daß sie sehr rasch und positiv reagieren wird, sollten solche Härtefälle wieder auftreten.

Ich glaube, daß es doch da oder dort, vor allem bei den Frauenpensionen, zu negativen Auswirkungen kommen kann. Bereits in wenigen Wochen und Monaten werden wir erste Tendenzen sehen.

Es ist hier auch besonders hervorgestrichen worden, daß jetzt auch die geringfügig Erwerbstätigen, nämlich all jene, die bisher kein aufrechtes oder ordentliches Dienstverhältnis hatten,


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auch in die Sozialversicherung miteingebunden sind. Das heißt also, sie sind nicht mehr nur unfallversichert, sondern haben auch eine Krankenversicherung und eine Pensionsversicherung.

Es ist auch erwähnt worden, daß es in Zukunft leichter sein wird, Teilzeitarbeit zu verrichten, und daß dies auch lohnender wird. In diesem Punkt darf ich die Ausführungen der Frau Bundesministerin ein wenig ergänzen. Sie hat nämlich in ihrer Bescheidenheit nicht erwähnt, daß gestern in Brüssel von den Sozialministern der Europäischen Union einstimmig eine Regelung beschlossen worden ist, die künftig die Teilzeitarbeit in der EU regeln wird. Laut dieser Regelung dürfen teilzeitbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen künftig nicht mehr gegenüber jenen benachteiligt werden, die einen Vollarbeitsplatz haben.

Ich glaube, daß es dadurch zu einer neuen Qualität der Teilzeitarbeit kommen wird und es sich wirklich mehr als bisher lohnen könnte, einen Teilzeitarbeitsplatz anzutreten. Es wird besonders für Frauen von Interesse sein, einen Teilzeitarbeitsplatz anzustreben, wenn sie vor der Entscheidung "Teilzeitarbeit oder gar kein Arbeitsplatz" stehen, weil dadurch angesichts der doch im Vergleich niedrigen Beschäftigungsquote der Frauen erreicht werden kann, daß die Pensionen – durch ihre Beschäftigung, durch ihre Beitragszahlungen – weit über das Jahr 2000 hinaus gesichert werden können.

Kollegin Kainz hat auch sehr eindringlich darauf hingewiesen, daß nun jene Frauen, die einen Familienangehörigen pflegen, bessergestellt werden als bisher. Es sind nämlich, wenn es in der Familie eine pflegebedürftige Person gibt, überwiegend oder fast ausschließlich Frauen, die diese Pflege vornehmen und dafür sehr oft ihren Arbeitsplatz aufgeben müssen. Diese Frauen haben durch die neue Reform nun die Möglichkeit, sich zu günstigen Bedingungen weiter versichern zu lassen.

Durch die Einbeziehung der geringfügig Beschäftigten in die Sozialversicherung fällt, wie ich meine, auch ein Anreiz für die Arbeitgeber weg, noch mehr Kolleginnen und Kollegen als bisher unter diesen Bedingungen eine Beschäftigung anzubieten.

Ich möchte auch eines nicht verschweigen und dabei eindringlich auf die Unternehmer und deren Verantwortung hinweisen: Es geht mir besonders auch um die älteren Kolleginnen und Kollegen, um die Kollegen, die 45 Jahre, 50 Jahre oder auch älter als 55 Jahre sind. Es ist nicht nur in höchstem Maße inhuman, diese vor die Tür zu setzen! Wenn wir uns die letzten Arbeitsmarktdaten, die Zahlen von Oktober, November ansehen, dann stellen wir fest, daß das jene Beschäftigungsgruppe ist, die sehr stark unter Arbeitslosigkeit leidet, bei der es die höchsten Prozentzuwächse gibt. Es ist nicht nur inhuman, wie ich gesagt habe, diese Arbeitnehmer zu kündigen, sondern ich glaube, daß es auch wirtschaftlich kurzsichtig ist, hochqualifizierte, erfahrene, flexible ältere Kolleginnen und Kollegen vor die Tür zu setzen.

Dabei dürfen wir aber nicht vergessen, daß wir als politisch Verantwortliche auch insgesamt eine große Herausforderung haben. Ich weiß schon, daß die Hauptverantwortung dafür der Regierung zukommt und daß man alles dazu beitragen muß, um mehr Beschäftigung in diesem Land zu ermöglichen. Wir haben noch nicht alle Möglichkeiten, die wir haben, voll ausgeschöpft. Alle Zusagen, die gemacht wurden, sind noch nicht eingehalten worden.

Im besonderen verweise ich in diesem Zusammenhang auf die in der Baubranche beschäftigten Kollegen, die wahrscheinlich zu Ende des Jahres und zu Beginn des nächsten Jahres vor einer Arbeitslosigkeit stehen, wie wir sie in der zweiten Republik noch nicht erlebt haben, obwohl es Zusagen gegeben hat, insbesondere in diesem Bereich Beschäftigungsmöglichkeiten zu fördern und zu unterstützen. Ich glaube, daß wir aufgerufen sind, dem sehr bald nachzukommen.

Ich gehe aber davon aus – das scheint mir auch sehr wichtig zu sein, daher möchte ich es sagen –, daß einige Verantwortungsträger in den letzten Monaten, in denen wir heftig über die Pensionsreform in den Bereichen ASVG, Eisenbahner und Beamte diskutiert haben, bis zum heutigen Tag viele neue Erfahrungen sammeln konnten und ihre eigenen Grenzen, die Grenzen der Partner, aber auch die Grenzen des Machbaren besser als bisher erkannt haben.


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633. Sitzung / Seite 37

Mit den Beschlüssen zur Pensionsreform 1997 haben die Regierung, die Abgeordneten zum Nationalrat, die Sozialpartner sowie wir Bundesrätinnen und Bundesräte, die Möglichkeit, zu beweisen, daß es in Österreich trotz heftiger Konflikte und manchmal übertriebener Erwartungshaltungen möglich ist, Gesprächsebenen zu finden, die funktionieren, und daß der soziale Friede den Österreicherinnen und Österreichern einiges an Kompromißfähigkeit und Entgegenkommen wert ist! Ich glaube, daß sich die lange und heftige Auseinandersetzung gelohnt hat, sodaß meine Fraktion dem Nachtarbeitsgesetz und den anderen Sozialgesetzen der Pensionsreform gerne die Zustimmung gibt. (Beifall bei der SPÖ.)

11.20

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schaufler. – Bitte.

11.20

Bundesrat Engelbert Schaufler (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Hohes Haus! Und sie kommt doch, und das auch noch gerade rechtzeitig, die 54. Novelle zum ASVG und anderen Gesetzen, zusammengefaßt im sogenannten Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 1997!

Die Freiheitlichen hätten sich wahrscheinlich gefreut, wenn diesbezüglich nichts zustande gekommen wäre. So bleibt ihnen heute eigentlich nichts anderes übrig, Herr "Woidhäusl", als erwartungsgemäß heftigst ... (Bundesrat Waldhäusl: Nicht "Woid...", sondern "Wald..."!) – Ich habe mir gedacht, Sie verstehen den niederösterreichischen Dialekt. Es verwundert mich, daß Sie als Waldviertler ihn nicht verstehen. – Es bleibt Ihnen heute erwartungsgemäß nichts anderes übrig, als heftigst zu kritisieren.

Mich freut es dennoch – obwohl diese Novelle grundsätzlich für Arbeitnehmervertreter keinen großen Anlaß gibt, sich zu freuen –, daß in der heutigen Plenardebatte jedenfalls bisher kein Redner das System der Pflichtversicherung in Frage gestellt hat. Langsam, aber sicher setzt sich doch bei allen Parlamentariern die Erkenntnis durch, daß das österreichische System auf längere Sicht gesehen doch das bessere ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

Auch dann, wenn immer wieder Novellen zur Anpassung an die sich ständig ändernde Gesellschaft notwendig sind – meine Vorrednerin, Frau Kollegin Fischer, hat auf die Änderungen hingewiesen –, muß man sagen, daß das System grundsätzlich richtig ist und Sicherheit in der Altersversorgung für fast 100 Prozent der Österreicher bringt.

Mich freut auch, daß heute noch niemand das bestehende Finanzierungssystem im sogenannten Umlageverfahren kritisiert hat. Anscheinend reift auch hier bei den Kritikern die Einsicht, daß eine Finanzierung über ein sogenanntes Kapitaldeckungsverfahren kaum möglich ist, weil in einer dazu notwendigen Umstellungsphase einerseits Beiträge zur Finanzierung der laufenden Pensionen und andererseits hohe Geldmittel aufgebracht werden müssen, die zu einer späteren Kapitaldeckung führen könnten. Auch hier ist Ruhe eingekehrt.

Die seit der Ruster Absichtserklärung, die Pensionssysteme zu harmonisieren, erfolgten Diskussionen haben doch für viele Licht ins bisher unbekannte Dunkel der Sozialversicherungssysteme gebracht. Da sind Diskussionen von Vorteil. Das gilt auch für die Frage, wie es mit der Deckung oder Finanzierung der Pensionen über Beiträge in den einzelnen Anstalten aussieht. Für den ASVG-Bereich, so darf ich behaupten, liegt die Sache nicht so schlecht. Wenn Pensionen zu 85 Prozent aus laufenden Beiträgen finanziert werden können, ist das eine stolze Leistung unseres Systems. Nicht ganz so gut sieht es in anderen Anstalten aus, aber das vorliegende Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz hat genug Ansätze, um auch in diesen Bereichen die Situation etwas zu verbessern, um die Altersversorgung grundsätzlich zu sichern.

Die gesetzten Maßnahmen sind ein verträglicher Mix, damit die Leistungsfähigkeit und Sicherheit aufrechterhalten werden können. Die Möglichkeiten zu einer längerfristigen Absicherung der Pensionen waren und sind begrenzt. Zur Auswahl standen nicht allzu viele Ansätze: höhere Beiträge, späteres Pensionsantrittsalter, geringere Leistungen oder höhere Staatszuschüsse.


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Die Regierung und die Sozialpartner haben sich zu einem verträglichen Mix durchgerungen, und so hat man Maßnahmen zur Anhebung des Pensionsantrittsalters gesetzt und bescheidene Leistungseinschränkungen vorgenommen. Ich stehe zu diesen Entscheidungen, darf aber anmerken, daß es aufgrund vieler kleinerer und größerer Änderungen im ASVG-Bereich in den letzten zehn Jahren jetzt doch für längere Zeit reichen müßte. – Das einmal zum ASVG.

Ich möchte auf die einzelnen Punkte der Änderungen nicht eingehen, weil diese aufgrund der großen Diskussion in der Öffentlichkeit eigentlich allen bekannt sind. Eines ist mir jedoch ein Anliegen: auf die besondere Anhebung der Bemessungsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung hinzuweisen, weil damit ein familien- und frauenfreundlicher Schritt in positiver Weise gesetzt wurde. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

Nur ein paar Worte zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und Karenzgeldgesetzes. Die Neuerungen, die kommen werden und notwendig waren, dienen dem Ziel, daß sich die Arbeitslosen wieder leichter in den Arbeitsmarkt integrieren können. Den Karenzgeldbeziehern wird die Möglichkeit geboten, einerseits ihre finanzielle Situation etwas zu verbessern und außerdem im Kontakt mit ihrem Betrieb zu bleiben. Das wurde auch von Frau Kollegin Kainz hervorgestrichen. Das ist in unserer schnellebigen Zeit unbedingt notwendig, von eminenter Bedeutung, und zwar erstens um am Ball zu bleiben und zweitens den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern.

Ähnliches gilt auch für Arbeitslosengeldbezieher, denen es nunmehr offensteht, ihr Einkommen durch vorübergehende Beschäftigung aufzubessern, ohne den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu verlieren. Hier gilt es jedoch ganz genau aufzupassen, wie sich diese Neuerung entwickelt. Jedenfalls wird es gelten, zu vermeiden, daß reguläre Halb- oder Ganztags- beziehungsweise Dauerjobs durch vorübergehende Beschäftigungen aufgelöst werden. Darauf werden wir sehr genau achten müssen.

Noch ein Wort zu den Abkommen mit der Republik Ungarn; diese wurden in der Debatte noch nicht angesprochen, es liegen zwei vor, nämlich eines über die Beschäftigung in Grenzregionen und eines über den Austausch von Arbeitnehmern beziehungsweise Praktikanten. Dazu möchte ich anmerken: Das ist der richtige Weg, der vor einer Osterweiterung der Europäischen Union gegangen werden muß. Es gilt, den jungen Demokratien im Osten und auch im Norden auf allen Ebenen Hilfe angedeihen zu lassen, aus der gesamten Union, damit sie Zug um Zug einen Lebensstandard erreichen und entwickeln können, der dem mitteleuropäischen Durchschnitt gleicht. Erst dann kann der große Schritt für eine totale Aufnahme in die Europäische Union mit freiem Personenverkehr und Niederlassungsrecht durchgezogen werden. Ich glaube, auf das sollten wir achten: Hilfe zu geben und den entscheidenden Schritt erst zu einem späteren Zeitpunkt zu setzen. – Das wäre mir ein Anliegen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

11.28

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Schicker. – Bitte.

11.28

Bundesrätin Johanna Schicker (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben das Thema Nachtarbeit für Frauen bereits sehr kontroversiell behandelt. Ich kann mich vielen Argumenten, die hier angeführt wurden, anschließen beziehungsweise vieles des bereits Gesagten unterschreiben.

Nicht einverstanden erklären kann ich mich mit den Aussagen der Kollegin Ramsbacher. Sie hat es sich, so finde ich, etwas zu leicht gemacht. Hier herauszugehen und zu sagen, wir sind dagegen, weil es nicht eine einheitliche Gleichbehandlung für Frauen und Männer gibt, und sich dann wieder niederzusetzen, ist zuwenig an Argumenten. So leicht kann man es sich nicht machen. Ich anerkenne, wenn zum Beispiel Kollegin Giesinger herausgeht und ihre Bedenken für die Arbeitgeber anmeldet oder meine Kollegen von der sozialdemokratischen Fraktion sich natürlich für die Arbeitnehmer einsetzen. Sie aber geht heraus und sagt: Nein, wir sind dagegen, weil nur


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das nicht gemacht worden ist! – Und das, obwohl die Frau Ministerin schon zuvor gesagt hat, daß es nur ein erster Schritt ist, um dann eine endgültige gute Lösung zu finden.

Gerade die Nachtarbeit für Frauen ist ein solch sensibles Thema, daß man das nicht über einen Kamm scheren darf, da muß man Erfahrungen sammeln. Ich bin sehr dankbar, daß Sie das gesagt haben, Frau Ministerin, daß das ein erster Schritt in die richtige Richtung ist.

Tatsache ist einerseits, daß es eben Frauen gibt, die sich durch das bisher bestandene Nachtarbeitsverbot für Frauen ungleich behandelt gefühlt haben beziehungsweise dadurch auch nicht die gleichen Chancen hatten wie die Männer. Tatsache ist auch, daß wir aufgrund einer EU-Richtlinie betreffend eine geschlechtsneutrale Nachtarbeitsregelung bis zum Jahr 2001 sowieso eine Lösung dieses Problems finden müssen, und ich sehe daher diese heutige Beschlußfassung, wie ich schon gesagt habe und wie Sie das schon betont haben, Frau Ministerin, als einen ersten Schritt in die richtige Richtung.

Tatsache ist aber andererseits auch, daß in einigen Sparten unserer Industrie – das ist heute auch schon angeklungen – dem Wettbewerbsdruck nicht mehr standgehalten werden kann, wenn nicht Tag und Nacht produziert wird. Damit meine ich in erster Linie die Elektronikindustrie, aber auch die Genuß- und Nahrungsmittelindustrie ist heute schon in diesem Zusammenhang angesprochen worden.

Wenn es des öfteren heißt, diese Gesetzwerdung basiere auf einem Anlaßfall, dann muß ich sagen: Jawohl, warum auch nicht? – Alle Gesetze werden aufgrund irgendeines Anlasses geändert, sei es die gesellschaftliche Veränderung, seien es irgendwelche anderen Veränderungen. In diesem Fall muß ich sagen, Anlaßgesetzgebung ist nichts Negatives.

Ich bin auf die Elektronikindustrie zu sprechen gekommen: Ich habe in meinem Bezirk einen dementsprechenden Betrieb, in dem verstärkt Frauen für die Erzeugung von Halbleiterprodukten "benötigt" – unter Anführungszeichen – werden, weil sie – so sagte man mir, das freut mich ganz besonders – ein viel größeres handwerkliches Geschick an den Tag legen als Männer. Das muß man einfach zugeben, und dem muß man auch Rechnung tragen.

Wir können uns auf Dauer diesen geänderten Verhältnissen in der Gesellschaft, in der Wirtschaft nicht verschließen, ebensowenig in bezug auf Liberalisierung und Globalisierung. Aber gerade deswegen müssen wir auch versuchen, den für alle Beteiligten besten Weg zu gehen und die besten Rahmenbedingungen hiefür zu schaffen – für die Arbeitgeber, vor allem aber auch für die Arbeitnehmer.

Da bin ich schon bei der Problematik der Beschäftigung von Frauen in der Nacht. Wenngleich es auch schon bisher Ausnahmen gegeben hat, wie zum Beispiel im Sozial-, im Gesundheits- und im Verkehrswesen, auch im Gastgewerbe, um nur einige aufzuzählen, so geht es in dem von mir angesprochenen speziellen Fall in der Elektronikindustrie um Nachtarbeit, die im Rahmen eines Mehrschichtbetriebes zu absolvieren ist. Das heißt, daß dort zum Beispiel fünf bis sieben Tage Frühschicht von 6 bis 14 Uhr, dann eine Nachmittagsschicht von 14 bis 22 Uhr und eben auch eine Nachtschicht von 22 bis 6 Uhr früh zu absolvieren ist. Dazwischen sind natürlich nach dem jeweiligen Schichtplan einige Tage frei, aber das heißt für mich, daß Frauen mit Kindern normalerweise gar keine Möglichkeit haben, diesen Job anzunehmen.

Selbst wenn Kinderbetreuungseinrichtungen vorhanden wären, wäre es eigentlich nicht im Interesse der Gesundheit der Kinder, vor allem der Kleinkinder, und eine Zumutung, diesen wöchentlich geänderten Arbeitsrhythmus der Mütter auf die Kinder abzuwälzen. Diese Jobs würden zwar in erster Linie von Alleinerzieherinnen gebraucht werden, das möchte ich schon sagen, aber es werden wahrscheinlich nicht sehr viele davon Gebrauch machen können, weil sie noch Kinderbetreuungspflichten haben.

Meiner Meinung nach nützt diese teilweise Aufhebung des Nachtarbeitsverbotes für Frauen ohne Kinder beziehungsweise jenen Frauen mit Kindern, die noch im Familienverband beziehungsweise partnerschaftlich Beruf und Familie unter einen Hut bringen, wenn ich das salopp formulieren darf.


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Daß Nachtarbeit sowohl für Männer wie auch für Frauen gesundheitsgefährdend und familienfeindlich ist, wissen wir alle, das brauche ich nicht zu betonen. Wenn heute Kollege Pischl von der ÖVP noch unter uns im Bundesrat weilen würde, dann würde er in diesem Zusammenhang die Familienfeindlichkeit sicher auch ansprechen, denn er hat sich immer sehr für die Familien eingesetzt.

Ich möchte noch kurz folgendes sagen, meine Damen und Herren: Es wird bei der heute vorliegenden Ermächtigung, daß Frauen in Zukunft auch in der Nacht arbeiten dürfen und dies auf Basis von Kollektivverträgen beziehungsweise Betriebsvereinbarungen abgesichert werden soll, darum gehen müssen, die Frauen so gut wie möglich abzusichern, indem die absolute Freiwilligkeit gegeben sein muß, indem, wie Kollege Drochter bereits angeführt hat, Fahrmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden müssen und auch die Rückkehrmöglichkeit zur Tagesarbeit, wenn dies notwendig ist beziehungsweise gewünscht wird, gegeben sein muß. Einen Freibrief für Arbeitgeber werden wir im Sinne der Frauen nicht ausstellen. Wir werden uns aber auch berechtigten Forderungen nicht verschließen.

Es hat mir sehr gut gefallen – ich habe es zu Beginn meiner Ausführungen bereits erwähnt –, Frau Bundesministerin, daß Sie gesagt haben: Wir werden durch diese Ermächtigung Erfahrungen und Erkenntnisse sammeln, um dann letztendlich eine endgültige Lösung für ein geschlechtsneutrales Nachtarbeitsgesetz zu finden.

In diesem Sinne werden wir von der sozialdemokratischen Fraktion diesem Gesetz gerne unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

11.36

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gerstl. – Bitte.

11.36

Bundesrat Alfred Gerstl (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Wenn ich mir die Tagesordnung anschaue und ich sehe Kriegsopferversorgungsgesetz, dann fühle ich mich verpflichtet, mich sofort zu Wort zu melden, und zwar aus folgendem Grund: Ich war 37 Jahre lang im Landesgremialausschuß tätig, in dem ich in der Berufsgruppe der Trafikanten hunderte Kriegsinvaliden betreuen mußte, auch 25 Jahre als Landesgremialvorsteher. Von 28 Landesgremialausschußmitgliedern waren bei meiner Wahl 1970 16 Schwerkriegsinvalide. Ich habe immer das Leid dieser Menschen erlebt, wenn sie zum Beispiel ohne Fuß gesessen sind und neben ihrem seelischen Leid auch von Phantomschmerzen geplagt wurden. Ich habe auch unsagbares Leid der Kriegsblinden gesehen.

Daher habe ich mich zu Wort melden müssen. Die am 1. Jänner 1998 in Kraft tretende Novelle zum Kriegsopferversorgungsgesetz beinhaltet nämlich Maßnahmen, die gerade Pflege- und Blindenzulageempfänger nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz besonders treffen. Über deren unsagbares Leid erübrigt es sich hier eine Aufklärung zu geben. So werden die Kriegsopferrenten und die Pensionen um 1,33 Prozent erhöht. Die Pflege- und Blindenzulagen und die Zusatzrenten nach dem KOVG sowie das Pflegegeld zur Pension und die Witwenzulage werden ab 1. 1. 1998 nicht mehr dynamisiert. Kommt ein Pflege- oder Blindenzulageempfänger oder eine Witwe nach dem KOVG, die Pflegegeld bekommt, ins Krankenhaus, werden am zweiten Tag die Pflege- beziehungsweise die Blindenzulage und das Pflegegeld zur Pension für die Aufenthaltsdauer eingestellt.

47 Jahre war das Kriegsopferversorgungsgesetz gerade für die Schwerstkriegsbeschädigten in seiner Fassung ein Gesetz der Stabilität. Im Jahr 1998 werden durch Todesfälle bereits 400 Millionen Schilling eingespart, und dennoch gibt es keine Dynamisierung für die letzten Pflege- und Blindenzulageempfänger. In diesem Personenkreis gibt es Mehrfachamputierte, und was dieser Leidenszustand für die Betroffenen bedeutet, soll jenen zu denken geben, die eine solche Novelle zum KOVG beschließen.

Zum Beispiel ein kriegsblinder Ohnhänder bekommt durch die Dynamisierung nicht diese 1,33 Prozent Erhöhung, sondern nur mehr 0,6 Prozent. Warum? – Weil die Blindenzulage nicht


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unter die Dynamisierung fällt. Es kann doch nicht sein, daß in Österreich eine solche Novelle unwidersprochen beschlossen werden kann und nicht eine Revidierung erfolgt, wenn es um Opfer eines verheerenden Krieges geht – und das nach 52 Jahren! Für mich ist dies beschämend, und ich werde daher diesem Passus nicht zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

11.39

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Kollege Waldhäusl.

11.39

Bundesrat Gottfried Waldhäusl (Freiheitliche, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Werte Minister! Werte Kollegen des Hohen Bundesrates! Ich möchte abschließend in dieser Debatte ein paar kurze Anmerkungen zu den Änderungen im Sozialversicherungsbereich der Bauern machen. Kollegin Fischer hat meiner Meinung nach die Probleme, die die Bauern und vor allem die Bäuerinnen betreffen, nicht richtig dargestellt. Kollegin Fischer! Ich habe mich gewundert, daß Sie überhaupt nichts davon gesagt haben, daß das speziell auf die Berufsgruppe der Bäuerinnen sehr negative Auswirkungen haben wird. Ich erwähne hier nur die Aufhebung der Subsidiarität in der Krankenversicherung. Davon sind vor allem Nebenerwerbsbäuerinnen und die jungen Hofübernehmer betroffen. Sie sind jetzt beitragspflichtig. Speziell Ihre Kolleginnen, die Nebenerwerbsbäuerinnen, die zu Hause arbeiten und die neben dem Beruf für die Familie sorgen müssen, die eben mehr leisten, werden wieder zur Kasse gebeten. Das, meine Damen und Herren, kann nicht im Interesse einer sozial ausgewogenen Politik, wie wir Freiheitlichen sie fordern, sein!

Trotz dieser Schlechterstellung wurde aber in einigen anderen Bereichen nichts übernommen. Zum Beispiel: Was passiert bei den Nebenerwerbsbauern, bei denen die Einheitswertgrenze über 54 000 S liegt? – Sie müssen weiterhin Arbeitslosengeld bezahlen, obwohl sie gesetzlich nie die Möglichkeit haben werden, Arbeitslosengeld zu bekommen. Das, meine Damen und Herren, ist sozial ungerecht. Ich würde mir wünschen, daß jeder hier in diesem Hause entschieden dazu nein sagt. Denn wenn jemand einen Beitrag leistet, so muß er auch die Möglichkeit haben, etwas dafür zu bekommen. Das ist da wieder einmal nicht der Fall. Es ist eine weitere Berufsgruppe, nämlich die Berufsgruppe der Nebenerwerbsbauern, eindeutig im Stich gelassen worden.

Wir Freiheitlichen werden uns dieser Berufsgruppe selbstverständlich weiterhin annehmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Wir lassen nicht zu, daß diese fleißigen Bauern von der Regierung und vor allem vom Österreichischen Bauernbund im Stich gelassen werden.

Meine Damen und Herren! Wie sieht es bei der Werkvertragsregelung für die Bauern aus? – Es gibt die sogenannte Erwerbskombination, auf die immer wieder seitens der Regierung so stolz hingewiesen wird: Die Bauern müssen verstärkt neue Einkommensschienen, eben diese Erwerbseinkommen, annehmen! Das ist aufgrund der neuen Werkvertragsregelung aber nicht so großartig, weil alle Werkverträge in Zukunft sozialversicherungspflichtig sind. Also auch da ist den Landwirten nicht die volle Wahrheit gesagt worden!

Ein weiterer Punkt, zu dem man, glaube ich, entschieden nein sagen muß, ist: Sie alle wissen, daß aufgrund eines Streites der Vertrag zwischen den Bauern und der Ärztekammer gekündigt wurde. Die Bauern befinden sich jetzt in einem vertragslosen Zustand. Meine Damen und Herren! Das ist sicherlich nicht in Ordnung, vor allem deswegen, weil die Bauern nichts dafür können!

Es ist seitens der Bauernvertretung viel darüber geschrieben worden. Es sind seitens der Regierung, seitens der Ärztekammer sehr viele gegenseitige Anschuldigungen gefallen. Doch, meine Damen und Herren, wer hat sich in dieser Phase des vertragslosen Zustands tatsächlich um die Bauern gekümmert? – Niemand hat sich um sie gekümmert. (Ruf bei der ÖVP: Der Bauernbund!) Es ist jetzt der Zwischenruf gekommen: der Bauernbund. 1975 wurde eben jener Vertrag, der jetzt gekündigt wurde, ausgehandelt. Und es hat sich herausgestellt, daß dieser Vertrag, der


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mit Zustimmung der Interessenvertretung Österreichischer Bauernbund abgeschlossen wurde, bis um das Dreifache zu hoch war.

Meine Damen und Herren! Sie hören richtig: Die Bauern haben über 20 Jahre lang einen um das Dreifache zu hohen Beitrag bei den Ärzten bezahlt – mit Zustimmung einer ausverhandelnden Partei, nämlich der ÖVP. Das ist katastrophal! (Beifall bei den Freiheitlichen.) 3 bis 4 Milliarden Schilling macht das in Summe aus! Diese Fehlentscheidung hat die ÖVP den Bauern zugemutet.

Ein Preisvergleich, meine Damen und Herren: Ein EKG kostet bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern aufgrund dieses Vertrages 720 S, bei der Gebietskrankenkasse 380 S. Das ist eine Katastrophe. Eine Gastroskopie kostet bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern 2 302 S, bei der Gebietskrankenkasse lediglich 924 S. Das haben die Vertreter der österreichischen Bauern von der ÖVP abgesegnet. Sie haben den Bauern 3 bis 4 Milliarden Schilling an Kosten verursacht. (Ruf bei der ÖVP: Das ist ein Blödsinn!)  – Das ist kein Blödsinn, Herr Kollege! Sie müssen sich das nur durchlesen, dann sehen Sie es selbst. Aber es tut eben verdammt weh, wenn man merkt, daß man selbst schuld ist, daß die Bauern zusätzlich zu allen anderen Einkommensverlusten jetzt wieder einen Verlust erleiden. Dafür ist die ÖVP durch den ausgehandelten Vertrag verantwortlich. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Hier, meine Damen und Herren, müßte es um die Verantwortlichkeit der Politiker gehen. Die ÖVP-Politiker müßten jetzt zur Verantwortung gezogen werden. Sie sollten mit ihrem Monatsgehalt die Bauern unterstützen. Nicht nur Fehlleistungen auf Kosten der Bauern, sondern politische Verantwortlichkeit wäre gefragt! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Kollege Penz hat in einem Schreiben kurz darauf aufmerksam gemacht. Laut APA-Aussendung vom 22. Oktober sagte er, er vermisse soziale Gerechtigkeit in allen Bereichen und so weiter. Aber was wird sich ändern? – Ändern wird sich nichts. Die ÖVP hat diesem Vorschlag zugestimmt.

Zum letzten, meine Damen und Herren: Ich würde Sie bitten, Kollegin Fischer, daß Sie im Interesse der Bäuerinnen mit mir einer Meinung sind. (Zwischenruf des Bundesrates Bieringer. ) Sie wissen, daß die Mindestbeitragsgrundlage um 20 Prozent erhöht wurde, daß der Pensionsbeitragssatz um 0,5 Prozent auf 14 Prozent angehoben wurde. Sie selbst haben das gesagt. Sie selbst haben auch erklärt, daß es sich um etwa 250 Millionen Schilling handeln wird, welche die Bauern aufbringen werden müssen. Gleichzeitig tritt mit dieser Gesetzesnovelle eine Verschlechterung bei der Alterspension in Kraft, wenn man aufgrund verminderter Arbeitsfähigkeit in Pension gehen möchte.

Meine Damen und Herren! Es erfolgte eine Anhebung des Durchrechnungszeitraumes. 1992 zum Beispiel wurde aufgrund des damaligen Gesetzes 45jährigen Bäuerinnen geraten, sie mögen jetzt noch selbständig in die Pension gehen, sie mögen einzahlen, damit sie eben dann die Möglichkeit einer Pension haben. Damals wurde geraten, dies sei gut so. (Zwischenruf der Bundesministerin Hostasch. ) Jetzt, aufgrund der rückwirkenden Änderung, aufgrund der Anhebung von 120 auf 180 Beitragsmonate, müssen diese Bäuerinnen weit über 60 Jahre alt werden, um überhaupt in den Genuß dieses Rechtes zu kommen. Hier wurde eine Berufsgruppe, die Berufsgruppe der Bäuerinnen, eindeutig schlecht behandelt. Ihr wurde damals geraten, diese Regelung anzunehmen. Aber jetzt wurde diesen Bäuerinnen aufgrund dieser Gesetzesnovelle arger Schaden zugefügt.

Ich wünsche mir von Ihnen, Frau Kollegin Fischer, daß Sie auch für diese Bäuerinnen – es sind nicht nur sehr wenige – eintreten, daß Sie dafür eintreten, daß solch ein Gesetz, mit dem aufgrund rückwirkender Maßnahmen Bäuerinnen bestraft werden, heute hier nicht die Zustimmung findet. (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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11.48

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weiters hat sich Frau Bundesrätin Fischer zu Wort gemeldet. – Bitte.

11.48

Bundesrätin Aloisia Fischer (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hoher Bundesrat! An sich ist die Aufnahmefähigkeit am Morgen sehr gut. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

Herr Bundesrat Waldhäusl! Es dürfte Ihnen entgangen sein, daß ich in meiner Rede sehr wohl die Aufhebung der Subsidiarität erwähnt habe. Ich wiederhole: ... besonders zu vermerken, daß durch die Änderung im bäuerlichen Krankenversicherungsrecht die Abrechnung der ärztlichen Leistung künftig neu erfolgen wird. Der bisherige Verrechnungsmodus wird durch den Krankenschein abgelöst. (Bundesrat Waldhäusl: Sind Sie jetzt dafür oder dagegen?) Dies bedeutet eine Gleichstellung unserer bäuerlichen Versicherten mit fast 4,5 Millionen Österreichern und Österreicherinnen, die im ASVG versichert sind und bereits ärztliche Hilfe mit dem Krankenschein in Anspruch nehmen. Mit dieser entscheidenden Veränderung konnte für die Nebenerwerbsbauern, welche die Mitversicherung bei Ehepartnern verlieren, eine Doppelbelastung verhindert werden. Und es gibt langfristige Übergangsmaßnahmen.

Es gab im Herbst 1996 einen Fünfparteienantrag im Nationalrat, daß jedes Erwerbseinkommen in die Sozialversicherungspflicht einzubeziehen ist. Ich bitte Sie, Herr Kollege Waldhäusl, rechnen Sie nach, wie viele Parteien im Nationalrat vertreten sind. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Meier.  – Bundesrat Waldhäusl: Sitzen Sie im Nationalrat?)

Ich darf zur Aufkündigung des Ärztevertrages kommen. (Bundesrat Waldhäusl: Lehnt ihr es ab, oder seid ihr dafür? – Ruf bei der ÖVP: Das ist leichter als "6 aus 45" zu schreiben! – Bundesrat Prähauser: Wer zahlt die Nachhilfestunde eigentlich?) Die Krankenversicherung in der Sozialversicherungsanstalt der Bauern ist eine sehr junge Krankenversicherung. Lange Zeit haben sich die Ärzte dagegen gewehrt, einen Vertrag mit dieser jungen Krankenversicherung abzuschließen. Lange Zeit haben unsere bäuerlichen Familien als Privatpatienten gegolten und diese Honorare zu bezahlen gehabt. Es war nicht selten, daß sich die bäuerliche Familie erst einen Arzt kommen lassen konnte, als es für Hilfe beinahe schon zu spät war, weil sie es sich vorher nicht leisten konnte. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Dann kam der Vertragszustand, die Vertragsregelung mit den Ärzten. Es wird auch Ihnen sicherlich nicht unbekannt sein, daß jemand, der eine größere Gruppe vertritt, auch über ein größeres Maß an Druck verfügt, um Honorare, um Vertragstarife auszuverhandeln. Daß eine Gebietskrankenkasse mit 4,5 Millionen Versicherten ein besseres Druckmittel hat als eine Sozialversicherungsanstalt der Bauern mit 200 000 Versicherten, Honorarbeträge auszuverhandeln, ist klar. (Bundesrat Waldhäusl: Es ändert aber nichts daran! Geben Sie zu, daß es Unrecht ist! – Bundesrat Dr. Tremmel: Das ändert nichts!) Es hätte ohne diese ausverhandelten Honorare keinen Vertrag mit den Ärzten für die Sozialversicherungsanstalt der Bauern gegeben, und der vertragslose Zustand wäre aufrechterhalten geblieben – wie in den vorhergegangenen Jahren.

Jetzt ist der Vertrag gekündigt worden. Aber der Großteil unserer Ärzte hält sich nach wie vor an die ausverhandelten Tarife. Sie halten sich nach wie vor daran, daß Medikamente in den Hausapotheken zu den Medikamentengebühren abgegeben werden. Es ist eine Handvoll Ärzte, die den vertragslosen Zustand jetzt ausnützt. Es ist aber auch möglich, im direkten Gespräch mit ihnen diesbezüglich ein Umdenken herbeizuführen. Denn diese Vorgangsweise ist nicht zu vertreten, und es muß jeder Arzt, der diesen vertragslosen Zustand ausnützt, den bäuerlichen Patienten selbst erklären, warum er sich bei der einkommensschwächsten Gruppe ein hohes Honorar holen will.

Ich darf noch einmal feststellen: Es gibt Veränderungen. Ich habe dies auch in meiner Rede gesagt. Es gibt auf der einen Seite Veränderungen, die die bäuerliche Bevölkerungsgruppe negativ treffen. Es gibt auf der anderen Seite aber auch Veränderungen, die langjährige Forderungen von unserer bäuerlichen Vertretung sind. Ich habe nie, Herr Kollege Waldhäusl – in der ganzen Diskussion, die schon lange geht –, von Ihnen gehört, die Subsidiarität müsse aufrechterhalten bleiben. (Bundesrat Waldhäusl: So lange sind Sie auch nicht da!) Erst in letzter Zeit kritisierten Sie, daß die Voraussetzung für die vorzeitige Alterspension geändert worden ist. Ich


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bedauere dies, daß sie in dieser Form geändert worden ist. Aber das gilt nicht nur für die Bäuerinnen, sondern für alle Frauen. Es gilt, all diese Frauen zu vertreten und zu schauen (Bundesrat Waldhäusl: Dann tun Sie es heute! Stimmen Sie dagegen! Machen Sie es! Trauen Sie sich! Kein Problem!) , daß Sie eine gerechte Regelung bekommen.

Herr Kollege Waldhäusl! Sie sind ein Spezialist darin, nur die negativen Dinge herauszupicken. (Bundesrat Waldhäusl: Es ist ja so viel da! Da findet man leicht etwas!) Betrachten Sie bitte – darum habe ich Sie in der letzten Sitzung schon gebeten – das Gesamtpaket! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.54

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? (Bundesrat Grillenberger: Nein!)  – Auch das ist nicht der Fall. Danke.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates betreffend ein Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 1997.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit.


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Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 11. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Nachtarbeit der Frauen geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 11. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Karenzgeldgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 11. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sonderunterstützungsgesetz und das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 11. Dezember 1997 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn über die Beschäftigung in Grenzzonen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 11. Dezember 1997 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn über den Austausch von Arbeitnehmern zur Erweiterung der beruflichen und sprachlichen Kenntnisse.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

7. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 5. November 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Nebengebührenzulagengesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Richterdienstgesetz, das Karenzurlaubsgeldgesetz und die 31. Gehaltsgesetz-Novelle geändert werden, sowie Bundesgesetz über das Zusammentreffen von öffentlich-rechtlichen Pensionsansprüchen mit Erwerbseinkommen (Teilpensionsgesetz), Bundesgesetz über dienstrechtliche Sonderregelungen für ausgegliederten Einrichtungen zur Dienstleistung zugewiesene Beamte und eine Änderung des Poststrukturgesetzes und Bundesgesetz, mit dem das Parlamentsmitarbeitergesetz geändert wird (1. Budgetbegleitgesetz 1997) (885 und 911/NR sowie 5581/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung. Das ist der Beschluß des Nationalrates vom 5. November 1997 betreffend 1. Budgetbegleitgesetz 1997.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Stefan Prähauser übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Stefan Prähauser: Hoher Bundesrat! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses zum Tagesordnungspunkt 7.

Der gegenständliche Beschluß des Nationalrates hat folgenden Inhalt:

Eine der allgemeinen Pensionsreform gleichwertige Reform des Pensionsrechtes des öffentlichen Dienstes in Richtung einer Harmonisierung der Pensionssysteme,

Freimachung von Lehrer-Arbeitsplätzen durch befristete zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten der Lebensarbeitszeit für die vorhandenen Lehrer,

Abgeltung der Mehrdienstleistungen der Lehrer, die verstärkt auf die tatsächliche Inanspruchnahme abstellt,


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Ermöglichung einer rationellen Führung der ausgegliederten Unternehmen durch befristete Gestaltungsmöglichkeiten der Lebensarbeitszeit für die dort beschäftigten Beamten auf freiwilliger Basis,

Berücksichtigung der Erschwernisse des Exekutivdienstes in der Lebensarbeitszeit bei der Pensionsbemessung und der Jubiläumszuwendung im Fall von Frühpensionierungen. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Entsprechend einem am 3. Oktober 1997 abgeschlossenen Gehaltsabkommen sollen die Gehälter der Beamten und die Monatsentgelte der Vertragsbediensteten ab 1. Jänner 1998 um 466 S erhöht werden. Für Teilbeschäftigte gilt der Schillingbetrag in dem Ausmaß, das dem Prozentanteil der betreffenden Teilbeschäftigung am Ausmaß der Vollbeschäftigung entspricht. Die Laufzeit des Gehaltsabkommens endet mit 31. Dezember 1998.

Diese Vorhaben sind in einem Gesamtzusammenhang zu sehen. Ein Teil stellt Begleitmaßnahmen zu den Entwürfen eines Bundesfinanzgesetzes 1998 und eines Bundesfinanzgesetzes 1999 dar. Der andere Teil soll auch längerfristig einen geordneten Budgetvollzug im Bereich des öffentlichen Dienstes sowie die Finanzierbarkeit der zukünftigen Beamtenpensionen sicherstellen, wobei auf Besonderheiten einzelner Berufsgruppen Bedacht genommen wurde. Gleichwertige Pensionsreform-Maßnahmen werden auch für den Bereich des bestehenden Pensionsrechtes der Österreichischen Bundesbahnen gesetzt.

Der Finanzausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Paul Tremmel. Ich erteile es ihm.

12.01

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren des Bundesrates! Es hätte mich doch gewundert, wenn nicht bereits bei den vorhergegangenen Punkten die Pensionsreform als Gesamtpaket entsprechend stark mitbesprochen worden wäre. Es hätte mich noch mehr gewundert, meine Damen und Herren, wenn nicht doch einige Redner hier Punkte erwähnt hätten, die man als Kritik bezeichnen kann. Man wird zwar dieser Regelung zustimmen, aber man denkt sich seinen Teil. Kollege Drochter etwa sagt: Die Grenzen des Machbaren sind erreicht! Aber auch die Ausführungen der Frau Kollegin Kainz waren sehr interessant; sie hat gesagt: Die Anwendung muß sehr genau geprüft werden!

Ich will jetzt nicht in eine formale Diskussion einsteigen, aber wenn man heute eine Gesetzesmaterie zur Beschlußfassung vorlegt, dann sollten – ich habe das schon oftmals zitiert – auch die Legistikrichtlinien, die sich der Nationalrat und wir alle uns gegeben haben, beachtet werden; und da ist auch ein Anwendungsbereich.

