Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen, Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz u.a., Änderung (193 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 64/BNR
mehrstimmig
Beschlossen im Nationalrat 64/BNR, Dafür: V, F. Dagegen: S, N, P

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz geändert werden

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Entlastung der Tätigkeit der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (etwa im Hinblick auf die Mitwirkung beim „Schwarzfahren“) und einer Klarstellung ihrer Befugnisse (etwa bei der Ausübung von Zwangsgewalt)
  • Verwaltungsstrafverfahren sollen effizienter, transparenter und einheitlicher durchgeführt werden
  • Einführung der Möglichkeit der Zurückziehung des Einspruches gegen die Strafverfügung
  • Schaffung einheitlicher Deliktskataloge für Strafverfügungen, Anonymverfügungen und Organstrafverfügungen
  • Erleichterung des sprengelüberschreitenden Einsatzes von Exekutivbeamten
  • Möglichkeit der Verfahrenseinstellung bei Einzahlung eines höheren Strafbetrages als der durch die Anonymverfügung vorgeschriebene
  • Reduzierung des Verwaltungsaufwandes für die Verwaltungsstrafbehörden durch den Entfall des Ausstellens von Ermächtigungsurkunden für Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
  • Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien
Stand: 13.06.2018

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
FPÖ
Dagegen:
SPÖ
NEOS
PILZ

Einbringendes Ressort

BMVRDJ (Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz)