Mitteilung
des Präsidenten Dr. Heinz Fischer betreffend Zurückziehung des gestellten Verlangens auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 2870/AB 20Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung 21
Wortmeldung des Abgeordneten Karl Öllinger im Zusammenhang mit dem von Abgeordnetem Dr. Alois Pumberger in der gemeinsamen Debatte über die Tagesordnungspunkte 1 und 2 eingebrachten Abänderungsantrag 26
Mitteilung des Präsidenten Dr. Heinz Fischer betreffend Zulässigkeit des oben erwähnten Abänderungsantrages 26
Antrag der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim und Genossen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung folgender Gegenstände:
Aufklärung der Vorwürfe bezüglich der Weitergabe von Polizeidaten an Dritte und des Vorwurfes einer systematischen Bespitzelung durch Angehörige des Sicherheitsapparates,
Aufklärung der Vorwürfe bezüglich der Verschleppung der gegenständlichen Verfahren durch die Staatsanwaltschaft oder andere und Aufklärung aller damit in Zusammenhang stehenden Weisungen und sonstigen Rechtsakte,
Aufklärung der Vorwürfe im Zusammenhang mit der Einstellung von Verfahren ohne vorherige Einvernahme des "Quasi-Kronzeugen" Kleindienst und der Umstände, die die rechtzeitige Einvernahme verhinderten,
Untersuchung der rechtlichen und politischen Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit diesen Sachverhalten,
gemäß § 33 Abs.1 der Geschäftsordnung 114
Bekanntgabe 28
Ablehnung des Antrages 115
Wortmeldung des Abgeordneten Peter Schieder im Zusammenhang mit den Ausführungen des Bundesministers Mag. Herbert Haupt in der gemeinsamen Debatte über die Tagesordnungspunkte 1 und 2 34
Antrag der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen, den Bericht und Antrag des Gesundheitsausschusses betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz über die Anwendung von Arzneimitteln bei Lebensmittel liefernden Tieren (Tierarzneimittelkontrollgesetz – TAKG) sowie ein Bundesgesetz über die Einfuhr von Arzneiwaren (Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002) erlassen werden und mit dem das Tierärztegesetz geändert wird (935 d. B.), gemäß § 53 Abs. 6 Z. 2 der Geschäftsordnung an den Gesundheitsausschuss rückzuverweisen – Ablehnung 109, 110
Bundesregierung
Vertretungsschreiben 11
Ausschüsse
Zuweisungen 18