Oder: Kollege Gerstl sagt durchaus zu Recht, daß man bei diesen Regelungen auf eine sehr kleine Gruppe, die keine Lobby mehr hinter sich hat, vergessen hat, und zwar in einem unglaublichen Ausmaß.

Oder: Kollege Waldhäusl hat hier die unterschiedlichen Bestimmungen angeführt; die Verteidigungsrede der Kollegin Fischer hat die Dimension nicht anders dargestellt. – Es gibt Ungleichheiten in diesem System, und diese Ungleichheiten sind nach wie vor vorhanden.

Wir haben gerade den sehr "dürren" Bericht des Herrn Berichterstatters gehört – sehr "dürr" nicht deshalb, weil er es so machen wollte, sondern weil ihm das vom Ausschuß so vorgegeben ist. Es hieß in diesem Bericht unter anderem:

"Abgeltung der Mehrdienstleistungen der Lehrer, die verstärkt auf die tatsächliche Inanspruchnahme abstellt,"


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"Harmonisierung der Pensionssysteme" – bitte, achten Sie auf die Wortgruppe "Harmonisierung der Pensionssysteme" –,

"Freimachung von Lehrer-Arbeitsplätzen durch befristete zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten der Lebensarbeitszeit für die vorhandenen Lehrer," – und dann geht es eigentlich schon dem Ende zu.

Wir beschließen heute die Grundfesten, nämlich das 1. Budgetbegleitgesetz. In der letzten Sitzung haben wir das Dach beschlossen, das 2. beziehungsweise 3. Budgetbegleitgesetz. Es konnte bis jetzt formalrechtlich noch immer nicht geklärt werden, ob das das 2. oder das 3. war. Im Nationalrat war es das 3., dann ist es hier das 2. Heute weiß ich ein bißchen mehr, weil wir vorher die sozialrechtlichen Änderungen beschlossen haben. Also heute beschließen wir die Grundfesten, und das letzte Mal haben wir das Dach beschlossen, und ich hoffe, daß das Dach nicht inzwischen schon eingestürzt ist. (Heiterkeit bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Noch einige formale Abhandlungen. Wir haben auch in der letzten Sitzung genau das gesagt und nach § 39 der Geschäftsordnung des Bundesrates gebeten und Sie ersucht, diesen Tagesordnungspunkt, das 2. beziehungsweise das 3. Budgetbegleitgesetz zurückzustellen, weil wir zuerst das Fundament machen wollten, da wir erst dann das Dach draufsetzen können. Sie aber sind dieser Anregung nicht gefolgt, sondern haben – ich werde in Richtung des Kollegen Konečny nicht mehr "Befehl" sagen, aber er ist zurzeit ohnehin nicht hier – die Anordnungen Ihrer vorgesetzten Bundesgregierung durchaus befolgt als unabhängige Mandatare und haben dadurch zu diesem Gesetzeswirrwarr beigetragen.

Ich möchte noch auf einiges eingehen, was Kollege Schaufler, der sonst bei seinem Aktenstudium sehr genau ist, gesagt hat. Er meinte: Eigentlich sind wir sehr froh darüber, daß wir in Österreich beim Umlagesystem geblieben sind und nicht zu einem Kapitaldeckungsverfahren beziehungsweise zu einem Versicherungsverfahren gewechselt haben. – Es gibt so etwas, ich werde es später erwähnen; eine ganz interessante Materie. Also auch das hätte der Bund machen können.

Es wird hier immer wieder gelobt und verkündet wird: In vielfältigen Verhandlungen haben wir uns bemüht, Gleichheit herzustellen, die Pensionssysteme einander anzugleichen! – Dazu darf ich, meine Damen und Herren, ein paar Stichworte bringen.

Die Tagesordnung haben Sie ohnehin selbst angeschaut, und dabei haben Sie sicher festgestellt, daß man suchen muß, um die einzelnen Bezugspunkte finden. Ziehen wir einmal die Regelungen für Beamte und jene des ASVG zu einem Vergleich heran – das war in Diskussion –, ich sage Ihnen einiges, was die Beamten betrifft – ich bin selbst auch Beamter –:

höherer Pensionsbeitrag seit 1. 5. 1995, statt 10,25 Prozent sind es jetzt 11,75;

Pensionsbeitrag von Beamtenpensionisten mit 1,5 Prozent;

Verschlechterung der Pensionshöhe und Anwartschaft auf die Höchstpension bei Neueintretenden ab dem 1. 5. 1995, 80 Prozent werden erst nach 40 Jahren erreicht;

Abschlagsregelung für Frühpensionisten, damit sind wir bei den 2 Prozent. Die Abschlagsregelung für die Lehrer darf ich gleich extemporierend einbringen: Das sind jetzt 4 Prozent pro Jahr weniger; ich glaube nicht, daß Frau Ministerin Gehrer damit sehr viele Leute dazu bewegen können wird, in Pension zu gehen; man hat eine Grenze mit 65 Prozent eingezogen. Das ist neben den Bauernpensionisten die am schlechtesten behandelte Gruppe. Da ist von Gleichbehandlung gar keine Rede!

Nehmen wir andere Bereiche her. Bei den ÖBB hat man zwar den Durchrechnungszeitraum durchgesetzt, aber was ist mit allen anderen Regelungen? – Auch einem anderen wäre es sehr angenehm, wenn er mit 49, 52 oder 53 Jahren in Pension gehen könnte, aber das ist nicht der Fall. Diese Ungleichregelung gibt es nach wie vor.


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Oder nehmen wir die Post her, dort heißt es: Bedienstete werden mit 55 Jahren mit 80 Prozent des Betrages karenziert und bekommen dann mit 60 Jahren die Pension. Wo ist in diesem Zusammenhang die Gleichbehandlung? – Meine Damen und Herren! Es stimmt da leider Gottes hinten und vorne nicht.

Zur Argumentation der Bundesregierung: Ich muß mit allen reden, ich muß mit allen Gespräche führen, ich muß das ausverhandeln, und dort gibt es etwas, und da gibt es was!, muß ich folgendes sagen, obwohl das an sich nicht die Aufgabe der Opposition und nicht meine Aufgabe als Oppositioneller wäre, und auf folgendes hinweisen: Ich hätte generelle Richtlinien vorgegeben – all die genannten Bereiche erhalten erhebliche Zuschüsse des Bundes, um ihren Betrieb aufrechtzuerhalten – und gesagt: Machen Sie eine Pensionsregelung allgemeiner Art nach folgenden Richtlinien, und dann werden Sie auch weiterhin diese Zuschüsse erhalten.

Meine Damen und Herren! Daß es aber auch anders geht, daß man da ein System finden kann, hat eine Gebietskörperschaft gezeigt; ich werde Ihnen das ein bißchen später zum besten geben. Vorher noch eine Anmerkung im Zusammenhang mit Professor Bernd Rürup: Vergleichen Sie sein Gutachten mit den hier vorliegenden Regelungen, Sie werden feststellen, meine Damen und Herren, daß Sie einen Großteil der von Rürup geforderten Hausaufgaben nicht erfüllt haben. (Bundesrat Dr. Böhm: So ist es!)

Kollege Schaufler hat gesagt, seien wir froh, daß wir beim Umlagesystem bleiben, und hat gemeint, es gäbe nirgends in Österreich einen Ansatz zu einem Kapitaldeckungsverfahren oder zu einem Versicherungsprinzip. – Das gibt es, meine Damen und Herren!

Der Grazer Gemeinderat hat am 4. Dezember mit dem Betreff: Pragmatisierung städtischer Bediensterer, Neuregelung – Grundsatzbeschluß, die Pragmatisierungen auslaufen lassen und dafür andere Sicherheiten geboten. Die Gebietskörperschaft Stadt Graz ist nicht gerade die kleinste, und es sind hievon 4 221 Personen betroffen. In Graz gibt es folgende interessante Neuregelung.

Unter Punkt II heißt es: Für alle Vertragsbediensteten ist eine überbetriebliche Pensionskasse durch Beitritt der Stadt unter Beachtung folgender Grundsätze vorzusehen:

Die Stadt Graz tritt spätestens mit 1. 1. 1999 einer Pensionskasse bei.

Die Betriebspension hat alle im Dienststand befindlichen Vertragsbediensteten, auch Teilzeitbediensteten, zu erfassen. – Danach werden die Vorsorgeleistungen aufgezählt, und dann kommt es:

Die Stadt leistet an die Pensionskasse Beiträge in prozentueller Höhe des Jahresbezuges des/der Bediensteten, altersmäßig gestaffelt wie folgt:

bis zum 40. Lebensjahr 0,5 Prozent,

für Bedienstete ab dem Beginn des 41. Lebensjahres bis zum vollendeten 50. Lebensjahr 1,25 Prozent,

ab dem 51. Lebensjahr 2 Prozent.

Meine Damen und Herren! Das wäre noch nicht so neu, neu ist aber, daß dem Mitarbeiter angeboten wird, daß er in gleicher Höhe aus Mitteln, die er etwa aus der Abfertigung oder sonst irgendwoher hat, zuschießen kann. Neu ist außerdem – da gibt es einen privaten, einen vor dem Zugriff des Staates gesicherten Bereich –, daß dieser angesparte Betrag auf diese Frau, auf diesen Mann lautet und dieser Person nicht mehr genommen werden kann. Das ist ein Vorteil. Das ist die sogenannte zweite und dritte Säule unseres Pensionssystems.

Herr Staatssekretär! Ich verstehe, wenn ich die verschiedenen Bereiche anschaue, daß das im Bundesbereich wesentlich komplexer ist, aber dieses Modell – es ist jetzt nicht mehr nur ein Denkmodell; ich nehme an, der steiermärkische Landtag wird diese Regelung goutieren – könnte in Zukunft auch im Bundesbereich angewendet werden.


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Das, meine Damen und Herren, zum Umlagesystem und zum Kapitaldeckungssystem. Es gibt also durchaus neue Wege. – Sie wissen, daß wir dort nicht die Mehrheit haben. Das ist ausverhandelt worden zwischen allen Fraktionen, zwischen der Personalvertretung, den ... (Bundesrat Steinbichler: Es ist nicht neu, es ist ein anderes!)  – Das ist in diesem Fall ganz sicher neu, Herr Kollege! (Bundesrat Steinbichler: Es ist nur anders, die Idee ist alt!) Die Idee ist alt. Aber Sie müssen es einmal in die Praxis umsetzen, und dazu lade ich Sie ein! Sie sollten nicht immer nur reden, ich sage Ihnen immer wieder: Bitte, setzen Sie das endlich einmal um, und gebrauchen Sie nicht nur Worte! (Beifall bei den Freiheitlichen.) Das ist die Einladung.

Herr Kollege! Ich weiß, Sie persönlich wollen das sicher, aber um das umzusetzen, müßten Sie sich in Ihren oberen Etagen durchsetzen und sich ein bißchen vom Gängelband des Koalitionsabkommens lösen. Dann würde es Ihnen vielleicht gelingen. Denken Sie einmal darüber nach, wie viele Abstriche Sie gemacht haben. Denken Sie einmal darüber nach, Herr Kollege, warum heute das 1. Budgetbegleitgesetz behandelt wird: Weil Sie ursprünglich gesagt haben: Wir wollen es bei den ÖBB gesetzlich geregelt haben!, aber jetzt haben wir es wieder in den Einzelverträgen, jetzt haben wir ein eigenes Gesetz. Sie haben sich mit Ihrer Forderung, die Gleichbehandlung durchzuführen, schlicht und einfach nicht durchgesetzt. Und wir haben das Schlamassel hier auszubaden! – So ist es.

Meine Damen und Herren! Dieses Modell gebe ich Ihnen als Anstoß zum Nachdenken mit, und zwar zum Nachdenken darüber, wie man das auch im Bereich des Bundes – im Sinne der Gleichbehandlung – machen könnte.

Was Sie hier vorgelegt haben, entspricht – abgesehen von den formalen Gründen; ich werde nicht mehr erwähnen, wie der Bundesrat an der Nase herumgeführt wird – auch in materiellen Bereichen nicht dem, was sich die Bürger, die Pensionistinnen und Pensionisten erwarten können. Sie schreiben zwar in die Vorlage, daß in bestehende Pensionen nicht eingegriffen wird, aber rufen Sie sich bitte die Argumentation des Kollegen Gerstl in Erinnerung, dann wissen Sie, was los ist.

Weiters heißt es: Für alle Maßnahmen, die eine spürbare Absenkung – damit geben Sie ja durchaus zu, daß es sich um eine Geldbeschaffungsaktion und weniger um eine Pensionssicherungsaktion handelt – der zukünftig zu erwartenden Pensionen nach sich ziehen, sind aus Gründen des Vertrauensschutzes ausreichende Übergangsregelungen vorgesehen. – Kollegin Fischer hat diese Übergangsregelungen in einer vehementen Verteidigungsrede hier dargetan. Bei anderen Bereichen, bei denen die Gruppierung kleiner ist, in denen die Menschen ärmer sind – zum Beispiel die Kriegsinvaliden –, kräht kein Hahn.

Meine Damen und Herren! Jetzt muß ich Ihnen noch etwas sagen: Sie beschließen hier beziehungsweise es beschließen der Nationalrat und die Regierung eine Bezügeregelung für Politiker, durch die die Bezüge eher nach oben gehen, und kurze Zeit später ordnen Sie den "kleinen" Leuten an, daß sie zu sparen haben. Das werden die Leute draußen nicht mehr verstehen, das sage ich Ihnen! (Beifall den Freiheitlichen. – Bundesrat Payer: Haben Sie Ihren Gehaltszettel schon angeschaut?)

Aus diesen Gründen der Ungerechtigkeit – wir haben das das letzte Mal schon genauer ausgeführt –, der Nichtgleichbehandlung, der Nichtangleichung der Systeme und auch aufgrund des Systems selbst – wir meinen, es wäre höchst an der Zeit, vom Umlagesystem wegzukommen, hin zu einem Versicherungssystem; andere Gebietskörperschaften haben es bereits vorgemacht – ist dieses Budgetbegleitgesetz abzulehnen. (Beifall den Freiheitlichen.)

12.18

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Kurt Kaufmann. – Bitte.

12.18

Bundesrat Dr. Kurt Kaufmann (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hoher Bundesrat! Das 1. Budgetbegleitgesetz bietet heute natürlich Gelegenheit – wir haben das schon beim vorhergegangenenTagesordnungspunkt gesehen –, Bilanz über die Pensions


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reform zu ziehen, weil wir heute nicht nur die Pensionsregelungen im ASVG, im Beamtendienstrecht, sondern auch im Eisenbahngesetz diskutieren und beschließen.

Ich möchte kurz auf die Ausführungen meines Vorredners, des Kollegen Tremmel, eingehen. Er behauptet, daß das von Ihnen vorgeschlagene steuerfinanzierte Pensionssystem das Alleinseligmachende ist. (Bundesrat Dr. Tremmel: Das habe ich nicht gesagt!)  – Herr Kollege! Sie sollten sich die Rürup-Studie genau durchlesen (Bundesrat Dr. Tremmel: Ich habe sie gelesen!), denn in dieser steht, daß das Umlageverfahren das sozial gerechtere System ist.

Für die Volkspartei kann ich sagen: Wir sind stolz darauf, daß wir dieses Umlagesystem haben! Es wurde in den fünfziger Jahren unter Julius Raab eingeführt und hat dazu geführt, daß man heute zwischen 73 und 78 Prozent des Aktivbezuges an Pensionen erhält, daß wir heute eines der besten Pensionssysteme der Welt haben.

Herr Kollege! Das ist nur durch dieses System möglich gewesen. (Bundesrat Dr. Tremmel: Wenn es gesichert ist, dann ist es das beste Pensionssystem!)

Ich gebe Ihnen schon recht, daß man über die Schaffung eines zweiten oder dritten Beines zur Pensionssicherung nachdenken muß, aber ich möchte nicht das erste System, das wichtigste, so verteufeln, wie Sie es gemacht haben, denn das ist die Grundlage unseres Wohlstandes in Österreich.

Ich weiß, wir brauchen die zweite Säule, also Betriebspensionen, und ich weiß, daß wir auch eine private Vorsorge brauchen. Aber wenn wir alleine Ihr steuerfinanziertes Pensionssystem durchrechnen, sehen wir, daß damit praktisch nur eine Minimalpension von der öffentlichen Hand gesichert wird, alles andere muß von Privaten aufgebracht werden. Ich glaube, es muß eine harmonische Dreiteilung geben, und wir müssen vor allem im steuerlichen Bereich – und wir werden bald die nächste Steuerreform diskutieren – Vorsorge treffen, Vorsorge im Betriebspensionssystem und auch für den einzelnen.

Sie haben die fehlende Harmonisierung unseres Pensionssystems erwähnt. Das ist aus der Geschichte dieser Systeme zu erklären. Sie sind auf unterschiedliche Weise entstanden, sie haben unterschiedliche Strukturen, und daher war es schwierig, eine Harmonisierung herbeizuführen.

Uns von der Volkspartei ist es um diese Harmonisierung gegangen, und es ist nicht darum gegangen, einzelne Gruppen gegeneinander auszuspielen. Ich glaube, das ist gelungen. Herr Kollege Tremmel! Es gibt eine sehr gute Übersicht im "Kurier" vom 8. 11. Ich würde Ihnen empfehlen, diese zu lesen. Es sind da die einzelnen Pensionssysteme aufgelistet, und man sieht, es ist bereits ein frappierender Gleichklang erreicht worden.

Meine Damen und Herren! Unser Pensionssystem, das sicherlich eines der besten der Welt ist – es ist in keinem Land das Verhältnis zwischen aktiven Einkommen und Pensionen so hoch –, ist natürlich in den letzten Jahren in finanzielle Schwierigkeiten gekommen, und zwar nicht in der Hinsicht, daß wir jetzt die Pensionen nicht zahlen können, sondern wir von der Volkspartei haben schon sehr lange eingemahnt, daß wir zur Sicherung dieses Systems Reformschritte durchführen müssen, und zwar im Interesse der jetzigen Aktiven. Es werden in den nächsten 15 Jahren 2 Millionen Personen in den Ruhestand treten. Uns ist es vor allem darum gegangen, dieses System zu harmonisieren.

Da heute der 17. Dezember 1997 ist, möchte ich sagen: Heute vor zwei Jahren hatten wir Nationalratswahlen, und es war damals die SPÖ, die im Nationalratswahkampf in dem berühmten "Pensionsbrief" von Ex-Bundeskanzler Vranitzky den Menschen völlig verantwortungslos vorgegaukelt hat, daß keine Reform des Pensionssystems notwendig ist. (Bundesrat Eisl: Es war aber kein Populismus! Das war ganz "sachlich"!) Danke vielmals, daß die Freiheitlichen die Sozialisten so unterstützen! Es war trotzdem eine Taktik, daß man den Menschen vorgegaukelt hat, daß dieses Pensionssystem nicht reformbedürftig ist. Ich bedanke mich bei der Frau Bundesministerin, daß sie in den letzten Monaten durch die Studie von Professor Rürup eine Än


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derung der Haltung der Sozialdemokraten herbeigeführt hat (Bundesrat Payer: Da hat sich nichts geändert!) und daß es gelungen ist, in den letzten Monaten gemeinsam ein neues Pensionssystem zu realisieren.

Meine Damen und Herren! Warum war es notwendig? Welche Rahmenbedingungen haben sich verändert?

Erstens ist seit dem Jahr 1950 die Lebenserwartung um elf Jahre gestiegen: Frauen werden heute im Durchschnitt 79 Jahre alt, die Männer im Durchschnitt 73 Jahre, und man erwartet eine Steigerung der Lebenserwartung um weitere fünf Jahre.

Der zweite Punkt: Es gibt eine Annäherung bei den Zahlen der Beitragszahler und der Pensionisten. Kamen im Jahr 1965 auf 1 000 Aktive noch 417 Pensionisten, so sind es heute 616, und im Jahr 2030 werden 980 Pensionisten auf 1 000 Aktive gerechnet, also fast ein 1 : 1-Verhältnis. Dazu kommt noch, daß die Österreicher bereits mit 57,4 Jahren in Pension gehen; im Jahr 1970 betrug das Durchschnittsalter 61,9. Die Zahl der Frühpensionisten ist von 1970 an um 177 Prozent, also auf rund 400 000 gestiegen.

Meine Damen und Herren! Wir haben uns diesbezüglich auch gestern im Ausschuß informieren lassen: Derzeit werden aus dem Budget 57 Milliarden Schilling – nicht eingerechnet die Beamten – für die Gesamtaufwendungen der Pensionen aufgebracht. Wenn wir die Beamtenpensionen, Bundesbedienstete, Post und Bundesbahnen, dazurechnen, kommen nochmals 52 Milliarden Schilling dazu. Insgesamt sind das 109 Milliarden Schilling an Aufwendungen, was rund 15 Prozent des Bruttoinlandsproduktes entspricht. Man muß aber objektiverweise dazusagen, daß 15 Milliarden Schilling bei den Beamten durch den Pensionssicherungsbeitrag zurückfließen.

Ich glaube, es war in diesem Zusammenhang tatsächlich Handlungsbedarf gegeben. Der Volkspartei ist es vor allem darum gegangen, daß keine Kürzung bestehender Pensionen erfolgen darf – wie Sie wissen, werden die Pensionen mit 1. Jänner um 1,3 Prozent erhöht –, um eine langfristige Absicherung der Pensionen und einen fairen Generationenvertrag auf der Basis, daß die Aktiven die Pensionen sichern und die Kinder aufziehen und diese letztlich wieder für die Pensionen ihrer Eltern aufkommen.

Uns ist es auch um die Erhaltung des Umlagensystems gegangen. Uns geht es um einen höheren Anteil der privaten Eigenvorsorge durch steuerliche Maßnahmen, die wir in den nächsten Monaten sicherlich diskutieren werden. Es ist uns auch darum gegangen, daß keine weitere Erhöhung der Pensionsbeiträge und keine Erhöhung der Steuern erfolgen. Uns ist es auch darum gegangen, daß kein Hinaufsetzen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters vorgenommen wird; uns geht es hauptsächlich um die Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsaltes.

Ich glaube, es ist gemeinsam mit den Gewerkschaften eine durchaus vertretbare Lösung gelungen, wobei mir schon bewußt ist, daß man von einer Maximalforderung doch einige Abstriche machen mußte. Natürlich ist die Frage, ob die sukzessive Anhebung des Durchrechnungszeitraumes ausreichen wird, und die zweite Frage, die man sicherlich noch diskutieren wird, ist die Frage des Pensionsantrittsalters der Eisenbahner von 53 Jahren. Leider ist es nicht gelungen, da eine Anhebung zu erreichen.

Aber trotzdem: Es wurde im großen und ganzen für alle Frühpensionisten ab dem Jahr 2003 eine Anhebung des Durchrechnungszeitraumes erreicht. Es werden dies ab dem Jahr 2020 für Frühpensionisten 18 Jahre sein, für die, die im gesetzlichen Pensionsalter in Pension gehen, bleiben die besten 15 Jahre als Durchrechnungszeitraum.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist aber auch der Volkspartei zuzurechnen, daß gerade für Frauen bei der Kindererziehung ab dem Jahr 2000 bessere Anrechnungsmöglichkeiten gegeben sind. Es hat die Frau Bundesministerin bereits die Pflegestufe 5 erwähnt. Dabei wird bei denjenigen, die einen Pflegefall betreuen, der Arbeitgeberbeitrag übernommen.


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Meine Damen und Herren! Ich glaube, es geziemt der politischen Kultur in Österreich und unserem sozialen Klima, daß es nur im Einvernehmen mit den Gewerkschaften, in einem sozialen Konsens gelungen ist, diese Reformen durchzuführen. Wenn Kollege Tremmel vorhin wieder Rürup erwähnt hat, wenn er gemeint hat, daß eigentlich gar nichts gelungen sei, daß die Rürup-Studie praktisch nur zu 3 Prozent umgesetzt worden sei, so glaube ich, er hat eines dazuzusagen vergessen: Rürup hat im nachhinein gemeint, es sei bemerkenswert, daß es in Österreich gelungen ist, im Beamtenbereich einen Durchrechnungszeitraum durchzuziehen, daß wir, so glaube ich, europaweit die einzigen sind, die derzeit diesen Durchrechnungszeitraum und nicht den Letztbezug als Bemessungsgrundlage haben.

Ich glaube, es gebührt Dank dafür, daß es gemeinsam gelungen ist, diese Systemänderung zustande zu bringen, den Gewerkschaften. Ich glaube aber auch, daß dieser Systemänderung bei den Beamtenpensionen aber auch eine Systemänderung im Besoldungssystemschema folgen muß, und zwar in der Form, daß man hier bald vom bestehenden Altersprinzip auf das Leistungsprinzip übergeht. Ich glaube, das haben sich die Beamten verdient, und es gibt genügend leistungsorientierte Beamte, die im Sinne des New Public Managements vor den Vorhang gehören.

Meine Damen und Herren! Nur ein Beispiel: Wir haben in Niederösterreich die Verfahrenskonzentration bei Betriebsanlageverfahren in einer Bezirkshauptmannschaft als Modellversuch besonders durchgezogen. Es war dies die Bezirkshauptmannschaft Amstetten, wo es auf einmal gelingt, innerhalb von wenigen Wochen, von drei Wochen, Betriebsanlageverfahren, die sonst Monate gedauert haben, durchzuziehen. Ich denke an die "Gulasch-Cobra", die wir in Niederösterreich bei der Betriebsübernahme von gastgewerblichen Betrieben eingesetzt haben, wonach Beamte hinausgefahren sind und gleich draußen die Bescheide geschrieben haben.

Die Beamten sind motivierbar, sie sind entsprechend einsetzbar, aber es muß auch das Entlohnungssystem stimmen. Gerade für die Wirtschaft und auch für den Wirtschaftsstandort Österreich ist es besonders wichtig, daß diese Verfahren schnell abgewickelt werden. Es stehen heute für ausländische Investoren nicht die Förderungen im Vordergrund, sondern die Frage, wie schnell man zu Genehmigungen kommt.

Meine Damen und Herren! Ich komme zum Schluß. Ich glaube, es ist der Bundesregierung trotz heftiger Proteste, Kritik und Diskussionen gelungen, an den Eckpfeilern der Pensionsreform, an der schrittweisen Einführung des Durchrechnungszeitraumes für die Pensionsbemessungsgrundlage, festzuhalten. Es ist auch eine Absenkung des Pensionssicherungsbeitrages für die Beamten beschlossen worden. Es ist der Vertrauensschutz erhalten geblieben. Es wurden für unverhältnismäßige Härten Deckelungsregelungen eingeführt.

Meine Damen und Herren! Ich möchte abschließend nochmals sagen, daß gerade die Diskussion um die Pensionsreform kein geeignetes Mittel ist, um zielgruppenorientierte Interessenpolitik zu betreiben. Ich glaube, es ist im Interesse der gesamten Wirtschaft, daß gemeinsam Lösungen erzielt werden.

Für einen Wohlfahrtsstaat, wie Österreich es heute ist, wird es künftig sicher notwendig sein, neben dem bestehenden Umlagesystem bei den Pensionen eine zweite Säule – etwa ein Betriebspensionskassensystem und auch eine entsprechende Eigenvorsorge – steuerlich massiv zu fördern. Ich glaube, wir können stolz darauf sein, daß wir heute in unserem Pensionssystem von einer minimalen Existenzsicherung weit entfernt sind, daß wir heute mit unseren Pensionen den Wohlstand für diese Gesellschaft absichern. Wir brauchen aber auch, so glaube ich, den nötigen Weitblick, damit auch unseren Kindern der Weg hin zu einem gerechten und finanzierbaren Pensionssystem bereitet wird. Ich glaube, mit dem 1. Budgetbegleitgesetz gehen wir in die richtige Richtung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)


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12.34

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Karl Drochter das Wort. – Bitte.

12.34

Bundesrat Karl Drochter (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Vorerst möchte ich mich recht herzlich bedanken für die Anerkennung unseres Einsatzes als Gewerkschafter bei der Pensionsreform durch Bundesrat Kaufmann. Das geschieht nicht alle Tage, und ich schreibe das nicht ausschließlich dem Weihnachtsfrieden zu, sondern ich glaube, daß er als Vertreter der Wirtschaft etwa auch die Einsatzfreude ernst nimmt, daß es ernstgemeint war, als er das gemeinsam erzielte Ergebnis lobend herausstrich.

Ich kann aber seinen Ausführungen bezüglich Eigenvorsorge, Privatversicherung, Betriebspension nicht ganz folgen, und zwar nicht deshalb, weil wir das grundsätzlich ablehnen, sondern weil ich doch zu bedenken geben möchte, daß immerhin 90 Prozent der österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überhaupt keine Chance auf eine zweite und dritte Säule haben, weil sie sich persönlich die Eigenvorsorge nicht leisten können und weil sich die Betriebe die dritte Säule nicht leisten können; über 80 Prozent der österreichischen Arbeitnehmer sind in Betrieben mit zwischen zwei und zehn Beschäftigten tätig. Sollte sich dies einmal ändern und die Arbeitnehmer, unabhängig von der Branche und vom Ort, an dem sie ihr Entgelt verdienen, so viel Geld verdienen, daß sie imstande sind, eine ordentliche Eigenvorsorge einzuzahlen, und sollten auch die Betriebe imstande und willens sein, nach dem Ausscheiden eine ordentliche Betriebspension zu gewährleisten, kann man sicherlich unter anderen Voraussetzungen auch über eine Ergänzung und Erweiterung eines Systems mit uns diskutieren. (Bundesrat Meier: Eine ganz wichtige Aussage!)

Es gibt derzeit 150 000 Arbeitnehmer, die eine Privatversicherung abgeschlossen oder eine Eigenvorsorge getroffen haben. Die Beträge, die in diesem Zusammenhang mit dem 60. und 65. Lebensjahr ausbezahlt werden, reichen von – das sind die meisten – 500 bis 600 S im Monat bis 10 000 S und 15 000 S.

Ähnlich schaut es bei den Betriebspensionen aus; auch das haben wir uns angesehen. Da reicht die Anzahl der Bezugsberechtigten von – da gibt es eine gewisse Unschärfe – 200 000 bis 250 000. Sie werden es nicht glauben: Hier gibt es regelmäßige monatliche Betriebspensionszahlungen von 100 S bis 1 000 S. Das sind ungefähr ... (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kaufmann. ) Lieber Herr Kollege Kaufmann! Wir sollten bei der Realität bleiben, die die Arbeitnehmer betrifft. Ich verschweige nicht, daß es natürlich eine ganz kleine elitäre Gruppe gibt, bei der die Betriebspension zwischen 10 000 S und 100 000 S im Monat beträgt. Aber das ist eine ganz kleine Gruppe, und wenn sich die Masse der Arbeitnehmer dieser Größenordnung zu 20 Prozent annähern kann, dann, so glaube ich, können wir die Gespräche darüber sehr ernsthaft beginnen.

Ein Hinweis noch: Durch das Umlageverfahren – dieses umfaßt all das, was die Arbeitnehmer jetzt in die Pensionsversicherungsformen einbringen – fließen zwischen 90 und 97 Groschen wieder an den Beitragszahler zurück. Wir wissen, daß das im Bereich der Eigenvorsorge oder der Privatversicherung bei weitem nicht diese Höhe erreicht, sondern maximal an die 75 Groschen – jeweils von 1 S. Das ist von mir nicht bösartig gemeint, damit das klar ist. Wenn jemand Kapital anlegt oder Aktionär einer solchen Versicherung ist, dann will er natürlich einen Ertrag haben.

Noch eine Anmerkung auch zum Rürup-Gutachten. Es hat sicherlich dem einen oder anderen Österreicher geholfen, über den eigenen Schatten zu springen oder über den eigenen Schrebergarten hinaus zu denken, aber ich sage auch dazu meine ganz persönliche Meinung. Das Rürup-Gutachten ist umfassend, lesenswert, aber es ist mit Sicherheit nicht gottgewollt. Unsere Aufgabe – unsere besondere Aufgabe als Gewerkschaftsbewegung in der Sozialdemokratie – ist es, Maßnahmen zu setzen, daß diese negativen Punkte nicht Wirklichkeit werden. Das ist uns bisher sehr gut gelungen. (Ruf bei der ÖVP: Vor allem den christlichen Gewerkschaftern!) Ja, ich habe damit wirklich kein Problem.

Einige Anmerkungen zu Kollegen Tremmel: Ich bin eigentlich froh, daß er – so wie das sein Parteikollege Gaugg vor 14 Tagen im Nationalrat gemacht hat – das Drei-Säulen-Modell nicht


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als das einzig wahre und beste, das es auf der Welt geben kann, hingestellt hat. Ich muß das auch den FPÖ-Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates anrechnen, daß sie bisher dieses Modell nicht in den Vordergrund gestellt haben. Das spricht auch für sie.

Noch einige Anmerkungen zu seinem Modell Graz, das er sehr ausführlich beleuchtet hat. Ich möchte dazu nur sagen, Graz ist eine große und schöne Stadt, liegt in der grünen Steiermark und (Bundesrat Meier: Hat einen sozialdemokratischen Bürgermeister!)  hat einen sozialdemokratischen Bürgermeister, der sein Leben sozial und humanistisch gestaltet und auch vorlebt.– Kein Widerspruch, oder? – Darum sage ich es ja!

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Einige Anmerkungen zum 1. Budgetbegleitgesetz. Es ist schon erwähnt worden, daß darüber sehr heftig und lange diskutiert worden ist. Ich darf ergänzen, daß es schon öfter der Fall gewesen ist, daß eine Sache auf Messers Schneide gestanden ist. Aber schlußendlich war es doch möglich, entscheidende Schritte nach vorne zu setzen. Es wurde ein Weg zur Harmonisierung der Systeme im öffentlichen Dienst gefunden. Das betrifft nicht nur die Beamten des öffentlichen Dienstes, sondern auch Landesbedienstete und Gemeindebedienstete. Weiters ist uns eine sehr starke Annäherung an die Systeme der Arbeiter, Angestellten, Gewerbetreibenden, Selbständigen und Bauern gelungen.

Aufgrund der doch – und von Kollegen Kaufmann auch sehr gelobten – konsequenten Verhandlungslinie der Gewerkschaften und des ÖGB konnte diese Pensionsreform im öffentlichen Dienst verwirklicht werden, wobei ich auch dazusagen muß, daß es eine sehr enge Kooperation gegeben hat, auch innerhalb der politisch verantwortlichen Gruppierungen dieser Gewerkschaften. Das Ergebnis wurde nach langwierigen Erläuterungen und Erklärungen doch weitgehend akzeptiert.

Ich möchte aber auch nicht verschweigen, daß von der gesamten Gewerkschaftsbewegung noch eine Reihe von Aufklärungsarbeiten erforderlich sind, weil einige Kolleginnen und Kollegen kein Verständnis haben, sehr betroffen sind und der Gewerkschaftsbewegung, vor allem der Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes, aber auch jener der Gemeindebediensteten und anderen Gewerkschaften die Mitgliedschaft aufgekündigt haben.

Trotzdem ist es aufgrund dieses Einsatzes, aufgrund dieser langwierigen Gespräche gelungen, dem uns vorgelegten ersten Konzept die Giftzähne zu ziehen, und es wurden wesentliche, von Haus aus unverrückbare Forderungen doch entschärft und abgeändert. Die Ergebnisse dieser Beamtenpensionsreform wurden schon – und werden sicherlich noch – sehr präzise dargestellt, ich möchte mich daher darauf beschränken, was vor allem die Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes verhindert und durchgesetzt hat.

Der Beginn des Durchrechnungszeitraumes wurde von 1998 auf 2003 verschoben. Es ist auch gelungen, Härtefälle während der Übergangsphase durch Dämpfungen des Durchrechnungszeitraumes abzufedern. Besondere Berücksichtigung finden auch die niedrigen Einkommensbezieher durch die Stabilisierung des Durchrechnungsergebnisses.

Es ist auch die Stabilisierung durch die Valorisierung der Eckdaten für die Übergangsphase gesichert. Es wurde auch für die Vertragsbediensteten einiges geschaffen. Es ist auch die Absenkung des Pensionsbetrages für alle Bediensteten, die 2020 oder später in den Ruhestand treten werden, gelungen, ebenso eine Verbesserung bei der Anrechnung der Ruhegenuß-Vordienstzeiten und so weiter und so fort.

Die Neueinführung des Kinderzurechnungsbetrages wurde schon erwähnt, auch die Erhaltung der bis zum Jahre 2000 erworbenen Ansprüche im Nebengebührenbereich und die gedämpfte Einführung eines erhöhten Nebengebührendivisors bis 2018. – Ich weiß schon, daß das alles technische Fragen sind, aber sie waren wesentliche Eckpunkte, damit es überhaupt zu einem Abschluß gekommen ist. Es hat auch spezielle Verbesserungen für die Exekutivbeamten gegeben.

Ich habe schon erwähnt, daß wir jetzt dabei sind, unsere Kolleginnen und Kollegen diesbezüglich zu beraten. Unsere Aufgabe wird es sein – genauso wie im ASVG-Bereich –, die Maß


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nahmen, die gesetzt und wirksam werden, zu beobachten, ob es nicht zu unvertretbaren Härtefällen kommt. Und wir haben natürlich in erster Linie auch die Verpflichtung, bei Lösungen mitzuarbeiten.

Aber eine wichtige Voraussetzung für die Einigung in der Beamtenschaft war, daß es gelang, doch eine soziale Ausgewogenheit und einen Vertrauensschutz zu gewährleisten, und daß vor allem in bestehende Pensionen nicht eingegriffen wurde.

Ich glaube, daß diese Einigung bei der Pensionsreform zur gesamten sozialen Sicherheit in unserem Land wesentlich beitragen wird. Sie wird vor allem bewirken, daß wir den notwendigen Stabilitätskurs weiterfahren können, weil dieser für eine weitere positive Entwicklung unseres Landes – ich glaube, hier sind wir einer Meinung – unverzichtbar ist.

Die Harmonisierung des Systems im öffentlichen Dienst mit anderen Pensionssystemen ist ohne die provozierten, angekündigten sozialen Auseinandersetzungen gelungen. Es war für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst – das sei hier auch sehr klar und deutlich gesagt – nicht immer sehr leicht, mit der Hetze, mit den Unterstellungen, den Unwahrheiten, die über sie verbreitet worden sind, fertigzuwerden. Sie haben aber kühlen Kopf bewahrt und haben zur Harmonisierung aller Pensionssysteme in Österreich und somit auch zur Erhaltung der sozialen Sicherheit in Österreich einen wesentlichen Beitrag geleistet. Die Regierung und die Wirtschaft müssen nun ihren Beitrag zu mehr Ausbildung, mehr Arbeitsplätzen erbringen.

Abschließend möchte ich sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Beschäftigung für junge und ältere Arbeitnehmer, deren höhere Qualifikation und eine motivierte Beamtenschaft sind ein unverzichtbarer Faktor, eine unverzichtbare Voraussetzung, um im internationalen Wettbewerb auch weiter vorne dabeisein zu können. – Herr Kollege Kaufmann hat das anhand einiger Beispiele von den Bezirkshauptmannschaften in Niederösterreich bestätigt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.49

Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Wolfgang Ruttenstorfer. Ich erteile es ihm.

12.49

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Wolfgang Ruttenstorfer: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Ich möchte zu drei Punkten Stellung nehmen, die hier in der Diskussion angezogen wurden, erstens zur Frage, wieweit ein Beitrag zur künftigen Finanzierung des Pensionssystemes geleistet wird, zweitens wie groß der Schritt in Richtung Harmonisierung war, und drittens möchte ich auf die Frage des Pensionskassensystems für Vertragsbedienstete eingehen.

Zum ersten, zur künftigen Sicherung der Finanzierung: Der Bund gibt derzeit für die Beamtenpensionen etwa 40 Milliarden Schilling netto aus, das sind etwa 1,4 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Es war unser Ziel, auch in Zukunft diesen Prozentsatz von 1,4 Prozent in etwa gleich zu halten, das heißt, die Ausgaben des Bundes bei etwa 1,4 bis 1,5 Prozent zu halten, weil wir andere Ausgaben, die wir politisch wollen, wie zum Beispiel für Infrastrukturmaßnahmen, Beschäftigungspolitik und Ausbildung, nicht kürzen wollen. Hätten wir diese Reform nicht durchgeführt, wäre dieser Prozentsatz gestiegen und hätte uns gezwungen, andere, für uns politisch anstrebenswerte Ausgaben zurückzunehmen. Das wollten wir jedoch nicht.

Ich kann Ihnen versichern, daß durch diese Reform das angestrebte Ziel zwar nicht völlig erreicht wurde – denn es war ein Verhandlungsprozeß –, und ich meine, wir haben berechtigterweise auf viele Gegenforderungen Rücksicht genommen. Es ist aber gelungen, die künftigen Nettoausgaben des Bundes für die Beamtenpensionen bei knapp über 1,5 Prozent zu halten. Damit ist gesichert, daß wir auch in Zukunft diese Pensionen finanzieren können, ohne andere Ausgabenpositionen zurücknehmen zu müssen. Denn das wollten wir vermeiden. Insoferne ist die künftige Finanzierung dieser Pensionen durch die vorgenommene Reform sehr wohl gesichert worden.


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Natürlich ist der Weg, über den diese Sicherung erreicht wurde, ganz wesentlich. Für uns war zuerst natürlich die soziale Ausgewogenheit ganz entscheidend, das heißt, wir haben sehr wohl einen gewissen Beitrag von den Besserverdienenden erwartet, wollten jedoch die Bezieher kleiner Einkommen weitgehend doch nicht treffen. Ich bin der Ansicht, daß dies durch die Einführung des Durchrechnungszeitraumes, der die Bezieher höherer Einkommen stärker trifft, aber auch durch die Deckelung erreicht wurde.

Besonders wichtig war es aber, daß sich die Pensionssysteme nicht weiter auseinanderentwickeln, sondern eher wieder einen Schritt aufeinander zu machen. Daher haben wir versucht, eine Reihe harmonisierender Maßnahmen in diese Reform einzubauen. Dazu gehört der schon von mir erwähnte Durchrechnungszeitraum, der nun auch für Beamte gilt, womit wir in Europa durchaus an vorderer Front liegen. Dazu gehören aber auch analoge Ruhensbestimmungen, wie sie im ASVG vorgesehen sind. Und dazu gehört auch, daß in Zukunft ab dem Jahre 2000 die Beamtenpensionen im gleichen Prozentsatz angehoben werden sollen, wie das im ASVG-System der Fall ist. Außerdem wurde der Pensionsbeitrag der jüngeren Beamten wieder an das ASVG-System herangeführt. Ich meine, daß damit ein großer Schritt in Richtung Harmonisierung der Pensionssysteme gegangen wurde.

