nisse der Vergangenheit zu
verarbeiten und zur Aussöhnung beizutragen. Neben dieser zentralen Aufgabe
stellen sich die Vertriebenenverbände als die maßgeblichen
Unterstützer der altösterreichischen-deutschen Minderheiten in
Süd- und Süd-Osteuropa dar. Es sind die
Vertriebenenverbände, die die Pflicht auf volle Wahrung der garantierten
Minderheitenrechte in Bezug auf Kultur, Religion, Sprache und Bildung für
alle in den ehemaligen „Vertreiberstaaten“ verbliebenen
deutschsprachigen Volksgruppen immer wieder einmahnen.
Im Verband der
volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs (VLÖ) haben sich
folgende Mitgliedsverbände organisiert: Die Sudetendeutsche
Landsmannschaft in Österreich, die Donauschwäbische
Arbeitsgemeinschaft, der Verband der Banater Schwaben Österreichs, die
Karpatendeutsche Landsmannschaft in Österreich, der Österreichische
Heimatbund Beskidenland, die Landsmannschaft der Buchenlanddeutschen in
Österreich, die Landsmannschaft der Deutsch-Untersteirer in
Österreich und die Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen.
Bisher wurde die wichtige
Tätigkeit der Vertriebenenverbände von Seiten des Bundes zu wenig
unterstützt. Ein beträchtlicher Anteil der heimischen
Bevölkerung hat in der eigenen Familiengeschichte Eltern oder
Großeltern, die als Vertriebene bzw. Volksdeutsche vor allem nach
dem zweiten Weltkrieg in die alte Heimat Österreich kamen. Ein Blick auf
die Einbürgerungszahlen der ersten 12 Jahre der zweiten Republik
zeigt, dass es sich hier um eine sehr große Zahl handeln muss, war doch
damals die Zuwanderung volks- und kulturfremder Personen im Gegensatz zu heute
zu vernachlässigen.
Einbürgerungen in
Österreich nach dem zweiten Weltkrieg:
1946 82.161
1947 59.818
1948 45.578
1949 40.249
1950 39.824
1951 38.973
1952 29.185
1953 20.460
1954 22.646
1955 40.523
1956 35.431
1957 20.318
Summe: 475.166
Schätzungen zufolge
dürfte die Gesamtzahl der Vertriebenen und Volksdeutschen, die nach
Österreich zurückkehrten, etwa 700.000 Personen erreichen.
Knapp 90 Jahre nach Abtrennung und Verlust großer Gebiete der Donaumonarchie und Gründung der Republik Österreich ist es an der Zeit die legitime Vertretung der
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