BSG) und mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richterdienstgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979 und das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz geändert werden (1574 und 1662/NR sowie 5900 und 5903/BR d. B.)
(4) Beschluß des Nationalrates vom 24. März 1999 betreffend ein Bundesgesetz über Auslandszulagen bei Entsendungen auf Grund des Bundesverfassungsgesetzes über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland – Auslandszulagengesetz (AuslZG) (1632 und 1663/NR sowie 5901 und 5904/BR d. B.)
(5) Beschluß des Nationalrates vom 24. März 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Auslandseinsatzgesetz geändert wird (1664/NR sowie 5905/BR d. B.)
Berichterstatter: Johann Grillenberger 54
[Antrag, zu (3), (4) und (5) keinen Einspruch zu erheben]
Redner:
Bundesminister Rudolf Edlinger 63
Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (3), (4) und (5) keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmenmehrheit) 65
Entschließungsantrag der Bundesräte Dr. Paul Tremmel und Kollegen betreffend ausreichende Pensionsvorsorge für Präsenzdiener des österreichischen Bundesheeres 58
Ablehnung 66
Verzeichnis des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung 66
Gemeinsame Beratung über
(6) Beschluß des Nationalrates vom 24. März 1999 betreffend ein Bundesgesetz über die Zeichnung von zusätzlichen Kapitalanteilen im Rahmen der fünften allgemeinen Kapitalerhöhung der Afrikanischen Entwicklungsbank (1625 und 1673/NR sowie 5906/BR d. B.)
(7) Beschluß des Nationalrates vom 24. März 1999 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die Förderung und den Schutz von Investitionen (612 und 1667/NR sowie 5907/BR d. B.)
(8) Beschluß des Nationalrates vom 24. März 1999 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Chile über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen samt Protokoll (893 und 1668/NR sowie 5908/BR d. B.)
(9) Beschluß des Nationalrates vom 24. März 1999 betreffend eine Vereinbarung über die Interpretation bestimmter Artikel des zwischen der Republik Österreich und der Republik Paraguay am 13. August 1993 unterzeichneten
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