Abschließend noch ein paar Worte zu der Frage der Pensionskasse für Vertragsbedienstete: Ich komme hiebei auf das sogenannte Grazer Modell zu sprechen. Erstens bin ich davon überzeugt, daß all diese Modelle nur ein Zusatz zu den bestehenden Pensionen sein können. Die Grundversorgung wird auch in Zukunft – und zwar auch im öffentlichen Dienst – das Umlageverfahren sein. Daher bin ich der Meinung – selbst wenn wir über Pensionskassen im Vertragsbedienstetenrecht sprechen –, daß die Grundversorgung bei den Vertragsbediensteten durch ASVG-System das Umlagesystem ist. Was man durch die Pensionskasse bei Vertragsbediensteten möglicherweise erreichen könnte, ist eine zusätzliche Versorgung von etwa 10 Prozent des letzten Bezuges. Daraus erkennt man schon, daß dies nur ein Zusatz sein kann.

Wir haben diesen Gedanken nicht erst jetzt aufgegriffen. Wir stehen bereits seit Monaten mit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, aber auch mit der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten in Verhandlung darüber, um zum Beispiel ein solches System für Vertragsbedienstete vorzusehen. Der Bund mit über 200 000 Mitarbeitern ist ein sehr großer Arbeitgeber. Es gibt über 60 000 Vertragsbedienstete, und daher meine ich, daß es einem solch großen Arbeitgeber schon zusteht, über eine derartige Zusatzpension zu verhandeln. Auch da ist es nichts Neues, daß nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch der Arbeitnehmer in solch eine Pensionskasse einbezahlen soll.

Wir führen zurzeit Gespräche, und es wäre durchaus möglich, daß wir noch vor der Stadt Graz im Bundesbereich für die Vertragsbediensteten ein solches Pensionskassensystem, und zwar in Abstimmung mit den zuständigen Gewerkschaften, einführen. Trotzdem ist es durchaus belebend, daß auch die Grazer diesen Weg gehen, weil man hiebei Erfahrungen austauschen kann. Auch die Prozentsätze, die in diesem Zusammenhang genannt wurden, erscheinen durchaus im Bereich des Möglichen. Die Gespräche dazu laufen parallel ab.

Ich meine, daß die Pensionsreform, aber auch weiterführende Modernisierungsmaßnahmen im öffentlichen Dienst ganz wesentlich sind, nicht nur für unser Land, weil der öffentliche Dienst das Rückgrat unserer Volkswirtschaft ist, sondern es ist auch für die Bürger von Vorteil, wenn im öffentlichen Dienst weiter modernisiert wird. Es ist auch für die öffentlich Bediensteten ganz wesentlich, in Zukunft in einem modernen Bereich mit einem modernen Dienstrecht, aber auch mit einer modernen, sozialen Absicherung zu arbeiten. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.57

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Andreas Eisl. – Bitte.

12.57

Bundesrat Andreas Eisl (Freiheitliche, Salzburg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Zehn Monate hat die Diskussion um die Pensionsreform gedauert. Ausschlaggebend dafür war natürlich das Budget 1995, weil bereits das Sozialbudget 30 Prozent in Anspruch genommen hat. In Summe sind es 231 Milliarden Schilling – das sollte auch erwähnt


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werden – des Gesamtbudgets von 694 Milliarden. Die Altersversorgung von diesen 30 Prozent beträgt bereits 38 Prozent, 11 Prozent stehen für Hinterbliebene, 8 Prozent für Invalide zur Verfügung.

Das heißt, auch für die Krankheitsvorsorge benötigt der Staat bereits 25 Prozent. Im großen und ganzen heißt das, daß 80 Prozent des gesamten Sozialbudgets für die Altersversorgung aufgewendet werden müssen. Diese Situation wird sich aber in Zukunft nicht verbessern, denn die Zahl der 60jährigen wird bis zum Jahre 2030 – das ist zwar noch lange Zeit hin – um 73 Prozent steigen. Die Zahl Erwerbstätiger wird aber im selben Zeitraum um 12 Prozent abnehmen. Die Beitragszahler sind bereits in gehobener Höhe aufgerückt. Höchstbeitragsleistende zahlen 22,8 Prozent, Selbständige 14,5 Prozent und Bauern 13,5 Prozent. Trotzdem beträgt der Bundeszuschuß noch 27,4 Prozent.

Die öffentlichen Körperschaften benötigten im Jahre 1996 für die Ruhensbestimmungen der Beamten 102 Milliarden Schilling, das entspricht 11,75 Prozent. Die Ausgleichszulagen – das sind nicht wenige – sind bereits auf 15,8 Prozent gestiegen. Durch die schlechte Arbeitsplatzsituation wissen wir, daß viele Arbeitnehmer verfrüht in Pension geschickt werden und dadurch die Pensionskassen belastet werden. Wenn man diese Zahlen vergleicht, kann man ersehen, daß im Jahre 1965 auf 1000 Beitragszahler 417 Pensionisten, im Jahre 1988 bereits 601 und im Jahre 1996 auf 1000 Beitragszahler 616 Pensionisten kamen.

Die Einführung des Pflegegeldes hat natürlich weitere Belastungen mit sich gebracht. In erster Linie sind Altersheime bevorzugt. Die Erhaltung der Altersheime ist dadurch mehr oder weniger gesichert, obwohl dort nur 20 Prozent der Pflegefälle vertreten sind, die von der öffentlichen Hand finanziert werden. Der überwiegende Teil, nämlich 80 Prozent, verbleibt in den Familien und auch in landwirtschaftlichen Betrieben, da kein Familienangehöriger in ein Altersheim abgeschoben wird.

Der Sanierungsvorschlag der Bundesregierung – mit 22 Punkten – wurde sogar von dem berühmten Professor Rürup als "unzureichend" bezeichnet. Das heißt, meine Damen und Herren, daß dies keine Reform ist, von der man sagen kann: Wir haben es geschafft. Es wurden nämlich in den letzten dreizehn Jahren schon vier Reformen durchgeführt, und zwar in den Jahren 1984, 1988, 1993 sowie 1995. Wir schreiben jetzt das Jahr 1997, das heißt, es wurde im Jahre 1995 eine Reform durchgeführt, doch im Jahre 1996 wurde bereits wieder über diese Reform diskutiert.

Der heute schon von Herrn Kollegen Kaufmann erwähnte berühmte Brief des Bundeskanzlers, in dem der Bundeskanzler vor der Neuwahl im Frühjahr 1995 Versprechungen und eine Pensionsgarantie abgegeben hat, hat den Sozialdemokraten zwar ein gutes Wahlergebnis gebracht, das eigentliche Problem wurde aber bei weitem nicht beseitigt. Daher stehen wir heute wieder vor der gleichen Entscheidung. Das heißt, man wird um eine Änderung des Gesamtmodells nicht herumkommen.

Meine Damen und Herren! Eine zehnmonatige Diskussion, alleine um eine Reform, ist keine Auszeichnung für eine funktionierende Regierung. Wenn auf jeden einzelnen Rücksicht genommen werden soll – diese Reform hat bis heute keine Harmonisierung der Sozialversicherungssysteme gebracht, nicht einmal annähernd, denn es gibt noch immer 28 Sozialversicherungsanstalten, wobei natürlich die Bürokratie einen großen Teil der Kosten verursacht –, kann heute schon mit Zuversicht gesagt werden, daß die Pensionsdiskussion im kommenden Jahr neuerlich begonnen werden wird. (Bundesrat Prähauser: Zuversicht ist hier ein falscher Ausdruck!) Wir als Opposition sind zuversichtlich und davon überzeugt (Bundesrat Prähauser: Was jammert ihr dann, wenn ihr eh zuversichtlich seid!) , daß Sie, auch wenn Sie hier große Worte darüber verlauten lassen, was Sie alles geleistet haben, wieder dieselbe Diskussion führen werden.

Das Drei-Säulen-Modell, das in der Schweiz und in den Niederlanden besteht, das sich vor allen Dingen in der Schweiz sehr gut bewährt hat, wird von der jetzigen österreichischen Bundesregierung abgelehnt. Sie von den Regierungsparteien werden aber nicht darum herumkommen, daß Sie ein Modell einführen, in dem ein Selbstbehalt in allen Bereichen ermöglicht wird.


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Informieren Sie sich doch bei Versicherungen! Eine private Pensionsversicherung abzuschließen, ist kein Problem mehr, doch erklären uns heute die Herren hier im Bundesrat: Das ist nicht möglich, weil die Beitragsleistungen nicht zu finanzieren sind. – Sie werden staunen. Die Unsicherheit in der Bevölkerung ist groß. Wir können auch aus diesem Grund einer solchen Vorlage keine Zustimmung erteilen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.05

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster Rednerin erteile ich Frau Bundesrätin Uta Barbara Pühringer das Wort. – Bitte.

13.05

Bundesrätin Uta Barbara Pühringer (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Dem Protokoll der Diskussion über das 1. Budgetbegleitgesetz im Nationalrat habe ich entnommen, daß die Abgeordneten, die sich dazu zu Wort gemeldet haben, fast ausschließlich zum Thema Pensionsreform gesprochen haben. Das ist verständlich, weil diese Pensionsreform auch Mittelpunkt der politischen Diskussion und jener in der Öffentlichkeit war. Ich glaube, nur drei Redner haben auf das sogenannte Lehrerpaket, das auch Teil dieses 1. Budgetbegleitgesetzes ist, Bezug genommen.

Nachdem ich angenommen habe – das hat sich schon aus den Wortmeldungen meiner Vorredner gezeigt –, daß diese Vorgangsweise auch im Bundesrat überwiegend der Fall sein wird, möchte ich mich auf dieses Lehrerpaket beschränken und vor allem auf die drei besagten Redner zu diesem Thema im Nationalrat eingehen.

Der erste Redner, der sich dazu geäußert hat, war Dr. Antoni von der SPÖ. Er hat – ich möchte sagen, für einen Politiker in wohltuender Weise – die Verunglimpfung und Verunsicherung der Lehrer, die zur Zeit der Verhandlungen zu diesem Gesetz vorgekommen sind, kritisiert. Wir würden uns diese Haltung öfter von Politikern wünschen, vor allem nicht nur hier in diesem Haus, sondern auch in der Öffentlichkeit. Dr. Antoni hat die Notwendigkeit und die Absicht dieses Gesetzes sehr sachlich und richtig dargestellt. Ich darf das Anliegen, das dahintersteckt, ebenfalls erläutern.

Das Problem liegt in der Altersstruktur der Lehrer in Österreich. Ein Großteil der Lehrer befindet sich im mittleren Dienstalter. Wir wissen, daß es in den nächsten Jahren kaum Pensionierungen geben und dadurch auch kaum die Möglichkeit der Einstellung von jungen Lehrern gegeben sein wird. Wir wissen, daß es dadurch zu einer Überalterung des Lehrerstandes kommen wird. Manche sprechen sogar von einer zunehmenden Vergreisung des Lehrerstandes. Durch das Besoldungssystem im öffentlichen Dienst, das eine Vorrückung von einer Gehaltsstufe in die nächste mit zunehmendem Alter sichert, ist auch vorhersehbar, daß die Personalkosten im Lehrerbereich stetig ansteigen werden, weil eben keine jüngeren Lehrer, die niedrigere Gehälter bekommen, nachrücken.

Wir wissen aus der Diskussion zum ersten und zweiten Sparpaket, daß ein Großteil des Budgets, das Frau Unterrichtsministerin Gehrer zur Verfügung hat – ich getraue es mich fast nicht zu sagen, es sind 92 Prozent –, durch Personalkosten gebunden ist und daß, wenn hier keine Maßnahmen getroffen werden, um dem ein wenig entgegenzusteuern, diese Kosten noch mehr steigen werden.

Man hat daher überlegt, wie man einerseits jenen Lehrern, die eine flexiblere Gestaltung ihrer Berufslaufbahn wünschen, etwas entgegenkommen kann, zum Beispiel durch erweiterte Teilzeitmöglichkeiten auf freiwilliger Basis, durch Ausweitung der unbezahlten Urlaube, durch ein Freijahr, das sogenannte Sabbatjahr, oder mehrere Freijahre und so weiter, und wie man andererseits durch diese Maßnahmen gleichzeitig etwas Platz für arbeitslose Junglehrer, deren Bezahlung weniger kostenintensiv ist, schaffen kann. Ich habe vor kurzem in der Zeitung gelesen, daß es mittlerweile 8 000 Personen sind, die eine Lehrerausbildung absolviert haben und auf einen Posten warten.

Die Angebote, die es im Dienstrecht der Lehrer im Rahmen dieses Lehrerpaketes gibt, sind alle mit erheblichen finanziellen Einschränkungen und natürlich auch mit negativen pensionsrecht


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lichen Auswirkungen verbunden. Die Betroffenen, also jene, die von diesen Angeboten Gebrauch machen, müssen sehr gut überlegen, ob sie diese Möglichkeiten als Angebot für die Gestaltung ihrer eigenen Berufslaufbahn oder vielleicht sogar aus Solidarität jüngeren Arbeitslosen gegenüber in Anspruch nehmen. Diese Solidarität unter den Lehrern ist derzeit schon spürbar. In vielen Schulen sind ältere Lehrer dazu bereit, auf Teile ihres Bezuges zu verzichten, freiwillig eine Teilzeitbeschäftigung anzunehmen, um zu gewährleisten, daß junge Kollegen an ihrer Schule nicht gekündigt werden oder doch noch eine entsprechende Lehrverpflichtung gesichert bekommen.

Zweite Rednerin im Nationalrat zu diesem Thema war Frau Abgeordnete Schaffenrath vom Liberalen Forum. Sie hat sich, wie wir es immer wieder gehört haben, ausschließlich negativ über den Lehrerbereich geäußert. Mich verwundert das sehr, weil ich gehört habe, daß sie angeblich selbst Lehrerin, Berufsschullehrerin ist. Ich verstehe nicht, wie man den eigenen Berufsstand immer wieder nur schlechtmachen kann.

Wenn man im Lehrerbereich tätig ist, dann bekommt man natürlich auch Verschiedenes an Problemen mit – vielleicht besser mit als die Öffentlichkeit –, aber man kann, so glaube ich, das viele Positive und Gute, das von Lehrern in der Schule geleistet wird, nicht übersehen. Daher verstehe ich diese Äußerungen nicht.

Ich möchte auf einige dieser Äußerungen eingehen. Sie hat gemeint, im ersten und zweiten Sparpaket wurden die Privilegien der Lehrer nicht angetastet. Konkret spricht sie damit an, daß sie gemeint hätte, daß im Sinne der notwendigen Sparmaßnahmen eine Erhöhung der Klassenschülerhöchstzahl zielführend gewesen wäre. Ich weiß nicht, worin Privilegien bestehen, wenn man sich bemüht, eine pädagogisch sinnvolle Unterrichtssituation nicht zu verschlechtern!

Sie meint, daß die Erhöhung der Klassenschülerhöchstzahl dazu geführt hätte, daß man Klassen zusammenlegen muß, dadurch die Zahl der Dienstposten verringert wird und dadurch eine Einsparung getroffen werden kann. Man hat diese Frage nicht angetastet. Dabei ging es nicht darum, Privilegien der Lehrer zu erhalten, sondern ausschließlich darum, daß man nicht noch mehr Arbeitslose im Lehrerbereich erzeugt.

Noch einmal: 8 000 warten mittlerweile. Solch eine Maßnahme hätte dazu geführt, daß ein paar tausend Lehrer, die schon im Dienststand waren, hätten entlassen werden müssen. Arbeitslose Lehrer bedeuten für den Staat keine Einsparung, sondern sie verursachen höchstens Kosten in einem anderen Budget, nämlich im Budget der Sozialministerin – durch Arbeitslosengelder, durch Umschulungskosten. Außerdem drängen dann diese arbeitslosen Lehrer auch verstärkt auf den Arbeitsmarkt.

Im Lehrerpaket kommt es – das ist heute schon angeklungen – auch zu einer Neuregelung der Überstundenabgeltung, die – so sage ich es für mich persönlich –, sehr begrüßenswert ist. Frau Schaffenrath hat dazu festgestellt – wie auch andere vor ihr –, daß Lehrer bisher Überstunden bezahlt bekamen, für die sie keine Leistung erbracht hatten. Das wird in den Raum gestellt. Das stimmt natürlich. Aber sie verschweigt dabei, daß Lehrer gleichzeitig viele Überstunden halten mußten, die sie durch dieses System der Abgeltung der Mehrdienstleistungen nicht bezahlt bekamen.

Ich glaube, daß den Lehrern in den letzten Jahren eine wesentlich höhere Summe für Mehrdienstleistung vorenthalten wurde als jene, die für Überstunden zur Auszahlung gelangt ist, die nicht gehalten worden sind.

Diese Neuregelung wird dazu führen, daß es zu einer glatten Durchrechnung der Arbeitsleistungen einer Woche kommt und tatsächlich nur mehr jene Stunden, die über die Lehrverpflichtung hinausgehen, dann zu einer Abgeltung führen. Diese Regelung hat meiner Meinung nach allerdings noch einige Ecken und Kanten, und ich glaube, daß sich in den nächsten Jahren diesbezüglich noch ein bißchen etwas ändern wird. Diese Regelung wird auch vom Großteil der Lehrer akzeptiert. Ich kann das zumindest für meinen Bereich, für den Bereich der Pflichtschullehrer sagen.


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Es hat sehr konstruktive Verhandlungen zwischen unserer Gewerkschaftsführung und unserer Frau Bundesministerin gegeben. Wenn ich sage, die Lehrer sind großteils zufrieden, dann wissen Sie so wie ich, daß es eine Gruppe gegeben hat oder gibt, die mit dieser Regelung unzufrieden ist. Das sind die Lehrer der höheren Schulen. Sie haben so wie ich wahrscheinlich einen Brief dazu bekommen, in dem die betroffenen Lehrer ihrer Verstimmung darüber Ausdruck verleihen. Ich weiß nicht, wenn Sie nicht Lehrer sind, ob Sie verstanden haben, worum es bei diesem Problem geht.

Die Lehrer der höheren Schulen haben bisher, wenn sie eine Maturaklasse hatten und Überstundenentschädigungen bezogen haben, das ganze Jahr hindurch diese Überstunden weiterbezahlt bekommen – bis Schulschluß, auch wenn die Maturaklasse etwa schon im Mai entlassen wurde und de facto keine Überstunde mehr erbracht wurde. Das ist das, was vom Rechnungshof kritisiert wird, und das wird künftig nicht mehr der Fall sein.

Die Lehrer sagen, sie haben diese Entschädigung als finanzielles Äquivalent dafür gesehen, daß sie im Zusammenhang mit Maturaarbeiten einen vermehrten Arbeitsaufwand zu leisten haben, der ihnen in Hinkunft nicht mehr abgegolten wird. Ich glaube aber trotzdem, daß diese Neuregelung bei der Überstundenabgeltung korrekt ist und daß sich die Gewerkschaft dieser Gruppierungen bemühen müssen wird, eine entsprechende Entschädigung, wenn sie gerechtfertigt ist, auszuhandeln.

Nun zum dritten Abgeordneten, der zum Lehrerpaket gesprochen hat, das war Herr Abgeordneter Öllinger. Er ist auf das sogenannte Vorruhestandsmodell der Lehrer eingegangen und hat behauptet, daß diese Maßnahme einzig und allein den Zweck habe, mehr Lehrer als bisher in die Frühpension zu schicken. – Ja sicher, aber man muß auch sagen warum. Das hat einen wichtigen Hintergrund, der dahinter steckt.

Es geht wiederum, wie ich es zuerst beschrieben habe, um die Altersstruktur der Lehrer, darum, die Personalkosten, die Lehrerarbeitslosigkeit zu verringern. Ich weiß schon, daß die Optik ungünstig ist, da es doch in allen anderen Berufsbereichen und in allen anderen Pensionssystemen eher darum geht, daß man dazu animiert, länger, als es notwendig ist, im Berufsstand zu bleiben. Aber es hat bisher keiner der Kritiker einen besseren Vorschlag gehabt. Wenn jemand eine Idee zu diesem Problem hat, dann wird diese sicherlich sehr dankbar aufgenommen.

Die Lösung dieses Vorruhestandsmodells ist für den Staat kostenneutral. Das sind andere Varianten der Frühpensionierung nicht. Dieses Vorruhestandsmodell wie auch die anderen Maßnahmen, dieses Sabbatjahr, Freistellungsjahre, Teilzeit und so weiter, werden für zehn Jahre befristet eingeführt. Ich glaube aber, daß all diese Modelle spätestens ab dem Zeitpunkt, ab dem in unserem Pensionssystem, im öffentlichen Dienst, der Durchrechnungszeitraum beginnt, finanziell untragbar sind und sicherlich nicht mehr so in Anspruch genommen werden, wie wir es wünschen würden.

Warum ist dieses Modell kostenneutral? – Die Berechnung hat – ich sage es vereinfacht – ungefähr so ausgeschaut: Man hat berechnet, wie hoch die Pensionsbezüge insgesamt für den Beamten zwischen seinem 60. Geburtstag, also dem möglichen Pensionsantrittsalter, und dem 76. Lebensjahr, der durchschnittlichen Lebenserwartung, ist. Das ist die durchschnittliche Lebenserwartung. Wir haben heute schon gehört, Frauen leben etwas länger, Männer sterben etwas früher. Um jetzt nicht die Männer zu benachteiligen und noch größere Abzüge zu errechnen, hat man diese Zahl des durchschnittlichen Lebensalters gewählt und hat den Gesamtpensionsbezug in diesen 16 Jahren auf einen größeren Zeitraum, also auf 17, 18 Jahre und so weiter, bis auf fünf Jahre länger, aufgeteilt. Da ist man dann zu einem Abzug von 4 Prozent pro Jahr – an sich geht das nach Monaten, die man vor dem 60. Geburtstag in Pension geht, aber 4 Prozent sind es pro Jahr – gekommen.

Wenn jemand diese 76 Jahre überschreitet, dann bleibt der verringerte Pensionsbezug bestehen. Ich bin bei Lehrerversammlungen, wenn ich diese Modell vorgestellt habe, sehr oft gefragt worden: Zahle ich dabei nicht drauf? – Ich habe dann immer die Antwort gegeben: Wenn Sie die durchschnittliche Lebenserwartung nicht erreichen, dann sind Sie finanzieller Gewinner


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dieses Systems. Das heißt, je früher Sie sterben, um so größer ist Ihr finanzieller Gewinn, und je älter Sie werden und je mehr Sie dieses durchschnittliche Lebensalter überschreiten, umso höher ist Ihr Verlust, und umso mehr ist dann der Staat der Gewinner.

Ich weiß nicht, was man jemandem wünschen soll, der finanzielle Gewinner in einem kurzen Leben zu sein, oder ob man demjenigen einen langen Lebensabend wünschen soll. Ich sehe dieses Lehrerpaket insgesamt als sehr positiv, und ich bin erleichtert, wenn es heute von uns beschlossen wird, weil dann das Paket mit Beginn des nächsten Jahres wirksam werden kann.

Ich bedanke mich ausdrücklich bei unserer Unterrichtsministerin Elisabeth Gehrer, daß sie diese Modelle in Verhandlungen mit ihrem Sozialpartner, mit unserer Lehrergewerkschaft, festgelegt hat.

Ich hoffe sehr, daß diese Maßnahmen auch tatsächlich greifen und angenommen werden und daß dadurch dann im Sinne der jungen Lehrer auch der erwünschte Effekt erzielt wird. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.20

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Mag. Harald Repar das Wort. – Bitte.

13.20

Bundesrat Mag. Harald Repar (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte in meinen Ausführungen nicht im Detail auf Tagesordnungspunkt 7 eingehen, sondern allgemein zur Pensionsreform, die heute hier zu beschließen sein wird, Stellung nehmen.

Kaum ein Thema hat in den letzten Jahren die öffentliche Diskussion über Wochen, ja Monate hinweg so dominiert wie die von uns heute zu beschließende Pensionsreform. Dies kann aber auch nicht verwundern, denn schließlich galt es, eine der zentralen Säulen unseres vorbildlichen Sozialsystems, nämlich die Pensionen, teilweise sogar durch Systemänderungen bis weit ins nächste Jahrtausend hinein zu sichern.

Der letztlich zwischen Regierung und Sozialpartnern errungene Kompromiß bedeutet für mich, daß es einer verantwortungsvollen Politik gelungen ist, weit über den engen Rand der Legislaturperiode hinaus jahrzehntelang in die Zukunft hinein zu planen. Das gelungene Reformwerk ist in erster Linie ein Dienst an all jenen jüngeren Menschen, die erst in einigen Jahren beziehungsweise in einigen Jahrzehnten in Pension gehen werden. Sie werden dann nach einem langen Arbeitsleben genauso mit voller Berechtigung den Anspruch auf eine angemessene Pension erheben.

Ohne die nun zu beschließende Reform des Pensionssystems wäre dieser Anspruch jedoch spätestens ab dem Jahr 2020 in Frage gestellt gewesen, deshalb ist diese Pensionsreform vor allem in Sinne der jüngeren Menschen unserer Gesellschaft eine Notwendigkeit. Kein Jugendlicher hat Verständnis für jene Beschwichtiger gehabt, die locker in der Öffentlichkeit verkündet haben: Reformen brauchen wir keine, denn die Pensionen sind ohnehin bis ins Jahr 2020 gesichert.

Uns allen muß klar sein, daß solche Aussagen geradezu eine Provokation darstellen, besonders für jene, die erst irgendwann nach dem Jahr 2020 in Pension gehen werden. Daher ist diese Pensionsreform notwendig und jede passive Beschwichtigungspolitik unangebracht.

Bundeskanzler Klima hat an diesem wichtigen Problem klar erkennen lassen, daß ihm die Modernisierung und langfristige Sicherung des Sozialstaates Österreich wirklich ein Anliegen sind – ganz im Gegenteil übrigens zu jenen Freiheitlichen (Bundesrat Waldhäusl: Na, na, na!) , die in ihren Festtagsreden den Sozialstaat umarmen und ihn in ihren Programmen aber gleichzeitig mit Füßen treten beziehungsweise auch in ihrer Tagespolitik, in ihren Forderungen, wie man das heute hier auch schon vernommen hat. (Bundesrat Waldhäusl: Ts! Ts!)


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Der Sozialdemokratie ging es bei dieser Reform jedoch nicht nur um eine Zukunftssicherung im Sinne unserer Jugend, ganz zentral für uns ist die Gewährleistung, daß diese Pensionsreform sozial ausgewogen ist – wie das heute auch schon dargestellt wurde – und dabei Rücksicht auf sozial Schwächere nimmt. Die Sozialdemokratie hat letztendlich gemeinsam mit den Gewerkschaften erreicht, daß "Brutalo-Versionen" einer Pensionsreform, wie sie von einigen Experten und von konservativer Seite gefordert wurden, in sozial verträgliche Formen gegossen wurden.

Mit dieser besonderen Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte im Zuge einer notwendigen Reform unterscheidet sich die SPÖ eben fundamental von konservativen, liberalen und freiheitlichen Modellen, die in Wirklichkeit immer nur auf eine Bevorzugung der Reichen und Privilegierten hinauslaufen. (Bundesrat Waldhäusl: Jössas na!)

Zwei Elemente der Pensionsreform möchte ich noch ganz besonders hervorheben: Zunächst ist es gelungen, die Lebenssituation – wie es heute auch schon angesprochen wurde – der Frauen zu berücksichtigen, die durch Unterbrechung ihrer Berufslaufbahn bei der Höhe der Pensionen Nachteile erleiden. Sowohl durch die Einbeziehung geringfügig Beschäftigter – dabei handelt es sich zu einem großen Teil um Frauen –, als auch durch eine bessere Bewertung der Kindererziehungszeiten konnten die meist unterschiedlichen Berufslaufbahnen der Frauen positiv in der Reform berücksichtigt werden.

Zweitens wird mit dieser Pensionsreform eine alte Forderung der SPÖ nach Harmonisierung der sich in der Realität immer weiter auseinanderentwickelnden Pensionssysteme ASVG, GSVG, BSVG erreicht. Durch die Harmonisierung der Ruhensbestimmungen und die nunmehr gleichen Durchrechnungszeiträume in allen Pensionssystemen haben wir auch bei den Pensionen der Gerechtigkeit zwischen den Berufsgruppen zum Durchbruch verholfen. In diesem Zusammenhang muß erwähnt werden, daß in Hinkunft auch Bauern und Gewerbetreibende mehr zur Finanzierung ihrer Pensionen beitragen werden als bisher.

Ich möchte noch einmal kurz an den Beginn meiner Ausführungen zurückkehren. Wesentlich für die langfristige Sicherung der Pensionen wird auch die flexiblere Handhabung der künftigen Pensionserhöhungen durch einen Anpassungsfaktor sein, der sich an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung orientiert. Somit wurden durch diese Pensionsreform auch flexible Elemente eingebaut, die eine langfristige Absicherung der Pensionen ermöglichen.

Die Oppositionskritik an der Pensionsreform ist in ihrer Doppelbödigkeit ein Schuß ins Leere, denn einerseits wird lauthals die Gefährdung zukünftiger Pensionsansprüche beklagt, gleichzeitig wird aber jeder Reformschritt in die richtige Richtung abgelehnt. Eine Oppositionspolitik nach dem Motto "Für eine Reform sind wir, aber jeden konkreten Reformschritt lehnen wir natürlich ab!" ist so durchsichtig, daß sie zu Recht keine Unterstützung bei den Menschen im Lande findet. (Bundesrat Waldhäusl: Wer sagt denn das?)

Daher kann ich dieser Pensionsreform unter Einbeziehung der Gewerkschaft meine volle Zustimmung geben, da sie zukunftsorientiert, sozial ausgewogen und gerecht ist – wesentliche Reformelemente, die meiner Meinung nach bei allen bekannten Alternativmodellen fehlen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.27

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster erteile ich Frau Bundesrätin Ulrike Haunschmid das Wort. – Bitte.

13.27

Bundesrätin Ulrike Haunschmid (Freiheitliche, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! In Anbetracht des Beginns dieser heutigen Bundesratssitzung möchte ich als frischgebackene Bundesrätin kurz den Eindruck schildern, den ich von diesem Hohen Haus bekommen habe.

Ich habe die Nominierung zum Bundesrat deshalb angenommen, weil ich der Meinung war, daß ich in der Länderkammer in erster Linie unser Bundesland vertreten kann. Spätestens bei meiner ersten Bundesratssitzung am 20. November, nachdem ein einstimmiger Beschluß der


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Oberösterreichischen Landesregierung in diesem Haus von den beiden Großparteien ÖVP und SPÖ abgelehnt worden war, wurde ich eines Besseren belehrt. (Bundesrat Prähauser: Oder Regierungsparteien!)  – Das ist egal! (Zwischenruf des Bundesrates Ing. Penz. ) – Nein, das wollte ich gar nicht. Ich wurde nur eines Besseren belehrt. Ich wollte nur ersuchen, daß ich ... (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Ing. Penz.  – Bundesrat Waldhäusl: Das ist die Jungfernrede! – Gegenrufe bei der SPÖ: Die zweite! – Bundesrätin Dr. Riess-Passer: Die erste!)  – Die erste, weil ich zuerst nicht gesprochen habe. (Vizepräsident Weiss gibt das Glockenzeichen.)

Ich wollte eigentlich nur kurz den Eindruck schildern, den ich hier hatte. Ich wurde also eines Besseren belehrt und muß mich jetzt von den Vorurteilen, mit denen ich nach Wien gekommen bin, abwenden.

Ich mußte feststellen, daß es auch im Land Oberösterreich so ist. Letzten Montag wurde nämlich bei der ersten Landtagssitzung des Budgetlandtages ein Antrag von uns Freiheitlichen betreffend das Mitrederecht der Bundesräte, damit wir kompetenter auftreten können, von den beiden Parteien ÖVP und SPÖ abgelehnt. Da sieht man also wieder, daß sie eigentlich überhaupt keinen Wert darauf legen, daß wir hier kompetenter auftreten können. Es sieht so aus, als ob da eine Grenze gezogen würde: Dort, wo Wien beginnt, sind lediglich die Ideen der Regierungsparteien zu vertreten und nicht mehr die des Landes.

Und das ist das, was ich zu Beginn der heutigen Sitzung festgestellt habe: Meiner Meinung nach zählt bei Ihnen nicht Partnerschaft, sondern es handelt sich vielmehr um eine Komplizenschaft. Zwischen Partnern und auch Ehepartnern kann man einmal etwas ausdiskutieren. Aber hier handelt es sich offensichtlich um eine Komplizenschaft, und Komplizen müssen das machen, was der andere sagt. Das wollte ich einmal festhalten.

Ein letztes noch: Ich habe einmal die Bestellung in die Wirtschaftskammer abgelehnt, weil ich grundsätzlich dagegen war. Ich habe damals gesagt: Als Aktentaschenträgerin, Türschnallenputzerin und Ja-Sagerin eigne ich mich nicht. Heute weiß ich erst recht, daß ich bei der richtigen Fraktion tätig bin. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

So wie schon die Vorredner meiner Fraktion halte ich zu diesem Budgetbegleitgesetz fest, daß die Reihenfolge des Vertrages nicht paßt, denn in der letzten Sitzung des Bundesrates wurde das 2. Budgetbegleitgesetz behandelt, während es im Nationalrat das 3. war. Das kommt mir so vor – ich muß dazusagen, ich bin Wirtin –, als ob ich zuerst die Hauptspeise und danach die Suppe serviere.

Ich habe das Gutachten von Professor Rürup überflogen und muß feststellen, daß eigentlich keines oder wenige der Kriterien, wie sie Rürup festlegte, erfüllt worden sind, wie die Gleichbehandlung der einzelnen Pensionssysteme, der Sicherung der zukünftigen Pensionsvorsorge, das gleiche Pensionsantrittsalter bei allen Sparten und ähnliches mehr. Als Ausrede dafür sagt man, daß in bestehende Pensionen nicht eingegriffen werden soll, und zitiert dabei den Vertrauensschutz.

Selbstverständlich jedoch ist in alle Pensionen zumindest indirekt eingegriffen worden, indem uns diese Bundesregierung zwei Teuerungspakete servierte, die natürlich wie immer die Bezieher der kleinen Pensionen treffen. Daß die Politiker fette Sonderregelungen für Bund und Land schaffen, wird bestimmt auf das Unverständnis der Menschen stoßen. – Im Innenhof unseres Gasthofes hängen viele kleine Zwergerl auf einer Schnur, oben ist der Hauptzwerg und unten hängen Zwergerl dran. Ich muß Ihnen sagen: Gott sei Dank steht ein großer Zwerg unten am Boden fest auf den Beinen; in ihm sehe ich unsere freiheitliche Fraktion! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Präsident Dr. Hummer übernimmt den Vorsitz. – Zwischenruf bei der SPÖ. – Bundesrat Waldhäusl: Der steht fest auf dem Boden!)

Überall dort, wo man nicht selbst betroffen ist, kürzt man; die eigenen Pfründe jedoch sichert man nicht nur ab, sondern vermehrt sie. Ich muß Ihnen noch ein Beispiel sagen: Das ist wie ein Weihnachtsmann, der von den Parteien eines großen Mietshauses Geschenke einsammelt, die


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er nachher an die Kinder verteilen soll, der sich jedoch dann mit dem vollen Sack durch das Hintertürl davonstiehlt und die Geschenke nicht austeilt.

Ich kritisiere an diesem Pensionssystem weiters, daß auch gewisse andere Bereiche – nicht nur die Politiker – davon ausgenommen sind wie zum Beispiel die staatliche Stromversorgung oder die Kammern. Die Arbeiterkammer kann es sich aufgrund der Pflichtmitgliedschaft leisten, den Höchstbeitrag von ihren verpflichteten Mitgliedern zu verlangen. Da ich Wirtin bin, schließe ich selbstverständlich unsere Wirtschaftskammer nicht aus.

Ich werde für jahrzehntelanges Arbeiten kaum eine Pension über 10 000 S erhalten. Ich denke an meine vielen alten Kolleginnen, die jetzt, nach 40, 50jähriger Tätigkeit hinter dem Ofen, zwischen 6 000 S und 7 000 S Pension beziehen. Ich glaube, das ist zum Sterben zuviel, aber zum Leben zuwenig.

Diese von mir genannten Beträge gewinnen an Dimension, wenn man bedenkt, daß die Kammerangestellten, die von unseren Beiträgen bezahlt werden – man kann diesen Angestellten nicht oft genug sagen, daß sie unsere teuersten Angestellten sind, weil sie von uns bezahlt werden –, das Drei-, Vier- und Fünffache erhalten.

Ich war bei der Weihnachtsfeier des Zivilinvalidenverbandes, bei der mir eine Pensionistin erklärt hat, sie hätte über 9 000 S Pension gehabt. Da sie zu 80 Prozent Invalide ist, hat sie um einen Invaliditätsbeitrag angesucht, hat über 3 000 S dazubekommen; jetzt bekommt sie nicht einmal mehr 9 000 S, weil sie in eine höhere Bemessungsgrundlage hineingekommen ist und daher mehr abgezogen wird. Dieses System kann nicht gerecht sein, und es ist mir auch unverständlich, daß man mit dem Umlagesystem weiterwurschtelt, anstatt endlich zu einem Versicherungssystem zu kommen, das dem Einzahlenden garantiert, daß ihm seine selbst erarbeiteten Beiträge tatsächlich bleiben.

Wenn Sie auch sagen, die Verteilung sei nicht möglich, so stelle ich mir trotzdem einen Pensionstopf vor, der wohlweislich jederzeit kontrollierbar und vor allem von den gierigen Zugriffen des Staates und der Regierung gesichert ist.

Genau in dieses System der Ungerechtigkeit paßt auch das derzeitige legalisierte System der geringfügig Beschäftigten. In der Gastronomie gab es nie eine geringfügige Beschäftigung, wir mußten, auch wenn nur eine oder zwei Stunden gearbeitet wurden, immer vier Stunden voll versichern und verrechnen. Viel einfacher wäre es doch, wenn für jede Stunde ein Pensionsbeitrag zu leisten wäre. Es wurde Hausfrauen versprochen, daß sie 15 000 S Pension bekommen sollen. – Bitte lassen wir diesen Hausfrauen das langsam ansparen!

Es gibt so viele junge, verheiratete Mütter, die bei ihrem Mann mitsozialversichert sind, die also nur pensionsversicherungspflichtig sind. Wenn diese nur Pensionsversicherungsbeiträge zahlen müßten, also keine Sozialversicherung und keine Arbeitslosenversicherung, weil sie mit ihrem Mann mitversichert sind, so würde uns das allen guttun. Wir könnten die Lohnnebenkosten endgültig senken, wir würden vor allem die Schwarzarbeit eindämmen, und wir könnten die Situation in vielen Gewerbebereichen verbessern, wir könnten Tausende Arbeitsplätze schaffen. (Bundesrat Payer: Wie Sklaven!)  – Nein, das sind keine Sklaven, sondern wir helfen ihnen. Das ist auch ihr Wunsch! Gehen Sie doch einmal hinaus, und fragen Sie einmal nach! (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Payer. ) – Sie haben mich falsch verstanden: Wenn eine Hausfrau beziehungsweise junge Mutter um halb neun ihr Kind in den Kindergarten bringt und für zwei Stunden in einem Gastronomiebetrieb putzt, bügelt oder sonst irgendwie helfen kann, dann ist sie sehr wohl befriedigt und kann dann um elf oder halb zwölf ihr Kind wieder abholen. Es ist ihr damit wirklich geholfen, wenn sie das langsam, wenn sie jung ist, ansparen kann. Das können Sie mir glauben!

Wo bleibt denn die jahrzehntelange Wirtschaftspartei, die ÖVP, die unsere Meinungen teilt? – Es geht jetzt nicht um die Meinung einer neuen Funktionärin oder einer neuen Bundesrätin, sondern um die einer Wirtin, die sehr wohl von den Problemen ihrer Kolleginnen weiß.


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Ich darf meine Ausführungen zusammenfassen: Diese derzeitige Pensionsregelung bringt keine Gleichbehandlung, schützt das Eingezahlte nicht vor dem Zugriff des finanzmaroden Staates, es ist letzten Endes wieder nur eine Geldbeschaffung. Ich würde sagen, es ist das dritte Teuerungsgesetz der Regierung. Neue Wege von der Umlage zum Versicherungssystem hat man nicht beschritten. Diese Vorlage ist daher von uns abzulehnen. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.38

Präsident Dr. Günther Hummer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Bundesrat Mag. Michael Strugl zu Wort gemeldet.

Ich weise darauf hin, daß eine tatsächliche Berichtigung die Dauer von fünf Minuten nicht überschreiten darf. Sie hat sich überdies auf die Wiedergabe der zu berichtigenden Behauptung und die Darstellung des berichtigten Sachverhaltes zu beschränken.

Ich erteile Herrn Bundesrat Mag. Michael Strugl das Wort.

13.38

Bundesrat Mag. Michael Strugl (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich möchte nun in der gebotenen Kürze zu den Äußerungen der Frau Bundesrätin Haunschmid anmerken, daß der Oberösterreichische Landtag einen Antrag der freiheitlichen Fraktion auf Einführung des Rederechtes für Bundesräte im Landtag nicht abgelehnt hat, sondern lediglich die Dringlichkeit dieses Antrages nicht zuerkannt hat, das heißt, er wird sehr wohl behandelt werden. (Bundesrat Eisl: Das ist aber dringlich! – Bundesrat Waldhäusl: Ist es für Sie nicht dringlich, zu sprechen?) Es ist Ihnen vielleicht nicht bekannt, Herr Kollege, daß es sich bei diesem Landtag um den Budgetlandtag mit einer sehr langen Tagesordnung gehandelt hat und daß es daher sehr vernünftig war, dies nicht dringlich zu behandeln. Es wird jedoch sehr wohl noch im Zuge der Geschäftsordnungsreform darüber geredet werden. (Beifall bei der ÖVP.)

13.39

Präsident Dr. Günther Hummer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Alfred Schöls. Ich erteile es ihm.

13.39

Bundesrat Alfred Schöls (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Ich bin darüber froh, daß wir auch heute hier in der zweiten Kammer darüber befinden können, wie die Sicherung unserer Alterssysteme in Zukunft weitergehen soll.

Ich verhehle nicht, daß ich mir gewünscht hätte, zu diesem sehr wichtigen Themenbereich unter besseren Vorzeichen einen abschließenden Situationsbericht auch aus der Sicht eines engagierten Gewerkschafters im Bereich des öffentlichen Dienstes machen zu können. Aber es gab zu viele Einflüsse von außen, die dazu geführt haben, daß diese Diskussion emotionalisiert wurde, was an sich kein Nachteil ist, denn wir sollten bei dieser Frage Emotion und Empfinden mitverspüren.

