Bundesrat Stenographisches Protokoll 637. Sitzung / Seite 6

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klärung und -information (Gesundheitsförderungsgesetz – GfG) (1043 und 1072/NR sowie 5643/BR d. B.)

(6) Beschluß des Nationalrates vom 25. Februar 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über öffentliche Schutzimpfungen gegen übertragbare Kinderlähmung geändert wird (947 und 956/NR sowie 5644/BR d. B.)

Berichterstatter: Johann Payer 137

[Antrag, zu (5) und (6) keinen Einspruch zu erheben]

Redner:

Ulrike Haunschmid 137

Therese Lukasser 138

Ferdinand Gstöttner 141

Erhard Meier 142

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein 144

einstimmige Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (5) und (6) keinen Einspruch zu erheben 145

Gemeinsame Beratung über

(7) Beschluß des Nationalrates vom 25. Februar 1998 betreffend ein Bundesgesetz über die Gründung und Beteiligung an der Nationalpark Thayatal GmbH (904 und 1074/NR sowie 5645/BR d. B.)

(8) Beschluß des Nationalrates vom 25. Februar 1998 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Thayatal samt Anlage (905 und 1075/NR sowie 5646/BR d. B.)

Berichterstatterin: Johanna Schicker 145

[Antrag, zu (7) und (8) keinen Einspruch zu erheben]

Redner:

Mag. Karl Wilfing 145

Helga Markowitsch 146

Mag. John Gudenus 148

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein 149

einstimmige Annahme des Antrages der Berichterstatterin, zu (7) und (8) keinen Einspruch zu erheben 150

(9) Beschluß des Nationalrates vom 26. Februar 1998 betreffend ein Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten samt Erklärung (889 und 1067/NR sowie 5647/BR d. B.)

Berichterstatter: Alfred Schöls 151

(Antrag, 1. dem gegenständlichen Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, 2. gegen den Beschluß des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben)


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