Was mich beunruhigt hat, ist, daß mit soviel Unwahrheiten und mit soviel unnötigen Belastungen, auch hausgemachten Belastungen, diese Diskussion geführt wurde.

Es gehört sicherlich nicht zu den besten strategischen Überlegungen, daß ausgehend von der Klausur in Rust am 10. Juni das Zeitkorsett so eng gesetzt wurde und daher unter diesem Druck da und dort manche Dinge auf der Strecke geblieben sind.

Es stimmt mich und auch viele andere nachdenklich, mit welcher Begleitmusik die Gruppe jener, die im öffentlichen Dienst und damit für die Bürger dieses Landes in den verschiedensten Bereichen tätig ist, von der öffentlichen und veröffentlichten Meinung behandelt wurde. Es ist auch unter der Rubrik "Einfach zum Nachdenken" einzuordnen, unter welcher Begleitmusik die Verantwortungsträger der Arbeitnehmer, die Gewerkschafter und die Personalvertreter, in ein Eck


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gedrängt wurden. Blockierer, Bremser, Ewiggestrige, das waren die Dinge, die wir uns anhören mußten.

Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann den heutigen Tag nicht vorübergehen lassen, ohne auch mein Bedauern, meine Betroffenheit darüber zum Ausdruck zu bringen, daß der Präsident des Stadtschulrates von Wien eine gesetzlich korrekte Regelung zum Anlaß nimmt, um den gewählten Vorsitzenden der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Kollegen Fritz Neugebauer, in aller Öffentlichkeit zu denunzieren. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.) Es handelt sich um nichts anderes als um das Denunzieren eines freigewählten Personalvertreters und Gewerkschaftsfunktionärs.

Ich wünsche mir nur, daß dabei nicht andere Motive mitgespielt haben. Denn ich sage, wenn wir soweit kommen, daß gewählte Funktionäre der Interessenvertretung der Arbeitnehmer in einem Rechtsstaat nicht mehr darauf vertrauen können, daß gültiges Recht Recht bleibt, dann frage ich mich, ob wir wirklich schon jenen so weit unterlegen sind, die in den ganz dunklen Gassen eine Politik vorbereiten, die beängstigend ist. (Zwischenruf des Bundesrates DDr. Königshofer. )

Ich sage es Ihnen, Herr Kollege, und genau das sage ich Ihnen: Es wird natürlich auch manches unterlassen und manches getan, was der Interessenvertretung der Arbeitnehmer schadet. Es wird von der Freiheitlichen Partei die Diskussion der Kammern ständig mit den verschiedensten Argumenten vorangetrieben. (Rufe bei den Freiheitlichen: Ah!) Auch Frau Kollegin Haunschmid hat darüber ... (Bundesrat Waldhäusl: Jetzt sind wir schuld, weil ihr nichts zusammenbringt! Um Gottes willen, wenn dir die Beamten davonrennen, sind nicht wir schuld!)

Kollege Waldhäusl! Ich würde Ihnen wünschen, daß Sie so glaubwürdige und ehrliche Interessenvertretungspolitik machen können wie die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. (Bundesrat Waldhäusl: Warum rennen euch die Leute davon? Warum treten sie scharenweise aus? – Wegen solcher Leute wie Sie!) Herr Kollege! Ich zeige Ihnen bei der nächsten Bundesratssitzung die Mitgliederstatistik der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und auch der niederösterreichischen. Da werden Sie schwarz auf weiß sehen, ob Sie es glauben oder nicht, daß die Mitglieder und auch jene, die bis jetzt noch nicht Mitglieder sind – ja, Sie werden es nicht glauben! –, uns nicht davongelaufen sind, sondern daß das Vertrauen in vielen Bereichen sogar größer geworden ist.

Ich bin froh darüber, daß wir das Thema ansprechen. Denn die Kammerräte der niederösterreichischen Freiheitlichen in der Kammer von Niederösterreich, die vor einem Jahr noch gegen diese Kammer polemisiert haben, haben in der letzten Kammervollversammlung einen Antrag – auf gelbem Papier wieder, wie nicht anders zu erwarten – eingebracht, um den Kündigungsschutz für die Kammerräte voranzutreiben. Es stellt sich also die Frage, wie sich die freiheitliche Bewegung zur Interessenvertretung der Arbeitnehmer bekennt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn Sie fünf Minuten Geduld haben, werde ich Ihnen dann noch einen kurzen Einblick in die Gewerkschaftsgeschichte geben, damit Sie wissen, was gelbes Papier für die Gewerkschafter bedeutet. (Bundesrat Dr. Harring: Bitte nicht!) Ich möchte in aller Klarheit sagen, daß ich mich zum Kompromiß bekenne. Das sei vor allem jenen freiheitlichen Rednern gesagt, die heute schon am Rednerpult waren und wahrscheinlich in der Folge noch ans Rednerpult treten und beklagen werden, daß ein Kompromiß gefunden wurde.

Ich weiß, es ist eine Abwertung des Bundesrates und der Gesetze dieser Republik. Aber Sie gestatten mir trotzdem zum leichteren Verständnis eine Frage: Was tun Sie denn, wenn Sie so lang und so engagiert über ein Parteiprogramm in Ihrer Partei diskutieren, Positionen festgefahren sind und dann Positionen herausgestrichen werden? – Ich nehme an, jeder von Ihnen hat auch eine persönliche Position und war entweder bei den Gewinnern oder bei den Verlierern. (Bundesrat Waldhäusl: Das ist die Demokratie! Das ist, weil wir nicht so kommunistisch sind wie ihr!)

Herr Kollege Waldhäusl! Falls Sie das letztlich Beschlossene noch nicht gelesen haben und noch nicht wissen, ob Sie Ihre Position verloren haben oder aufgeben, sage ich Ihnen, Sie haben sicher in den Weihnachtsfeiertagen Zeit, das Studium nachzuholen, damit Sie wissen, ob


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Sie gewonnen oder verloren haben. Das gestehe ich Ihnen auch zu! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.) Daher hier die Dramatik so zu sehen und zu sagen, das ist deswegen, weil manches nicht durchgekommen ist, halte ich durchaus für nicht richtig. (Bundesrat Waldhäusl: Das ist Demokratie, Kollege!) – Nicht zu Ihrem Parteiprogramm, sondern ich bringe nur ein bißchen die Parallelen, vielleicht tun Sie sich dann leichter, Herr Kollege!

Ich möchte das möglichst so gestalten, damit wir wissen, welche Situationen es gibt. Daher sage ich auch, daß ich mit einigen Punkten, die wir jetzt als Kompromiß mittragen, meine Probleme habe, aber ich bekenne mich offen dazu. Ich bekenne mich offen dazu, daß ich Probleme habe, und ich bekenne mich offen dazu, daß ich natürlich, wie das in einer Demokratie üblich ist, die vor mir und vor uns liegende Zeit und die vor uns liegenden Gespräche auch nutzen werde, um Lösungsansätze für diese Probleme zu finden. Es soll nicht nach der Hopp- oder Drop-Methode gehen, indem ich sage, weil mir etwas nicht gefällt, gefällt mir alles nicht.

Die Freiheitliche Partei – ich verstehe das schon – leidet jetzt unter dem Dilemma, daß sie immer mehr draufkommt, daß man auch gute Sachen nicht ewig schlechtreden kann. Das hat jetzt nichts direkt mit dem öffentlichen Dienst und mit den Pensionsgesetzen zu tun. Aber ich komme auf Ihr Engagement zu sprechen, das Sie in den letzten Wochen und Monaten als Retter der Nation und des Schillings an den Tag gelegt haben. Ich verstehe schon, daß es Sie heute betroffen macht, daß Sie am 1. Dezember am Abend merken mußten, wie das sogenannte "Schillingsrettungsvolksbegehren" ausgegangen ist. Ihre komplette Parteiführung hat sich zwei Tage vor der Öffentlichkeit versteckt, weil Sie noch nicht gewußt haben, welches Argument Sie in der Öffentlichkeit drüberbringen können. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

Sie müssen auch in den heutigen Zeitungen lesen, daß Sie wieder einmal mit Ihrem Wanderzirkus auf einem falschen Marktplatz gestanden sind und ein falsches Programm gespielt haben. (Bundesrat Waldhäusl: Zur Sache!) Dieses falsche Programm, meine sehr geschätzten Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei, spielen Sie halt in vielen Dingen!

Ihr Parteiobmann hat den letzten Sommer für einen Bildungsurlaub in Amerika genutzt. Es hat ein großer amerikanischer Präsident einmal gesagt: Man kann alle Menschen einige Zeit, einige Menschen alle Zeit, aber niemals alle Menschen allezeit zum Narren halten. – Ich würde Ihnen empfehlen, daß Sie das bei Ihren kommenden Strategien entsprechend zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wenn Sie jetzt als Säulenheilige auftreten und versuchen, der Öffentlichkeit Ihr Drei- oder Vier-Säulen-Modell, je nachdem, wie man es bewertet, schmackhaft zu machen, muß ich Ihnen schon auch sagen, daß wir es natürlich jenen, die die finanziellen Möglichkeiten haben, in der Vergangenheit ermöglicht haben und es auch in Zukunft ermöglichen werden, auf freiwilliger Basis in eine private Pensionskasse einzuzahlen. Denn es ist nicht nur das schlaue Management, das betriebliche Erfolge ermöglicht, sondern es ist auch der Fleiß der Mitarbeiter. Und hier heben wir uns auch vom Kollegen Landtagsabgeordneten Haberler ab, für den es nur Läuse sind. Und wenn Sie den Worten des Freundes Drochter nicht glauben, Herr Kollege Waldhäusl, ich habe hier das Protokoll (Bundesrat Waldhäusl: Das stimmt nicht, was Sie da sagen! Unterstellen Sie nicht etwas!) der letzten Landtagsitzung. Ich habe mir gedacht, daß Sie reflexartig Ihren Freund verteidigen werden, daher kann ich Ihnen das Protokoll dann ... (Bundesrat Waldhäusl: Weil Sie lügen! Sie sagen die Unwahrheit! Lesen Sie das Protokoll!)

Es ist kein Staatsakt, aber ich gebe Ihnen trotzdem das Protokoll der letzten Landtagssitzung, Herr Kollege Waldhäusl! (Bundesrat Waldhäusl: Bleiben Sie bei der Wahrheit!) Ich habe kein Problem, weder in der Adventzeit noch danach. Ich habe keine Probleme. (Bundesrat Waldhäusl: Schaut so aus!)

Aber wenn es fleißige Mitarbeiter in der Privatwirtschaft oder auch das Budget der öffentlichen Hand ermöglichen, daß in eine Art Betriebspension eingezahlt wird, dann haben wir auch nichts dagegen. Die Frage ist nur: Was ist besser? – Die Zwangsbeglückung durch die Säulenheiligen oder das bestehende System mit dem Generationenvertrag auszubauen, dafür zu sorgen, daß


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die Wirtschaftspolitik funktioniert und daß wir entsprechende Steuer- und Abgabenzahler haben, die dieses System aufrechterhalten, denn nur so ist es möglich. Daher haben wir heute diese Dinge auch entsprechend mitgetragen.

Ich komme daher noch einmal auf die Frage der Eisenbahner und des Pensionsantrittsalters in der Verwaltung zu sprechen. Denn so einfach mache ich es mir nicht, daß ich wie manche andere sage, ein Pensionsantrittsalter von 53 Jahren nehmen wir nicht zur Kenntnis. Bei jenen, die im fahrenden Dienst tätig sind, gibt es überhaupt kein Problem. Man wird sich in Zukunft damit auseinandersetzen müssen, wie es bei den Verwaltungsbeamten weitergehen soll. Aber es gibt einen alten Spruch: panta rhei, Herr Kollege Waldhäusl, für Sie übersetzt: Alles ist im Fluß, alles bewegt sich. Daher habe ich auch keine Probleme damit und meine, daß ein Pensionsantrittsalter von 53 Jahren auch einmal nicht mehr bei den Verwaltungsbeamten im Bereich der Bundesbahnen gelten wird.

Wenn Sie heute die Regelungen ablehnen, weil Sie angeblich für die Beamten sind ... (Bundesrat Waldhäusl: Nicht angeblich, wirklich, im Gegensatz zu Ihnen!) Ich nehme an, der Herr Parteiführer hat in einem Interview am 20. April gesagt (Bundesrat Waldhäusl: Hat der Schüssel etwas gesagt?)  – nein, Ihrer (Bundesrat Waldhäusl: Wir haben keinen Führer!) – , wir haben den Zustand, daß ein Drittel der Beamten gar nichts arbeitet, ein Drittel Dienst nach Vorschrift schiebt und ein Drittel die Arbeit für die anderen macht. Ich gehe jetzt – das meine ich nicht zynisch (Bundesrat Payer: Wer sagt das?) – davon aus, daß Sie natürlich vorgeben, das Drittel der fleißigen Beamten zu verteidigen. Wie wäre es denn anders zu erwarten?!

Wenn Sie sagen, Sie seien für etwas, dann muß ich Ihnen schon sagen, daß Sie in Wahrheit gegen sehr viele Dinge sind. (Bundesrat Waldhäusl: Gegen Ihre Politik und für die Beamten! So ist es!) Nicht Sie müssen die Beamten vor uns schützen, sondern eher wir die Beamten vor den Freiheitlichen. Das möchte ich auch in aller Klarheit einmal festgehalten haben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Wir sind dafür, daß die öffentlich Bediensteten auch ab 1. Jänner eine Gehaltserhöhung bekommen. Sie sind dagegen, wenn Sie gegen dieses Gesetz stimmen.

Wir sind für die Regelung, die im Lehrerbereich kommen wird, wodurch die Chance geboten wird, jungen, qualifiziert ausgebildeten Menschen einen Arbeitsplatz zu sichern. Sie sind dagegen, indem Sie der Vorlage nicht zustimmen.

Sie schicken Ihren Herrn Kreisl und andere Funktionäre der AUF durch die Wachzimmer und durch die Gendarmeriedienststellen und erklären, daß Sie Ihre Liebe zu den Exekutivbeamten entdeckt haben. Und heute stimmen Sie dagegen. Heute stimmen Sie dagegen, daß das Exekutiverschwernisgesetz Platz greift und damit auch eine vertretbare Regelung für die öffentlich Bediensteten kommt. (Bundesrat Waldhäusl: Gegen diesen Mist muß man stimmen!)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Das ist der Grund, warum wir Gewerkschafter uns für die öffentlich Bediensteten aussprechen und nicht dagegen. Das hat natürlich einen tieferen Grund, denn wir gehen auch nicht auf gelbem Papier hausieren, damit uns die Unternehmer unterstützen, daß wir eine Gewerkschaftsbewegung machen können. Wir schreiben auch nicht Briefe wie der heute schon erwähnte Kollege Machart, der sich soviel Ruhm gar nicht verdient hat. (Zwischenruf des Bundesrates Waldhäusl. ) Nein, das war ein anderer; ich weiß, drei Namen sind schon viel. Aber ich verspreche Ihnen, ich bringe keinen vierten mehr, damit die Verwirrung nicht zu groß ist. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Kollege Machart – das Bild werden Sie kennen (der Redner hält es in die Höhe) , es ist Ihr Parteisekretär, ab und zu kommen Sie zur Befehlsausgabe nach St. Pölten – schreibt, wirtschaftsfeindliche Gesetze, wie das ArbeitnehmerInnenschutz-Gesetz, müssen aufgehoben werden, und dafür setzt sich die freiheitliche Bewegung ein.

Das ist das, meine sehr geschätzten Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei und von mit irgendwelchen Phantasienamen bezeichneten Gewerkschaftsbewegungen, was uns (Bundesrat Waldhäusl: Haben Sie ein Problem?)  – ich nicht – voneinander unterscheidet, wobei ich


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auch die Kollegen und Freunde der sozialdemokratischen Gewerkschafter miteinbeziehe, was also uns sozialdemokratische und Christgewerkschafter im Österreichischen Gewerkschaftsbund unterscheidet: Wir sind für etwas und nicht gegen etwas. Wir sind auch für diese Zweite Republik und nicht unter dem Deckmantel, daß wir eine dritte Republik wollen, gegen diese Zweite Republik. Daher stimmen wir dieser Regelung zu. (Bundesrat Waldhäusl: Abkassierer!) Warum sitzen Sie dann herinnen? Warum haben Sie dann das Mandat angenommen? (Bundesrat Waldhäusl: Abkassierer seid ihr!) – Sie klagen darüber und lassen sich hier im Haus angeloben. Das ist genau diese ... (Bundesrätin Crepaz: Herr Präsident! Sorgen Sie für Ruhe! Es ist nicht zum Aushalten!)

Es steht auch im Evangelium, daher hoffe ich, daß mir der Herr Präsident keinen Ordnungsruf gibt, wenn ich die Pharisäer erwähne (Beifall bei der ÖVP) , die auf das eine oder andere hinzeigen, aber sehr wohl dort, wo es angenehm ist, abkassieren, um Ihre Worte zu verwenden. Ich sehe mich nicht als Abkassierer, sondern als einer, der für die berechtigten Interessen der Menschen eintritt. Und das werden wir auch in Zukunft tun. Daher haben wir nicht blind diesen Dingen zugestimmt, sondern in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst gesagt ... Zwei fehlen noch: Einer ist der, der andere hält sich .... (In Anspielung auf das Symbol für Nichtengagement in Form von drei Affen: nichts hören, nichts reden, nichts sehen.) Manchmal hat man ein Koordinierungsproblem und weiß nicht, was man zuhalten soll, Herr Kollege Waldhäusl, ich kann es Ihnen nachfühlen.

Daher haben wir auch klipp und klar gesagt, wir stimmen dieser Regelung trotz aller Probleme zu, und haben aber gleichzeitig die Ideen weiterentwickelt. Wir sind dazu fähig. Daher gibt es auch schon Gespräche mit dem Staatssekretär und mit dem Finanzminister, um die Dinge, die jetzt notwendig sind als Begleitmusik zu den Regelungen, zu regeln. Ich denke etwa an das Vertragsbedienstetengesetz, an das Bundesangestelltengesetz und an all diese Dinge, die noch zu regeln sind. Aus diesem Grund, weil wir für etwas und nicht gegen etwas sind, stimmen wir zu. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.00

Präsident Dr. Günther Hummer: Zu Wort gemeldet hat sich weiters Herr Bundesrat Johann Payer. Ich erteile es ihm.

14.00

Bundesrat Johann Payer (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Es ist eine Tatsache, daß ein Alterssicherungssystem nur dann funktionsfähig bleibt, wenn von Zeit zu Zeit Anpassungen an aktuelle Entwicklungen und aktuelle Prognosen erfolgen. Sonst besteht die Gefahr falscher Weichenstellungen für die Zukunft, und sonst kommt es in der Verteilung der Güter zwischen den Generationen zu Ungerechtigkeiten.

Mit der heute diskutierten Pensionsreform erfolgen – sehr global ausgedrückt – meiner Meinung nach eine Stärkung des Generationenvertrages, eine Stärkung der Solidarität durch gewisse Harmonisierungsschritte und eine Beschäftigungsförderung durch Umverteilung der Arbeit sowie mehr Spielräume für Infrastruktur und Investitionen. Mit der Angleichung der verschiedenen Systeme der Altersversorgung – Arbeiter, Angestellte, Bauern, Selbständige und Beamte – wird eine wichtige Forderung erfüllt, die wir Sozialdemokraten schon seit längerer Zeit erheben. Die Vereinheitlichung der Durchrechnungszeiträume in allen Systemen, eine Harmonisierung bei den Ruhensbestimmungen, die künftig einheitliche Pensionserhöhung in allen Systemen und die Abschaffung einseitiger Regelungen wird mehr Gerechtigkeit zwischen den Berufsgruppen bringen.

Der Vorwurf, den man sehr häufig hört, daß mit dieser Pensionsreform nur Budgetlöcher gestopft worden sind, ist ganz einfach falsch. Es ist nämlich vorgesehen, daß die langfristig wirksamen Maßnahmen zum Großteil erst im Jahr 2000 oder später in Kraft treten werden. Damit erübrigt sich der Vorwurf des Stopfens von Budgetlöchern für diese gesamte Legislaturperiode.

Bei den 1998 wirksam werdenden Maßnahmen wird in keiner Weise in bestehende Leistungen eingegriffen. Im Gegenteil: Es erfolgt eine gerechte Erweiterung des Versichertenkreises, die


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zum Teil mit neuen Beitragszahlungen verbunden ist. Durch die Einbeziehung aller Erwerbseinkommen und geringfügig Beschäftigter werden alte Arbeitnehmerforderungen erfüllt.

Meine Damen und Herren! Das 1. Budgetbegleitgesetz, das wir heute diskutieren, ist ein Grundpfeiler der Harmonisierung der Pensionssysteme. Uns allen sind die harten Verhandlungen nach der Regierungsklausur in Rust in Erinnerung. (Bundesrat Bieringer: Immer dieses Burgenland!) Kollege Schöls hat darauf schon hingewiesen. Wer zu diesen Verhandlungen bereit ist, muß auch bereit sein, sich Argumente anzuhören, und das war der Fall: seitens der Regierung, aber auch seitens der Gewerkschaftsvertreter. Bis zur letzten Minute wurde verhandelt. Zum Teil einzementierte Positionen wurden aufgebrochen, und die Dialogfähigkeit aller Verhandlungspartner hat letztendlich zu einem sozial ausgewogenen und – wie ich denke – auch gerechten Ergebnis geführt – zu einem Ergebnis, um das uns andere Staaten beneiden, zu einem Ergebnis, das europaweit als vorbildlich angesehen wird, und zu einem Ergebnis, welches das bewährte Umlageverfahren und den Generationenvertrag sichert.

Ein Systemumstieg, wie ihn die Oppositionsparteien gefordert haben, würde nämlich eine Generation doppelt belasten. Diese Generation müßte eigene Beiträge zum Ansparen für die private Vorsorge aufbringen und zusätzlich die Beitragsleistungen für die Pensionisten erbringen. Ein Generationenkonflikt wäre dann meiner Meinung nach unvermeidlich. Das Gesamtkonzept der Pensionsreform ist – wie schon einige Male betont wurde – ein Erfolg der Vernunft. Es ist ein Kompromiß.

Hohes Haus! Aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes hört man hie und da auch den Vorwurf, daß es sich die älteren Arbeitnehmer in diesem Bereich gerichtet hätten, sodaß die Gruppe der Fünfzigjährigen und älteren kaum betroffen sei. Dazu erlaube ich mir eine persönliche Anmerkung, weil ich vom Alter her selbst zu dieser Gruppe im öffentlichen Dienst gehöre. Als ich 1966 als Lehrer in den Dienst trat, verdiente ich knapp 19 000 S, nein: 1 900 S – sehen Sie, ein Freudscher Versprecher! – pro Monat. Meine Freunde aus meiner Gemeinde, die meisten von ihnen Baufacharbeiter, verdienten im Jahre 1966 dieselbe Summe pro Woche. Erst Mitte der siebziger Jahre kam es zu relevanten Gehaltserhöhungen im Lehrerbereich des öffentlichen Dienstes. Daher ist die angesprochene Einschleifregelung unter Beachtung der Lebensverdienstsumme meiner Meinung nach richtig.

Unter einem ähnlichen, für die Zukunft wichtigen Aspekt ist auch die Erhöhung der Beamtengehälter für 1998 zu sehen. 1996 und 1997 gab es Nullohnrunden mit Einmalzahlungen in der Höhe von 2 700 S beziehungsweise 3 600 S. Für jeden Beamten wird es 1988 einheitlich ein um 466 S höheres Gehalt geben. Das bedeutet für die Anfangsgehälter eine prozentuelle Besserstellung, wodurch die Kurve des Lebenseinkommens insgesamt flacher wird. Ich halte diesen Wechsel – Erhöhung in fixen Schillingbeträgen und prozentuelle Erhöhung im darauffolgenden Jahr – für einen in Zukunft sehr gut geeigneten Weg, die Anfangsbezüge stärker als die Letztbezüge zu erhöhen.

Trotzdem muß etwas getan werden, damit die Beitrags- und Steuerbelastung der künftigen Erwerbstätigen nicht zu groß wird. Der Angelpunkt für alle Bemühungen, unser Sozialsystem langfristig zu sichern, ist eine erfolgreiche Beschäftigungspolitik. Die Förderung von Investitionen und die Förderung der Infrastruktur sind Aufgaben des Staates, die insbesondere für eine erfolgreiche Beschäftigungspolitik sehr wichtig sind. Die Spielräume dafür müssen erhalten bleiben. Auch eine allzu starke Erhöhung der Beiträge für die Alterssicherung ist wegen der Verteuerung des Faktors Arbeit und wegen der negativen Auswirkungen auf das verfügbare Einkommen der Aktiven nicht beschäftigungsfördernd.

Meine Damen und Herren! Im vorliegenden 1. Budgetbegleitgesetz wird auch auf Besonderheiten einzelner Berufsgruppen Bedacht genommen. Frau Kollegin Pühringer hat schon sehr sachlich, richtig und genau diskutiert, daß es in diesem Paket für Lehrer befristet die Möglichkeit gibt – die Betonung liegt auf "befristet" –, bereits ab dem 55. Lebensjahr in Pension zu gehen. Diese Personengruppe muß damit selbstverständlich eine Kürzung der Pension in Kauf nehmen. Zudem wird eine neue Form der Teilbeschäftigung – die sogenannte geblockte Dienstleistung – eingeführt. Lehrer mit zumindest zehnjähriger ununterbrochener Dienstzeit können


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ihre Lehrverpflichtung herabsetzen, wobei sie zunächst ein oder mehrere Jahre voll weiterarbeiten und dann für ein ganzes Schuljahr freigestellt werden.

Durch all diese Maßnahmen, die heute schon besprochen wurden, erhofft man sich eine Verbesserung in der Altersstruktur der Lehrer sowie frei werdende Stellen für arbeitslose Junglehrer. Grundsätzlich halte ich es für positiv, daß man die Aspekte "Altersstruktur" und "arbeitslose Junglehrer" in diesem Gesetz beachtet. Persönlich denke ich aber – Herr Staatssekretär, ich kenne durch meinen Beruf und durch meine Tätigkeiten in der Standesvertretung zirka 2 000 Pflichtschullehrer in meinem Bundesland –, daß diese im vorliegenden Gesetz eröffneten Möglichkeit wegen der verhältnismäßig großen finanziellen Abstriche nur sehr sporadisch in Anspruch genommen werden wird oder – genauer gesagt – gar nicht in Anspruch genommen werden kann, zum Beispiel von denen, die Alleinverdiener sind.

Das Nachdenken und Suchen nach Lösungen gegen die Lehrerarbeitslosigkeit ist richtig und notwendig. Vielleicht sollte man aber grundsätzlicher darüber nachdenken. Damit spreche ich die Ausbildung der Pflichtschullehrer an, die derzeit an Pädagogischen Akademien stattfindet. Wäre es nicht vielleicht einer Überlegung wert, alle Lehrer an Universitäten auszubilden? Wäre nicht ein dreistufiges Modell ein gangbarer Weg: Ausbildung des Grundschullehrers an der Universität, des Mittelstufenlehrers an der Universität und des Oberstufenlehrers an der Universität? – Damit wäre sicherlich eine Qualitätsverbesserung in Aussicht gestellt. Ich denke, daß dadurch für einige Jahre auch weniger Junglehrer auf den Arbeitsmarkt kommen würden.

Neu für Lehrer ist die Abgeltung von Überstunden. Damit wird einer Anregung des Rechnungshofes Rechnung getragen und auf die tatsächliche Unterrichtserteilung abgestellt. Ich bekenne mich dazu.

Auch die Leiterzulage für Pflichtschuldirektoren erfährt eine Änderung: Sie wird geringfügig erhöht, wird aber insgesamt – und das ist wichtig – gerechter, weil sie stärker auf die Anzahl der zu führenden Klassen abzielt. Auch für Beamte des Exekutivdienstes gelten künftig einige pensionsrechtliche Sonderbestimmungen, mit denen Erschwernisse des Dienstes berücksichtigt werden.

Zusammenfassend erlaube ich mir festzustellen, daß all diese Vorhaben, die heute schon geschildert wurden und die ich zum Teil selbst referiert habe, in einem Gesamtzusammenhang stehen. Ein Teil dieser Novellen stellt Begleitmaßnahmen zu den Bundesfinanzgesetzen 1998 und 1999 dar, ein anderer Teil dient längerfristig einem geordneten Budgetvollzug im Bereich des öffentlichen Dienstes und gleichzeitig der Finanzierbarkeit der zukünftigen Beamtenpensionen. Daher wird die SPÖ-Fraktion keinen Einspruch erheben. (Beifall bei der SPÖ.)

14.13

Präsident Dr. Günther Hummer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Jürgen Weiss. Ich erteile es ihm.

14.13

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Dem vorliegenden Gesetzesbeschluß läßt sich auf den ersten Blick nicht entnehmen, daß er aufgrund von Artikel 21 des Bundes-Verfassungsgesetzes maßgeblich das von den Landtagen zu beschließende Dienstrecht für die Landes- und Gemeindebediensteten mitprägt. Denn diese sind dadurch veranlaßt, zumindest die wesentlichen Grundlagen dieser Änderungen nachzubilden.

Das ist absolut kein Unglück, weil einzelne Länder dies schon bisher gerne getan hätten, doch war ihnen das verwehrt. Durch die vorliegende Novelle wird es ihnen künftig ermöglicht sein. Es gibt auch Bundesländer – meines zählt zu ihnen –, die gerne noch ein wenig weitergehen würden und daran von dem nach wie vor bestehenden engen Korsett des Artikels 21 gehindert werden. Im Einvernehmen mit den Bediensteten in Vorarlberg haben wir zum Beispiel eine Gehaltsreform ausgearbeitet, die an sich darauf ausgelegt wäre, zwischen Beamten und Vertragsbediensteten überhaupt keinen Unterschied mehr zu machen, ausgenommen den Unterschied, der einen erhöhten Bestandsschutz des Dienstverhältnisses – ich sage das jetzt ein


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wenig vereinfacht – für die im Bereich der Hoheitsverwaltung tätigen Mitarbeiter vorsieht. Alle anderen Belange sollten gleichgestellt werden. Damit geht es um eine Harmonisierung im weitesten Sinn auch dort – das geht über die Bundesregelung hinaus –, wo es im Interesse der Beamten gelegen ist, im Abtausch gegen ein harmonisiertes Pensionsrecht manche Dinge eingeräumt zu bekommen, die bisher nicht Bestandteil öffentlich-rechtlicher Dienstverhältnisse waren.

Das Homogenitätsgebot ist unter anderem auch ein Anliegen der Regierungsvorlage, mit der die Bundesstaatsreform beschlossen werden sollte. Selbstverständlich geht es nicht um die völlige Abschaffung dieses Gebotes, wohl aber um seine Lockerung. Ich möchte kurz begründen, warum das so ist. Wir alle wissen, daß sich die Aufgabe des Staates mittlerweile gewandelt hat. Heute werden an ihn die Anforderungen gerichtet, denen ein moderner Leistungs- und Dienstleistungsstaat entsprechen muß. Der Staat hat seine Bürger nicht mehr zu verwalten, sondern ihnen effizient Leistungen zur Verfügung zu stellen.

Es ist daher nur ein konsequenter Ausdruck des Föderalismus, wenn jede Gebietskörperschaft frei ist, ihr Dienstrecht so zu gestalten, daß das Ziel einer effizienten, leistungsorientierten und sparsamen Verwaltung bestmöglich erreicht wird. Damit wird nicht nur der Föderalismus in Österreich wesentlich gestärkt, sondern letztlich kann es zwischen den Gebietskörperschaften zu einem Wettbewerb um den besten öffentlichen Dienst kommen, nicht nur im Interesse der Bürger, sondern auch im Interesse der öffentlich Bediensteten selbst, die sich häufig durch ein zu starres Dienstrecht in ihrer Leistungsbereitschaft gehindert fühlen.

Wenn ich Ihnen sage, wessen Gedanken ich hiemit vorgetragen habe, werden Sie sehen, daß Sie – wenn Sie dieses Anliegen unterstützen – in guter Gesellschaft sind. Das war nichts anderes als die Begründung, mit welcher der sozialdemokratische Klubvorsitzende im Nationalrat, Dr. Kostelka, vor dem Sommer eine besonders rasche Umsetzung dieses Anliegens gefordert hat. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.16

Präsident Dr. Günther Hummer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Herbert Platzer. Ich erteile es ihm.

14.16

Bundesrat Herbert Platzer (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren Bundesräte! Für mich als voraussichtlichen oder zumindest vorgesehenen letzten Redner wäre es jetzt selbstverständlich sehr interessant, über die Pensionsreform zu sprechen. Das möchte ich bewußt nicht tun.

Ich möchte statt dessen einige Anmerkungen zum sogenannten Lehrerpaket machen, das heißt zum Gehaltsgesetz 1956 und zum Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz. Inhaltlich werde ich sicherlich wenig zu sagen brauchen, weil Kollegin Pühringer in hervorragender, sachlich richtiger Weise darüber gesprochen hat. Ich kann jedes Wort, das sie dazu gesagt hat, unterstreichen.

Kurz eingehen möchte ich auf die Äußerungen der von Ihnen schon angesprochenen Abgeordneten Schaffenrath im Nationalrat, da sie in überaus gehässiger Weise über die Lehrer gesprochen hat. Sie sprach von Privilegien der beamteten Lehrkräfte, von 20 Stunden Arbeitszeit und vor allem – das hat mich besonders befremdet, aber wahrscheinlich war sie schon lange nicht mehr in einer Schule – davon, daß etwa zu Schulbeginn wochenlang kein Unterricht stattfinde oder zu Schulschluß drei Wochen vor Ende des Schuljahres – ich zitiere wörtlich – "Unterricht – falls überhaupt – nur rudimentär gehalten wird".

Ich möchte Frau Abgeordnete Schaffenrath gerne zu mir in die Hauptschule einladen (Bundesrat Meier: Zu mir auch!), da dort am ersten Tag des Schuljahres bereits nach Stundenplan unterrichtet wird. Falls sie es nicht wissen sollte: Bis zum Montag der letzten Schulwoche – wenn am Freitag Zeugnisverteilung ist, findet am Montag die Schlußkonferenz statt – wird voll unterrichtet, geprüft und was auch immer. Daher möchte ich nicht unwidersprochen lassen, was dazu gesagt wurde.


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633. Sitzung / Seite 73

Ich weiß schon, und das ist kein Geheimnis: Die Schule hat Probleme. Ich kann aufgrund meiner Erfahrungen aus 35 Dienstjahren durchaus die Probleme feststellen, die sich aus verschiedenen Faktoren ergeben. Wir alle wissen und kennen das: Die Anzahl der verhaltensgestörten und gewaltbereiten Kinder nimmt zu. In diesem Zusammenhang brauche ich nicht eigens auf die tragischen Ereignisse von vor einigen Monaten hinzuweisen. Ich weiß aber und behaupte auch, daß unsere Schule nach wie vor eine ausgezeichnete Schule ist und in internationalen Vergleichen hervorragend abschneidet. Ich weiß – wir alle haben es gehört und gelesen –, daß sich die Medien und auch viele Politiker in Jubelmeldungen förmlich darüber überschlagen haben, wie gut unsere Kinder sind.

Das zeigt, daß die Lehrer offensichtlich doch bereit und imstande sind, die Aufgaben der österreichischen Schule zu erfüllen.

Ich bin natürlich als Lehrer die medialen Ergüsse mancher Journalisten gerade im Zusammenhang mit den Pensionsreformbestrebungen und -verhandlungen durchaus gewöhnt. Wir wissen, Journalisten sind für alles und jedes Spezialisten, aber von politischer Seite erwarte ich mir doch etwas mehr als Pauschalverurteilungen.

Unter diesem Aspekt bitte ich auch um Verständnis dafür, daß sich manche Betroffene in schriftlichen Äußerungen sehr massiv gegen diese Änderungen im Gehaltsgesetz 1956 und im Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz ausgesprochen haben. Ich hätte hier eine Liste von Schulen und gewerkschaftlichen Betriebsausschüssen bis hin zum öffentlichen Dienst, in denen es auf alle Fälle Verschlechterungen für diese Kollegen gibt.

Es ist natürlich klar: Wenn allein durch die anstehenden Änderungen bei diesen beiden Gesetzen rund 860 Millionen Schilling für den Bund eingespart werden können, ist das für das Budget ein erklecklicher Brocken. Ich habe mich sehr gewundert, als ich § 4 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, der heute geändert wird, angeschaut habe, daß offensichtlich in den höheren Schulen noch so viele Mehrdienstleistungsstunden geleistet werden. Diese Stunden gibt es meines Wissens zumindest in meinem Bereich, im APS-Bereich, also im Pflichtschulbereich, kaum mehr.

Ich möchte gar nicht auf die einzelnen Schreiben der Betroffenen eingehen, nur eines bitte ist auch klar: Wenn hier eine Verschlechterung für die Lehrer in den Abschlußklassen nach der Matura eintritt, so meine ich auch, daß man vielleicht einmal überlegen sollte, daß diese Lehrer für die Vorbereitung der Matura sehr viel Arbeit leisten und die Abgeltung dann eher doch sehr schwach ist.

Ich meine auch, daß es schon richtig ist, daß Mehrdienstleistungsstunden dann, wenn Schulveranstaltungen sind, nicht bezahlt werden, nur möchte ich auch auf folgendes hinweisen – und das wird mir jeder, der einmal in einer Schule gewesen ist, bestätigen –: Es ist sicher nicht so lustig, wenn man mit einer Schulklasse eine Woche lang unterwegs ist und mehr oder weniger Dienst rund um die Uhr hat – denn da ist auch in der Nacht kaum Ruhe, da geht es oft lustig zu – und dann vielleicht die Vergütung für diese Schulveranstaltung, wie es im Lehrerbereich üblich ist, etwa vier Monate später ausbezahlt bekommt. Außerdem ist sie auch nicht übermäßig hoch.

Ich möchte nur mit ein paar Worten einen ganz kleinen Exkurs zur kommenden Lehrplanreform 1999 machen. Es geht um einen Lehrplan, der dann für die Hauptschule und für die Unterstufe der AHS gelten soll. Auch hier gibt es sehr viele Veränderungen. Die Arbeitssituation ist anders, daher wird darauf einzugehen sein, die Familienstrukturen haben sich stark gewandelt, die Schüler sind anders. Es wird darum gehen, von der Anordnungs- zur Aushandlungskultur zu kommen. Die dynamischen Fähigkeiten werden gefragt sein. Der Adressat des Lehrplans war bisher der Lehrer, künftig wird das ein Lehrerteam sein, wobei in jeder einzelnen Schule geplant werden wird. In der Lehrplanarchitektur wird es darum gehen, Kernbereiche zu etwa 70 Prozent zu formulieren, die Erweiterungbereiche zu etwa 30 Prozent.

Ich möchte das nur kurz anschneiden, um zu verdeutlichen: Selbstverständlich wird erwartet werden, daß die Lehrer hier entscheidend mitarbeiten. Das wird bis zum Frühjahr 1998 erfolgen.


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633. Sitzung / Seite 74

Ich weiß, daß die Lehrer mitmachen werden, und zwar auch in ihrer Freizeit mitmachen werden. Ich sage das deshalb, weil ich meine: Die heutigen Beschlüsse werden schmerzhafte Auswirkungen für viele Lehrer haben. Ich bitte daher alle maßgeblichen Stellen, hier aufklärend und auch beruhigend zu wirken. Ich möchte es nicht erleben, daß die Lehrer demotiviert in die Schule kommen – was sie derzeit überwiegend nicht tun, sie sind ausgezeichnet –, denn noch, so möchte ich sagen, leisten sie Hervorragendes für die Zukunft Österreichs, für unsere Jugend. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.25

Präsident Dr. Günther Hummer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist offensichtlich nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

8. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Schiffahrtsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz und die Bundesabgabenordnung geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 1997) (933 und 998/NR sowie 5582/BR der Beilagen)

9. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energieabgabenvergütungsgesetz und das Kommunalsteuergesetz geändert werden (999/NR sowie 5583/BR der Beilagen)

10. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 1989, das Einführungsgesetz zur Zivilprozeßordnung, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Aktiengesetz 1965 und das Bankwesengesetz geändert werden, und über die Überleitung des Wiener Börsefonds und der Wiener Börsekammer in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BörsefondsüberleitungsG) (929 und 993/NR sowie 5584/BR der Beilagen)

11. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabakmonopolgesetz 1996 geändert wird (526/A und 991/NR sowie 5585/BR der Beilagen)


Bundesrat
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12. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zollrechts-Durchführungsgesetz und das Ausfuhrerstattungsgesetz geändert werden (3. ZollR-DG Novelle) (916 und 994/NR sowie 5574 und 5586/BR der Beilagen)

13. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz über die Leistung eines Beitrages zum Asiatischen Entwicklungsfonds (ADF VII) der Asiatischen Entwicklungsbank (892 und 996/NR sowie 5587/BR der Beilagen)

Präsident Dr. Günther Hummer: Wir gelangen zu den Punkten 8 bis 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Schiffahrtsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz und die Bundesabgabenordnung geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 1997),

ein Bundesgesetz, mit dem das Energieabgabenvergütungsgesetz und das Kommunalsteuergesetz geändert werden,

ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 1989, das Einführungsgesetz zur Zivilprozeßordnung, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Aktiengesetz 1965 und das Bankwesengesetz geändert werden, und über die Überleitung des Wiener Börsefonds und der Wiener Börsekammer in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BörsefondsüberleitungsG),

ein Bundesgesetz, mit dem das Tabakmonopolgesetz 1996 geändert wird,

ein Bundesgesetz, mit dem das Zollrechts-Durchführungsgesetz und das Ausfuhrerstattungsgesetz geändert werden (3. ZollR-DG-Novelle), und

ein Bundesgesetz über die Leistung eines Beitrages zum Asiatischen Entwicklungsfonds (ADF VII) der Asiatischen Entwicklungsbank.

Die Berichterstattung über die Punkte 8 bis 13 hat Herr Bundesrat Stefan Prähauser übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.

Berichterstatter Stefan Prähauser: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses zu den Punkten 8 bis 13.

Zu Punkt 8:

Auf bestimmten abgaberechtlichen Gebieten haben sich im Rechtsvollzug beziehungsweise durch die Judikatur der Höchstgerichte sowie des Europäischen Gerichtshofes Unklarheiten und Ungereimtheiten gezeigt. In einigen Bereichen der Finanzverwaltung besteht Personaldruck.

Der gegenständliche Beschluß des Nationalrates hat folgende Ziele:

Ausräumung der angeführten Unklarheiten und Ungereimtheiten sowie

Steigerung der Effizienz der Finanzverwaltung.

Der Finanzausschuß stellte nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.


Bundesrat
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Zu Tagesordnungspunkt 9:

Der gegenständliche Gesetzesbeschluß beruht auf einem Antrag des Finanzausschusses des Nationalrates, den dieser gemäß § 27 Abs. 1 GOG-NR im inhaltlichen Zusammenhang der dort verhandelten Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Luftfahrtgesetz, das Schiffahrtsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz und die Bundesabgabenordnung geändert werden.

Der Finanzausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zu Punkt 10:

Ziel des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates ist es, daß die Wiener Börse auch nach Einführung des Euro weiter Hauptmarkt für österreichische Aktien sein soll und verstärkt internationale Investoren anspricht, um sie für die Veranlagung in österreichischen Aktien zu gewinnen. Der österreichische Kapitalmarkt soll insgesamt gestärkt werden.

Der Finanzausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zu Punkt 11:

Seitens der Europäischen Kommission wurde gegen Österreich im Hinblick auf einige Bestimmungen des Tabakmonopolgesetzes 1996 über den Großhandel mit Tabakerzeugnissen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und eine begründete Stellungnahme nach Artikel 169 des EG-Vertrages übermittelt, in der eine Diskriminierung neu auftretender Großhändler behauptet wird.

Ziel des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates ist eine Änderung des Tabakmonopolgesetzes 1996 im Sinne der rechtlichen Bedenken der Europäischen Kommission, die Vermeidung eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof und die Beibehaltung des für den Groß- und Kleinhandel festgeschriebenen Systems.

Der Finanzausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 1997 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zu Punkt 12:

Ziel des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates ist es, eine EG-Rechtskonformität und eine leichtere Vollziehbarkeit herzustellen, das Informatikverfahren rechtlich abzusichern sowie den Forderungen des EG-Rechtes in der vom Verwaltungsgerichtshof angemahnten Form zu entsprechen und ein eigenes Rechtsbehelfsverfahren zu schaffen.

Da die im Artikel I Z 33 § 85d Abs. 7 enthaltene Verfassungsbestimmung die Zuständigkeit der Länder in Gesetzgebung und Vollziehung nicht einschränkt, bedarf sie nicht der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG.

Der Finanzausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Punkt 13:

Um die weitere Gewährung von Darlehen aus Mitteln des Asiatischen Entwicklungsfonds der Asiatischen Entwicklungsbank sicherzustellen, ist eine Wiederauffüllung der Fondsmittel erforderlich. Am 22. März 1997 wurde die Resolution über die 6. Wiederauffüllung des Asiatischen Entwicklungsfonds der Asiatischen Entwicklungsbank vom Gouverneursrat der Asiatischen Entwicklungsbank angenommen.


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Mit dem gegenständlichen Beschluß des Nationalrates soll die gesetzliche Ermächtigung für die Leistung eines österreichischen Beitrages geschaffen werden.

Der Finanzausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Dr. Günther Hummer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Peter Harring. Ich erteile es ihm.

14.32

Bundesrat Dr. Peter Harring (Freiheitliche, Kärnten): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin froh darüber, daß der Herr Staatssekretär soviel Geduld aufgebracht hat und schon so viele Stunden hier im Bundesrat verbringt und daß er jetzt auch die Debatte über diese Finanzgesetze mitverfolgt, denn ich glaube, daß wir so viel leichter zu irgendwelchen Lösungen kommen werden. Vielleicht können Sie die eine oder andere Frage aufklären. Sie werden nicht überrascht sein, zu hören, worum es uns in diesen Punkten geht.

Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst mit dem Umsatzsteuergesetz beginnen, denn ich glaube, daß diese Novelle oder diese Änderungen doch dazu angetan sind, das hier noch einmal zu diskutieren, und ich habe die Vermutung, daß sich nicht alle Abgeordneten intensiv mit diesen Fragen beschäftigt haben.

Ich meine insbesondere die Bestimmung des § 6 Abs. 2 und gehe natürlich schon davon aus, daß der Herr Finanzstaatssekretär keine besondere Freude hat, daß wir uns mit diesem Punkt beschäftigen. Aber wir ersuchen doch um Verständnis dafür, daß wir das hier im Bundesrat diskutieren müssen. Ich glaube, daß es wichtig ist, festzuhalten, wie unterschiedlich die Einstellung der Finanzbehörden ist, je nachdem, ob es sich um einfache, normale Steuerzahler handelt oder ob es sich – wie in diesem konkreten Fall einer, wie wir meinen, doch Anlaßgesetzgebung – um Institutionen handelt, die es sich etwas leichter richten können als der Steuerzahler.

Das Finanzministerium zeigt sich verwundert – ich zitiere das "WirtschaftsBlatt" –, die Optionsmöglichkeit entspreche nicht nur einer EU-Richtlinie, sondern schaffe auch Rechtssicherheit und so weiter. Der rückwirkende Stichtag sei gewählt worden, weil das Umsatzsteuergesetz schon mit 1. Jänner 1995 in Kraft getreten ist. Jene Damen und Herren, die sich damit nicht beschäftigt haben, darf ich daran erinnern, daß wir Freiheitliche kritisiert haben, daß die Kreditkartengesellschaften nun wählen können, ob sie einen Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen oder nicht. Wir Freiheitliche haben gemeint – diese Vermutung ist noch nicht ausgeräumt worden –, daß es sich hier um eine Anlaßgesetzgebung handelt.

Das Finanzministerium ist verwundert, aber eher, so glaube ich, sollten die Steuerzahler, die Staatsbürger verwundert sein, daß das Finanzministerium – sehr geehrter Herr Finanzstaatssekretär, ich hoffe, Sie werden das dann entkräften – die ganze Kraft einsetzt, daß weniger Steuern bezahlt werden, daß eine Steuernachzahlung in Millionenhöhe nicht exekutiert werden kann. Das ist doch ein Punkt, über den man reden muß – und wenn es nicht hier ist, so werden wir es sicherlich draußen in der Öffentlichkeit tun.

Auch wenn sich der Herr Staatssekretär vielleicht wieder auf das Steuergeheimnis zurückzieht, möchte ich doch ganz konkret zwei, drei Fragen in diesem Zusammenhang wiederholen.

Die erste Frage ist: Stimmt es wirklich, daß der Ausgangspunkt eine Betriebsprüfung bei einer Kreditkartengesellschaft gewesen ist?


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In diesem Zusammenhang stelle ich meine zweite Frage: Stimmt es tatsächlich, daß bei dieser Betriebsprüfung festgestellt worden ist, daß aufgrund des damals noch geltenden Rechtes – es ist eigentlich das auch noch heute geltende, weil wir erst heute die Zustimmung geben, daß es geändert wird – diese Kreditkartenfirma – eine sehr prominente Kreditkartenfirma – vorschriftswidrig für eingegangene Rechnungen für Investitionen, aber insbesondere auch für Rechnungen für den gigantischen Werbeaufwand dieser Firma – man spricht von einem dreistelligen Millionenbetrag – einen Vorsteuerabzug geltend gemacht hat und dazu eigentlich nicht berechtigt gewesen ist?

Ich frage jetzt nicht das Finanzministerium, ob da vielleicht irgendein Spitzenbanker im Finanzministerium aufgetaucht ist und interveniert hat. Ich frage auch nicht, wer das gewesen sein könnte, denn das würde sicher nicht beantwortet werden. Ich kann mir auch fast nicht vorstellen, daß es da so enge Verbindungen zwischen dem Finanzministerium und den Spitzenbanken, die an diesen Kreditkartengesellschaften beteiligt sind, gibt. Inzwischen haben auch einige Abgeordnete der Volkspartei bemerkt, daß die damalige Entscheidung mit der CA vielleicht doch nicht so gescheit war, weil man damit Strukturen geschaffen hat, die auf Jahrzehnte hinaus wirken, die einfach fixiert sind.

Tatsache ist, meine Damen und Herren, daß man im Finanzministerium einen Ausweg gesucht hat, und man hat sich zunächst einmal auf die 6. Richtlinie, also eine EU-Richtlinie, bezogen und gesagt: Wir können tätig werden, weil diese Option nach dem EU-Recht aufgrund dieser Richtlinie vorgesehen ist. Da heißt es: Die Mitgliedstaaten können ihren Steuerpflichtigen das Recht einräumen, für eine Besteuerung zu optieren. Die Mitgliedstaaten können den Umfang des Optionsrechtes einschränken, bestimmen, die Modalitäten der Ausübung festlegen.

Das heißt, die EU-Richtlinie sagt nicht, das muß so sein, sondern sie sagt, das kann so sein, Herr Staatssekretär! Es steht drinnen "können". Es wird die Möglichkeit eingeräumt, das zu tun. – Das ist soweit noch richtig. Die EU bietet auf jeden Fall diese Möglichkeit.

Jetzt geht es darum, was wir heute gemeinsam mit Ihnen, meine Damen und Herren, beschließen sollen. Wenn Sie den Gesetzestext zum Umsatzsteuergesetz lesen, wird Ihnen gar nichts auffallen. Ich kann es mir nicht vorstellen, es sei denn, Sie beschäftigen sich wirklich sehr intensiv damit. Dort heißt es im § 3 Abs. 2 unter anderem: "Weiters kann der Unternehmer einen Umsatz im Zusammenhang mit Kreditkarten, der nach § 6" und so weiter im Prinzip "steuerfrei ist, als steuerpflichtig behandeln." Behandelt ein Unternehmer einen Umsatz, der an sich steuerfrei wäre, steuerpflichtig, so unterliegt er dem Steuersatz nach § 10 Abs. 1, das heißt, es gibt dann einen Vorsteuerabzug. Das ist etwas, bei dem man sich sehr viel Geld holen kann.

Man liest das so, liest auch drüber, es kommt da wohl irgendwo einmal das Wort "Kreditkarten" vor, und das ist schon höchst ungewöhnlich, daß man das für einen ganz bestimmten, ganz konkreten Anlaß ins Gesetz hineinschreibt, daß man schreibt, ich mache jetzt eine Bestimmung genau für die Kreditkartenfirmen. Das ist auch aufklärungsbedürftig. Warum ist das wirklich so?

Der Herr Staatssekretär hat sich intensiv damit beschäftigt und hat dafür eine rechtstheoretisch sicher richtige Begründung geliefert, daß es bei Kreditkartengesellschaften zwei Leistungsmöglichkeiten gibt: einerseits die Kreditgewährung an den Karteninhaber – der bezahlt das erst später, er bekommt quasi einen Kredit –, und die zweite Facette ist eine Kreditsicherung. Das heißt, die Kreditkartenfirmen übernehmen die Kreditsicherung, was natürlich nicht immer stimmt, nämlich dann nicht, wenn die Banken eine komplette Ausfallshaftung übernehmen. Wie Sie wissen, ist das bei einigen Kreditkartenfirmen so, daß die Bank, wenn sie das unterschreibt, daß jetzt jemand eine Goldene Visa-Karte hat, dafür haftet.

Die Konstruktion, daß damit wirklich eine Kreditsicherung verbunden ist, daß hiefür die Kreditkartengesellschaft ein Disagio nehmen kann und sich dieses Disagio auf eine Vermittlungsleistung bezieht und daher umsatzsteuerpflichtig ist und daß man daher einen Vorsteuerabzug hat, mag rechtstheoretisch richtig ist sein. Dennoch ist das Ganze für uns Freiheitliche aber doch befremdlich, meine Damen und Herren! Ich hoffe, es gibt auch in der Volkspartei zumindest noch ein paar Herrschaften, die darüber nachdenken!


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633. Sitzung / Seite 79

Wie erklären Sie das einem mittelständischen Unternehmer, der eine Betriebsprüfung hat? Nehmen Sie an, ein Unternehmer hat eine Betriebsprüfung, und der Betriebsprüfer stellt fest, daß etwas aufgrund der Gesetzeslage nicht 100prozentig gedeckt ist. Was macht der arme Mensch? – Er kann Rechtsmittel ergreifen und zu irgendeinem Obersten Gerichtshof gehen, wenn er nicht zufrieden ist. Ich habe es jedoch noch nie erlebt, daß man so etwas quasi per Gesetz repariert! Man kann natürlich auch, wenn bei einer Betriebsprüfung festgestellt wird, daß etwas nicht funktioniert, den Akt unter den Arm nehmen, ins Finanzministerium gehen und sagen: Bitte schön, regeln wir das!

Aber diesen Weg können wir doch nicht gehen! Sie merken doch selbst, meine Damen und Herren, daß das eine sehr ungleiche Behandlung ist! Das den Österreicherinnen und Österreichern zu erklären, ist insofern besonders schwierig, als man – das wird auch der Herr Finanzstaatssekretär einräumen – auf Steuereinnahmen verzichtet hat. Man hat darauf verzichtet, und im Zug der Betriebsprüfung festgestellte Mittel werden nicht fließen. In einer Zeit, in der man ständig versucht, die Steuern einzutreiben, verzichtet man in diesem Fall auf Steuern!

Ich wiederhole hier die Frage, auch wenn ich weiß, daß sie wegen des Steuergeheimnisses sicherlich nicht beantwortet werden wird: Es würde uns sehr interessieren, wie hoch der Ausfall für den Steuerzahler in diesem Zusammenhang gewesen ist. Vielleicht haben wir nicht das Recht zu dieser Frage. Es kann sein, daß es dem Bundesrat nicht zusteht, zu erfahren, wieviel an Steuern jetzt tatsächlich nicht bezahlt worden ist beziehungsweise was bezahlt hätte werden können, wenn man diese Anlaßgesetzgebung nicht vorgenommen hätte. – Ich räume ein, daß die Beantwortung einer solchen Frage aufgrund des Steuergeheimnisses schwierig sein mag.

Der Herr Finanzstaatssekretär hat den Abgeordneten – wie ich glaube – im Nationalrat gesagt, daß das ohnedies nur vier Kreditkartengesellschaften betrifft. Das habe ich im Protokoll gelesen. Das ist deshalb so "bemerkenswert", weil es insgesamt nicht mehr als vier Kreditkartengesellschaften gibt. Aber vielleicht haben manche Abgeordnete nicht gewußt, daß es eh nur vier Gesellschaften in Österreich gibt, und das war ihre einzige diesbezügliche Auskunft. – Soviel zum ersten Punkt.

Jetzt möchte ich noch ganz kurz etwas zu einer Sache anmerken, die einfach vom Gefühl her für den Steuerzahler irgendwie bedenklich ist, und zwar zur Frage einer Mutwillensstrafe. Ich hoffe, der eine oder andere von Ihnen hat auch § 112a gelesen. Es gibt nämlich jetzt auf einmal eine "Zwangs-, Ordnungs- und Mutwillensstrafe", und zwar gemäß der Bundesabgabenordnung, also der BAO, in der diese Grundrechte geregelt sind. Dort steht in § 112a: "Gegen Personen, die offenbar mutwillig die Tätigkeit der Abgabenbehörde in Anspruch nehmen oder in der Absicht der Verschleppung der Angelegenheiten unrichtige Angaben machen, kann die Abgabenbehörde eine Mutwillensstrafe von 5 000 S verhängen." Es kann sich doch jemand bei der Stellung eines Antrages einmal irren oder irgendeinen kleinen Fehler machen! In den Erläuterungen steht dann noch: "Mutwillig nimmt die Behörde in Anspruch, wer sich im Bewußtsein der Grund- und Aussichtslosigkeit, der Nutz- und Zwecklosigkeit seines Anbringens an eine Behörde wendet, ...". Da wird man bestraft, wenn man sich ein bißchen irrt. Herr Kollege Jaud! Das gefällt Ihnen bestimmt auch nicht! Und es wird noch lustiger, denn da steht nämlich weiter: "... sowie wer lediglich aus Freude an der Behelligung der Behörde handelt." Wer lediglich aus Freude an der Behelligung der Behörde handelt! Könnt ihr euch so etwas vorstellen? (Heiterkeit bei den Freiheitlichen.) Man verfaßt tatsächlich in ein Gesetz, daß jemand womöglich lediglich aus Freude an der Behelligung der Behörde handelt! Das ist wirklich sehr lustig! Man hat diese Formulierung aus dem Allgemeinen Verfahrensgesetz übernommen, und demgemäß bekommt jemand, der lediglich aus Freude an der Behelligung einer Behörde handelt, eine Mutwillensstrafe.

Herr Staatssekretär! Was denkt man sich dabei, wenn man so etwas in ein Gesetz oder in die Erläuterungen schreibt? – Ich glaube nicht, daß das moderne Gesetzgebung ist, die uns irgendwie weiterbringt und die die Gesetze für den Bürger und vor allem für den Steuerzahler in schwierigen Zeiten verständlicher macht.


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633. Sitzung / Seite 80

Noch ganz kurz zum Börsegesetz, bei welchem mir natürlich auch einiges aufgefallen ist: Es trifft zu, daß – wie es in diesem Börsegesetz heißt – mit der Einführung des Euro das nationale Währungsgebiet wegfällt. Das heißt, das Quasimonopol der EU-Börsen und auch der Wiener Börse fällt weg, da der Euro kommt. Die meisten hier im Haus glauben offensichtlich daran, daß er kommt! (Bundesrat Schaufler: Die überwiegende Mehrheit der Österreicher möchte, daß der Euro kommt!) Wenn der Euro kommt, ist das Gebiet der einheitlichen Währung sehr groß. Ich habe heute in der Zeitung gelesen, daß man in Deutschland damit jetzt sogar Gerichte beschäftigt. Das waren nicht wir, aber es waren gescheite Professoren! Man wird sehen!

Da steht jedenfalls, daß das so ist, und daß es daher jetzt natürlich auch mehr Wettbewerb gibt. In Anbetracht dessen erhebt sich die Frage, ob dieses Mehr an Wettbewerb für die Aktiensparer jetzt wirklich so besonders schön ist oder ob das nur das Risiko erhöht. – Das konnte ich gestern im Ausschuß nicht klären.

Interessant ist, daß in den Erläuterungen weiter steht: "Die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Wiener Börse erfordert eine Neustrukturierung ihrer Verwaltung und Leitung, die in der Form der Börsekammer als einer Körperschaft öffentlichen Rechts nicht mehr zeitgemäß ist. Dieser Entwurf sieht die Übernahme der Börseleitung und -verwaltung durch eine" – jetzt horchen Sie zu! – "privatrechtliche Kapitalgesellschaft im Wege des Konzessionssystems vor." – Das heißt also, es wird privatisiert. Und wie schaut das bei uns aus? – Man gründet eine GesmbH, und 100 Prozent der Anteile an dieser GesmbH hält nicht irgendein Privater, sondern die Republik Österreich, der Bund. Ist das eine Privatisierung? (Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer: So ist das nicht!) Das ist nicht so? Wenn man wirklich privatisiert, wie kann das dann ausschließlich der Bund halten? Aber vielleicht ist geplant, das in den nächsten Jahren in irgendeiner Form weiterzugeben.

Die Frage der Schadenersatzansprüche konnte ich gestern im Ausschuß klären. Das ist in Ordnung. Und es ist auch in Ordnung – das muß man auch sagen –, daß gemäß dieser Neuregelung jetzt die strengen Bestimmungen des Bankwesengesetzes, die §§ 4 bis 7, auf die an der Börse tätigen Unternehmen anzuwenden sind. Das ist wichtig, weil diese auch die gleichen Geschäfte machen. Das ist durchaus positiv und wird bestimmt zur Sicherheit und zur Ausschaltung von Geschäften, die niemand will, beitragen.

Zuletzt, meine Damen und Herren, komme ich noch zum Asiatischen Entwicklungsfonds laut Punkt 13 der Tagesordnung: Fest steht – das haben wir gestern verifiziert – , daß Österreich eine Summe von 242 Millionen Schilling in vier Tranchen für die Wiederauffüllung dieses Fonds zahlt. Damit werden Projekte in Ländern mit einem sehr niedrigen Pro-Kopf-Einkommen, in den ärmsten Länder der Welt, finanziert. Dort wird es dann Kredite geben, die mit 1 Prozent verzinst werden und die eine sehr lange Laufzeit von 40 Jahren haben. Die ersten zehn Jahre sind sowieso tilgungsfrei, und wahrscheinlich sind letztlich auch die restlichen Jahre tilgungsfrei. Ob etwas nach Österreich zur Tilgung zurückfließt, das werden unsere Nachfolger dann sehen! Der Fonds wurde im Jahr 1996 gegründet, dann sind zehn Jahre tilgungsfrei, und dann wird man sehen, wie es weitergeht. Vielleicht ist die Tilgung so gemeint, daß das Geld wieder in den Fonds zurückfließt. Wenn dem so wäre, dann müßte man den Fonds nicht immer wieder auffüllen.

Aber wir sind in dieser Sache in sehr guter Gesellschaft, weil alle Länder, denen es, so wie Österreich, Gott sei Dank noch gut geht, mit dabei sind. Und es sind auch die Leistungen, die Österreich erbringt, nicht höher als jene vergleichbarer Länder, das räume ich ein, Herr Staatssekretär! Österreich zahlt unter 1 Prozent der Gesamtsumme, nämlich 0,87 Prozent. Dänemark zahlt 0,89 Prozent, Schweden zahlt 1,37 Prozent, und Belgien, das auch nicht größer als Österreich ist, zahlt 0,72 Prozent. Die Deutschen sind wie immer vorbildlich und zahlen 6,56 Prozent, und sogar die Italiener zahlen 4 Prozent. – Das heißt, wir sind in guter Gesellschaft.

Das ist auch nicht sofort budgetwirksam – das ist vielleicht auch ganz gut – , weil es über Bundesschatzscheine abgerechnet und erst später ausgebucht wird. Es stellt sich in diesem Zusammenhang allerdings eine Frage. Die Basis dafür, daß das so funktioniert, ist offensichtlich


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633. Sitzung / Seite 81

ein privatrechtlicher Vertrag, also wahrscheinlich ein Vertrag zwischen Österreich und diesem Fonds. Das heißt, man wird wahrscheinlich alle Jahre wieder, wenn es um Auffüllungen geht, nachschießen und immer wieder beschließen müssen. Es erhebt sich also die Frage, wie das weitergehen wird.

Außerdem habe ich noch eine Zusatzfrage: Die Beiträge wurden, als dieser Vertrag abgeschlossen wurde, auf Dollar-Basis berechnet. Im Augenblick der Vertragsunterfertigung hatte der Dollar einen Mittelkurs von 10,32, heute hält er, wie gesagt, bei etwa 12,55. Das bedeutet ein Mehr an Beiträgen um fast 20 Prozent. Daher meine Frage: Ist es wirklich so, daß mit steigendem Dollarkurs immer mehr zu bezahlen ist?

Wir haben gestern im Ausschuß gehört – das hat uns sehr gefreut, ich stehe nicht an, das zu sagen –, daß 92 Prozent der Mittel, die bezahlt werden, wieder nach Österreich zurückkommen, weil österreichische Firmen an den Aufträgen draußen beteiligt werden. Das ist sehr erfreulich, daher hätten wir gern diesbezügliche Unterlagen, weil es uns interessiert, wie das wirklich funktioniert. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.51

Präsident Dr. Günther Hummer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Gottfried Jaud. Ich erteile es ihm.

14.51

Bundesrat Gottfried Jaud (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hoher Bundesrat! Wenn das Parlament in der bisherigen Art und Weise, Gesetze zu machen, fortfährt, wird der Gesetzesdschungel immer dichter werden. Ein Beispiel dafür ist für mich die Novelle zum Kommunalsteuergesetz: Sie trägt die Nummer 999, und das bedeutet, daß das Parlament in dieser Legislaturperiode, also innerhalb von zwei Jahren, bereits mehr als 1 000 Gesetzesvorlagen bearbeitet hat. Das ist eine beachtliche Zahl!

Diese Gesetzesflut darf uns nicht wundern. Denn bisher wurden nur für die einzelnen Sachbereiche unterschiedliche Gesetze vorgelegt. Nun geht das Parlament aber – wie auch mein Vorredner Dr. Harring bereits kritisiert hat – offenbar auch in der Steuergesetzgebung dazu über, für einzelne Betriebe spezielle Steuergesetze zu erlassen.

Ein ähnliches Gesetz wie das, welches Sie kritisiert haben, ist auch das Kommunalsteuergesetz, mit dem für die Österreichischen Bundesbahnen Sonderregelungen für die Steuergesetzgebung getroffen werden. Da das vorliegende Gesetz dezidiert nur für die Österreichischen Bundesbahnen gilt, werden wir in Zukunft wohl auch für andere schienengebundene Verkehrsbetriebe, die sich über mehrere Gemeinden erstrecken, ein eigenes Kommunalsteuergesetz machen müssen und damit die Gesetzesflut noch weiter vermehren. Sogar der Prozentsatz der steuerfreien Lohnsumme – nämlich 66 Prozent für die Österreichischen Bundesbahnen wurde im Gesetz festgelegt. Dieser Prozentsatz kann sich aufgrund von unterschiedlichen wirtschaftlichen Leistungen jährlich ändern. Das heißt, bei geänderten wirtschaftlichen Bedingungen müßte auch dieses Gesetz immer wieder an die jeweilige wirtschaftliche Situation angepaßt werden. (Zwischenruf des Bundesrates DDr. Königshofer. ) Ich habe nicht einen solch hohen Lohnsteuerfreibetrag! Jedem österreichischen Betrieb und uns allen wäre es recht, wenn die Steuerfreibeträge gesetzlich abgesichert wären, damit wir jetzt und auch in Zukunft keinen Nachweis über diese Steuerfreibeträge mehr erbringen müssen!

Nun einige Worte zum Börsegesetz: Börsegeschäfte sind jene Geschäfte, die ein ganz besonders hohes Maß an Vertrauen der Geschäftspartner untereinander erfordern. Mit dem neuen Börsegesetz soll diese Vertrauensbasis verbessert werden.

Mit der Einführung des Euro wird auch der Wettbewerb der europäischen Börsen untereinander wesentlich verschärft: So wie österreichische Investoren leichter an anderen Börsen Europas anlegen können, können auch andere Europäer ihr Kapital leichter an der Wiener Börse plazieren. Wenn es in Zukunft gelingt, die Wiener Börse zu einem beliebten Anlegeplatz für internationale Investoren zu gestalten, dann wird damit der österreichische Kapitalmarkt gestärkt, und das bedeutet mehr Wirtschaftskraft und in der Folge auch mehr Arbeitsplätze.


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Deshalb ist diese faktische Privatisierung der Wiener Börse ein sehr bedeutender Schritt in Richtung verstärkte Wirtschaftskraft und in der Folge in Richtung mehr Arbeitsplätze.

Mit diesem Gesetz werden auch der Wertpapieraufsichtsbehörde Möglichkeiten in die Hand gegeben, schwarze Schafe auf dem Kapitalmarkt zu entlarven und gegen sie vorzugehen.

Wenn in letzter Zeit in der Öffentlichkeit oder in den Medien oft kritisiert wird, daß das Kapital so viel verdiene, so möchte ich hier einmal provokant sagen: Mich stört das nicht! Wenn nämlich zum Beispiel Investoren an der Wiener Börse gut verdienen, dann werden sie ihr Kapital sicherlich vermehrt an der Wiener Börse anlegen, und dies bedeutet wiederum verstärkte Wirtschaftskraft und damit mehr Arbeitsplätze. Mich würde es auch nicht stören, wenn der reichste Mann der Welt, Bill Gates, ein Österreicher wäre und seine wirtschaftliche Tätigkeit von Österreich aus betreiben würde.

Ganz besonders hoffe ich allerdings, daß es mit diesem Gesetz gelingt, den Einfluß der österreichischen Banken auf die Wiener Börse zurückzudrängen.

Der neuen Börseleitung möchte ich ins Stammbuch schreiben: Machen Sie die Geschäftsvorgänge an der Wiener Börse transparent und für jeden Kunden durchschaubar, auch für den kleinen Anleger! Denn nur dann wird es – ähnlich wie in anderen Staaten – gelingen, die Österreicher zu einem Volk von Aktionären und damit Teilhabern an den österreichischen Betrieben zu machen. – Derzeit kann der private Anleger nicht nachvollziehen, zu welchem Preis seine Aktien wirklich gekauft wurden, er kann seine Aktienkäufe praktisch nur über Banken abwickeln, und diese verrechnen ihm dann meistens den Tageshöchstkurs. Zu welchem Preis die Aktien an der Börse wirklich gekauft worden sind, kann der private Anleger nicht oder jedenfalls nicht leicht nachvollziehen. Deshalb ist eine höhere Transparenz der Börsengeschäfte vonnöten.

Der 1. Jänner 1998 ist für den Start der Aktivitäten der neuen Wiener Börse – wie ich glaube – ein ganz ausgezeichnetes Datum, denn an diesem Tag übernimmt Österreich auch die Präsidentschaft in der Europäischen Union. Ich halte das für ein gutes Zusammentreffen. Damit hat die neue Führung der Wiener Börse und der Wiener Börsenleitung große Chancen, ihr internationales Ansehen gleich kräftig zu verstärken.

Somit wünsche ich der Wiener Börse in unser aller Interesse einen guten Start und gute Geschäfte für die Zukunft! – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.58

Präsident Dr. Günther Hummer: Zu Wort gemeldet hat sich weiters Herr Bundesrat Karl Hager. Ich erteile es ihm.

14.58

Bundesrat Karl Hager (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Die hier zur Debatte stehenden Gesetze dienen dazu – das geht aus dem Bericht des Finanzausschusses hervor –, einerseits gewisse Klarstellungen zu schaffen und damit auch einige Rechtsunsicherheiten auszuräumen, andererseits aber auch dazu, eine Steigerung der Effizienz der Finanzverwaltung zu bewirken. – Ich möchte grundsätzlich einiges zu einigen Gesetzen sagen.

Das Einkommensteuergesetz beinhaltet vor allem Rechtsbereinigungen bestehender steuergesetzlicher Bestimmungen. – Nur ein Beispiel: Es wird die verpflichtende Vorschrift auf Ausstellung eines Lohnzettels bei Bezug von Pflege- oder Blindengeld verankert, denn gerade in diesem Bereich kommt es beziehungsweise kam es häufig zu Härtefällen. Denn wenn ein Lohnsteuerpflichtiger einen Freibetrag erhalten hatte, in dem dieses Pflegegeld nicht berücksichtigt war, dann kam es eventuell zu Nachforderungen und Rückzahlungen, die sehr oft sehr schmerzlich waren.

Weiters sind im Bereich der Einkommensteuer Neuregelungen hinsichtlich der Pensionsvorsorge, der Wertpapierdeckung für Sozialkapitalrückstellungen, der Besteuerung der Lohnfortzah


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lung im Ausgleich und der gebäudeübergreifenden Verwendung von Mietzinsreserven eingearbeitet worden. Andere Neuregelungen betreffen die Körperschaftssteuer, die Umsatzsteuer, die Normverbrauchsabgabe sowie die Bundesabgabenverordnung.

Zum Kommunalsteuergesetz nur eine kurze Bemerkung: Bekanntlich hat ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes die Befreiung der ÖBB von dieser Steuer als verfassungswidrig aufgehoben. Nun haben ÖBB, Gemeindebund und Städtebund gemeinsam eine Lösung gefunden, die für alle Teile tragbar ist: eine 66-Prozent-Regelung. Diese macht eine Steuerbefreiung im Unternehmensbereich "Eisenbahninfrastruktur" und im Zusammenhang mit den vertraglich beschlossenen gemeinwirtschaftlichen Leistungen auch weiterhin möglich.

Das Tabakmonopolgesetz enthält zur Vermeidung eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof und um die rechtlichen Bedenken der Europäischen Kommission zu berücksichtigen, klarstellende Regelungen im Bereich der Zulassungsvoraussetzungen für den Großhandel, die Begrenzung der Lieferverpflichtungen auf die jeweils vorhandenen Lagerbestände und Regelungen hinsichtlich der Verrechnung von Transportkosten für kleine Bestellmengen.

Beim Zollrechtdurchführungsgesetz war eine Reihe von Einzelregelungen änderungsbedürftig, weil sich entweder das EG-Recht geändert hat oder die Unvereinbarkeit mit dem geltenden EG-Recht erkannt wurde. Ferner ist das nunmehr einsetzbare Informatikverfahren rechtlich auszugestalten – eine Notwendigkeit deswegen, um den Vollzug des immer umfangreicher werdenden EG-Rechtes ohne wesentliche Personalaufstockung zu erreichen.

Das waren nur ein paar grundsätzliche Feststellungen. – Meine Fraktion wird diesen Gesetzen ihre Zustimmung geben.

Herr Präsident, gestatten Sie, daß ich nun in eigener Sache ein paar Worte sage.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist heute und jetzt das letzte Mal, daß ich als Debattenredner – ich werde ja noch einige Berichte erstatten – an diesem Rednerpult stehe, da ich mit 31. Dezember aus dem Bundesrat ausscheiden werde beziehungsweise mein Bundesratsmandat bereits schriftlich zurückgelegt habe.

Ich möchte hier feststellen, daß meine Mitgliedschaft im Bundesrat eine sehr schöne Zeit war, aber ich glaube doch, nach 40jähriger politischer Tätigkeit – davon 32 Jahre als Kommunalpolitiker, fünfeinhalb Jahre als im Landtag Tätiger, viereinhalb Jahre als Mitglied des Bundesrates – und knapp vor dem Alter, wo man sagt: Na ja, die Pensionierung steht eigentlich schon vor der Tür!, die richtige Entscheidung getroffen zu haben.

Ich möchte diese Gelegenheit wahrnehmen, Ihnen allen für Ihr kollegiales Verhalten mir gegenüber sehr herzlich zu danken.

Ich möchte noch einmal allen Damen und Herren dieses Hauses recht herzlich danke schön sagen und Ihnen allen für Ihre Zukunft bei Ihrer Arbeit und bei der sicher nicht leichten Lösung der anstehenden Probleme – vor allem bei der Bundesstaats- und damit bei der Bundesratsreform – alles Gute und viel Erfolg wünschen. (Allgemeiner Beifall.)

15.04

Präsident Dr. Günther Hummer: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte ausdrücken, daß wir Sie, sehr geehrter Herr Kollege Karl Hager, nur mit Schmerzen aus diesem Hohen Hause ziehen lassen, daß wir Ihre angenehme und stets korrekte Art über alle Fraktionsgrenzen hinweg, glaube ich, sehr geschätzt haben, sodaß ich sagen kann, daß Sie uns fehlen werden.

Herr Kollege Hager, Sie sind stets ein liebenswürdiger und kameradschaftlicher Mitmensch gewesen, haben immer den rechten Ton angeschlagen und sind als Kommunalpolitiker, als Politiker im Landtag, als überzeugter Föderalist und langer Angehöriger der zweiten Kammer des österreichischen Parlaments eine profilierte Persönlichkeit, die sich einen festen Platz in der Politik gesichert hat.


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Herr Kollege Hager, Sie sind ein Mann, der in diesem Hohen Haus sehr vielseitig eingesetzt war, der zu sehr vielen Themen etwas zu sagen hatte, der aus einer reichen Lebenserfahrung schöpfen konnte.

Ich habe in der Zwischenzeit listig nachgesehen, wann Sie geboren sind, und ich muß feststellen, daß Sie eigentlich noch viel zu jung sind, um dieses Hohe Haus zu verlassen. Sie sind – bei Männern darf man so etwas verraten – am 27.2.1938 geboren.

Wir wünschen Ihnen, Herr Kollege Hager, für Ihren weiteren Lebensweg alles erdenklich Gute, und ich glaube, wir werden Sie alle in sehr guter Erinnerung behalten. Alles Gute auf Ihren Lebensweg! (Allgemeiner Beifall. – Bundesrat Hager erhebt sich von seinem Platz und dankt mit einer Verbeugung.)

Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Staatssekretär Dr. Wolfgang Ruttenstorfer. Ich erteile es ihm.

15.07

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Wolfgang Ruttenstorfer: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf zu einigen in der Diskussion angezogenen Punkten Stellung nehmen.

Zuerst möchte ich mich zur Frage des Umsatzsteuergesetzes äußern. Es wurde ja bereits erwähnt, daß die Kreditkartengesellschaften zwei verschiedene Arten von Leistungen erbringen: einerseits die Kreditgewährung an die Karteninhaber – dafür erhalten sie die Kreditkartengebühr –, andererseits die Übernahme der Kreditsicherung für die Vertragsgeschäfte, für die Vertragsunternehmen.

Die Kreditkartengesellschaften sind bisher davon ausgegangen, daß die Kreditgewährung an die Kreditkarteninhaber eine umsatzsteuerbefreite Leistung darstellt – und daran ändert sich ja nichts –, aber die Übernahme der Kreditsicherung als eine Art Vermittlungsleistung sehr wohl umsatzsteuerpflichtig ist. Wenn man dieser Auffassung folgt, dann ergibt sich daraus die Ansicht, daß sie für die im Zusammenhang mit der Kreditsicherung getätigten Umsätze auch umsatzsteuerbefreit sind. Sie haben also den Vorsteuerabzug nicht vorschriftswidrig in Anspruch genommen, sondern ihrer Rechtsauffassung folgend. Dies war aber umstritten, und diese Strittigkeit ist auch der Auslöser für den Wunsch, dies gesetzlich klarzustellen, und nicht unbedingt ein konkreter Anlaßfall.

Es stimmt, daß wir uns dabei an der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie der Europäischen Union orientieren, die es in Kenntnis dieser Komplexität ermöglicht, daß Kreditkartengesellschaften eine Option zur Umsatzsteuerpflicht erhalten. Übrigens hat auch unser größtes Nachbarland, die Bundesrepublik Deutschland, von dieser Option Gebrauch gemacht. Wir folgen damit der Regelung, die in der Bundesrepublik Deutschland heute bereits gilt.

Steuereinnahmen gehen da insoferne nicht verloren, als diese schon bisher, wie ich bereits berichtet habe, als Vorsteuer geltend gemacht und daher bereits bisher keine Beträge entrichtet wurden. Ich glaube, daß dies Rechtsklarheit schafft und daher ein Schritt in die richtige Richtung ist.

Ich habe nicht gesagt, daß nur vier Gesellschaften von diesem Ausfall betroffen sind. Es gibt insgesamt nur vier Kreditkartengesellschaften in Österreich. Daher würde eine Zurverfügungstellung konkreter Zahlen Rückschlüsse auf einzelne Gesellschaften ermöglichen. Dem steht das Steuergeheimnis entgegen.

Der zweite wesentliche Punkt betrifft die Börsenprivatisierung. Da darf ich insofern eine Ergänzung beziehungsweise Richtigstellung anbringen, als bereits heute 50 Prozent der BörseAG, also jener Gesellschaft, die die Konzession zum Betrieb der Börse erhalten wird oder jedenfalls beantragt hat, nicht mehr dem Bund gehören, sondern verschiedenen österreichischen Banken. Nur die anderen 50 Prozent gehören noch dem Bund. Wir haben aber vor, auch diese 50 Prozent so rasch wie möglich zu veräußern, und zwar in diesem Fall nicht an die Banken, sondern


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an Emittenten und Investoren, um da eine gewisse Ausgewogenheit zu erzielen. Ich möchte dies so rasch wie möglich durchziehen. Es ist ja auch im Börsegesetz bereits vorgesehen. Wir werden dazu ermächtigt. Allerdings ist auch klar, daß diese Börse erst durch Zusammenlegung des Termin- und des Kassamarktes vor kurzer Zeit entstanden ist.

Daher ist der neubestellte Börsenvorstand dabei, eine Politik, einen Geschäftsplan zu entwickeln. Dann kann es erst bewertet werden, und dann kann erst diese Veräußerung Platz greifen, da wir ja sehr sorgfältig mit dem Bundesvermögen umgehen müssen und daher einen möglichst guten Kaufpreis dafür erzielen wollen. Dazu bedarf es Unterlagen. Diese werden noch im ersten Quartal des nächsten Jahres erstellt werden, und dann kann man im ersten Halbjahr – ich glaube, noch im ersten Halbjahr 1998 – mit der Veräußerung beginnen. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Die dritte Frage, zu der ich Stellung nehmen möchte, betrifft den Asiatischen Entwicklungsfonds. Wir sind ja Gründungsmitglied der Asiatischen Entwicklungsbank, die es seit 1966 gibt. Ein Teil dieser Asiatischen Entwicklungsbank ist der Asiatische Entwicklungsfonds, der in der Vergangenheit bereits mehrmals aufgefüllt wurde – und zwar insgesamt fünfmal – und der nun ein sechstel Mal aufgefüllt werden soll. Dieses Geld kommt, wie schon gesagt wurde, den ärmsten Ländern Asiens zugute, nämlich jenen, die ein Pro-Kopf-Einkommen unter 800 Dollar – das sind rund 10 000 S – pro Jahr haben. Solchen Ländern kommt diese Investitionsförderung in erster Linie zugute.

Es ist richtig, daß diese Fondserhöhung in Dollar beschlossen wurde. Daher hat sich der Beitrag Österreichs, wenn er in Schilling erbracht wird, am Dollarkurs zu orientieren. Das heißt, daß dann, wenn der Dollarkurs steigt, der Beitrag etwas höher ist, und dann, wenn er bis zu dem Zeitpunkt, zu dem wir es tatsächlich begleichen, wieder fällt, der Beitrag etwas weniger ausmacht. Das ist bei internationalen Vereinbarungen so der Fall. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

15.13

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Königshofer. – Bitte, Herr Bundesrat.

15.13

Bundesrat DDr. Franz Werner Königshofer (Freiheitliche, Tirol): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Hager! Ich darf mich namens meiner Fraktion den ausgesprochenen Glückwünschen anschließen, und ich darf Ihnen auch für Ihren weiteren Lebensweg alles Gute wünschen! (Allgemeiner Beifall.)

Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzesbeschluß umfaßt eine ganze Reihe von Änderungen im Bereich der Steuergesetze. Wenn man sich das kurz anschaut, so sieht man, daß das das Einkommensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz, das Schiffahrtsgesetz, das Lohnverbrauchsabgabegesetz, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz und die Bundesabgabenordnung betrifft. Abgesehen davon, daß man einmal sieht, wieviel Steuern es eigentlich in Österreich gibt, wobei man dazusagen muß, daß das nur ein kleiner Teil ist, ist es wieder einmal bezeichnend, daß mit diesen Veränderungen wieder ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Verkomplizierung des österreichischen Steuerrechts gesetzt wurde.

Meine Damen und Herren! Je mehr Ausnahmen beschlossen werden, je mehr Details geändert werden, umso undurchschaubarer werden die Steuergesetze für den einfachen Bürger. Das ist schon ein wunder Punkt in unserer heutigen Steuersituation. Schlimm ist, daß der Bürger beziehungsweise private Unternehmer heute schon weniger danach streben, mehr Umsätze, mehr Erträge, mehr Gewinne zu erzielen, was ja auch mehr Steuereinnahmen bedeuten würde, als daß Sie danach zielen, wie man möglichst optimal Steuerlasten senken oder Steuern ganz verhindern kann, was sicher nicht im Sinne des Erfinders sein kann.

Herr Staatssekretär! Sie sind Repräsentant einer Regierung, die von einer über die Zweidrittelmehrheit hinausgehenden Mehrheit im Parlament getragen ist. Gehen Sie doch endlich daran,


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die Steuergesetze in diesem Lande radikal zu vereinfachen! Machen Sie sie durchschaubarer für den Bürger! Wenn Sie mehr Transparenz schaffen, erzeugen Sie mehr Gerechtigkeit, und mit mehr Gerechtigkeit werden Sie auch die Steuermoral in unserem Lande wieder heben.

Zum Kommunalsteuergesetz: Was die Österreichischen Bundesbahnen betrifft, ist zu sagen, daß da wieder ein Beispiel vorliegt, das Zweifel an der Steuergerechtigkeit in diesem Lande aufkommen läßt. Es unterliegen alle Unternehmen der Kommunalsteuer, und der Kreis der Steuerzahler wurde noch in den letzten Jahren auch auf Freiberufler, Ärzte et cetera ausgeweitet. Sie alle müssen die Kommunalsteuer in voller Höhe von der Lohnsumme abliefern.

Bei den Österreichischen Bundesbahnen wird wieder eine Ausnahme geschaffen. Nur zur Klarstellung: Der Kollege Jaud hat gemeint, es gäbe jetzt eine 66-Prozent-Regelung. Ich stelle hier klar, daß die Österreichischen Bundesbahnen nur 33 Prozent bezahlen. Die 66 Prozent sind ja der Nachlaß, der mit gemeinwirtschaftlichen Leistungen, die die Österreichischen Bundesbahnen erbringen, begründet wird.

Da darf ich schon die Frage stellen: Erbringen nicht auch private Unternehmer gemeinwirtschaftliche Leistungen? Wie schaut es zum Beispiel mit einem privaten Busunternehmen aus, das seine Autobusse in die Täler, zum Beispiel in Tirol, fahren läßt, wobei nicht jede Fahrt einen vollen Autobus bedeutet. Dieser Unternehmer muß so manche Leistung vom Betrieb aus bezuschussen, und er muß aus geschäftspolitischen Gründen diese Leistung aufrechterhalten.

Oder denken Sie an manchen Lebensmittelhändler, an manchen Kaufmann, der mit größtem persönlichen Einsatz und mit sehr wenig Personal oft das letzte Lebensmittelgeschäft in einer Landgemeinde betreibt. Auch da könnte man sagen: Das sind gemeinwirtschaftliche Leistungen, die dieser Unternehmer erbringt!

Oder denken Sie, wie es bei uns in Tirol der Fall ist, an einen Arzt, der kilometerlange Wege für Visiten auf sich nehmen muß, während die Assistentin, für die der Arzt eine Kommunalabgabe zu bezahlen hat, in der Ordination sitzt und ihn mit dem Funkgerät von einem Patienten zum anderen dirigiert.

Wir sehen auf jeden Fall in der vorliegenden Regelung wieder eine ungerechte Bevorzugung eines Staatsmonopolbetriebes namens Österreichische Bundesbahnen.

Abschließend möchte ich zum Asiatischen Entwicklungsfonds Stellung nehmen. 242 Millionen Schilling – da kann man jetzt über den Dollarkurs diskutieren: wenn der Dollarkurs vor einem Jahr auf 9,8 S war und heute auf über 12 S ist, dann bedeutet dies eine Steigerung von über 20 Prozent – wird Österreich in vier Tranchen dem Asiatischen Entwicklungsfonds bei der Asiatischen Entwicklungsbank zuführen. Wir liegen damit im Durchschnitt vieler europäischer Länder. Deutschland bezahlt relativ mehr, auch Holland, Belgien etwas weniger.

Aber man sollte sich die Frage stellen: Was ist der Sinn der Sache, daß europäische Staaten für asiatische Entwicklungsländer bezahlen? Oder umgekehrt gefragt: Gibt es auch Einrichtungen, wo asiatische Staaten für europäische Entwicklungsländer Beiträge bezahlen, denn auch solche haben wir, und zwar direkt vor der Haustüre. Denken Sie an Albanien, an Bulgarien, an Rumänien! Praktisch alle Staaten des früheren Ostblocks, die vom realen Sozialismus abgewirtschaftet wurden, sind Entwicklungsländer.

Meine Damen und Herren! Wir meinen, daß jeder zuerst vor seiner eigenen Haustüre Ordnung schaffen sollte. Die Europäer sollten sich in erster Linie um Europa kümmern und die Asiaten um Asien. Die hier eingesetzten Mittel – es wird gesagt, daß diese Mittel durch Aufträge wieder zurückfließen – könnten genauso gut für Osteuropa verwendet werden, wo ein Return on Investment sicherlich auf kürzerem Wege zu erwarten wäre als in Asien. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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15.20

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Grasberger. – Bitte.

15.20

Bundesrat Ing. Walter Grasberger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Ausführungen werden sich im wesentlichen auf das Börsegesetz konzentrieren, weil ich denke, daß gerade das Börsegesetz eine ganz wesentliche Fortsetzung zur vorangegangenen Debatte um die gesamten Fragen der Pensionsreform sein kann.

Auch nachdem die wirklich wichtigen Pensionsreformschritte gesetzt worden sind, ist unbestritten, daß wir in Hinkunft vor allem für die Jüngeren eine Möglichkeit finden und als Gesetzgeber diese Möglichkeit verstärkt anwenden werden müssen, daß auch persönlich Vorsorge getroffen wird für ein Gott sei Dank zu erwartendes höheres Lebensalter. Eine Form dieser Vorsorge wird in Hinkunft sein, daß die Bürgerinnen und Bürger der Republik Österreich ihr Vertrauen in Unternehmen nicht nur verbal ausdrücken, sondern das auch in Form der Veranlagung in Aktien, vor allem in längerfristiger Veranlagung in Aktien, dokumentieren.

Ich habe einen kleinen Rückblick getätigt, denn wenn man sich mit der Wiener Börse befaßt, dann ist es sicher günstig, einmal zurückzuschauen, welche Entwicklung die Wiener Börse in den letzten Jahren und Jahrzehnten genommen hat. Es ist festzustellen, daß sie wirklich alle Höhen und Tiefen durchgemacht hat, die ein solcher Kapitalhandelsplatz durchmachen kann. Während nämlich die Wiener Börse bis etwa Mitte der achtziger Jahre tatsächlich in so etwas wie einem Dornröschenschlaf lag, wurde sie dann innerhalb kürzester Zeit vornehmlich von ausländischen Investoren als interessanter Handelsplatz entdeckt. Die österreichischen Aktien haben sich eigentlich von heute auf morgen großer Beliebtheit erfreut, und Ende der achtziger Jahre war es ein tatsächlicher Börseboom, ein Börsefieber, das auch die Wiener Aktien in die Höhe schnellen ließ.

Der Hausse folgte Anfang der neunziger Jahre die Baisse, so wie das Amen im Gebet, möchte man fast sagen. Die Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Demokratisierung des Ostens, mit dem Fall des Eisernen Vorhanges haben weltweit zu Reaktionen an den Börsen geführt und im besonderen Maße zu Reaktionen an der Wiener Börse.

Die Euphorie, die vor der Ostöffnung auf dem Wiener Schauplatz für viele Kleinanlager geherrscht hat, mußte einer nüchternen Betrachtung weichen. Allen ist bewußt geworden, daß Aktien Risikokapital sind und immer Risikokapital bleiben werden. Ich nenne nur einen Namen, der, glaube ich, Ihnen allen bekannt ist: der Börsenguru der damaligen Zeit, ein gewisser Mike Lielacher, der in den Medien hochgejubelt wurde. Wir erleben gerade in den letzten Monaten und Wochen, daß er die Folgen des damaligen Geschehens zu verantworten und zu tragen hat.

Warum sage ich das alles sozusagen als Einleitung zu dieser Regierungsvorlage, die wir heute zu behandeln haben, nämlich zum Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 1989, das Börsefondsgesetz 1993 und das Aktiengesetz 1965 geändert werden? – Ich möchte anhand des Beispiels Wiener Börse aufzeigen, wie stark sich die Dinge gerade im abgelaufenen Jahrzehnt verändert haben. Ich bin mir sicher, daß sich die Dinge über die Jahrtausendwende hinweg noch rascher und noch stärker verändern werden, und ich glaube, wir tun wirklich alle gut daran, wenn wir uns darauf einstellen und frühzeitig auch entsprechende gesetzliche Notwendigkeiten für diese Veränderungen schaffen.

Ich sage Ihnen nichts Neues, wenn ich darauf hinweise, daß sich der Wettbewerb in allen Lebensbereichen verstärkt und der Informationsfluß immer rascher wird. In jedem Bezirk finden wir seit kurzem Lokalfernsehen, lokale Radiosender, es gibt Angebote in den Medien, wonach Firmen für einen Internet-Anschluß schon mit unter 200 S pro Monat werben. Das heißt, es ist kein Thema der Zukunft, sondern ein Thema der Gegenwart, daß wir mit immer schnelleren und aktuelleren Informationen zu leben haben.

Die Welt wird buchstäblich auch in unseren vier Wänden, in denen wir leben, zum Dorf werden. Besonders Börsen sind dieser rascheren Entwicklung unterworfen. Würden wir darauf beharren und meinen, daß die Wiener Börse, so wie sie sich jetzt zeigt – man wird bald sagen können: gezeigt hat, weil wir ja heute diese Gesetzesvorlage zur Veränderung voraussichtlich mehr


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heitlich beschließen werden –, nämlich als Kammer, passend ist, dann würden wir die Entwicklungen, die auf uns zukommen, nicht erkennen.

Kern dieser Regierungsvorlage – ich fasse mich sehr kurz – ist die Auflösung der Börsekammer und die Schaffung einer Börse AG, also eine Privatisierung dieses Kapitalhandelsplatzes. Das Unternehmen Wiener Börse wird erst mit diesem Schritt tatsächlich zum Börseunternehmen, wie es die Gesetzesvorlage vorsieht. Im Börsefondsüberleitungsgesetz ist unter Artikel 1 § 2 Abs. 1 sehr deutlich formuliert, was bei vielen mit großem Erfolg betriebenen Privatisierungen von ehemaligen Staatsbetrieben wie OMV, Verbund, VA-Stahl und anderen für die Kleinanleger von essentieller Bedeutung ist. Ich möchte es vorlesen: ein funktionsfähiges Börsewesen, das die schutzwürdigen Interessen des anlagesuchenden Publikums besorgt.

Das ist der wesentliche Kern, und das soll mit der Privatisierung der Wiener Börse erfolgen. Nur mit diesem Schritt können auch Herr und Frau Österreicher zum Aktienkauf als Vorsorge für die Zukunft gewonnen werden. Denn wenn nicht Vertrauen in die Aktie gegeben ist, dann wird die Aktie auch nicht erworben werden.

Heute hat ein Vorredner von mir, Herr Kollege Jaud, schon deutlich gemacht, daß wir nach wie vor Aktienmuffel sind. Nach wie vor investieren in Österreich nur 4 Prozent der Bevölkerung einen Teil ihres Kapitals beziehungsweise ihres Einkommens als Vorsorgemöglichkeit in Aktien – das ist meilenweit vom europäischen Durchschnitt entfernt. Die Privatisierung der Wiener Börse, die Legitimierung des Börseunternehmens sollte daher wirklich im Interesse aller sein, die den Finanzplatz Wien nicht in Frage stellen wollen.

Ich möchte abschließend an eine, jetzt kann man schon sagen, alte ÖAAB-Forderung erinnern: Wir christdemokratische Arbeitnehmer wollen, daß zunehmend der Arbeitnehmer, die Arbeitnehmerin auch ins eigene Unternehmen investiert, wir wollen also eine Mitarbeiterbeteiligung. Ich bin überzeugt davon, daß, wenn das sukzessive umgesetzt wird, eine höhere Identifikation mit dem Unternehmen gegeben sein wird und den Arbeitnehmer das Schicksal des Unternehmens, ob Erfolg oder Mißerfolg gegeben ist, nicht kalt läßt und er mit dem Unternehmen mitlebt.

Niederösterreich hat – und da spreche ich als Ländervertreter – in diesen Dingen eine Vorreiterrolle übernommen. Ich nenne nur ein aktuelles Beispiel: Die EVN-Privatisierung, vor Jahren begonnen, hat nicht nur eine Mitarbeiterbeteiligung und entsprechenden Zuspruch in diesem Bereich gefunden, sondern letztendlich ermöglicht, daß ein großes Energieversorgungsunternehmen einen guten Weg in der Anlagestrategie – sowohl von seiten des Unternehmens als auch von seiten der Mitarbeiter – genommen hat. Letztlich war es auch die Privatisierung der EVN, die es ermöglicht hat, daß die großen Finanzierungsvorhaben im Lande Niederösterreich – ich nenne nur das Regierungsviertel in St. Pölten, alles, was mit unserer Landeshauptstadt zusammenhängt – realisiert werden konnten.

In diesem Sinne möchte ich abschließend die Zustimmung der ÖVP-Fraktion zu dieser Regierungsvorlage bekanntgeben. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.32

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Meier. – Bitte.

15.32

Bundesrat Erhard Meier (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon viel zu den einzelnen Gesetzen gesagt worden. Ich kann mich also auch sehr kurz fassen.

Zum Herrn Kollegen Jaud: Die 999 stimmen als Zahl natürlich nicht, weil ja meistens Regierungsvorlage und Ausschußbericht eine Zahl haben, es sind auch noch nicht alle behandelt worden, aber es sind viele Gesetze und Novellierungen.

Ich meine aber, daß diese einzelnen Novellierungen tatsächlich notwendig sind. Es ist notwendig, daß wir die Kreditkartengesellschaft regeln, daß wir regeln ob es sich um eine unechte Be


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freiung handelt oder ob Mehrwertsteuer bezahlt und dann wieder abgeschrieben wird. Oder auch die Sache ÖBB und Kommunalsteuer: Es nützt einmal nichts, diese Dinge müssen geregelt werden.

Ich stimme Herrn DDr. Königshofer zu, der sagt, es gibt so viele Gesetze, und sie sind so kompliziert; der einzelne Staatsbürger versteht sie sowieso nicht oder nur jene, von denen er betroffen ist, weil er sich dann erkundigt. Auch die Steuerberater haben ja damit ihre Probleme. Auf der anderen Seite werden aber alle diese Wünsche, die zu Ausnahme- und Zusatzregelungen führen, von irgendwem gestellt. Und weil wir heute so viel von der dritten Säule gesprochen haben: Wenn wir also darauf abzielen, daß es eine private Pensionskassenversicherung gibt, erhebt sich schon wieder der Ruf: das muß aber steuerlich begünstigt sein! Das heißt, wir müssen schon wieder ein Gesetz für diesen Fall schaffen, der einen generellen Steuersatz verhindert und wiederum Ausnahmen hervorruft. – Ich wollte das einleitend sagen, um zu begründen, warum diese Komplexität vorhanden ist, die der einfache Bürger nicht will, weil sie schwer zu durchschauen ist.

Im Abgabenänderungsgesetz geht es um die unechte Umsatzsteuerbefreiung des Eigenverbrauchs von Grundstücken, die Wohnzwecken dienen. Über die Kreditkarten haben wir ja schon gesprochen. Aber es sind auch viele eigentlich ganz kleine Dinge darin enthalten, zum Beispiel die Steuerpflicht von Versandlieferungen von Zahnärzten. Wenn es im anderen Land die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges gibt, dann müssen sie hier versteuert werden. Das ist ein Einzelfall, er wird in der Gesamtsumme Österreichs wahrscheinlich nicht viel ausmachen. Es wäre aber eine Ungerechtigkeit, wenn sie, obwohl im anderen Land ohnehin die Vorsteuer abgezogen wird, hier nicht besteuert würden. Diese Dinge kommen im realen Leben einfach vor, und dann muß man eben eine Regelung treffen, damit diese Ungerechtigkeit beseitigt wird.

Das gleiche gilt für die Einkommensteuer. Genauere Regelungen oder Klärungen bei bisher nicht eindeutigen Punkten im Lohnsteuerrecht, zum Beispiel bei der Besteuerung von Lohnfortzahlungen im Ausgleich oder der steuerlichen Behandlung von Urlaubsabfindungen, waren notwendig. Unter dem Titel "Normverbrauchsabgabe" geht es um steuerliche Maßnahmen bei reimportierten Fahrzeugen. Die Normverbrauchsabgabe ist zu bezahlen. Was geschieht, wenn ein nach Österreich eingeführtes Fahrzeug ins Ausland verkauft wurde und dann wieder zurückkommt? An einen solchen Fall hat man bei der ursprünglichen Gesetzeswerdung wahrscheinlich nicht gedacht.

Ich möchte zum Abgabenänderungsgesetz noch anmerken, weil darin auch das Elektrizitätsabgabegesetz geregelt wird, daß die Steiermark darangeht – das war ja in den Zeitungen zu lesen –, Teile der steirischen Elektrizitätswirtschaft an eine französische, in Europa mächtige Gesellschaft zu veräußern. Diesbezüglich gibt es auch Kritik, aber das ist Sache der Landesregierung – die Proponenten der Landesregierung sind ja schon auf Bildern in den Zeitungen zu sehen gewesen. Der Bundesgesetzgeber ist da nicht verantwortlich.

Ich schneide das hier aus folgendem Grund an. Auf der einen Seite ist der Ruf nach Privatisierung, also Verkauf, laut. Der zweite Ruf, der laut wird und der sicherlich auch gerechtfertigt ist, lautet: Wenn etwas verkauft wird, dann soll es den bestmöglichen Ertrag bringen. Wenn dann aber jemand kauft, der uns gerade nicht paßt, weil er kein Steirer und kein Oberösterreicher, also nicht die OKA und auch nicht der Verbund ist, sondern eine französische Gesellschaft, dann heißt es, wir hätten die Ausschreibung so formulieren müssen, daß dieses Unternehmen gar nicht hätte kaufen dürfen. – Verstehen Sie den Widerspruch, der darin liegt? Auf der einen Seite wollen wir soviel Geld wie möglich erwirtschaften, auf der anderen Seite aber soll keiner kaufen, den wir nicht wünschen.

Was ich in einem Nebensatz sagen möchte: daß in dieser Gesellschaft wahrscheinlich sehr viel in Atomkraftwerken produzierter Strom fließt, den wir vermutlich schon jetzt auf Umwegen importieren, macht mich nicht gerade glücklich, denn wie Sie wissen, ist die österreichische Gesetzeslage so, daß wir keinen Atomstrom produzieren. Andere produzieren ihn aber schon, und wir beziehen ihn nun über die internationalisierten Leitungen auf dem freien Strommarkt.


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Ein paar Worte zur Kommunalsteuer. Die Frage: Warum gerade die ÖBB? ist sicherlich berechtigt. Aber, Herr Kollege Jaud und Herr Kollege DDr. Königshofer, wenn wir das zurückverfolgen, dann waren ja früher staatliche Unternehmungen überhaupt von der Lohnsummensteuer befreit. Dann kam die Regelung der Pauschalierung. Ein ÖBB-Betrieb mit über 30 oder 80 Mitarbeitern in einer Gemeinde hatte dafür einen pauschalierten Betrag zu bezahlen. Die Gemeinden, die darunter waren, sind überhaupt weggefallen. Es ist aufgrund der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes notwendig geworden, auch die Österreichischen Bundesbahnen miteinzubeziehen.

Jetzt gibt es eine Regelung, von der gesagt wird, daß sie verfassungskonform sei, nämlich eine Pauschalierung. Wir sollten es ruhig sagen: Das ist eine Pauschalierung. Pauschalierung bedeutet immer einen gewissen Durchschnitt: Einer bekommt weniger und einer bekommt mehr. Wenn allerdings die Infrastrukturmaßnahmen auch in die Versteuerung miteinbezogen würden, entstünde wieder eine Ungerechtigkeit für jene Gemeinden, an denen die Eisenbahn vorbeifährt und wo die ÖBB keine Infrastrukturinvestitionen vornehmen. Wenn man aber alles voll besteuert, meine Damen und Herren, dann ist der Abgang der ÖBB umso größer. Das heißt entweder höhere Fahrpreise, oder der Staat muß mehr dazuzahlen. Also insofern beißt sich hier die Katze selbst in den Schwanz. – Deshalb diese Regelung der Pauschalierung.

Über das Börsegesetz und das Börsefondsgesetz wurde schon gesprochen. Ich glaube aber, es ist – um auch auf Herrn Bundesrat Harring einzugehen – ohnehin der Weg vorgesehen, daß zu den jetzt bestehenden 50 Prozent Staatseigentum weitere Veräußerungen kommen werden, sodaß die Entwicklung ohnehin in diese Richtung geht.

Herr Bundesrat Jaud hat natürlich die Transparenz angesprochen. – Ich will darüber mit dir ein bißchen diskutieren. Transparenz ist immer schön, und wir wollen sie überall haben.

Ich habe nachgedacht, ob etwa die Frankfurter Börse oder die New Yorker Börse oder die Londoner Börse von diesem Gesichtspunkt mehr Transparenz bietet. Ich glaube, nicht in dem Sinn, wie man es will, daß man, wenn man seine Aktien verkauft, herausfinden kann, um welchen Preis sie dann tatsächlich im einzelnen gekauft worden sind. (Bundesrat Jaud: ... dort ist der Einfluß aber wesentlich geringer als in Österreich!)  – Aber mit der Richtung, die in diesem Bereich vorgesehen ist – das wurde auch vom Herrn Staatssekretär gesagt –, ist ja genau diese Entwicklung vorgezeichnet. Wir werden das sehen. (Bundesrat Jaud: Ich hoffe!)

Als letzten Punkt möchte ich noch kurz unseren Beitrag zum Asiatischen Entwicklungsfonds der Asiatischen Entwicklungsbank xxxvgl. streifen. Ich glaube, wir sollten, was das betrifft, grundsätzlich ehrlich sein. Daß dieser Fonds nun schon zum sechsten Mal aufgefüllt wird, bedeutet, daß er leer geworden ist. Das Geld ist verliehen und wahrscheinlich nicht in vollem Ausmaß zurückgezahlt worden, sonst wäre der Fonds nicht leer geworden. Er wird also wieder aufgefüllt. Das Darlehen ist rückzahlbar in 40 Jahren, die ersten zehn Jahre sind rückzahlungsfrei.

Wenn man die Geldentwertung der nächsten 40 Jahre berücksichtigt, dann muß man sagen: Selbst wenn sie niedrig sein sollte, und selbst wenn der Betrag zurückgezahlt wird, wird sein Wert nur mehr gering sein. Das heißt, es ist dies eine echte Förderung für diese Länder. Wir haben gehört, daß die Darlehen mit nur etwa 1 Prozent Verzinsung vergeben werden, was ja außerordentlich günstig ist, und daß das wirklich sehr armen Ländern, deren Bevölkerung, deren Menschen zugute kommt.

Es ist hier zwar nicht gesagt worden, das möchte ich betonen, aber es sollte auch nicht gesagt werden, daß wir dieses Geld besser für unser eigenes Land verwenden sollten. Es wäre in Zeiten der Sparmaßnahmen natürlich sehr populär, zu sagen: Behalten wir diese 240 Millionen Schilling für Österreich, statt sie in irgendwelche asiatische Länder zu investieren.

Ich glaube, wir müssen diesen Beitrag – Herr Kollege Himmer, ich stimme Ihnen in diesem Punkt zu und man soll das ruhig offen aussprechen: Es ist weitestgehend eine verlorene Subvention! – auch unter dem Gesichtspunkt der Chance der Entwicklungsfähigkeit dieser Länder sehen. Das ist am ehesten mit den ERP-Krediten vergleichbar, die die Amerikaner auch nicht in


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Form von Geld zurückbekommen haben. Sie haben sie aber indirekt zurückbekommen, und zwar insoferne, als die Wirtschaftskraft ganz Europas angekurbelt wurde und damit ein wesentlicher Handelspartner für die USA entstanden ist, der wieder amerikanische Waren gekauft hat. Auf diese Weise ist das Geld wieder zurückgeflossen.

Es wurde ja gesagt, daß etwa 90 Prozent unseres Beitrages in Form von Aufträgen wiederum an die österreichische Wirtschaft zurückfließen werden. Ich persönlich glaube ja, daß dies schwer zu verfolgen ist. Das Geld hat ja nicht unbedingt ein Mascherl, man wird also nicht wirklich feststellen können, ob das genau 90 Prozent sein werden. Aber ich meine, wenn die Wirtschaft dort gefördert wird, dann wird auch wiederum etwas nach Österreich zurückfließen.

Wir haben im Vergleich mit den anderen EU-Staaten gesehen, daß Österreich nur in der Mitte, im durchschnittlichen Bereich dieser Förderungsbeiträge liegt, und nicht an der Spitze. Ich glaube, wir können uns da nicht ausschließen, und wir sollen das als reiches Land auch nicht tun. Wir sollten doch stolz darauf sein und nicht immer darüber jammern, daß wir so viel zahlen! Wenn wir es uns leisten können – und in der Hoffnung, es auf dem Wege der Umwegrentabilität wieder zurückzubekommen –, dann sollten wir es aus Solidaritätsgründen, aber auch aus wirtschaftlichen Gründen tun!

Die SPÖ-Fraktion wird diesen Gesetzesänderungen die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

15.44

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gstöttner. – Bitte.

15.44

Bundesrat Ferdinand Gstöttner (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist vor einer Stunde ein Fax von der Oberösterreichischen Landesregierung eingetroffen – dort laufen zur Zeit die Budgetberatungen –, und ich bin gebeten worden, dem Hohen Bundesrat im Zusammenhang mit den Punkten 8 und 9 der Tagesordnung eine Mitteilung vorzutragen.

Angesichts der Situation, daß das Land Steiermark die Sperrminorität der ESTAG an die EdF – ein französisches Elektrizitätsunternehmen – verkaufen wird, ist heute eine Resolution mit folgendem Inhalt gefaßt worden:

"Aus Anlaß der am 16. Dezember 1997 bekanntgegebenen Absichtserklärung des steiermärkischen Elektrizitätsunternehmens Energie Steiermark, Anteile am Unternehmen in einer über der Sperrminorität von 25 Prozent plus eine Aktie liegenden Höhe an das französische Elektrizitätsunternehmen EdF zu veräußern, weist der oberösterreichische Landtag auf die mit der Veräußerung von Unternehmensanteilen an Elektrizitätsgesellschaften – insbesondere an ausländische Unternehmen – verbundenen problematischen Auswirkungen auf die österreichische Energiepolitik und Energiewirtschaft sowie auf Bundes- als auch auf Landesebene hin. Diese Auswirkungen sind von solcher Tragweite, daß sie eine gesamtösterreichische Lösung wesentlich beeinträchtigen und verhindern könnten. Vor allem vor dem Hintergrund des Eintretens aller österreichischen Gremien gegen die Verwendung von Atomkraftwerken kommt der Unternehmensbeteiligung ausländischer Elektrizitätsunternehmen, die Atomkraftwerke betreiben, besondere Brisanz zu.

Der oberösterreichische Landtag ist der Auffassung, daß im Sinne der Glaubwürdigkeit der ablehnenden österreichischen Haltung zu Atomkraftwerken ein österreichischer Konsens über die weitere Vorgangsweise in der Strukturierung des Energiemarktes auch im Lichte der notwendigen Liberalisierung herbeizuführen ist. Dazu ist es aber erforderlich, das entsprechende Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz abzuwarten. Der oberösterreichische Landtag weist nachdrücklich darauf hin, daß jede Entscheidung über energiepolitische Unternehmensveräußerungen auch massive Auswirkungen auf andere Bundesländer hat."


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Und weiters stellt er fest:

"Erstens: Der oberösterreichische Landtag appelliert daher an den Bund und an alle Länder, mit der Entscheidung über Veräußerungen von Unternehmensanteilen an Elektrizitätsgesellschaften jedenfalls so lange zuzuwarten, bis das derzeit in Begutachtung stehende Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz beschlossen ist.

Zweitens: Die Bundesregierung wird ersucht, die notwendigen gesetzlichen Bestimmungen über die künftige Struktur des Elektrizitätsmarktes mit den Bundesländern abzustimmen und möglichst rasch dem Nationalrat zur Beschlußfassung vorzulegen."

Damit habe ich diese Resolution als aktuellen Punkt zur Kenntnis bringen können. – Danke.

15.47

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Über die vorliegenden Beschlüsse wird getrennt abgestimmt.

Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Schiffahrtsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz und die Bundesabgabenordnung geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen als nächstes zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energieabgabenvergütungsgesetz und das Kommunalsteuergesetz geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 1989, das Einführungsgesetz zur Zivilprozeßordnung, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Aktiengesetz 1965 und das Bankwesengesetz geändert werden, und über die Überleitung des Wiener Börsefonds und der Wiener Börsekammer in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabakmonopolgesetz 1996 geändert wird.


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Ich bitte wieder jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zollrechts-Durchführungsgesetz und das Ausfuhrerstattungsgesetz geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz über die Leistung eines Beitrages zum Asiatischen Entwicklungsfonds der Asiatischen Entwicklungsbank.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

14. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957, das Eisenbahnbeförderungsgesetz, das Bundesbahngesetz 1992 und das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion geändert werden (Eisenbahnrechtsanpassungsgesetz 1997 – EIRAG 1997) (948 und 1038/NR sowie 5588/BR der Beilagen)

15. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden (1039/NR sowie 5589/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 14 und 15 der Tagesordnung, über welche die Debatte gleichfalls unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

Eisenbahnrechtsanpassungsgesetz 1997 – EIRAG 1997 und

Bundesgesetz, mit dem das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden

Die Berichterstattung über die Punkte 14 und 15 hat Herr Bundesrat Karl Hager übernommen. Ich darf ihn um die Berichte bitten.

15.52

Berichterstatter Karl Hager: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich bringe den Bericht zum – die Frau Präsidentin hat es angeführt – Eisenbahnrechtsanpassungsgesetz. Der Text des Berichtes liegt vor.


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Der Ausschuß für öffentliche Wirtschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ferner bringe ich den Bericht über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden. Der gegenständliche Gesetzesbeschluß beruht auf einem Antrag des Verkehrsausschusses des Nationalrates, den dieser gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz Nationalrat im inhaltlichen Zusammenhang mit der dort verhandelten Regierungsvorlage betreffend das Eisenbahnrechtsanpassungsgesetz 1997 gestellt hat.

Der Ausschuß für öffentliche Wirtschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

15.54

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen nun in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat DDr. Königshofer. – Bitte.

15.54

Bundesrat DDr. Franz Werner Königshofer (Freiheitliche, Tirol): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Das hier vorliegende Eisenbahnbeförderungsgesetz regelt einen für die Zukunft unseres gesamten Wirtschaftsraumes sehr wesentlichen Bereich, dies aber leider, nach unserer Meinung, nur sehr unzureichend, unvollständig und schlecht.

Grundsätzlich geht es darum, wer hinkünftig die Geleisanlagen wem und vor allem zu welchem Preis zur Verfügung stellt und welche Tarife er hiefür in Rechnung stellen wird. Natürlich sind auch wir Freiheitlichen für einen freien Wettbewerb auf der Schiene, und zwar auch im Bereich der Eisenbahnen. Allerdings möchten wir schon, daß vorher festgelegt wird, wie hoch die Benützungsgebühren sein werden, die für die Benützung der Geleisanlagen entrichtet werden müssen. Vor allem sollten diese Benützungsgebühren für jeden potentiellen Bewerber transparent gemacht werden, sodaß jeder, der sich dafür interessiert, über das österreichische Schienennetz zu fahren, weiß, was er dafür in Zukunft zu bezahlen hat.

Unserer Meinung nach müßten die Preise für die Benützung des Schienennetzes auch dergestalt sein, daß in angemessener Frist ein Amortisationseffekt hinsichtlich der Kosten für die Unterbauten entsteht. Das heißt, diejenigen, die das größte Interesse an der Nutzung unseres Schienennetzes haben, müßten auch bereit sein, entsprechend kostendeckende Benützungstarife zu bezahlen. Die größten Interessenten, das zeigt sich jetzt schon, sind außerhalb unserer Bundesgrenzen, und zwar vor allem in Deutschland beziehungsweise auch in Italien.

Wenn wir in Österreich nicht in absehbarer Zeit in der Lage sind, eine entsprechende Regelung bezüglich dieser Benützungsentgelte zu schaffen – das hier vorliegende Gesetz erscheint uns dafür absolut unzureichend –, dann werden wir eines Tages vor der Situation stehen, daß andere, ausländische Unternehmen vor allem, zu billigsten Tagestarifen unsere relativ teure Infrastruktur nutzen, und wir in Österreich keinerlei Amortisation unserer Kosten erwarten können.

Weiters stellt sich in diesem Zusammenhang überhaupt die Frage nach dem Streckenausbau in Österreich. Sie wissen, es gibt einige sehr umstrittene Projekte, vor allem Tunnelprojekte wie den Semmering-Tunnel und den Koralm-Tunnel. Erst vor wenigen Tagen wehrte sich der Generaldirektor der Österreichischen Bundesbahnen in einem Zeitungsinterview gegen einen unkoordinierten Streckenausbau, für den letztendlich sein Unternehmen, die Österreichischen Bundesbahnen, über die Tarife wieder aufkommen muß.

Draxler sagte im "Wirtschaftsmagazin" folgendes zur Idee eines Koralm-Tunnels zwischen Graz und Klagenfurt – ich zitiere –: "Draxler: Wir haben den Bedarf geprüft. Den braucht kein


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Mensch." Zum Ausbau der Strecke Landeck–Innsbruck: "Wenig Nutzen für viel Geld." Zum Semmering-Tunnel in der geplanten Form: "Draxler: Die Kosten sind für uns so hoch, daß wir auf dieser Strecke die Preise erhöhen müßten. Das würde zu einer Verlagerung des Güterverkehrs auf die Straße führen." – Ende des Zitats.

Meine Damen und Herren! So haben wir uns das nicht gedacht! Wir haben jahrelang davon gesprochen, den Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern, und nicht umgekehrt. Wenn es Streckenplanungen gibt, die die Österreichischen Bundesbahnen mit ihrem rollenden Material gar nicht haben wollen, und wir dadurch Verteuerungen herbeiführen, dann erzielen wir durch die hohen Bahntarife doch das Gegenteil! Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein. (Bundesrat Meier: Aber die Steiermark braucht es, die Gesellschaft braucht es, nicht der Herr Draxler!)

Ja, das steht zur Diskussion. Es gibt sehr viele Aussagen, die den Semmering-Basistunnel ablehnen, andere wiederum wollen ihn haben. Fragen Sie die Landeshauptleute! Berufen Sie eine Konferenz ein, Herr Verkehrsminister, in der Sie die beiden Landeshauptleute, Frau Klasnic und Herrn Pröll, an einen Tisch bringen. Die sollen das endlich einmal ausdiskutieren! Draxler sagt, er kann diesen Tunnel für sein rollendes Material in der geplanten Form nicht brauchen.

Meine Damen und Herren! Es stellt sich überhaupt die Frage, wer in Österreich im Bereich des Baus von Bahnstrecken und Gleisanlagen tätig sein sollte. Warum werden immer wieder neue Gesellschaften gegründet? Warum gibt es eine SchIG, die Schieneninfrastrukturgesellschaft, eine Hochleistungs-Aktiengesellschaft, eine Brennerbahn-Gesellschaft? – Herr Minister! Könnte man diese Gesellschaften nicht wieder einmal unter ein Dach zusammenführen, mit verschiedenen Divisionen vielleicht, die einen im Tunnelbau, die anderen im offenen Streckenbau? Könnte man dann dieses Unternehmen vielleicht dazu bringen, mit allen Anstrengungen zu einer Optimierung der betrieblichen Ergebnisse zu kommen?

Wir meinen, daß bei all diesen verschiedenen Unternehmen doch wieder jedes in seine Richtung, nach seinen Interessen, nach regionalen Interessen plant und arbeitet und daß diese Tätigkeiten letztendlich doch einigermaßen teuer kommen, wie man gerade am Umfahrungstunnel Innsbruck sieht, wo die Baufirma des Herrn Haselsteiner, Liberales Forum, die Ilbau AG, jetzt schon zum zweitenmal eine größere Nachforderung stellt. Einmal hat die Ilbau schon 500 Millionen Schilling zugesprochen bekommen.

Jetzt hat die Ilbau wieder 900 Millionen Schilling eingeklagt und über 600 Millionen Schilling schon den Zuspruch erhalten.

Da muß ich mich schon fragen: Wie schauen die Verträge dieser Gesellschaft aus, und kann man ihr überhaupt zutrauen, derartig große Bauvorhaben ohne entsprechende Kontrolle ordnungsgemäß abzuwickeln?

Der nächste Punkt, den ich ansprechen möchte – im Rahmen dieser Gesetze wird das auch geregelt –, sind die Pensionen bei den Österreichischen Bundesbahnen. Meine Damen und Herren! Die Zielsetzung wird von uns sehr wohl anerkannt. Auch hier versuchen Sie, die sich anbahnende Pensionsmisere insofern in den Griff zu bekommen, als Sie die gröbsten Spitzen zu kappen versuchen, als Sie auch versuchen, gewisse Gerechtigkeiten im Hinblick auf andere Pensionssysteme zu erzielen; ich erwähne in diesem Zusammenhang nur die Durchrechnungszeiträume. Aber wie Sie das machen, das erlauben Sie uns schon zu kritisieren.

Vorerst muß ich die Frage stellen: Warum wurden die ÖBB-Pensionen nicht in einem Paket behandelt, wie das in einem Ministerratsbeschluß vorgesehen ist? Warum wurden diese Verhandlungen erst später angegangen? Haben Sie noch die Personalvertretungswahlen bei den Bundesbahnen abgewartet, um der Bundesbahnbelegschaft erst dann die harten Wahrheiten sagen zu müssen? Denn erst nach diesen Personalvertretungswahlen im November wurde dieses Extrapaket Bundesbahn angegangen, und dabei hat die ÖVP eine sehr tragende Rolle gespielt.


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Sie hat diesbezügliche Regelungen zwar eingemahnt, aber mit einer eigenartigen Junktimierung, indem Herr Klubobmann Khol vom Nationalrat gesagt hat: Wenn man jetzt nicht bereit ist, bei den ÖBB eine Lösung zu finden und entsprechende Regelungen zu beschließen, dann werden wir die anderen Pensionspakete im Bundesrat blockieren! – Diese Logik muß man erst einmal nachvollziehen.

Herr Klubobmann Khol sagt, er läßt im Bundesrat die von der ÖVP im Nationalrat schon beschlossenen Gesetze blockieren, wenn das andere nicht durchgeführt wird. Mit dieser Logik, meine Damen und Herren von der Volkspartei, müssen Sie selbst zurechtkommen.

Letztendlich haben sich die Verhandlungen doch auf den Punkt zugespitzt: Soll man hier eine gesetzliche Regelung schaffen, wie von der ÖVP verlangt, oder eine nichtgesetzliche Lösung, wie von der Personalvertretung verlangt? Dann ist man wieder auf eine kuriose Idee verfallen und hat die Vorgangsweise dahin gehend abgeändert, daß man jetzt ein Gesetz beschließt, das sich auf einen privatrechtlichen Vertrag beruft. Dieser Vertrag stellt für uns nicht mehr dar als einen Zettel, auf dem irgendwelche Vereinbarungen geschrieben stehen.

Wir haben nicht mehr in der Hand als ein Konvolut, auf dem steht: "Vereinbarung über eine Abänderung der Bundesbahnpensionsordnung 1966". Wir wissen nicht einmal, wer denn diese Vereinbarung geschlossen hat, wer dafür zuständig ist. Und auf diesen Vertrag, der bei Nationalratspräsidenten Fischer oder sonstwo hinterlegt sein soll, beruft sich dieses Gesetz. Da muß sich jeder Jurist fragen, wie das dann mit solchen Vertragsinhalten weitergeht? Es steht nämlich auch im Gesetz, daß der Staat für diese Vertragsinhalte zu haften hat. Wer garantiert uns, daß Vertragsinhalte nicht zum Nachteil des Haftungsträgers nachträglich abgeändert werden? Wie schaut es aus, wenn diese Verträge eines Tages geändert werden? Treffen den Staat dann höhere Haftungen oder geringere? Wie schaut es mit den Versicherten aus?

Die Versicherten haben dadurch offensichtlich zwei Möglichkeiten, zu Höchstgerichten zu gehen: einerseits die Möglichkeit aus diesem Vertrag, zum Obersten Gerichtshof zu gehen, und andererseits die Möglichkeit aus dem Gesetz, den Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof anzurufen.

Meine Damen und Herren! Wir meinen, daß man eine Pensionsreform so nicht angehen sollte und daß man mit derartigen Kuriositäten keine langfristige Sicherheit bei den Pensionisten erzeugen kann.

Eines darf ich Ihnen zum Schluß auch noch sagen: Sie waren zwar jetzt bereit, für die Bundesbahner, die mehrheitlich zu den kleinen Leuten zählen, eine solche Regelung zu konstruieren, aber ich stelle jetzt die Frage: Was ist mit den großen Pensionsverdienern aus der Oesterreichischen Nationalbank? Da ist noch nichts geschehen. Da sind für einige hundert oder einige tausend Mitarbeiter Pensionsreserven, Sozialkapital in der Höhe von 23 Milliarden Schilling angesammelt worden. Die wollen Sie nicht angreifen. In diesem Bereich haben Sie noch keine Regelung getroffen, obwohl Sie diese schon des längeren ankündigen.

Bei den kleinen Eisenbahnern hat man mit diesem Kuriosum einmal etwas geregelt, auch auf Verlangen der ÖVP, bei der Nationalbank scheint man es noch nicht so eilig zu haben, weil hier die beiden Parteien in trauter Zweisamkeit die Vorzüge nützen wollen.

Meine Damen und Herren! Was die Bundesbahnen betrifft, sollte man auch noch eine Regelung ansprechen, die nicht geändert worden ist, und zwar die Regelung des Pensionseintrittsalters. Auch wenn jetzt die Durchrechnung eingeführt wurde, gilt grundsätzlich bei den Bundesbahnen nach wie vor ein sehr niedriges Pensionseintrittsalter. Ab 53, 54 Jahren kann man dort in Pension gehen. Jemand in diesem Haus hat schon einmal in Richtung meines Kollegen Waldhäusl gesagt: panta rhei, alles ist in Fluß, nur scheint er übersehen zu haben, daß das auch für die Österreichischen Bundesbahnen gilt, daß diese Privilegien, die vor Jahrzehnten für die Eisenbahner eingeführt wurden, nicht mehr gerechtfertigt sind.

Vor Jahrzehnten mußte auf Dampflokomotiven gefahren werden, auf offenen Plattformen Dienst gemacht werden, die Streckensteuerung mußte händisch auf der offenen Strecke durchgeführt


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werden. Meine Damen und Herren! All das ist heute nicht mehr der Fall – panta rhei, alles ist in Fluß. Auch bei den Bundesbahnen gibt es heute E-Loks, gibt es nur mehr geschlossene Waggons, gibt es eine EDV-mäßige Streckensteuerung. Das sollten Sie doch einmal berücksichtigen. Verteidigen Sie doch nicht noch Privilegien oder Vorzüge, die heute sachlich gar nicht mehr gerechtfertigt sind. Jeder Bürger, den Sie darauf ansprechen, sieht doch diese Veränderungen, und die Eisenbahner selbst geben sie auch zu. (Bundesrat Meier: Die im Verschub gehören schon dazu!)

Es gibt Ausnahmen, diese Gruppen können Sie ausnehmen: die Nachtarbeiter, die Verschieber, jene, die im Winter draußen im Freien arbeiten müssen. Aber das ist heute nicht mehr die Mehrheit. Sie können heute einen Lokführer auf der E-Lok nicht mehr mit einem auf einer Dampflokomotive vor 50 Jahren vergleichen. (Bundesrat Meier: Aber die Belastung! Fahren Sie einmal mit! – Weiterer Zwischenruf bei der ÖVP.)

Zur Belastung. – Dann frage ich Sie und die Herren Kollegen von der ÖVP-Gewerkschaft genauso, was bei den Autobusfahrern ist? Haben diese keine Belastung? Hat ein Busfahrer, der in der Nacht von Wien nach Spanien fährt und dann am Tag wieder zurück, keine Belastung? Wann darf der Busfahrer ... (Bundesrat Meier: Das darf er ja gar nicht! Da muß ja ein zweiter mitfahren! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ja, es gibt diese Bestimmungen. Ich frage Sie nur: Wann geht ein Autobusfahrer in Pension? Wann kann ein Autobuslenker in Pension gehen? – Mit 53 Jahren? Herr Kollege! Sie leben mit diesen Bestimmungen in der Vergangenheit, und ich fordere Sie auf, sich einmal der Realität zu stellen. Ein Autobuslenker kann auch nicht mit 53 Jahren in Pension gehen. Schauen Sie sich die Dinge einmal an, und messen Sie sie an der Realität! Das wollte ich zum Schluß zu den Bundesbahnpensionen noch gesagt haben. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.09

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Polleruhs. – Bitte.

16.10

Bundesrat Ing. Peter Polleruhs (ÖVP, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Minister! Um Gottes willen, schon wieder ein neues Gesetz! – Wer von uns hört das nicht immer wieder? Bei jeder Gesetzesänderung stellt man sich daher völlig legitim die Frage: Warum erst jetzt und nicht schon früher, beziehungsweise ob es überhaupt notwendig ist, etwas zu ändern. Ich glaube, wir könnten hier sicherlich stundenlang darüber diskutieren und das berühmte Haar in der Suppe suchen, wie es Kollege Königshofer als Vorredner in einigen Bereichen zu finden versucht hat. Damit nicht auch noch das Haar im Lebkuchen in Anbetracht der bevorstehenden Weihnachtszeit gesucht wird, aber vor allem auch in Anbetracht meiner, wie Sie hören, etwas ramponierten Stimme möchte ich mit Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht darüber diskutieren. Außerdem haben wir heute auch keine Fragestunde; diese steht morgen auf der Tagesordnung.

Es war wie bei vielen anderen Gesetzen, die wir heute und morgen zu behandeln haben, vor allem durch den Beitritt zur Europäischen Union notwendig, in diesem Bereich Änderungen durchzuführen und ein Eisenbahnrechtsanpassungsgesetz zu beschließen. Die bisherigen Reformvorschriften für die Eisenbahnen in der EU konzentrieren sich zum einen auf eine Neuordnung der bisherigen Eisenbahnunternehmen samt Abgrenzungen gegenüber staatlichen Aufgaben. Erste Neuordnungsgrundsätze wurden schon wesentlich früher erstellt und haben eigentlich schon mit dem Bundesbahngesetz 1992 und den damit zusammenhängenden Reformschritten ihre Umsetzung gefunden.

Zum anderen ist aber, was den Zugang und seine Voraussetzungen anlangt, eine Ausformung der Regelungen in der EU erst in den beiden aktuellen Richtlinien passiert, und es hat in diesem Bereich, weil wir eben auch ein Mitgliedstaat sind, bis Ende 1997 einiges zu geschehen. Im Hinblick auf die bevorstehenden Strukturen des Eisenbahngesetzes, welches selbst keine Detailregelungen enthält, sind für die Teilumsetzungen der Richtlinien Verordnungsermächtigungen vorgesehen.


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Ich glaube aber, wichtig für uns als Länderkammer ist, daß primär einmal klar festgehalten wird, daß durch dieses Gesetzesvorhaben Aufgabenänderungen nur auf Bundesseite ausgelöst werden können und keine anderen Gebietskörperschaften davon betroffen sind, sodaß sich für Länder und Gemeinden keine zusätzlichen Kosten ergeben. Ich sage das bewußt, weil heute am Beginn der Sitzung von den Freiheitlichen immer herausgestrichen wurde, daß wir eigentlich nur für unsere Länder dazusein haben, was auch nicht ganz stimmt. Aber wir sind sehr wohl von unseren Landtagen entsandt, das ist richtig.

Aber alle erforderlichen Änderungen haben Sie schriftlich in Ihren Unterlagen, und ich erspare mir daher, näher darauf einzugehen.

Wie es meistens im Leben ist: Wenn sich ein Gesetz ändert, ändern sich nachfolgend andere, die mittelbar oder unmittelbar damit in Zusammenhang stehen. Und die Änderung dieses Gesetzes wirkt sich auf folgende aus: auf das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz. Auch dazu haben wir vom Kollegen Königshofer schon einige Dinge gehört. Ich möchte Sie aber, auch weil Kollege Farthofer als ÖBB-Experte sicherlich noch einiges dazu sagen wird, vor allem aber auch in Anbetracht meiner Stimme, hier nicht mit Zahlen quälen. Man könnte ebenfalls stundenlang darüber diskutieren, aber Sie sind ohnehin in Besitz des notwendigen Zahlenmaterials, der Daten und Fakten.

Meiner Meinung nach ist eine Notwendigkeit zur Änderung dieser Gesetze gegeben, und daher wird meine Fraktion gerne die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

16.14

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Drochter. – Bitte.

16.14

Bundesrat Karl Drochter (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Die Frage vom Kollegen Königshofer, ob die Eisenbahner vor den Personalvertretungswahlen von der beabsichtigten Pensionsreform gewußt haben, ist relativ einfach zu beantworten. Sie brauchen nur die Aussagen der Nationalratsabgeordneten Edler und Hums zu lesen, da werden Sie Ihre Frage mit Sicherheit beantwortet finden.

Daß die FPÖ noch nie ein Freund der Eisenbahner gewesen ist, ist evident (Bundesrat Dr. Tremmel: Ich fahre immer mit dem Zug! Das ist ja nicht wahr!), und daß sie im besonderen nach den Personalvertretungswahlen kein Freund der Eisenbahner ist, dafür habe ich Verständnis.

Was seinen Diskussionsbeitrag zu den Privilegien betrifft, kann ich mir das Nachdenken über eine eigene Antwort ersparen. Ich erlaube mir, hier das Parteiorgan der Freiheitlichen Partei, die "Neue Freie Zeitung", vom 12. 11. zu zitieren. In dieser Ausgabe gab es ein Interview mit dem Spitzenmann der FPÖ bei den Eisenbahnern, mit Personalvertreter Kollegen Narnhofer, und als er von der "Neuen Freien Zeitung" gefragt worden ist: Wie sehen Sie die immer wieder diskutierten Privilegien der Eisenbahner?, gab er folgende Antwort – ich zitiere –:

Tatsächlich haben die Eisenbahner nur mehr zwei Privilegien. Das eine ist die Möglichkeit, mit 53 Jahren in Pension zu gehen. Das ist für jene, die im erschwerten Dienst tätig sind, kein Privileg, sondern eine Notwendigkeit, weil man nach einer solchen Berufslaufbahn gesundheitlich am Ende ist. Das andere Privileg reduziert sich auf den Hausbrand. Aber es gibt nicht mehr viele Eisenbahner, die noch mit Kohle heizen.

Das ist Ihr Parteiorgan, Ihr Vertreter! Ich überlasse es dem Plenum des Bundesrates, sich hier eine Meinung zu bilden. Es ist halt wie so oft bei der Freiheitlichen Partei – wir haben das heute schon öfters gehört –, daß manche glauben, zu allem berufen zu sein und zu allem eine berufene Aussage machen zu können.


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Aber nun zur Pensionsreform der Eisenbahner selbst. Ich möchte das auch sehr kritisch sehen, weil der angedachte Reformschritt doch sehr an der Glaubwürdigkeit der Politik genagt hat. Die Gewerkschaft der Eisenbahner lehnte mit Recht die geplante Sondergesetzgebung, die ausschließlich zu Lasten der Eisenbahner gegangen wäre, ab. Die Eisenbahner verlangten nicht mehr und nicht weniger, als daß zu den bei der Ausgliederung der Bundesbahnen getroffenen Vereinbarungen auch weiterhin gestanden wird. Daß einen Tag nach den Personalvertretungswahlen bisher unbestrittene Vereinbarungen plötzlich in Zweifel gezogen wurden, mußte daher von den Eisenbahnern mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen werden. Nach sehr langwierigen und zähen Verhandlungen mit der Regierung kam es zu einer Lösung, wonach die Finanzströme und die Einführung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung im Gesetz geregelt werden. Für alle anderen Regelungsbedürfnisse gibt es Hinweise im Gesetz, daß analog zu den Bestimmungen im ASVG und bei den Beamten vorgegangen werden soll.

Diese Fragen werden nun in einer Betriebsvereinbarung zwischen dem Vorstand der Österreichischen Bundesbahnen und der Gewerkschaft der Eisenbahner geregelt. Die Eisenbahner können unter der Voraussetzung, daß sie 35 Versicherungsjahre haben, weiter mit 53 Jahren in Pension gehen. Diese Meinung vertreten nicht nur die christlichen Personalvertreter und die sozialdemokratischen Personalvertreter, sondern auch Kollege Narnhofer als AUF-Personalvertreter. Um auch im Bereich der Eisenbahner das Pensionsalter anzuheben, soll und wird mit Sicherheit ein Anreizsystem entwickelt werden, das zum längeren Verbleib in der Beschäftigung führen soll.

Nun zu einigen konkret vereinbarten Maßnahmen. Ich darf mit der Durchrechnung beginnen. Die Berechnung der Pension der Eisenbahner erfolgt ab dem Jahre 2003 nicht mehr vom Letztbezug, sondern schrittweise steigend bis zum Jahre 2020 von den Gehältern der besten 18 Jahre.

Deckelung: Festlegung maximaler Verluste beim Ausdehnen des Bemessungszeitraumes in Prozenten bis zum Jahre 2020. Um eine weitergehende Vermeidung von Verlusten aufgrund der Durchrechnung zu erreichen, ist während der Übergangszeit vom Jahre 2003 bis zum Jahre 2019 eine prozentuelle Begrenzung des Durchrechnungsverlustes vorgesehen.

Senkung des Pensionsversicherungsbeitrages: Hier muß man zwischen Aktiven und Ruhegenußempfängern unterscheiden. Bei den Aktiven erfolgt die Senkung des Pensionsversicherungsbeitrages bereits ab dem 1. 1. 2000 um 1,5 Prozent für alle Eisenbahnerinnen und Eisenbahner, die den vollen Durchrechnungszeitraum am 1. 1. 2020 erreichen. Für die Pensionistinnen und Pensionisten gilt eine schrittweise Herabsetzung des Pensionssicherungsbeitrages vom Jahre 2003 bis zum Jahre 2017 von bisher 4 Prozent auf dann 2,5 Prozent. Das heißt also, die Eisenbahnerinnen und Eisenbahner, die bereits in Pension sind, leisten schon jetzt einen Pensionssicherungsbeitrag in Höhe von 4 Prozent.

Verbesserte Anrechnung der Nebenbezüge: Der Prozentsatz der Anrechnung von Nebenbezügen für den Ruhegenuß erhöht sich von 2003 bis 2019 schrittweise von derzeit 10 Prozent auf 15 Prozent.

Die Anreizmodelle habe ich bereits erwähnt.

Zu den Ruhensbestimmungen noch einige Anmerkungen: Beim Zusammentreffen von ÖBB-Pensionsansprüchen und Erwerbseinkommen werden vor Vollendung des 65. Lebensjahres Pensionsteile ruhegestellt.

Zum Abschluß einige Anmerkungen zu den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen: Durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes ist es notwendig geworden, Arbeitslosenversicherungsbeiträge für die Eisenbahner beginnend mit 1. 1. 2000 stufenweise einzuführen und wirksam werden zu lassen. Auch diesbezüglich gibt es eine Vereinbarung. Durch den Verhandlungserfolg der Eisenbahnergewerkschaft kam es zu einem Ausgleich 1 : 1 über das Gehaltsabkommen. Es bleiben diese Beiträge – wie versprochen – somit ohne Auswirkungen auf das Einkommen der Eisenbahner. In den Erläuternden Bemerkungen zum Arbeitslosenversicherungsgesetz wird klar


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festgestellt, daß der dienstrechtliche Status der Eisenbahner einschließlich der Unkündbarkeit aufrechterhalten bleibt.

Auch dies ist wieder ein Beweis dafür, liebe Kolleginnen und Kollegen, daß sich die Personalvertretung mit der Gewerkschaft durchgesetzt hat, daß diese aufgrund ihres Verhandlungsgeschickes und ihrer Geduld erreicht hat, mit den politisch Verantwortlichen in diesem Land zu einer Lösung zu kommen, die auch von einem Großteil der Eisenbahner selbst und von deren Personalvertretung mitgetragen werden kann. Das ist auch der Grund, warum wir Sozialdemokraten dem gerne die Zustimmung geben werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

16.24

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Farthofer.

16.24

Bundesrat Erich Farthofer (SPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Sehr verehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Vorerst einmal erlaube ich mir die Feststellung, daß ich als einer der wenigen Abgeordneten von Europa das Glück habe, zu einem Punkt in zwei verschiedenen Parlamenten sprechen zu können: zum einen im österreichischen Parlament, hier im Bundesrat, und zum anderen im Europäischen Parlament über die Richtlinie 91/440 betreffend die Liberalisierung im Eisenbahnverkehr.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich selbst war damals Berichterstatter in dieser Angelegenheit und habe mit großem Engagement mitgearbeitet. Es war sehr schwierig, mit den Vertretern verschiedener Länder und fast aller Parteien im EU-Parlament über diese Richtlinie zu diskutieren.

Es war auch eine Premiere im Verkehrsausschuß, daß ein Bericht eines Abgeordneten abgelehnt wurde. Mein Bericht wurde damals abgelehnt, weil er einigen Konservativen zu sozial war. Ich selbst bin mit meinen Mitarbeitern dann darangegangen, einige Abstriche zu machen, und letztendlich ist es zu dieser Richtlinie gekommen, die jetzt europaweit umgesetzt werden wird.

Meine Damen und Herren! Nun zur Sache selbst: Die Österreichischen Bundesbahnen haben mit dieser Richtlinie wirklich große Chancen. Meine ursprünglichen Ängste, sehr verehrter Herr Kollege Königshofer, waren auch, daß dann billigste Bahnen mit niedrigen Sozialleistungen, mit niedrigen Tarifen quer durch Europa fahren. Das ist mit diesem Gesetz natürlich ausgeschaltet. Aber es wird in Zukunft sicherlich schwierige Verhandlungen geben, was das Benützungsentgelt anlangt. Aber das können wir nicht nur in Österreich festlegen, sondern da bedarf es einer gemeinsamen europäischen Lösung.

Ich bin fest davon überzeugt, meine sehr geschätzten Damen und Herren, daß gerade die Österreichischen Bundesbahnen aufgrund dieses Gesetzes große Chancen haben, den europäischen Markt stärker zu frequentieren. Ich beziehe mich darauf, daß die Österreichischen Bundesbahnen europaweit hervorragende Daten aufweisen. Ich erinnere: 1997, und zwar bis Ende Oktober, gab es eine Steigerung im Güterverkehr um 7,2 Prozent. Das ist nachahmenswert.

Herr Kollege Königshofer! Ich darf jetzt an Ihre Wortmeldung anknüpfen und etwas kritisieren. Wenn Sie sich hierher stellen und von den kostendeckenden Benützungsgebühren sprechen, dann würde ich Sie bitten, beim nächsten Mal – oder schon heute, da wir über dieses Gesetz, das heute auf der Tagesordnung ist, diskutieren – auch die Frage zu berücksichtigen, wie wir die Kostenwahrheit auf der Straße herstellen. Denn das ist unser großes Problem – nicht nur in Österreich, sondern europaweit. Und da fehlt es mir an Anregungen und Ansätzen von seiten der Freiheitlichen Partei.

Ich muß Ihnen schon eines sagen: Sie machen es sich sehr leicht. Sie stellen sich hierher und kritisieren die Bundesbahnen, dann bejammern Sie, daß die österreichische Bundesregierung in Einklang mit der Gewerkschaft auf die kleinen Eisenbahner losgeht, und im dritten und vierten


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Satz erwähnen Sie sofort die Privilegien der Eisenbahner. Die sogenannten Privilegien! Kollege Drochter hat hier sehr eindringlich darauf hingewiesen, daß es diese Privilegien gar nicht mehr gibt.

Ich bin gelernter Lokomotivführer, und ich bin auch auf der Dampflokomotive gefahren. Ich darf Sie einladen, Herr Kollege Königshofer, mit mir auf der Diesel-Lok und auch auf der E-Lok mitzufahren. Sie können mir glauben, daß die Belastung auf der E-Lok genauso groß ist wie auf der Dampflok: erstens durch die Geschwindigkeit und zweitens durch den enorm feinen Zug, der in den Führerständen auf den Lokomotiven entsteht und eine wirklich frappante Gesundheitsgefahr für die Kollegen bedeutet. Deshalb ist es auch gerechtfertigt, daß ein Großteil der Kollegen schon mit 53 Jahren in Pension geht.

Noch etwas zu diesen 53 Jahren, Herr Kollege Königshofer: Lediglich 4 Prozent arbeiten bei den Österreichischen Bundesbahnen in der Verwaltung, alle anderen im Fahrdienst und im Sonderdienst. Das heißt also, daß nicht 80 oder 85 Prozent, wie Sie glauben, das Privileg des Ruhestandes mit 53 Jahren in Anspruch nehmen können. Außerdem ist nachweisbar, daß sehr wenige mit 53 Jahren in Pension gehen. Da relativ spät, zwei, drei, vier Jahre nach dem Bundesheer, der Eintritt in die Bahn erfolgt, ist es nicht möglich, mit 53 Jahren in Pension zu gehen.

Wenn Sie, Herr Kollege Königshofer, von den kleinen Eisenbahnern, die da draußen schwer arbeiten, gesprochen haben, dann freut mich das. Aber ich würde Sie bitten, daß Sie sich künftig bei Ihren Klubtagungen überhaupt Gedanken über die arbeitenden Menschen in der Bevölkerung machen. Ich darf dazu etwas zitieren. Ich bin Niederösterreicher und weiß daher, daß es erst wenige Wochen her ist, daß Kollege Marchat verlangt hat, die Arbeitnehmerschutzbestimmungen für alle arbeitenden Menschen abzuschaffen. (Bundesrat Bieringer: Wer?) Bitte, man höre! Die Freiheitlichen wollen die Arbeitnehmerschutzbestimmungen abschaffen. (Bundesrat Dr. Tremmel: ... Generalisierung verlangt! Jetzt hören Sie doch damit auf!) Aber so stimmt es! Ich kann Ihnen das vorlegen.

Herr Kollege! Darf ich Sie an eine Wortmeldung des Kollegen Haberler im Niederösterreichischen Landtag anläßlich einer Diskussion über die Lehrplätze in Österreich erinnern? – Damals hat er als freiheitlicher Abgeordneter die Lehrlinge als Läuse bezeichnet. (Bundesrat Dr. Tremmel: Dann lies das genau durch!)

Bitte, es gibt ein Protokoll des Niederösterreichischen Landtags. Darin ist das nachzulesen, Herr Kollege! Und da steht drinnen, daß Ihr Kollege Haberler wortwörtlich gesagt hat, von fünf Lehrlingen in den Betrieben sind zwei bis drei Läuse. Das muß man sich einmal geben!

Ich werde das sicherlich im niederösterreichischen Landtagswahlkampf, wo immer ich Gelegenheit habe, sagen. Wenn von fünf jetzt zwei oder drei "Läuse" sind, bitte schön, dann sind es hochgerechnet 40 von 100 beziehungsweise 400 von 1 000. Über solche Dinge sollte man reden und sich nicht hierher stellen und auf der einen Seite über die kleinen Eisenbahner klagen und auf der anderen Seite alle sozialen Errungenschaften in Frage stellen oder gar abschaffen wollen. (Zwischenruf des Bundesrates DDr. Königshofer. ) Herr Kollege! Ich möchte das nur in den Raum stellen. Für die Wortmeldungen eines Haberler oder eines Marchat können Sie nichts. Das ist ein Faktum und ist nachzulesen. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren! Abschließend: Zu der Pensionsreform sage ich nichts. Daß ich diese hier immer vertreten habe, ist klar. Dieses Mal hat uns die ÖVP ein bißchen im Stich gelassen. Kollege Schambeck ist in Pension gegangen. Das war noch ein alter Kämpfer für die Eisenbahner, mit ihm hätte sich vielleicht die eine oder andere Diskussion im Ausschuß früher ergeben. Aber es ist halt so.

Ich möchte mich von dieser Stelle aus bei den Gewerkschaftern und bei allen Eisenbahnern bedanken, bei denen – ich sage das noch einmal – in den letzten fünf Jahren 10 000 Personen wegrationalisiert wurden und die trotzdem, wie ich erwähnt habe, eine Leistungssteigerung im Güterverkehr von 7,2 Prozent erbracht haben. In diesem Sinne werden wir Sozialdemokraten gerne diesem Gesetz die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

16.31


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Vizepräsident Jürgen Weiss:
Als nächstem erteile ich Herrn Bundesminister Dr. Caspar Einem das Wort. – Bitte sehr.

16.31

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Erlauben Sie mir, daß ich zumindest noch eine kurze Anmerkung zu dem vorliegenden Gesetz mache. Zum einen, glaube ich, sollten wir durchaus die positive Seite sehen, Herr Bundesrat Königshofer, daß mit dem Eisenbahnrechtsanpassungsgesetz die Voraussetzungen geschaffen werden, das österreichische Schienennetz auch anderen Bahnen auf der Basis von Gegenseitigkeit, also unter der Bedingung, daß auch den österreichischen Bahnen entsprechende Rechte auf deren Schienennetz eingeräumt werden, zugänglich zu machen. Das ist sowohl die Chance zu einer Verbesserung der Flexibilität und der Leistungsfähigkeit auf der Schiene als auch die Chance für die österreichischen Eisenbahnunternehmen, insbesondere für die ÖBB, die auf diesem Gebiet in den letzten Jahren außerordentlich erfolgreich gearbeitet haben, weitere Märkte für sich zu erschließen.

Sie sagen, es sei notwendig, daß es zu transparenten und jedermann einsichtigen Regelungen, was die Schienenbenutzungsentgelte betrifft, kommt. Sie können sich darauf verlassen, sie werden vorhanden sein, sobald der Bedarf danach besteht. Wir haben jetzt – das ist verwaltungstechnisch durchaus nicht so abwegig – ein weitgehend pauschalierendes System, weil die einzigen, die für das Schieneninfrastrukturnetz der ÖBB zahlen, derzeit die ÖBB sind. Und dieser Betrag ist präzise festzustellen. Die notwendigen Berechnungen, um sicherzustellen, daß das auf die Strecken aufgegliedert ist, sind natürlich längst vorgenommen worden. Es hat bis jetzt nur kein Bedürfnis danach gegeben.

Das zweite ist, daß wir auch noch mit den ÖBB und anderen Verkehrsunternehmen auf der Schiene in Gesprächen darüber sind, ob es nicht zweckmäßig wäre, die Gebühren für die Inanspruchnahme von Schienentrassen zu unterschiedlichen Zeiten oder unter bestimmten Bedingungen auch unterschiedlich zu gestalten, also beispielsweise von jenen, die bestimmte Zeiten für sich in Anspruch nehmen, auch höhere Gebühren zu verlangen als von jenen, die freie Trassen nach Verfügbarkeit innerhalb des Tages benutzen. Kurz: Diese Arbeiten sind im Gange, Sie können sich darauf verlassen.

Noch etwas zum Thema Pensionsreform. Es ist hier von mehreren Rednern angesprochen worden, daß die Privilegien der ÖBB erhalten geblieben sind, und es ist gesagt worden, auch von Ihnen, Herr Bundesrat, daß, nachdem alles im Fluß ist, auch da Fluß notwendig sei. Es ist Ihrer Aufmerksamkeit unter Umständen entgangen, daß anläßlich der letzten Pensionsreform für die Eisenbahner, die aus Anlaß der Ausgliederung der ÖBB erfolgt ist, eine Vereinbarung getroffen, durchgesetzt und umgesetzt wurde, die darauf hinausläuft, daß alle Eisenbahner einen wesentlich höheren Pensionsbeitrag, jetzt Pensionssicherungsbeitrag, als alle anderen Versicherten zahlen. Einzige Ausnahme: die Politiker.

Bei den Eisenbahnern ist es jedenfalls so, daß sie jetzt einen um 3 respektive 4 Prozent höheren und ab 1. 7. 1999 einen um 4 beziehungsweise 5 Prozent höheren Pensionsbeitrag zahlen als alle übrigen Versicherten. Bei den Pensionisten ist es ebenfalls so, daß sie derzeit einen um 3 respektive 4 Prozent höheren Pensionsbeitrag entrichten. Bei versicherungsmathematischer Betrachtung und im Vergleich mit der Pensionsregelung des Bundes, die heute hier schon diskutiert worden ist, muß man sagen, decken diese erhöhten Pensionsbeiträge voll die Abschläge, die 14 Prozent betragen würden, würden alle Eisenbahner mit 53 Jahren in Pension gehen. Wahr ist, daß längst nicht alle Eisenbahner mit 53 Jahren in Pension gehen und daß daher aus diesem Titel eine Überdeckung der Pensionskosten gegeben ist.

Kurz: Es handelt sich hier im wesentlichen nicht um ein Privileg, sondern es handelt sich um ein Sonderpensionsrecht – das ist richtig –, für dessen Mehrkosten gegenüber anderen Gruppen die Eisenbahner selbst aufkommen. Und insoweit würde ich sagen, es ist in Balance gebracht.

Ein letztes Wort zum Thema Pensionen: Ich halte es durchaus für bemerkenswert, daß es gelungen ist, in doch langwierigen Verhandlungen die Vertreter der Eisenbahnen zu einer


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Zustimmung zu bewegen, zu einer Zustimmung zu einer Pensionsreform, die jener der Bundesbediensteten weitgehend entspricht. Ich halte das deshalb für bemerkenswert, weil, wie auch Sie anerkannt haben, es nicht leicht möglich gewesen wäre, mit großer Aussicht auf Haltbarkeit eine gesetzliche Regelung zu schaffen. Es ist unter der Bedingung, daß es sich bei den Eisenbahnern, und zwar sowohl bei den aktiven als auch bei den in Pension befindlichen, um einzelvertragliche Regelungen handelt, notwendig, deren Zustimmung zu gewinnen.

Jetzt können Sie sagen: Na, die haben wir noch nicht! Das ist zwar richtig, die haben wir tatsächlich noch nicht, aber die Aussicht, diese Zustimmung von den Eisenbahnern zu bekommen, ist dann, wenn man mit deren Interessenvertretung einen Konsens gefunden hat, wesentlich höher, als wenn man, wie es vielfach geheißen hat, über sie "drüberfährt". Daher haben wir uns dieser mühseligeren, aber, wie ich meine, dem sozialen Frieden und der Akzeptanz der Regelung dienlichen Vorgangsweise unterzogen und diese Regelung gemeinsam zustande gebracht. Den Vertretern der Eisenbahner ist hier durchaus Anerkennung zu zollen. (Beifall bei der SPÖ.)

16.37

Vizepräsident Jürgen Weiss: Herr Bundesrat Dr. Tremmel wünscht noch das Wort. – Bitte sehr.

16.37

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! In der Praxis möchte ich zur Wortmeldung des Kollegen Farthofer Stellung nehmen, weil hier glaublich ein Landtagsprotokoll zitiert wurde und die Lehrlinge hier als "Läuse" bezeichnet wurden von Farthofer. Ich darf jetzt, Herr Kollege, tatsächlich berichtigen. (Bundesrat Farthofer: Nicht von Farthofer, von Haberler! Wenn Sie wollen, ist in 5 Minuten das Protokoll vom Niederösterreichischen Landtag hier!) Ich habe es hier, Herr Kollege! Da ist das Protokoll, bitte! (Bundesrat Farthofer: Lesen Sie vor!) Ja, ich werde es Ihnen vorlesen, und zwar lautet die diesbezügliche Wortmeldung wie folgt:

Man weiß doch längst, daß nach der Probezeit ein Lehrling, wenn er keine silbernen Löffel mehr stiehlt, nicht mehr loszukriegen ist, auch wenn er nichts arbeitet, wenn er arbeitsunwillig ist. (Bundesrat Meier: Das ist negativ!) Ich lese jetzt das vor, was hier drinnen steht. (Bundesrat Konečny: Mit Abscheu oder Zustimmung?)  – Weiters: Das ist ein Problem für viele Betriebe. Wenn ich heute fünf Lehrlinge aufnehme, sind sie durchschnittlich sieben, siebeneinhalb Monate im Betrieb. Wenn da ein oder zwei Läuse (Bundesrat Farthofer: Bitte, von fünf sind das zwei!)  – bitte: "ein oder zwei Läuse"; so steht es hier im Protokoll drinnen –, sage ich jetzt einmal, dabei sind, die ihm vom AMS geschickt werden, das passiert immer wieder, das passiert ganz bewußt, daß das AMS Sozialfälle (Bundesrat Konečny: Ungeheuerlich!)  – Herr Kollege, jetzt horchen Sie zu! – weitervermittelt, dann legt der halt die ganze Geschichte, sprich den Betrieb lahm. Was ist hier damit gemeint? (Bundesrat Konečny: Das hat er gesagt? Ungeheuerlich!) So lautet die Wortmeldung, Herr Kollege! (Heftige Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Herr Kollege! Wenn das so ungeheuerlich ist, dann denken Sie an Ungeheuerlichkeiten, die Sie selbst angerichtet haben. Hier geht es darum: Es ist behauptet worden, daß die Schutzbestimmungen wegfallen sollten. Es sollte eine Generalisierung stattfinden, und sie sollten dem realistischen Geschehen angepaßt werden, was durchaus nicht wir allein sagen, sondern andere auch. Und ich halte fest, Herr Kollege, daß die Lehrlinge grundsätzlich nicht hier generaliter als Läuse bezeichnet wurden, sondern nur ein oder zwei. Das wollte ich Ihnen sagen! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Konečny: Ungeheuerlich! – Rufe bei der SPÖ: Zwei von fünf!)

16.39

Vizepräsident Jürgen Weiss: Werden noch weitere Wortmeldungen gewünscht? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.


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Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch dies ist nicht der Fall. (Anhaltende Rufe und Gegenrufe bei der SPÖ und den Freiheitlichen. – Vizepräsident Weiss gibt das Glockenzeichen.) Ich bitte, sich zu beruhigen!

Wir kommen zur Abstimmung. Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, den Abstimmungsvorgang nicht zu beeinträchtigen.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957, das Eisenbahnbeförderungsgesetz, das Bundesbahngesetz 1992 und das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion geändert werden (Eisenbahnrechtsanpassungsgesetz 1997).

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

16. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Führerschein (Führerscheingesetz – FSG) geändert wird (535/A und 960/NR sowie 5572 und 5590/BR der Beilagen)

17. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (651/A und 1040/NR sowie 5573 und 5591/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zu den Punkten 16 und 17 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Führerschein (Führerscheingesetz) geändert wird, und

ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 16 und 17 hat Herr Bundesrat Karl Hager übernommen. Ich bitte ihn um die Berichterstattung.

Berichterstatter Karl Hager: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich berichte über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Führerschein geändert wird.


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Der gegenständliche Beschluß des Nationalrates wurde als Initiativantrag der Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf Parnigoni und Genossen eingebracht. Der Text liegt schriftlich vor, und ich kann mir daher die Verlesung ersparen.

Der Ausschuß für öffentliche Wirtschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ich berichte weiters über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird. Auch dieser Bericht liegt schriftlich vor.

Der Ausschuß für öffentliche Wirtschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Paul Tremmel. Ich erteile es ihm.

16.43

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die heutige Abstimmung hätten wir uns bereits im Sommer ersparen können, wenn der Bundesrat ein entsprechendes Selbstbewußtsein gehabt hätte und die damaligen Vorlagen, die zu diesem De-facto-Chaos in der Gesetzgebung geführt haben, einfach aufgrund seiner Lesepflicht zurückgewiesen hätte.

Unbestritten ist allerdings andererseits, daß in diesem Bereich eine Novellierung notwendig ist. Um die Verkehrssicherheit ist es in Österreich nicht sehr gut bestellt. Nach wie vor liegt unser Land bei den tödlichen Unfällen im Spitzenfeld. Daher wäre eine durchgreifende Verbesserung dieser Situation notwendig. Ich muß aber auch feststellen – das halte ich in diesem Zusammenhang für besonders wichtig –, daß all jene Alko-Lenker, die die tragischen tödlichen Verkehrsunfälle der letzten Wochen verursacht haben, sehr weit jenseits der bis jetzt geltenden, gesetzlich tolerierten Werte lagen.

Das ist im übrigen auch ein Ergebnis einer bei der letzten parlamentarischen Alkohol-Enquete vorgelegten Studie von Professor Krüger, der erhoben hat, daß sich bei Einhaltung der aktuellen Gesetze 96 Prozent der Alkoholunfälle vermeiden ließen. Es scheint daher geboten, Kontrollen durch ein Bündel verschiedener Maßnahmen vorzunehmen. Es ist uns auch ein solches Bündel vorgelegt worden, nur glauben wir, daß dieses Bündel ungenügend ist. Ich brauche Ihnen jetzt die einzelnen Bereiche nicht gesondert darzustellen. Wer mit einem Blutalkoholwert von 0,5 bis 0,79 Promille erwischt wird, muß mindestens 3 000 S Strafe zahlen, und so weiter; Sie kennen die Abstufung, Sie haben diese in der Vorlage drinnen.

Wir haben dann weitere korrespondierende Bestimmungen im Führerscheingesetz, in der Gewerbeordnung, im Strafgesetzbuch, in die die spiegelgleichen Bestimmungen hineingenommen wurden.

Unserer Meinung nach wird der Drogenbereich nur sehr unvollständig geprüft. Wir wären für die Einführung des absoluten Drogenverbotes, dafür, daß der Nachweis des Drogenkonsums zur Bestrafung beziehungsweise zum Entzug des Führerscheines genügt, und zwar unabhängig von der Dosis. Wir wären weiters für eine Anhebung der Zweckbindung der Strafgelder von 20 auf 40 Prozent für Verkehrskontrollen und eine Sicherstellung der entsprechenden Personalaufstockung und Ausrüstung auch im Hinblick auf die Suchtmittelkontrolle, für eine Verstärkung der Verkehrskontrollen, die wir immer wieder schon gefordert haben, weiters für eine Anhebung des Strafrahmens bei fahrlässiger Tötung – eine solche Anhebung ist zwar in der Vorlage enthalten – durch Alkohol, Drogen und dergleichen von drei auf fünf Jahren.


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Weiters fordern wir die finanzielle und organisatorische Förderung des Einsatzes von Nachtbussen. Bedauerlicherweise sind vor allem die sogenannten Disco-Unfälle immer wieder so fürchterlich. Es müßten Sammeltaxis angeboten werden, es muß eine Unterstützung der Gastronomiebetriebe erfolgen, es müßten Hin- und Heimbringerdienste angeboten werden. Wir fordern auch eine Änderung der Gewerbeordnung, die auch teilweise bereits vorgesehen ist, und zwar, daß die Lokale alkoholfreie Jugendgetränke als Billigstgetränk anbieten sollten.

Und ich ergänze den Katalog unserer Forderungen noch um eine persönliche Bitte: Es sollen die Gastronomen aufgerufen werden, darauf zu achten, an wen sie – ich meine das in bezug auf das Alter – Alkohol ausschenken. Auch das müßte im Gesetz geregelt werden. Wir wären auch für eine entsprechende Erhöhung des Strafrahmens, wenn das geschieht. Außerdem sollte der Führerschein früher entzogen werden.

Wir fordern auch die Einführung eines verbesserten Reaktionstests bei den verbündelten Maßnahmen. Es geht auch um Drogen, um Medikamente. Wenn jemand unter Bluthochdruck leidet und ein blutdrucksenkendes Mittel einnimmt, wird dadurch seine Reaktionsfähigkeit erheblich reduziert. All das ist aber noch nicht genau bekannt. Es müßte also ein ganzes Bündel von Maßnahmen in diesem Zusammenhang geschnürt werden.

Dazu gehört auch die Reduzierung der sogenannten Blaulichtsteuer, sodaß die Polizei entsprechende Hilfeleistungen auch gegen geringeres Entgelt erbringen kann.

Es war nicht möglich, die von uns geforderten Maßnahmen in dieses Bündel hineinzupacken. Sie werden deshalb verstehen, daß wir diesen Anträgen, die Reparaturanträge einer seinerzeit mißlungenen Gesetzgebung sind, nicht unsere Zustimmung geben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.49

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Peter Rieser das Wort.

16.49

Bundesrat Peter Rieser (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir diskutieren heute hier das Führerscheingesetz, in diesem Zusammenhang die Promilleobergrenze, und ich werde auch einen Entschließungsantrag einbringen.

Hohes Haus! Für die Österreichische Volkspartei hat seit jeher der Grundsatz gegolten, daß jeder Tote, jeder Verletzte im Straßenverkehr einer zuviel ist. Es müssen vor allem Vernunft und Einsicht helfen, Leben zu retten. So wie man mit Vernunft und Einsicht Auto fahren muß, so muß man auch mit Vernunft und Einsicht und klaren Analysen die eigentlichen Ursachen des Unfallverhaltens diskutieren. Mit Emotionen, mit Anheizen der Gefühle werden zwar spekultäre Bilder in den Magazinen erzeugt, vordergründig Medienkampagnen zur Auflagensteigerung produziert, aber die Sachprobleme, die eigentlichen Ursachen des Unfallverhaltens kommen dabei sicherlich zu kurz.

Deshalb lehnen wir es ab und haben wir es von Anfang an abgelehnt, daß dieses Thema für irgendwelche Formen von Grabenkämpfen und Glaubenskriegen mißbraucht wird. In den letzten Wochen ist das nämlich geschehen. Weder die Bauern, noch die Wirtschaft, noch sonst jemand in diesem Hause, der bisher für die 0,8 Promillegrenze war oder auch in Zukunft noch ist, lassen sich als Schutzpatron für Alko-Lenker bezeichnen. Wer das tut, meine Damen und Herren, ist entweder unredlich oder unfair, er hat sich mit den Folgen des Unfallgeschehens nicht auseinandergesetzt oder handelt aus vordergründigen parteipolitischen Motiven.

Das Unfallgeschehen und seine Ursachen sind komplex, sodaß es dafür kein Patentrezept gibt. Das muß einfach gesagt und soll auch anerkannt werden. Aber ich sage auch eines: Die Absenkung auf 0,5 Promille ist für uns primär ein politisches Signal, daß beim Auto fahren kein Alkohol getrunken werden soll, daß Trinken und Auto fahren klar getrennt werden müssen. In diesem Sinne betrachte ich persönlich die Senkung als sinnvoll in bezug auf die Förderung des


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richtigen Bewußtseins und eine positive Veränderung des Trink- und Fahrverhaltens mancher Autolenker.

Herr Kollege Tremmel! Ich gebe dir schon recht, daß gerade auch das Thema Suchtgift in diesem Zusammenhang eine Rolle spielt. Aber im § 5 der Straßenverkehrsordnung heißt es unter anderem: Wer sich in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befindet, darf ein Fahrzeug weder lenken noch in Betrieb nehmen. Das gilt also schon heute. (Bundesrat Dr. Tremmel: Wie kontrollieren wir das?) Was die Kontrolle, eine bessere Kontrolle, angeht, gebe ich dir völlig recht. Darüber müssen wir diskutieren, denn auch wir sind der Auffassung, daß die Kontrollen besser gemacht werden müssen.

Jeder, der unter Alkoholbeeinträchtigung einen Unfall verursacht oder an einem beteiligt ist, ist im Sinne des Gesetzes schuldig und hat alle entsprechenden Rechtsfolgen zu tragen, auch wenn er unterhalb der 0,8 Promillegrenze liegt. Daher gibt es die 0,8 Promillegrenze nur für Alkoholisierung ohne Folgen, das heißt, wenn kein Unfall passiert ist und nur eine Alkomat-Kontrolle vorgenommen wird.

Die Alkoholbeeinträchtigung hängt nicht nur von der Menge des konsumierten Alkohols ab, sondern auch von der Körpergröße, vom Gewicht, von den Eßgewohnheiten, vom körperlichen Zustand, vom Gesundheitszustand und auch vom Geschlecht. Es gibt entsprechende Untersuchungen, die ich gar nicht in Abrede stellen will, aber es geht bei unseren Entscheidungen nicht immer um irgendwelche theoretischen, verkehrspsychologischen Untersuchungen und deren Ergebnisse, sondern um die konkreten Analysen, bei welchem Alkoholgrad tatsächlich Unfälle infolge Alkoholkonsums passieren.

Die Datenlage ist klar: Die Verursacher von Unfällen infolge Alkoholkonsums lagen nicht im Bereich zwischen 0,5 und 0,8 Promille, sondern weit darüber. Es ist also die Überwachung, die lückenlose Kontrolle von größter Bedeutung. Herr Bundesminister! Wir haben in den Medien vernommen, daß Sie gemeinsam mit dem Innenminister planen, noch heuer verstärkt Planquadrate durchzuführen. Das ist sicherlich begrüßenswert, weil nur dadurch so manche Sünder auch gefunden werden können.

Ich werde dem Antrag, keinen Einspruch zu erheben, zustimmen, was aber nicht heißt, daß alle meine Fraktionskollegen diesen Weg gehen werden.

Hohes Haus! Ich habe vorhin angekündigt, daß ich auch zum Führerscheingesetz noch etwas sagen will. Die überfallsartige Einführung des neuen Führerscheines, die ungeheure Kompliziertheit und die große Rechtsunsicherheit führen dazu, daß nicht nur die Bevölkerung, sondern auch die Behörden zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen kommen. Damit nicht genug! Sogar zwischen Innenministerium und Verkehrsministerium gibt es unterschiedliche Auslegungen des Gesetzes. Wie ist das dann erst, wenn man in ein Drittland fährt, in kein EU-Land? Wir haben in diesem Zusammenhang einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem es heißt:

Das Führerscheingesetz, das seit 1. November 1997 in Kraft ist, regelt die rechtlichen Voraussetzungen für den EU-Führerschein und führt zu einer Vereinheitlichung der Führerscheinbestimmungen innerhalb der Europäischen Union. Das Führerscheingesetz normiert unter anderem die gegenseitige Anerkennung der Führerscheine durch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Die Rechtsgrundlage für die Anerkennung der Führerscheine in Nicht-EU-Staaten bildet wie bisher das Wiener Übereinkommen 1968. Laut Auskunft des Bundesministerium für Inneres anerkennt das Wiener Übereinkommen aber nur die alten österreichischen Führerscheine. Es existiere zwar bereits eine Änderung des Wiener Übereinkommens, wonach auch die EU-Führerscheine in den Staaten des Wiener Übereinkommens anerkennt werden sollen, nur sei diese Änderung noch nicht in Kraft und noch nicht umgesetzt. – Soweit zur Begründung unseres Antrages.

Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang, auch kurz auf das zu sprechen zu kommen, was man in diesem Zusammenhang täglich draußen erlebt. Die Menschen sprechen einen dies


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bezüglich an. Da geht jemand auf die Bezirksverwaltungsbehörde, weil er aus gesundheitlichen Gründen vorgeladen wurde. Er wird untersucht und bekommt dann den EU-Führerschein. Und man sagt ihm dann: Mit diesem Führerschein darfst du aber nicht in ein Drittland fahren, du darfst nicht nach Slowenien, nicht nach Ungarn, nicht nach Kroatien!

In einem Schreiben des Innenministeriums heißt es eindeutig, daß es bei Kontrollen im Nicht-EU-Ausland zu Bestrafungen kommen kann. Das Wesentliche dabei ist aber, daß sich bei einem schweren Unfall mit Personenschaden die ausländischen Versicherungen leistungsfrei halten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Die unterzeichneten Bundesräte stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Bundesrat möge beschließen:

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,

1. dafür zu sorgen, daß alle geeigneten Schritte gesetzt werden, daß die Änderung des Wiener Übereinkommens, wonach auch die EU-Führerscheine in den Staaten des Wiener Übereinkommens anerkannt werden, umgesetzt wird;

2. die nötigen Maßnahmen zu veranlassen, daß bis zur Umsetzung der Änderung des Wiener Übereinkommens keine nachteiligen Folgen für die Besitzer neuer EU-Führerscheine aufgrund der Bestimmungen des Wiener Übereinkommens eintreten.

*****

Ich bitte um Zustimmung und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

17.00

Vizepräsident Jürgen Weiss: Der von den Bundesräten Peter Rieser und Johanna Schicker eingebrachte Entschließungsantrag zum Führerscheingesetz betreffend EU-Führerschein ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Josef Rauchenberger das Wort. – Bitte

17.00

Bundesrat Josef Rauchenberger (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Die heute vorgesehene Novelle zum Führerscheingesetz und zur Straßenverkehrsordnung wäre auch ohne jener traurigen und schicksalhaften Unfälle betrunkener Fahrzeuglenker notwendig geworden. Allen hier Anwesenden ist sicher noch die mitunter recht turbulente Debatte vom 9. Juli in Erinnerung, als ÖVP und FPÖ in dritter Lesung des Nationalrates gegen die Absenkung der Promillegrenze stimmten. Dadurch trat mit Wirkung vom 1. November unter anderem die absurde Situation ein, daß durch die nichterfolgte Beschlußfassung der 20. StVO-Novelle aufgrund falscher Verweise bei erstmaliger Alkoholisierung ab 0,8 Promille die Lenkerberechtigung für mindestens vier Monate – bisher mindestens vier Wochen – entzogen werden muß. Bei mehrmaliger Entziehung wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit ist hingegen eine niedrigere Mindestentzugsdauer von drei Monaten festgeschrieben.

Dieser Umstand war spätestens am nachfolgenden Tag der blamablen Abstimmung bekannt. Es hat unmittelbar danach bereits entsprechende Sanierungsvorschläge gegeben, die auf verschiedenen Ebenen diskutiert wurden. Die Bereinigung dieser von niemand gewollten Auswirkung war jedenfalls bereits für das Jahresende in Aussicht genommen. Die Form einer beabsichtigten Lösung gab allerdings weiter Anlaß zu Sandkastenspielen auf verschiedenen fraktionellen Ebenen.


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Ist an sich diese Tatsache schon traurig genug, so gab es seit der Beschlußfassung dieses Gesetzes unzählige Beispiele undisziplinierter Fahrzeuglenker, die in alkoholisiertem Zustand zum Teil noch weit über die bisher geltenden Grenzwerte hinaus grauenhafte Unfälle verursachten und dabei zahlreiche Menschenleben vernichteten.

Uns allen ist noch jener Vorfall in besonders schrecklicher Erinnerung, bei dem ein Lenker in alkoholisiertem Zustand mit mehr als 2 Promille auf einen Kleinbus auffuhr und dadurch drei Jugendliche tötete. Der Druck der Öffentlichkeit wurde im besonderen durch diesen Vorfall, aber auch durch das Engagement der betroffenen Mitschüler so groß, daß die bisher vorgebrachten Argumente gegen eine Absenkung der Promillegrenze verpuffen mußten und schließlich die Vernunft obsiegen konnte. Endlich im nunmehr dritten Anlauf beugt sich aus sachpolitischen Gründen entsprechend der Aussage des ÖVP-Verkehrssprechers Kukacka auch der Koalitionspartner Punkt für Punkt den Vorstellungen unserer Fraktion und ermöglicht damit, endlich Signale gegen den Alkohol am Steuer zu setzen.

Besonders erfreulich ist es, daß vier Parteien, SPÖ, ÖVP, Liberale und Grüne dem vom SPÖ-Abgeordneten Parnigoni eingebrachten Antrag unterstützten. Einzig die Freiheitlichen blieben auf Zickzackkurs und stimmten nicht mit, obwohl deren Verkehrssprecher Rosenstingl noch im Sommer den Antrag für 0,5 Promille als Heuchelei bezeichnete. Heute geht den Freiheitlichen die vorgesehene Regelung plötzlich nicht weit genug, die Strafen sind ihnen zu gering. Mit dieser Haltung kann man getrost wieder nach beiden Seiten schielen, zu den Unverbesserlichen im Bierzelt – wir waren ohnehin gegen die Absenkung der Promillegrenzen –, aber auch zu den Vernünftigen, weil schließlich jeder für mehr und für konsequente Kontrolle der geltenden Bestimmungen eintritt. Die anläßlich der Abstimmung zu diesem Thema auf der Tribüne anwesende Jugend hat allerdings dieses Doppelspiel der FPÖ durchschaut und weiß nunmehr, wer ihre Interessen tatsächlich vertritt und ihre Sorgen ernst nimmt.

Zum Gesetz selbst: Es sieht künftig kräftige Strafen bei einem Alkoholgehalt zwischen 0,5 und 0,8 Promille vor. Bei der erstmaligen Übertretung der Grenze ist eine Geldstrafe zwischen 3 000 S bis 50 000 S zu erwarten. Das tatsächliche Strafausmaß entscheidet der Grad der Alkoholisierung. Im Wiederholungsfall innerhalb eines Jahres wird neben einer gleich hohen Geldstrafe auch ein dreiwöchiger Führerscheinentzug verhängt. Beim dritten Verstoß innerhalb von 12 Monaten drohen neben einem vierwöchigen Führerscheinentzug auch Regreßforderungen der Versicherungen wie bei 0,8 Promille. Dieses Gesetz soll bereits mit 1. Jänner 1998 in Kraft treten und wird mehr Sicherheit im Straßenverkehr, weniger Tote und Verletzte und schließlich mehr Vernunft mit sich bringen.

Im Gegensatz zu meinen sonstigen Debattenbeiträgen ersuche ich unter Berücksichtigung meiner Ausführungen die Kolleginnen und Kollegen der freiheitlichen Fraktion dieses Hauses, dieser Vorlage ebenfalls die Zustimmung zu geben. Meine Fraktion und ich werden jedenfalls gerne die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

17.06

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster Rednerin erteile ich Frau Helena Ramsbacher das Wort. – Bitte.

17.06

Bundesrätin Helena Ramsbacher (Freiheitliche, Kärnten): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere Bürger, die Fußgänger, die Älteren, die Kinder, die Behinderten, die Radfahrer, die Beifahrer und vor allem die verantwortungsbewußten Autofahrer, haben ein Recht darauf, daß die Lenker nicht betrunken Auto fahren, daß sie nicht rasen, daß sie nicht übermüdet und auch nicht im Drogenrausch Auto fahren. Die Freiheit jedes einzelnen hört aber spätestens dann auf, wenn andere Menschen oder Mitbürger gefährdet sind. Ich zitiere hier die Kollegen Dr. Rasinger, Dr. Pumberger, Dr. Povysil und so weiter aus dem Nationalrat. Es sind sich alle einig darüber, daß etwas geschehen muß.

Die Bewußtseinsbildung für ein verantwortliches Fahren muß das primäre Ziel all dieser Maßnahmen sein, also daß ich mein Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen kann, wenn ich beeinflußt bin, das heißt, wenn ich nicht fahrtauglich bin, zum Beispiel durch die Beeinträchtigung von


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Alkohol, Drogen, Medikamenten, aber auch durch das ständige Telefonieren mit dem beliebten Handy. Auch das stellt eine Beeinträchtigung des Auto Fahrens dar. Es geht aber auch um die Bewußtseinsbildung, daß man andere alkoholisierte Menschen daran hindert, mit dem eigenen PKW nach Hause zu fahren. Eine Promillesenkung alleine ist daher sicherlich zu wenig. Sie ist eine Maßnahme, wird aber das Gesamtproblem sicherlich nicht lösen.

Die einzige Lösung wäre ein Verkehrssicherheitsmaßnahmenpaket. Rahmenbedingungen müssen geschaffen werden, damit dieses Gesetz wirksam wird. Dazu zählen nicht nur die wichtigsten Maßnahmen eines Verkehrssicherheitspaketes, wie zum Beispiel die Kontrolle. Bei der Kontrolle gibt es ein echtes Defizit. Gesetze haben keinen Sinn, das wissen Sie alle ganz genau, wenn sie anschließend nicht kontrolliert werden. Daß die Exekutive nicht genügend Personal hat, wissen wir alle. Wenn der Herr Innenminister ankündigt, daß er eine "Aktion scharf" gegen die Alkohollenker durchführen wird und gleichzeitig ankündigt, er hätte zu wenig Geld und zu wenig Personal dafür, dann wissen wir, wie es darum steht.

Der freiheitliche Antrag im Nationalrat, der zum Beispiel auch eine Erhöhung der Zweckbindung der Mittel aus den Einnahmen der Verkehrskontrolle und den Einnahmen aus den Strafgeldern sowie eine Änderung der Straßenverkehrsordnung enthält, ist nur der Verkehrssicherheit förderlich.

Nachdem eine Promillesenkung alleine nicht die Lösung ist, sollte in einem Verkehrssicherheitspaket auch das ländliche Jugend- und Freizeitproblem bedacht und gelöst werden. Die meisten tödlichen Verkehrsunfälle passieren nämlich, wie es schon meine Vorredner gesagt haben, im ländlichen Raum, und zwar aufgrund der nicht vorhandenen Möglichkeiten, nach Alkoholkonsum kostengerecht heimzukommen. In Wien oder in den Städten ist es sicherlich kein Problem, wenn ich in der Disco oder beim Heurigen war, mit dem Taxi oder einem öffentlichen Verkehrsmittel nach Hause zu kommen. Wenn ich jedoch, nachdem ich aus Kärnten komme, in Rangersdorf in Kärnten im Mölltal wohne und die nächste Disco in Spittal an der Drau ist, dann habe ich weder die Möglichkeit, mit einem Nachttaxi nach Hause zu fahren, das in jeder Gemeinde stehenbleibt, noch mit dem Bus. Die für ein Taxi zu bezahlenden Preise – das muß ich Ihnen sagen – bewegen sich zwischen 1 000 S und 3 000 S in der Nacht. Und das kann sich mit Garantie kein einziger Jugendlicher leisten.

Wir sollten die Menschen und insbesondere die Jugendlichen auf dem Land nicht ständig benachteiligen. Alkoholkontrollen alleine lösen dieses Problem nicht. Betriebswirtschaftliche Gegebenheiten lassen die Gleichbehandlung der Stadt- und Landbevölkerung einfach nicht zu. Daher appelliere ich an alle Parteien, daß wir uns gemeinsam Gedanken machen und nach Lösungen suchen sollten.

Weiters sind aus meiner Sicht Kontrollen von Drogen- und Medikamentenmißbrauch mehr als notwendig. Selbst auf dem Lande wird die Einnahme von Ecstasy und ähnliche Drogen bald ein größeres Problem als Alkoholmißbrauch sein. Außerdem merken die Jugendlichen beziehungsweise die Bevölkerung relativ rasch, daß man bei Alkoholkonsum nur mittels dem sogenannten Alkomaten überführt werden kann. Deshalb appelliere ich – als gemeinsame Forderung – an Sie, daß als Pendant dazu ein sogenannter "Drogomat" oder "Tablettomat" entwickelt werden sollte, damit vielleicht an Ort und Stelle Drogen- oder Tablettenkonsum nachgeprüft werden können. Das trüge sicherlich zur weiteren Verkehrssicherheit bei. Wir sollten auch an das Problem der Übermüdung der Fahrer denken. Diese ist nämlich für die Fahrtüchtigkeit mindestens genauso beeinträchtigend wie Alkoholkonsum.

Allerdings möchte ich hervorheben, daß die Einführung der 0,5 Promille-Grenze ein erster Schritt in die richtige Richtung ist. Nachdem die notwendigen begleitenden Maßnahmen und Regelungen nicht mitbeschlossen werden, lehnen wir diese unvollständige Gesetzesänderung jedoch ab. Wir werden aber den beiden eingebrachten Entschließungsanträgen zustimmen, weil sie weitere Schritte in die richtige Richtung sind, und zwar dem Antrag Schaufler und Schicker und dem Antrag der Bundesräte Rieser, Schicker und Kollegen. – Ich bedanke mich. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.11


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Vizepräsident Jürgen Weiss:
Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Engelbert Schaufler das Wort. – Bitte.

17.11

Bundesrat Engelbert Schaufler (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Novelle des Führerscheingesetzes versetzt mich in die Lage, ein Problem aufzuzeigen, das mit der letzten Beschlußfassung im Juli 1997 und mit diesem Gesetz am 1. November 1997 entstanden und wirksam geworden ist.

In diesem Führerscheingesetz wird nämlich die Lenkerberechtigung beziehungsweise Lenkberechtigung, wie es richtig heißt, der Klasse C bei Lenkern, die das 45. Lebensjahr erreicht beziehungsweise überschritten haben, an eine ärztliche Untersuchung gebunden, die innerhalb von 12 Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes am 1. November 1997 durchgeführt werden muß.

Die Lenkberechtigung wird bei positivem Untersuchungsergebnis auf jeweils fünf Jahre beziehungsweise, wenn jemand bereits 60 Jahre alt ist, auf zwei Jahre befristet verlängert. Wird jedoch die ärztliche Untersuchung versäumt, so wird die Lenkberechtigung auf die Unterklasse C 1 – das sind LKW bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht – eingeschränkt.

Obwohl ich schon in den Diskussionen vor Beschlußfassung im Nationalrat und auch im Bundesrat auf dieses Problem aufmerksam gemacht habe und mir seitens der zuständigen Beamten auch versichert wurde, daß meinem, unserem Wunsch Rechnung getragen werde, ist es nunmehr anders.

Warum bin ich so erpicht auf die Lösung dieses Problems? – Ich bin deswegen so erpicht darauf, weil es grundsätzlich um die Existenz vieler Arbeitnehmer geht, da der Besitz des Führerscheines die Grundlage der Ausübung ihrer Arbeit ist. Wenn diese Personen die Frist von 12 Monaten versäumten, verlören sie den C-Führerschein. Es ist unbedingt notwendig, daß die Behörde die betroffenen Personen auf diese grundlegende Änderung des Gesetzes aufmerksam macht.

Ich freue mich darüber, daß vor allem die Vorsitzende des Ausschusses für öffentliche Wirtschaft, Wissenschaft und Verkehr, Frau Johanna Schicker, sich dem Entschließungsantrag spontan angeschlossen hat und mit ihr die gesamte sozialdemokratische Fraktion, weil hier ein Problem gelöst werden soll, bei dem es um die Sicherung von Existenzen geht. Ich freue mich auch darüber, daß die freiheitliche Fraktion diesen Entschließungsantrag, den ich gleich verlesen werde, mitbeschließen wird. Ich hoffe, daß dieses Problem nun zum Wohle der Bürger gelöst wird. Ich meine, das ist Politik, die sich ein wenig mehr als bisher dem Bürger zuwendet. Dies ist in der heutigen Zeit unbedingt notwendig.

Entschließungsantrag

der Bundesräte Engelbert Schaufler, Johanna Schicker und Kollegen betreffend Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BG über den Führerschein (Führerscheingesetz – FSG) geändert wird (535/A und 960/NR der Beilagen)

Der Bundesrat möge beschließen:

Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird ersucht, dafür zu sorgen, daß

1. Führerscheinbesitzer der Klasse C, die EDV-mäßig erfaßt sind, rechtzeitig vor Ablauf der Befristung ihres Führerscheines von dieser Tatsache in Kenntnis gesetzt werden und aufgefordert werden, sich der gesetzlich vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, und


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2. alle anderen Führerscheinbesitzer der Klasse C durch geeignete Maßnahmen auf diesen Umstand aufmerksam gemacht werden.

*****

Danke. (Allgemeiner Beifall.)

17.15

Vizepräsident Jürgen Weiss: Der von den Bundesräten Engelbert Schaufler und Johanna Schicker eingebrachte Entschließungsantrag zum Führerscheingesetz betreffend Information von Inhabern der Führerscheinklasse C ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Peter Rieser und Johanna Schicker auf Fassung einer Entschließung zum Führerscheingesetz betreffend EU-Führerschein vor. Ich lasse nun über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag auf Fassung einer Entschließung zum Führerscheingesetz betreffend EU-Führerschein ist daher angenommen. (E. 150)

Es liegt weiters ein Antrag der Bundesräte Engelbert Schaufler und Johanna Schicker auf Fassung einer Entschließung zum Führerscheingesetz betreffend Information von Inhabern der Führerscheinklasse C vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist somit angenommen. (E. 151)

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.


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18. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Güterbeförderungsgesetz geändert wird (914 und 965/NR sowie 5592/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 18. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Güterbeförderungsgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Karl Hager übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Karl Hager: Der Inhalt des gegenständlichen Beschlusses für das Güterbeförderungsgesetz liegt dem Bundesrat vor. Der Ausschuß für öffentliche Wirtschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat DDr. Franz Werner Königshofer. Ich erteile es ihm.

17.18

Bundesrat DDr. Franz Werner Königshofer (Freiheitliche, Tirol): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Durch dieses Gesetz wird eine EU-Richtlinie in österreichisches Recht transferiert, und zwar sollen gemeinsame Regelungen für bestimmte Beförderungen im kombinierten Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten geregelt werden.

Das ist innerhalb der Europäischen Union ein normaler Vorgang. Allerdings sieht man auch bei dieser Richtlinie, daß Bereiche "überregelt" werden, wie zum Beispiel die Passagen in bezug auf Mietfahrzeuge, wobei sich mir die Frage stellt, ob es notwendig ist, den Transport durch Mietfahrzeuge extra und separat zu regeln.

Eine Passage dieses Gesetzentwurfes gefällt mir aber überhaupt nicht, und das ist die Passage betreffend das Mitführen eines Frachtbriefes, der auch der statistischen Erhebung dient, für alle Beförderungen über 50 Kilometer hinaus. Meine Damen und Herren! Das bedeutet, daß oft kleine Frächter, Sammelgutfrächter, durch diese Bestimmung belastet werden. Man stelle sich nur vor, daß ein Frächter, der ein Gut von Innsbruck nach Kufstein transportiert, bereits einen derartigen Frachtbrief mitführen muß. Gerade bei kleineren Sammelfrachten dürfte das eine erhebliche Erschwernis für kleinere Unternehmer darstellen.

Ich hoffe nur, daß Sie nicht von der Prämisse ausgehen, daß im EU-Raum ohnehin nur die Großen und damit auch die großen Frächter überleben werden, denn diese haben schon aufgrund ihrer EDV-Ausstattung mit diesen Bestimmungen keine Erschwernis.

In diesem Gesetz wird aber auch die Kontrolle der Öko-Punkte geregelt. In diesem Zusammenhang, Herr Minister Einem, möchte ich doch die ganze Misere rund um die Vergabe der EDV-Kontrolle ansprechen.

Wir alle wissen, daß die Öko-Punkte mit 1. Jänner kommenden Jahres elektronisch kontrolliert werden müssen und daß die manuelle Kontrolle von der EU nicht mehr akzeptiert werden wird. Aus diesem Grunde wurde in Österreich eine Ausschreibung für EDV-Kontrollsysteme für ebendiese Öko-Punkte gemacht. Die Firma Kapsch hat – soweit mir bekannt ist – den Zuschlag erhalten. Doch hat es bei der Ausschreibung beziehungsweise der Anbotseröffnung offensichtlich einige Unregelmäßigkeiten gegeben, was die Rabattierung beim Preis betrifft. Aufgrund dessen hat das Bundesvergabeamt eine Einstellung der Arbeiten verfügt. Jetzt wurde diese Einstellung zwar wieder aufgehoben, es kommt aber trotzdem noch zu Verzögerungen im Grenzbereich, sodaß die EDV-mäßige Kontrolle der Öko-Punkte ab 1. Jänner 1998 nicht gewährleistet ist.

Wie mir bekannt ist, verhandeln Sie, Herr Minister, derzeit mit der EU um eine Erstreckung dieser Frist. Was dabei herausgekommen ist, würden wir heute gerne von Ihnen hören.


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Traurig an der ganzen Sache ist der Umstand, daß wir im Zuge des EU-Beitrittes ohnehin schon sehr vieles im Bereich des Transitverkehrs und dessen Regelung aufgeben mußten. Mit dieser Nichterfüllung dieser Auflagen durch die EU begeben wir uns jedoch in die Gefahr, die letzten Transit- und Schutzbeschränkungen für unser Land aufzugeben.

Herr Minister! Aus diesem Grunde ersuche ich Sie, dem Bundesrat Auskunft darüber zu geben, wie die Ausstattung mit EDV-Kontrollen an den Grenzen fortschreitet und ob es möglich sein wird, zu Beginn des nächsten Jahres die Öko-Punkte mittels elektronischer Kontrolle zu überwachen und abzubuchen. Wenn nicht, dann ersuche ich Sie um Bekanntgabe, wie die Verhandlungen mit der EU stehen, ansonsten steht zu befürchten, daß die Öko-Punkte-Regelung überhaupt hinfällig ist. Das werden wir so nicht akzeptieren. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.23

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Gottfried Jaud das Wort. – Bitte.

17.23

Bundesrat Gottfried Jaud (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hoher Bundesrat! Die heute zu beschließende Änderung des Güterbeförderungsgesetzes dient in erster Linie der Umsetzung der EU-Bestimmungen. So wird auch die Frachtbriefpflicht neu geregelt. Jeder Frächter beziehungsweise dessen Fahrer muß in Zukunft ab einer Entfernung von 50 Kilometer oder bei einer grenzüberschreitenden Sendung jeweils für das gesamte verladene Gut einen Frachtbrief mitführen. Auf diesem Frachtbrief sind unter den 21 verschiedensten Angaben auch vier Unterschriften beizubringen. Dies mag bei einem einheitlichen Gut keine besonderen Schwierigkeiten bereiten. Bei Sammelguttransporten, bei denen auf einem LKW 20, 30 oder mehr verschiedene Güter mit verschiedenen Zielorten und an verschiedene Empfänger transportiert werden, kann ich mir aber nicht vorstellen, daß diese Frachtbriefpflicht zur Anwendung kommen kann.

Diesbezüglich sind die Verantwortlichen – sehr geehrter Herr Minister, ich möchte dies Ihnen, Ihrem Ministerium und vor allem auch dem Statistischen Zentralamt ans Herz legen – aufgefordert, entsprechend praxisnahe Möglichkeiten zu schaffen, damit diese Regelung auch auf Transporte wie Post und Bahn, bei denen es viele kleine Güter gibt, praxisnahe angewendet werden kann. Durch die neue Regelung im Bereich Kabotage werden Leerfrachten vermieden, somit kommt es zu einer wesentlich besseren Auslastung der LKW.

Auch die geplante elektronische Abbuchung der Öko-Punkte, die, wie Herr Verkehrsminister Einem versicherte, zeitgerecht eingeführt werden wird, machte eine Abänderung des Güterbeförderungsgesetzes notwendig. Nach der Novelle im Güterbeförderungsgesetz werden in Zukunft die Organe der Straßenaufsicht auch die für den grenzüberschreitenden Verkehr erforderlichen Dokumente zu kontrollieren haben. Diese Kontrollen dienen im besonderen der öffentlichen Sicherheit, weil hiebei unter anderem auch nicht deklarierte Gefahrengutsendungen entdeckt werden könnten. Da bei solchen Kontrollen aber auch ohne besonderen Mehraufwand die Bestimmungen über die Öko-Punkte kontrolliert werden können, wird mit der Änderung des Güterbeförderungsgesetzes klargestellt, daß die Organe der Straßenverkehrsaufsicht diese auch kontrollieren dürfen.

Folgendes sollte aber auch gesagt werden: Durch den Wegfall der Grenzkontrollen kommt den Organen der Straßenaufsicht besondere Bedeutung und hohe Verantwortung auf sie zu. Deshalb muß der Gendarmerie auch eine dieser hohen Verantwortung entsprechende Ausstattung in Zukunft zukommen. Den Organen der Straßenaufsicht müssen die beste Ausbildung und das beste Material zur Verfügung stehen, damit Österreich auch in Zukunft ein vorbildliches Land in bezug auf Sicherheit bleibt. Die ÖVP gibt dieser Güterbeförderungsgesetz-Novelle gerne ihre Zustimmung. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)


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17.27

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile Herrn Bundesminister Dr. Caspar Einem das Wort. – Bitte.

17.27

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Ich möchte noch kurz auf die von Herrn Bundesrat Königshofer an mich gerichtete Frage antworten. Es finden keine Verhandlungen mit der EU zur Frage der Erstreckung der Frist zur Einführung des elektronischen Systems der Abbuchung von Öko-Punkten statt, weil dies nicht notwendig ist. Die elektronische Öko-Punkte-Abbuchung wird per 1. Jänner 1998 möglich sein, und es gibt – was auch schon im Vertrag selbst geregelt ist – eine Übergangsfrist von einem Monat, nämlich bis Ende Jänner 1998. Dieser Zeitraum wird ausreichen, um auch noch den letzten Frächtern die Möglichkeit zu geben, ihre Geräte, ihre On-board-Units oder kurz und liebevoll OBUs genannt, initialisieren zu lassen. (Beifall bei der SPÖ und Bundesräten der ÖVP.)

17.28

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen somit zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

19. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz über das Postwesen (Postgesetz 1997) (940 und 966/NR sowie 5593/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 19. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz über das Postwesen, Postgesetz 1997.

Die Berichterstattung hat wiederum Herr Bundesrat Karl Hager übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Karl Hager: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Der Bericht über das Postgesetz liegt dem Bundesrat ebenfalls schriftlich vor.

Der Ausschuß für öffentliche Wirtschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Wolfgang Hager. Ich erteile es ihm.

17.29

Bundesrat Wolfgang Hager (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Im Vorjahr wurde die frühere Post- und Telegraphenverwaltung, die Teil der Bundesverwaltung war, mit dem Poststrukturgesetz ausgegliedert und in die Post und Telekom Austria AG umgewandelt. Dieses Unternehmen steht nun im Wettbewerb mit verschiedenen Anbietern. Es war daher aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit nötig, die unvereinbaren hoheitlichen Aufgaben von den betrieblichen Aufgaben klar zu trennen.


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Mit dem vorliegenden Postgesetz wurde diese klare Trennung zwischen den Postbehörden, nämlich dem Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr und dem ihm unterstehenden Postbüro, auf der einen Seite und der Post und Telekom Austria AG beziehungsweise weiteren Anbietern auf der anderen Seite geschaffen. Die Post im landläufigen Sinne, wie wir sie kennen, hat also keinen behördlichen Charakter mehr und ist nur mehr ein Anbieter unter mehreren, wenn auch mit einer Sonderstellung, die ich noch erwähnen werde.

Die Rechtsbeziehung zwischen der Post und den Kunden ist nunmehr auf privatrechtliche Ebene umgestellt. Um aber die unverzichtbare flächendeckende Postversorgung zu garantieren, den sogenannten Universaldienst, also dafür zu sorgen, daß in den "hintersten Graben" unseres Bundesgebietes noch ein Brief zugestellt wird beziehungsweise eine Bergbauernwitwe ihre Rente bekommt, dient unter anderem dieses Gesetz, eben das vorliegende Postgesetz.

Damit die Post und Telekom Austria AG in der Lage ist, den "Universaldienst" anzubieten, wurde der sogenannte reservierte Dienst geschaffen. Ganz allgemein formuliert umfaßt der reservierte Dienst Postdienstleistungen, die einem bestimmten Betreiber vorbehalten sind. Der reservierte Dienst umfaßt folgenden Bereich, nämlich Briefsendungen mit persönlicher Anschrift bis 350 Gramm – mit einigen Ausnahmen. Dieser reservierte Postdienst entspricht den Vorgaben der Europäischen Union. Der reservierte Postdienst hat den bundesweiten Universaldienst zu finanzieren.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zu diesen grundsätzlichen Ausführungen zum Postgesetz einige Bemerkungen aus persönlicher Sicht anschließen. Bedingt durch die im Vorjahr eingetretenen Veränderungen, nämlich die angesprochene Ausgliederung der Post- und Telegraphenverwaltung, ist es zu enormen Verunsicherungen bei den Bediensteten der PTA gekommen. Diese Verunsicherungen wurden mir von mehreren Betroffenen persönlich mitgeteilt. Aufgrund der Umstände, die ich in der Folge noch ausführlicher darstellen werde, sorgen sich sehr viele Postbedienstete darüber, ob die Unternehmensstrategie, die das neue Postmanagement verfolgt, tatsächlich die Interessen der Bevölkerung, der Arbeitnehmer und des Gesetzgebers vertritt.

Attraktiv und halbwegs kostendeckend durchzuführen ist der Universalpostdienst nur in den Ballungsräumen. Der Postdienst am Land, also in dünn besiedelten Gebieten, kann nur defizitär sein. Gerade hier ist die Post und Telekom Austria AG noch äußerst intensiv bemüht, die Kosten zu senken.

Meine Damen und Herren! Ich wohne in einer Landgemeinde mit 600 Einwohnern. Wir haben die Effizienzsteigerung der Post bereits zu spüren bekommen. Die Öffnungszeiten unseres Postamtes wurden eingeschränkt. Ein altgedienter Briefträger geht mit Jahresende in Pension, sein Dienstposten wird wahrscheinlich nicht mehr nachbesetzt werden. Damit fällt im Postamt die Zustellung weg, die in Hinkunft vom Postamt aus der Bezirksstadt durchgeführt werden muß. Mit dem Wegfall der Zustellung wird der Dienstplan aber noch weiter beschnitten, und in der Folge ist mit der Schließung des Postamtes in naher Zukunft zu rechnen. Beispiele für diese Vorgangsweise gibt es bei uns im Bezirk bereits mehrere.

Die Folge ist aber dann, daß den Bewohnern meiner Gemeinde in Hinkunft der Zugang zu den Postdienstleistungen nur mehr mit einer Anfahrt von mindestens sieben Kilometern möglich ist – und das nicht etwa aus einer entlegenen Talschaft heraus, sondern aus einem geschlossenen Siedlungsraum. Zusätzlich befindet sich in unserer Gemeinde noch ein Landeskrankenhaus mit einer durchschnittlichen Patientenzahl in der Höhe von rund 300. Diese Vorgangsweise kann man gegenüber den jungen und aktiven Bürgern vertreten. Was machen aber unsere älteren Mitbürger? Was machen die Patienten des Krankenhauses?

So wie die Post und Telekom Austria AG in meiner Gemeinde, in meinem Bezirk vorgeht – das nehme ich an –, wird sie es wohl auch in anderen ländlichen Gebieten tun, eben um Kosten zu sparen.

§ 4 Abs. 3 des Postgesetzes räumt dem Verkehrsminister die Möglichkeit ein, per Verordnung – ich zitiere – die den Bedürfnissen der Kunden entsprechende Dichte an Abhol- und Zugangs


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punkten und die Abhol- und Zustellfrequenz im Universaldienst näher zu bestimmen. – § 27 des Postgesetzes sieht Aufsichtsmaßnahmen der Postbehörde vor, die den Universaldienst betreffen.

Ich appelliere an Sie, Herr Bundesminister, als Postbehörde, diese Aufsichtsmaßnahmen streng wahrzunehmen, um die flächendeckende Versorgung aller Österreicher mit Postdienstleistungen sicherzustellen.

Ich habe den Verdacht, daß die PTA den Universaldienst ausschließlich als unangenehmen Kostenfaktor sieht, sozusagen als lästiges Anhängsel zu den lukrativen Geschäftsfeldern. Der Postuniversaldienst hat aber eine soziale Aufgabe, die nicht unter die Räder einer privatwirtschaftlichen Gewinnmaximierung kommen darf. Ich fürchte nämlich, daß die Post und Telekom Austria AG das Leistungsangebot auf dem Land regelrecht abräumt und ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse der Bevölkerung "ausdünnt". Aber für den Fall, daß die Post und Telekom Austria AG ihre Verpflichtungen nicht ausreichend wahrnimmt, kann anderen Einrichtungen – das begrüße ich sehr – der reservierte Postdienst und damit auch der Universaldienst übertragen werden.

Ich hoffe, daß diese Rute im Fenster im Interesse aller, vor allem auch der Postbediensteten, und der Sicherheit ihrer Arbeitsplätze sehr ernst genommen wird. – Meine Fraktion wird diesem Gesetz die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

17.35

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Peter Rieser das Wort. – Bitte.

17.35

Bundesrat Peter Rieser (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das, was Kollege Hager gesagt hat, ist nur zu unterstreichen. Ich habe ab und zu das Gefühl, als säßen hier vorwiegend Mandatare aus dem städtischen Bereich, und man übersieht in diesem Zusammenhang sehr gerne die ländliche Struktur.

Die Post ist auf dem Land nicht nur ein wichtiger Faktor der Kommunikation, sondern auch eine Stelle, bei der man Nachrichten übermitteln kann. Wir haben uns schon damit abgefunden, daß am Wochenende keine Telegramme mehr zugestellt werden. Aber nicht alle haben ein Faxgerät. Trotzdem wird die Österreichische Volkspartei diesem Gesetz die Zustimmung geben, weil wir der Auffassung sind, daß es ein weiterer wichtiger Schritt zur Liberalisierung ist. Ich möchte aber auch sagen, daß die Gelbe Post marktreif sein soll und sein wird.

Ich begrüße es sehr, daß in der Ausschußsitzung im Nationalrat über Vorschlag unseres Abgeordneten Kukacka die Preiskommission geschaffen wurde. Die Mitglieder in dieser Preiskommission sind neben dem Verkehrs-, Finanz- und Wirtschaftsminister und der Ministerin für Konsumentenschutz Vertreter der Wirtschafts- und Arbeiterkammer sowie Vertreter des Interessenverbandes der gemeinnützigen Vereine. Es muß auch in Hinkunft die Möglichkeit bestehen, gerade auch für die Gemeinden, daß eine Zustellung von Information noch finanzierbar ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von diesem Postgesetz ist natürlich auch der Telekombereich betroffen. Ich bezeichne die Telefongebührenerhöhung, die es gegeben hat, als Bruchlandung. Dadurch ist eine Verunsicherung eingetreten. Manche Leute sagen mir: Ich darf nur mehr in der Nacht telefonieren. – Es ist schon bemerkenswert – ich muß das lobend erwähnen –, daß die zuständige Konsumentenschutzministerin in den Medien sehr kritisch dazu Stellung genommen hat. Gerade für ältere Menschen ist das Telefon sehr oft die einzige Verbindung nach außen, oft die einzige Verbindung zu den Kindern. Jetzt müssen diese warten, bis die Zeit vergeht, daß sie es sich leisten können, zu telefonieren.

Herr Bundesminister! Ich glaube, da besteht noch Handlungsbedarf. Diesbezüglich müßten wir noch eine Lösung zustande bringen, und zwar gerade für die sozial Schwächeren.


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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im großen und ganzen ist die Strukturreform notwendig, aber wir dürfen nicht außer acht lassen, daß Österreich nicht nur aus Städten besteht, sondern auch aus ländlichen Gebieten. – Ich danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.39

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht. – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag ist somit angenommen.

20. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz über Kündigung des Kooperationsabkommens zwischen der Republik Österreich und dem Europäischen Hochschulinstitut (906 und 1022/NR sowie 5594/BR der Beilagen)

21. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Übereinkommen über die Gründung eines Europäischen Hochschulinstituts samt Protokoll und Schlußakte, Beschlüsse des Obersten Rates, Übereinkommen zur Revision des Übereinkommens sowie Erklärung der Republik Österreich zum Übereinkommen zur Revision des Übereinkommens (908 und 1023/NR sowie 5595/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zu den Punkten 20 und 21 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz über Kündigung des Kooperationsabkommens zwischen der Republik Österreich und dem Europäischen Hochschulinstitut,

ein Übereinkommen über die Gründung eines Europäischen Hochschulinstituts samt Protokoll und Schlußakte, Beschlüsse des Obersten Rates, Übereinkommen zur Revision des Übereinkommens sowie Erklärung der Republik Österreich zum Übereinkommen zur Revision des Übereinkommens.

Die Berichterstattung über die Punkte 20 und 21 hat Herr Bundesrat Dr. Peter Böhm übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Dr. Peter Böhm: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses!

Ich darf Ihnen zum Tagesordnungspunkt 20 den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend Kündigung des Kooperationsabkommens zwischen der Republik Österreich und dem Europäischen Hochschulinstitut erstatten.


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633. Sitzung / Seite 119

Der Ausschußbericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung hat nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 1997 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag gestellt, keinen Einspruch zu erheben. (Präsident Dr. Hummer übernimmt den Vorsitz.)

Ich darf Ihnen weiters zum Tagesordnungspunkt 21 den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Übereinkommen über die Gründung eines Europäischen Hochschulinstituts samt Protokoll und Schlußakte, Beschlüsse des Obersten Rates, Übereinkommen zur Revision des Übereinkommens sowie Erklärung der Republik Österreich zum Übereinkommen zur Revision des Übereinkommens erstatten.

Der Ausschußbericht liegt Ihnen gleichfalls in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuß hat nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 1997 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag gestellt, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Dr. Günther Hummer: Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz über Kündigung des Kooperationsabkommens zwischen der Republik Österreich und dem Europäischen Hochschulinstitut.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Übereinkommen über die Gründung eines Europäischen Hochschulinstituts samt Protokoll und Schlußakte, Beschlüsse des Obersten Rates, Übereinkommen zur Revision des Übereinkommens sowie Erklärung der Republik Österreich zum Übereinkommen zur Revision des Übereinkommens.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Ludwig Bieringer, Albrecht Konečny und Dr. Susanne Riess-Passer gemäß § 13 Abs. 2 auf Änderung der Zusammensetzung des EU-Ausschusses des Bundesrates.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die zustimmen, daß die Zahl der Mitglieder und jene der Ersatzmitglieder des EU-Ausschusses mit 16 festgesetzt wird, wobei jeweils 7 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, 6 auf die SPÖ und 3 auf die FPÖ entfallen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, die Zahl der Mitglieder und jene der Ersatzmitglieder des EU-Ausschusses mit 16 festzusetzen, ist angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.


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633. Sitzung / Seite 120

Im Zuge der Debatte wurde ich darauf hingewiesen, daß während des Debattenbeitrages von Alfred Schöls seitens des Bundesrates Waldhäusl die Äußerung "weil Sie lügen" gefallen sei. Ich habe mir das Protokoll vorlegen lassen, und diesem ist zu entnehmen, daß Schöls sagte: "Ich habe mir gedacht, daß Sie reflexartig Ihren Freund verteidigen werden, daher kann ich Ihnen das Protokoll dann ... (Bundesrat Waldhäusl: Weil Sie lügen! Sie sagen die Unwahrheit! Lesen Sie das Protokoll!)"

Der Vorwurf der Lüge, der Vorwurf, bewußt die Unwahrheit gesagt zu haben, ist der klassische Anlaßfall für einen Ordnungsruf. Ich erteile deshalb Herrn Bundesrat Waldhäusl einen Ruf zur Ordnung.

Ich gebe noch bekannt, daß seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt vier Anfragen eingebracht wurden.

Die nächste Sitzung berufe ich für morgen, den 18. Dezember 1997, 9 Uhr ein.

Hinsichtlich der Tagesordnung dieser Sitzung verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilte schriftliche Mitteilung.

Werden dagegen Einwendungen erhoben? – Das ist nicht der Fall. Ich werde daher in diesem Sinne vorgehen.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluß der Sitzung: 17.46 Uhr